MOD: So: Und das Ganze noch mal von vorne!
Hallo Kev-Boy!
Erst mal möchte ich Dich bitten, Dich das nächste Mal an die Netiquette zu halten und keine Doppelpostings zu schreiben.
Da dies hier aber das richtige Brett für Deine Frage ist, lasse ich Deinen Artikel ausnahmsweise stehen!
Und gebe Dir gleich noch eine Antwort (die ich jeden Tag hundertmal auch meinen Eingangszonen-Kollegen geben muss…):
Einem Ehemaligen Bundeswehrsoldaten (Wehrdienstzeit vom
01.07.05 bis zum 30.06.06), der vorher Schüler war (13 Jahre
Gymnasium bis 25.06.05 zur Zeugnisausgabe)und sich nicht bei
der Arbeitsagentur für Arbeit für den zeitlichen Zwischenraum
von circa 1 Woche zwischen Schulende und „Indienststellung“
arbeitssuchend gemeldet hat,wurde die Zahlung von
Arbeitlosengeld nicht bewilligt.Ist das rechtens?
NEIN - wenn Du mir erklären kannst, warum Du statt 10 Monate 12 Monate Zivildienst gemacht hast? Sind die zwei anderen Monate regulärer Zivildienst gewesen oder hast Du die freiwillig hintendran gehängt?
Begründung der Ablehnung lautet: „Sie haben innerhalb der
Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.07.2006 nicht
mindestens zwölf Monate in einem
Versicherungspflichtverhältnis gestanden.“
Hast Du wohl - wenn denn die komplette o.g. Zeit regulärer Zivildienst war.
Im Gespräch mit der Sachbearbeiterin wurde erwähnt, dass wenn
sich die Person nach der Schulzeit sofort arbeitssuchend
gemeldet hätte, jetzt dem Antrag auf Arbeitslosengeld
stattgegeben worden wäre.
FALSCH! Hier hat sie altes und neues Recht durcheinander geschmissen! Nach altem Recht war Zivildienst/Wehrdienst nur dann versicherungspflichtig, wenn man vorher ebenfalls versicherungspflichtig (entweder durch ein Arbeitsverhältnis oder eine Entgeltersatzleistung) war oder - worauf sie sich bezieht - arbeitsuchend. Dafür brauchte man, um Anspruch auf Alg zu haben, nur 6 Monate Zivildienst/Wehrdienst nachzuweisen.
Für alle Alg-Ansprüche, die ab 01.02.06 enstehen, gilt jedoch, dass Zivildienst/Wehrdienst immer versicherungspflichtig ist, im Gegenzug muss man jedoch mind. 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 2 Jahren nachweisen, um Anspruch auf Alg zu haben.
Solltest Du also tatsächlich 12 Monate regulären Zivildienst abgeleistet haben, dann umgehend Widerspruch (mit Begründung!) schreiben! Dafür hast Du nur einen Monat Zeit.
Gruß
Liza