Kein Arbeitslosengeld nach Bundeswehrzeit

Einem Ehemaligen Bundeswehrsoldaten (Wehrdienstzeit vom 01.07.05 bis zum 30.06.06), der vorher Schüler war (13 Jahre Gymnasium bis 25.06.05 zur Zeugnisausgabe)und sich nicht bei der Arbeitsagentur für Arbeit für den zeitlichen Zwischenraum von circa 1 Woche zwischen Schulende und „Indienststellung“ arbeitssuchend gemeldet hat,wurde die Zahlung von Arbeitlosengeld nicht bewilligt.Ist das rechtens?

Begründung der Ablehnung lautet: „Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.07.2006 nicht mindestens zwölf MOnate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.“

Im Gespräch mit der Sachbearbeiterin wurde erwähnt, dass wenn sich die Person nach der Schulzeit sofort arbeitssuchend gemeldet hätte, jetzt dem Antrag auf Arbeitslosengeld stattgegeben worden wäre.

DP Arbeitsrecht (owt)
-nix-

tolle Antwort…

tolle Antwort…

Was hast Du erwartet? Mehr Bretter, mehr Antworten?
Schon mal http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml gelesen? Ein Link dahin steht rechts oben, wenn man einen neuen Artikel schreibt.

Nein,aber im Brett „Arbeitsrecht“ wurde mir gesagt,ich solle hier noch mal reinposten,also was hast DU erwartet?
Außerdem: Über vermeidliche Fehler von Anderen herziehen ist immer leicht!:smile:

Hi Kevin,

Außerdem: Über vermeidliche Fehler von Anderen herziehen ist
immer leicht!:smile:

genauso leicht ist’s aber auch beim zweiten Versuch zu schreiben „Hatte zuerst im Bret … gepostet, dort wurde mir geraten, es hier nochmal zu probieren, darum allfällige Antworten bitte hier“. Dann ist alles klar, den Nörglern ist der Wind aus den Segeln genommen und es gibt keine doppelten Antworten.

*wink*

Petzi

Nein,aber im Brett „Arbeitsrecht“ wurde mir gesagt,ich solle
hier noch mal reinposten,also was hast DU erwartet?

Einen Hinweis darauf. In beiden Brettern.

Außerdem: Über vermeidliche Fehler von Anderen herziehen ist
immer leicht!:smile:

Ich bin nicht über Deine vermeidlichen Fehler hergezogen. Wenn jemand niemals auf seine Fehler aufmerksam gemacht wird, kann er sie auch nicht vermeiden.
Btw., man sieht es hier bei w-w-w gern, wenn ein Post mit einem Gruß begonnen und beendet wird.
Auch das soll kein Herziehen über irgendjemandes Fehler sein, sondern nur ein Hinweis, genau wie mein erster Post in diesem Thread.

MOD: So: Und das Ganze noch mal von vorne!
Hallo Kev-Boy!

Erst mal möchte ich Dich bitten, Dich das nächste Mal an die Netiquette zu halten und keine Doppelpostings zu schreiben.

Da dies hier aber das richtige Brett für Deine Frage ist, lasse ich Deinen Artikel ausnahmsweise stehen!

Und gebe Dir gleich noch eine Antwort (die ich jeden Tag hundertmal auch meinen Eingangszonen-Kollegen geben muss…):

Einem Ehemaligen Bundeswehrsoldaten (Wehrdienstzeit vom
01.07.05 bis zum 30.06.06), der vorher Schüler war (13 Jahre
Gymnasium bis 25.06.05 zur Zeugnisausgabe)und sich nicht bei
der Arbeitsagentur für Arbeit für den zeitlichen Zwischenraum
von circa 1 Woche zwischen Schulende und „Indienststellung“
arbeitssuchend gemeldet hat,wurde die Zahlung von
Arbeitlosengeld nicht bewilligt.Ist das rechtens?

NEIN - wenn Du mir erklären kannst, warum Du statt 10 Monate 12 Monate Zivildienst gemacht hast? Sind die zwei anderen Monate regulärer Zivildienst gewesen oder hast Du die freiwillig hintendran gehängt?

