Kein DBA m. Hong Kong?Wie viel Steuer in D.zahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

BEISPIEL :

Person A, hat in Dezember 2009 ein Job in Hong Kong angenommen mit ein Probezeit von 3 Monaten.
A ist Ausländer mit unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland und ist in Deutschland angemeldet, daher auch in Deutschland meiner Meinung nach Steuerpflichtig.

A hat die Probezeit bestanden und hat vor sich von D. Abzumelden und nach HK auswandern.

Da Deutschland und Hong Kong kein DBA haben, wird das Gehalt von A in Deutschland versteuert. A hat auch Umzugskosten nach HK von den Arbeitgeber nach der Probezeit erhalten.

Meine Fragen:

  1. Werden die Umzugskosten von A nach HK in Deutschland versteuert, oder sind die als Spesen zu betrachten und nicht versteuert werden müssen?
    Wenn JA, kann A die Fluge nach HK und die Miete in HK für Dezember (Probezeit) von Steuern absetzen?

  2. Da A in Jahr 2010 weniger als 6 Monaten in D. war (Abmeldung von D. ist in März 2010 erfolgt) sind die Ankünfte von A für 2010 in D.Nicht zu versteuern? Richtig?
    Muss A trotzdem ein Steuererklärung für 2010 machen, obwohl A Ausländer ist und nicht mehr ein Wohnsitz in D. hat?

  3. Defakto ist nur Dezember 2009 in D. zu versteuern? Richtig?

  4. Wie wird das Dezember Gehalt von A in D. versteuert, wenn A die 17% an Steuer in HK schon bezahlt hat?

z.B. geschatzte 35% (D) - 17% (HK)= 18% noch in D. zu versteuern, oder 35% (D) + 17% (HK)= 52% gesamt in D zu versteuern.

Geben Sie mir bitte einen Beispiel?

Herzlichen Dank vorab!

Edis

Hallo

Bin leider kein Steuerexperte und habe auch in Bezug auf HK keine Erfahrungen.

Gruss Beat

Edis,

das sind schon sehr spezielle steuerrechtliche Fragen, ich kann keine erschöpfende „richtige“ Antwort geben.

Ich empfehle die Literatur folgendes Internetlinks:

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen

http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Hier speziell ab Punkt 8.

http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Aus…

hier punkt 1.5

/t/wohnen-in-n-i-c-h-t-dba-laendern/5267667

http://www.geldanlagehilfen.de/einfach-erklaert/staa…

Mit freundlichem Gruss, JoeBananas

hallo edis
ich kann dir die ganzen Frage nicht im detail beantworten. Wir sind nicht mehr in
D gemeldet und zahlen daher nur HK steuern
tut mir leid aber im Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
Buerokratie ist recht einfach hier, der Arbeitgeber (HK) sollte mal beim Steueramt
in HK anrufen - die geben gerne und gut Auskunft.

eine Deutsche Firma die einen Mitarbeiter nach HK schickt - alle zahlen D Stueren.
HK Firmal mit Mitarbeiter der noch einen Wohnsitz in D hat - der zahlt dann
BEIDE Steuern.
das Steuerjahr ist 01.04 bis 30.3

gruss
Kerstin

hallo edis
ich kann dir die ganzen Frage nicht im detail beantworten. Wir sind nicht mehr in
D gemeldet und zahlen daher nur HK steuern
tut mir leid aber im Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
Buerokratie ist recht einfach hier, der Arbeitgeber (HK) sollte mal beim Steueramt
in HK anrufen - die geben gerne und gut Auskunft.

eine Deutsche Firma die einen Mitarbeiter nach HK schickt - alle zahlen D Stueren.
HK Firmal mit Mitarbeiter der noch einen Wohnsitz in D hat - der zahlt dann
BEIDE Steuern.
das Steuerjahr ist 01.04 bis 30.3

gruss
Kerstin.

hallo,

sorry ich bin DBA (Datenbankadministrator) und keine Steierfachmann.

gruss
guido

Ich Danke euch allen, es hat sich bereits geklaert.

Vg,

Edis

Leider habe ich auf diese Frage sehr sehr spät reagiert, weil ich aber leider die Fragen auch nicht beantworten kann.

Tut mir wirklich Leid.