Hallo
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und zwar es geht um Kindergeld und Hartz4.
Ich war gestern auf dem Amt um mein Kindergeld weiter zubeantragen weil ich am 24.7 18 jahre werde.
Jetzt sagte mir die Frau vom der Familenkasse ich würde das Geld nur bekommen wenn meine Mutter noch unterschreiben würde kann das sein?
Aber sie will einfach nich unterschreiben sie hätte nicht damit zutun.
Ja und jetzt steht ich ohne Geld da soll auch keine Hartz4 bekommen warum auch immer.
Ich braucht auch dringet eine Wohnung weil ich bis späterste 1.8 drausen sein soll aber das Amt
zahlt bestimmt nicht wegen dem neuen Gesetz.
Ich weis nicht was ich machen soll ich kann doch nicht auf die Straße.
Sollte ich es einfach versuchen zu beantragen habe ja auch leider keine Pass und auch kein Konto.
Es ist eine schlimme Sitaution
hoffe ich könnt mir helfen.
danke schon mal
Hi,
Jetzt sagte mir die Frau vom der Familenkasse ich würde das
Geld nur bekommen wenn meine Mutter noch unterschreiben würde
kann das sein?
das ist so richtig, weil die Kindergeldberechtigte deine Mutter (oder dein Vater) ist.
Aber sie will einfach nich unterschreiben sie hätte nicht
damit zutun.
Was ist mit Vater? Kann er unterschreiben? Wenn nein, dann kannst du beim Amtsgericht eine Berechtigtenbestimmung beantragen, also dass du zum Kindergeldberechtigten bestimmt wirst. Dann kannst du den Antrag selbst unterschreiben.
Ich braucht auch dringet eine Wohnung weil ich bis späterste
1.8 drausen sein soll aber das Amt
zahlt bestimmt nicht wegen dem neuen Gesetz.
Wo wohnst du denn jetzt? Bei deiner Mutter? Wenn ja, warum musst du da raus? Deine Mutter kann dich ja nicht einfach auf die Straße setzen, nur weil du 18 wirst. Immerhin ist sie bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung noch unterhaltspflichtig.
habe ja auch leider keine Pass und auch kein Konto.
Kann man beides beantragen.
Gruß
Nelly
hi – man, könnte ich mich aufregen, wenn ich sowas lese! was zur hölle gibt es nur für eltern? was für leute arbeiten auf behörden???
candy, du wirst 18. okay? schule, studium, ausbildung, FSJ oder arbeitslos? dann jedenfalls bist du noch kind im rechtlichen sinne. das kindergeld allerdings nicht für dich als kind gedacht, sondern vielmehr für die eltern, die ja die entsprechenden aufwendungen für die unterhaltung des kindes haben. dürfte soweit auch im interesse deiner mutter sein. aber die schmeißt dich ja raus, sehr schön. mir drängt sich die frage auf: zahlt sie unterhalt? wenn du 18 bist, hast du anspruch auf barunterhalt (nicht nur auf naturalunterhalt). in sonderfällen kann das kindergeld dann an das kind ausgezahlt werden, wenn deine mutter dir keinen unterhalt zahlt (§ 74 estg).
lass dich bitte nie wieder von einer behörde fortjagen. manchmal sitzen dort die unmöglichsten gestalten. stell den antrag, mit deiner unterschrift. notfalls ohne unterschrift. schick ihn per post, damit du dir nicht blöd kommen lassen musst. ist der antrag erst gestellt, muss er auch bearbeitet werden. da kann dich also niemand mehr fortschicken. wird er abgelehnt, lege widerspruch ein und verweise auf § 74 estg. ein konto allerdings solltest du haben.
wg. der wohnsituation sprich ggf. beim jugendamt vor. viell. hilft dir betreutes wohnen oder so. zudem solltest du überlegen, schüler-bafög, wohngeld oder leistungen nach § 7 SGB2 zu beantragen. schüler-bafög ist meist schwierig, aber ich wüsste eigentl. nicht, was u. U. sozialleistungen entgegensteht. welches neue gesetz meinst du?
viel glück.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
welches neue gesetz meinst du?
