Hallo, ich habe vor kurzem zusammen mit meinem Vater ein Haus gekauft. Wir beide sind Darlehensnehmer. nun möchte mein Vater das ich ausziehe. Dem Wunsch würde ich nachkommen. Allerdings habe ich das Problem, dass ich nicht mehr aus dem Darlehensvertrag rauskommen. (Einer Anfrage auf schuldhafte Entlassung bei der Bank wurde abgelehnt).
Was kann ich tun? Mir gehört das Haus zu 1/2. Mein Vater würde gerne meinen Teil vermieten. Sollte ich einfach einen Mietvertrag mit den Nachmietern abschließen und somit die Gewährleistung haben, dass meine Rate des Kredites gedeckt ist?
Wie kann ich schriftlich fixieren, dass ich nicht mehr das Objekt nutze und ausziehe und somit auch die ganzen Kosten nicht mehr zahlen muss?
Hallo
das geht leider nicht. Sie sind dann nach wie vor 1/2 Grundstückseigentümer und haften für das Darlehen mit.
Ihr Vater kann die leere Wohnung ( Ihr Teil ) vermieten. Rechtlich steht dann die Miete Ihnen beiden zu da ja hälftiger Eigentümer jeder.
Haben Sie geprüft, ob Ihr Vater durch eine andere Bank die 50% von Ihnen notariell abkauft und es eine komplette Umschuldung der bestehenden Darlehen gibt?
Gegenüber der Bank haften Dein Vater und Du im Ernstfall jeweils für den vollen Kreditbetrag, egal was Dein Vater und Du vereinbart haben.
Was Dein Vater und Du vereinbaren, ist Eure Sache. Eine Möglichkeit wäre, daß Deine Wohnung separate Zähler für Wasser, Gas, Strom etc. und separate Mülltonnen erhält, damit alle Kosten sauber getrennt sind. Dann kannst Du Deine Wohnung vermieten, und damit hoffentlich Deine Kreditraten bedienen.
Ich empfehle wie geschrieben eine bestmögliche Trennung aller variablen Kosten, um Ärger zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt vor Ort berät Dich individuell, nach Einsicht in alle Verträge.
Hallo, ja ich weiß das ich aus dem Vertrag nicht mehr rauskomme.
Eine Finanzierung nur durch meinen Vater ist nicht möglich, da er dafür zu gering verdient. Da mir ja nichts anderes übrig bleibt als Darlehensnehmerin zu bleiben müsste ich wissen, wie ich mich absichern kann im Innenverhältnis gegenüber meinem Vater? Irgendeine schriftliche erklärung oder sowas…
danke erstmal für die Antwort. Da das Haus über keine wirklich separate Wohnung verfügt, sondern ein sogesehenes „Familientreppenhaus“ hat, ist eine Vermietung an irgendwen sehr schwierig. Allerdings möchte mein Vater seine Eltern einziehen lassen. Ich wäre damit einverstanden. Was kann ich tun um mich abzusichern? Einen Mietvertrag abschließen? Oder eine Vereinbarung mit meinem Vater? Wenn ja wie sollte ich diese gestalten?
Im Innenverhältnis?
Interessiert die Bank aber gar nicht. Wenn Dein Vater zuwenig verdient, dann geht gar nichts. Leider. Aber ich habe selbst 17 Jahre Darlehen genehmigt und wenn die Haushaltsrechnung nicht geht, dann gibt keine Bank den anderen frei.
Doch, geht es wirklich nicht, mit Gehalt von Deinem Vater und der Miete der anderen Wohnung?
Wie sind denn die Zahlen?
Ich gehe davon aus, dass mein Vater wohl seine Eltern einziehen lassen möchte. D.h. diese sind Rentner und haben kaum Geld.
Auch möchte mein Vater, dass ich aus dem Grundbuch ausgetragen werde. Dies würde ich aber nicht tun, da ich ja nicht aus dem Kreditvertrag rauskomme. Was könnte ich schriftlich mit meinem Vater vereinbaren, wenn er die Kosten für alle Verbindlichkeiten selber trägt ohne das ich nachher, wenn zb die Mieter ausziehen oder mein Vater Renter ist, wieder meine Zahlung aufnehmen muss?
Das Problem unseres Hauses ist, dass eine Abtrennung meiner Wohnung nicht möglich ist, es gibt halt nur ein „Familientreppenhaus“.
> Was kann ich tun um mich abzusichern? Einen Mietvertrag abschließen? Oder eine Vereinbarung mit meinem Vater? Wenn ja wie sollte ich diese gestalten?
Eine individuelle Rechtsberatung leistet gern jeder Anwalt vor Ort.
Du wirst immer zittern müssen, daß Du mehr Mieteinnahmen als Ausgaben hast, völlig ohne jeden Nutzen für Dich, immer mit sinnlosem und von niemandem bezahlten Zeitaufwand für Dich.
Ich persönlich würde schauen, daß ich aus der Nummer komplett rauskomme, und würde Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Nochmal, es geht nur über Einkommen von Ihrem Vater.
Es gibt nichts schriftliches im Innenverhältnis wo die Bank akzeptiert. Sie sind Stand heute 1/2 Eigentümer und jeder haftet voll für das Darlehen, immer!
Sorry, aber es gibt keinen Plan B.
Ich war gestern beim Anwalt, dieser meinte auch das es keine Möglichkeit gibt. Ich soll entweder dort wohnen bleiben oder mein Teil vermieten und hoffen, dass bis zur Abzahlung alles gut geht.
