Sehr geehrte Damen und Herren,
BEISPIEL :
Person A, hat in Dezember 2009 ein Job in Hong Kong angenommen mit ein Probezeit von 3 Monaten.
A ist Ausländer mit unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland und ist in Deutschland angemeldet, daher auch in Deutschland meiner Meinung nach Steuerpflichtig.
A hat die Probezeit bestanden und hat vor sich von D. Abzumelden und nach HK auswandern.
Da Deutschland und Hong Kong kein DBA haben, wird das Gehalt von A in Deutschland versteuert. A hat auch Umzugskosten nach HK von den Arbeitgeber nach der Probezeit erhalten.
Meine Fragen:
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Werden die Umzugskosten von A nach HK in Deutschland versteuert, oder sind die als Spesen zu betrachten und nicht versteuert werden müssen?
Wenn JA, kann A die Fluge nach HK und die Miete in HK für Dezember (Probezeit) von Steuern absetzen? -
Da A in Jahr 2010 weniger als 6 Monaten in D. war (Abmeldung von D. ist in März 2010 erfolgt) sind die Ankünfte von A für 2010 in D.Nicht zu versteuern? Richtig?
Muss A trotzdem ein Steuererklärung für 2010 machen, obwohl A Ausländer ist und nicht mehr ein Wohnsitz in D. hat? -
Defakto ist nur Dezember 2009 in D. zu versteuern? Richtig?
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Wie wird das Dezember Gehalt von A in D. versteuert, wenn A die 17% an Steuer in HK schon bezahlt hat?
z.B. geschatzte 35% (D) - 17% (HK)= 18% noch in D. zu versteuern, oder 35% (D) + 17% (HK)= 52% gesamt in D zu versteuern.
Geben Sie mir bitte einen Beispiel?
Herzlichen Dank vorab!
Edis