Begründung der Ablehnung lautet: „Sie haben innerhalb der
Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.07.2006 nicht
mindestens zwölf Monate in einem
Versicherungspflichtverhältnis gestanden.“

Hast Du wohl - wenn denn die komplette o.g. Zeit regulärer Zivildienst war.

Im Gespräch mit der Sachbearbeiterin wurde erwähnt, dass wenn
sich die Person nach der Schulzeit sofort arbeitssuchend
gemeldet hätte, jetzt dem Antrag auf Arbeitslosengeld
stattgegeben worden wäre.

FALSCH! Hier hat sie altes und neues Recht durcheinander geschmissen! Nach altem Recht war Zivildienst/Wehrdienst nur dann versicherungspflichtig, wenn man vorher ebenfalls versicherungspflichtig (entweder durch ein Arbeitsverhältnis oder eine Entgeltersatzleistung) war oder - worauf sie sich bezieht - arbeitsuchend. Dafür brauchte man, um Anspruch auf Alg zu haben, nur 6 Monate Zivildienst/Wehrdienst nachzuweisen.

Für alle Alg-Ansprüche, die ab 01.02.06 enstehen, gilt jedoch, dass Zivildienst/Wehrdienst immer versicherungspflichtig ist, im Gegenzug muss man jedoch mind. 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 2 Jahren nachweisen, um Anspruch auf Alg zu haben.

Solltest Du also tatsächlich 12 Monate regulären Zivildienst abgeleistet haben, dann umgehend Widerspruch (mit Begründung!) schreiben! Dafür hast Du nur einen Monat Zeit.

Gruß
Liza

Hallo zusammen,
ich muss mich wirklich für mein Doppelposting, und den damit verbundenen Stress bei allen Beteiligten, entschuldigen! ('Tschuldigung!) :smile:

Also, um den Sachverhalt noch einmal Grundlegend zu erklären:
Der normale Grundwehrdienst umfasst 9 Monate. Ich habe noch 3 Monate hinten dran gehangen, sodass ich auf 12 Monate gekommen bin (natürlich ohne eine Unterbrechung zwischen den 9 geforderten und den 3 weiteren Monaten!).Dadurch hab ich den Status FWDL (freiwillig länger dienend) bekommen. Das hat aber nichts mit Soldat auf Zeit oder ähnlichen zu tun!Hab auch nichts mit Zivildienst am Hut. Entschuldigt,wenn ich alles noch einmal genau erkläre - ich möchte es nur für alle verständlich machen!

Meine Bundeswehrzeit war vom 01.07.05 bis zum 30.06.06.!

Also, um den Sachverhalt noch einmal Grundlegend zu erklären:
Der normale Grundwehrdienst umfasst 9 Monate. Ich habe noch 3
Monate hinten dran gehangen, sodass ich auf 12 Monate gekommen
bin (natürlich ohne eine Unterbrechung zwischen den 9
geforderten und den 3 weiteren Monaten!).Dadurch hab ich den
Status FWDL (freiwillig länger dienend) bekommen. Das hat aber
nichts mit Soldat auf Zeit oder ähnlichen zu tun!Hab auch
nichts mit Zivildienst am Hut. Entschuldigt,wenn ich alles
noch einmal genau erkläre - ich möchte es nur für alle
verständlich machen!

Meine Bundeswehrzeit war vom 01.07.05 bis zum 30.06.06.!

Oh mann, ich Schlunz!! Dabei hast Du doch Wehrdienst geschrieben und nicht Zivildienst!

Nichtdestotrotz - oder umso mehr! - gilt alles, was ich vorher geschrieben habe! Ersetz einfach „Zivildienst“ durch „Wehrdienst“, dann passt’s auch.

Leg auf jeden Fall Widerspruch ein! Dem müsste auf jeden Fall entsprochen werden! Rechtsgrundlage: § 26 (1) Nr. 2 SGB III i.V.m. § 123 SGB III + § 124 (1) SGB III:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__123.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html

Gruß
Liza

Schon jetzt Vielen Dank. Bin wieder einmal von wer-weiss-was und seinen Mitgliedern begeistert! Noch diese Woche schicke ich den Einspruch los. Über das Ergebnis werdet ihr natürlich in Kenntnis gesetzt…

MfG und Horido, Kevin