Naja, ist wohl dumm gelaufen alles. Zur Not muss ich wohl meinen Anteil irgendwann verkaufen bzw. verteigern lassen, damit ich nicht mehr so hoch verschuldet bin.
Also wäre jede schriftliche Vereinbarung mit meinem Vater sinnlos?
Zur Not müsst ich wohl meinen Anteil versteigern lassen und die Restschuld abstottern. Halten Sie es denn auch für sinnvoll, dass ich auch im Grundbuch bleibe, da ich ja 1/2 Eigentümer bin?
> Zur Not muss ich wohl meinen Anteil irgendwann verkaufen bzw. verteigern lassen
Niemand Drittes kauft 1/2 Haus mit „Familientreppenhaus“, weil es wie Du schon geschrieben hast an Dritte unvermietbar ist.
Das Haus kann nur komplett verkauft werden.
Am besten wäre also, Dein Vater und Du verkauft das Haus komplett. Dann sitzt Du zwar immer noch evtl. auf einer Restschuld, was aber besser ist, als den kompletten halben Kredit an der Backe zu haben.
Ein Verkauf steht mir ja nicht zur Auswahl, da mein Vater nicht verkaufen möchte.
Die einzige für mich noch tragbare und beste Lösung wäre ja dann das die Eltern meines Vaters hier einziehen und Miete bezahlen. Ich meine mein Vater ist nunmehr 55 Jahre und wird ja bis zum Ende hier wohnen bleiben.
Hallo, ob Sie in dem Haus wohnen oder nicht, spielt letztlich keine Rolle. Ihnen gehört ein Teil des Hauses und Sie sind auch Darlehensnehmer. Ich würde, wenn möglich, Ihren Teil vermieten, wenn getrennte Wohnungen da sind. Am besten lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, denn die Vermietung kann durchaus steuerliche Vorteile haben. Alles Gute!
Du machst einen Mietvertrag denn Du bist der Vermieter. Im Mietvertrag ist geregelt, welche Kosten derMieter trägt (z.B. Wasser, Strom, Müll) nicht jedoch Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw…
Die Miete kommt auf Dein Konto, von da aus bezahlst Du Deinen Teil der Kreditrate.
Für die Steuer wird es ein bißchen schwieriger weil Dirvon der vermieteten Wohnung nur die Hälfte gehört (dafür gehört Die steuerlich auch die Hälfte des Anteils des Vaters). Steuerlich steht dem Vater die halbe Miete zu die er sich als Einnahme anrechnen lassen muss. Absetzen kann man die Abschreibung des halben Gebäudes und die halben Zinsen des Kredites - wenn es gut läuft sparst Du noch ein bißchen Steuern.
Bin jetzt auch so mit meinem Vater verblieben, dass meine „Wohnung“ vermietet wird. Die Kreditrate geht allerdings eh nur von dem Konto meines Vaters. Also könnte der Mieter doch direkt die Miete an meinen Vater entrichten oder? MFG
Nein, denke ich nicht. Du hast weiterhin Kosten - die sollten aus der Miete zusammen kommen. Du hast vielleicht eine Rate von 500 € aber eine Miete von 600 € oder 400 € dann musst Du die Differenz ja doch wieder überweisen oder solltest sie von Deinem Vater bekommen. Deshalb besser auff Dein Konto.
Hallo, ich habe vor kurzem zusammen mit meinem Vater ein Haus
gekauft. Wir beide sind Darlehensnehmer. nun möchte mein Vater
das ich ausziehe. Dem Wunsch würde ich nachkommen. Allerdings
habe ich das Problem, dass ich nicht mehr aus dem
Darlehensvertrag rauskommen. (Einer Anfrage auf schuldhafte
Entlassung bei der Bank wurde abgelehnt).
Antwort:
Sie haften per Darlehensvertrag „gesamtschuldnerisch“, d.h. die Bank kann von jedem einzelnen Kreditnehmer den vollen Kreditbetrag verlangen, natürlich unter Anrechnung der Zahlung des Anderen.
Wenn die Bank ablehnt, Sie als persönlichen Schuldner aus der Schuldhaft zu entlassen, dann fehlt es sicherlich an der Fähigkeit des Vaters, die Raten des Darlehens voll selbst zahlen zu können.
Was kann ich tun? Mir gehört das Haus zu 1/2. Mein Vater würde
gerne meinen Teil vermieten. Sollte ich einfach einen
Mietvertrag mit den Nachmietern abschließen und somit die
Gewährleistung haben, dass meine Rate des Kredites gedeckt
ist?
Antwort:
Es macht natürlich Sinn, die volle Kapitaldienstfähigkeit für das Darlehen sicherzustellen, als Zahlung der Raten durch den Vater + aus Vermietung Ihres Wohnungsteils.
Wie kann ich schriftlich fixieren, dass ich nicht mehr das
Objekt nutze und ausziehe und somit auch die ganzen Kosten
nicht mehr zahlen muss?
Antwort:
Sie bleiben nach wie vor in der Schuldenhaftung, da kommen Sie nicht heraus. Sie sollten nur sicherstellen, dass das Darlehen weiter voll bezahlt wird, das dürfte durch die Vermietung dann ja sichergestellt sein? Wenn der Mietpreis stimmt.
Sie können natürlich im Innenverhältnis mit Ihrem Vater einen entsprechenden Vertrag machen, damit Sie dieser vom Kapitaldienst freistellt.
Im Aussenverhältnis Vater+Sohn ./. Bank bleiben Sie Mithaftender.