Ich glaube, sie meint dieses:
Auszug aus Pressemitteilung Deutscher Bundestag hib Nr. 46/2006 vom 15.02.2006
ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen und bekommen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Im Falles eines Auszugs aus der elterlichen Wohnungen haben sie nur Anspruch auf Leistungen für Unterhalt und Heizung*, wenn der kommunale Träger dies vorher zugesichert hat. Diese Zusicherung muss nur dann erteilt werden, wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht in der Wohnung ihrer Eltern oder eines Elternteils leben können, sie aus beruflichen Gründen bei ihren Eltern ausziehen müssen oder „ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt“.
Ist zwar nicht direkt ein Gesetz, aber so wird jetzt verfahren.
*)ich weiß nicht, ob das ein Druckfehler ist und „Unterkunft und Heizung“ heißen soll. Denn Unterhalt und Heizung macht irgendwie keinen Sinn. Gemeint sind jedenfalls die Unterkunftskosten.
Gruß
Nelly
Hi
entgegensteht. welches neue gesetz meinst du?
die neue u25 Regelung bei HartzIV, nehm ich mal an
viel glück.
LG
Mikesch
Hi.
lass dich bitte nie wieder von einer behörde fortjagen.
manchmal sitzen dort die unmöglichsten gestalten.
stell den antrag, mit deiner unterschrift.
notfalls ohne unterschrift.
schick ihn per post, damit du dir nicht blöd kommen lassen
musst. ist der antrag erst gestellt, muss er auch bearbeitet
werden. da kann dich also niemand mehr fortschicken. wird er
abgelehnt, lege widerspruch ein und verweise auf § 74 estg.
ein konto allerdings solltest du haben.
Äh… Ein Antrag gilt noch lange nicht deshalb als gestellt, weil er mit einer falschen Unterschrift, einer weiteren noch fehlenden Unterschrift oder noch besser gar keiner Unterschrift per Post im Amt eingegangen ist!!
Vielmehr wird ein solcher „unvollständig ausgefüllter Antrag“ postwendet an den Absender zurückgesandt mit der Bitte um Vervollständigung! Von wegen „muss er auch bearbeitet werden“…
Also, manchmal posten hier die unmöglichsten Gestalten Leute die unmöglichsten Sachen…
Gruß
Liza
Äh… Ein Antrag gilt noch lange nicht deshalb als gestellt,
weil er mit einer falschen Unterschrift, einer weiteren noch
fehlenden Unterschrift oder noch besser gar keiner
Unterschrift per Post im Amt eingegangen ist!!
Vielmehr wird ein solcher „unvollständig ausgefüllter Antrag“
postwendet an den Absender zurückgesandt mit der Bitte um
Vervollständigung! Von wegen „muss er auch bearbeitet
werden“…
Also, manchmal posten hier die unmöglichsten
Gestalten Leute die unmöglichsten Sachen…
Gruß
Liza
1.) bitte ich, beleidigungen zu unterlassen. damit spaße ich nicht.
2.) ist o. g. einlassung falsch. wenn candy als antragstellerin auftritt, kann es kaum um eine falsche unterschrift handeln, wenn der antrag ohne unterschrift eingeht, kann allenfalls die unterschrift seitens der zuständigen behörde angefordert werden, ansonsten ist er abzulehnen … aber dann ist er an sich auch bearbeitet, und man kann ein rechtsbehelfsverfahren starten. zurücksenden??? ein bereits eingegangener antrag? ich kenne keine behörde, die das tut. echt nicht.
3.) wo bitte ist dein hilfreicher vorschlag???
Hallo
erst mal danke für eure antworten.
Ich habe leider keine Vater mehr sost würde ich ihn fragen sorry.
ja das Gestezt meinte ich und ich weis nicht ob ich darunter fallen eigtlich ja schon bei Körperverletztung und Beleidiung nur niemand glaubt mir das.
Ich müsste eigtlich heute schon raus sie viel einfach nicht mehr das ich bei ihr Wohnung bin auch ganz froh wenn ich dort rauskäme.
Ich habe jetzt Zeit bis zu 1.8.06 dort raus zu kommen sonst schmeiß meine Mutter mich raus.
Wer heute eifach mal wieder auf Amt gehen vielleicht machen sie heute mal was.
Warum ich noch keine Pass habe ist weil ich ja gar keine Geld habe wie soll ich das dann machen udn ohen Pass gibt auch kein Konto.
danke