Hallo,
angenommen ein Mieter klagt auf Rechnungseinsicht beim Vermieter, weil nach 2 Jahrzehnten ohne Nachzahlung plötzlich steigende Nachzahlungen verlangt werden. Der Vermieter verweist jedoch auf den Hausverwalter, weil nur der die Originalrechnungen hat. In den NK-Abrechnungen sind auch mehrere formale Fehler festgestellt worden, die der Verwalter nicht nachbessern möchte. Alle geschickten Mahnungen nach Einsichtnahme werden ignoriert. Mittlerweile wurde der Vermieter auf Herausgabe verklagt. Die Richterin meint jedoch, dass der Mieter persönlich und schriftlich beim Hausverwalter vorsprechen soll gegen Empfangsbestätigung, weil sonst keine Einsichtnahme möglich sei und der Mieter keinen Anspruch auf Herausgabe hätte! Wie sieht die Rechtslage aus? Muss der Vermieter nicht dem Hausverwalter sagen, dass er die Rechnungen herausgeben soll? Muss der Verwalter nicht automatisch die Betriebskostenrechnungen dem Vermieter vorzeigen, damit er sie mit den NK-Abrechnungen vergleichen kann? Der Mieter macht seit einem Jahr sein Zurückbehaltungsrecht aus § 723 BGB geltend und zahlt keine Nebenkosten mehr. Kann er fristlos gekündigt werden?
Danke für Antworten
Hans
Hallo Hans!
Zurückbehaltungsrecht aus § :723 BGB geltend und zahlt :keine Nebenkosten mehr. Kann :er fristlos gekündigt werden?
In diesem Forum wird Dir niemand helfen können. Ich kann Dir nur sagen, daß es nichts nützt, wenn Du das BGB bemühst. Lt. Vika wohnst Du in Warschau. Du brauchst den Rat eines Experten für polnisches Mietrecht.
Gruß
Wolfgang
Hallo Hans!
für polnisches Mietrecht.
Hallo Wolfgang,
in Polen ist vieles einfacher als in Deutschland. Das nützt aber nichts, wenn der Mieter in Deutschland wohnt. Auch dass ich die Email-Adresse von franzjosefwill übernommen habe, hat nur prähistorische Gründe, die nicht von Belang sind. Polen hat übrigens auch ein Gesetzbuch, das PGB, das mit einem Zehntel an §§ auskommt. Also, eine polnische Richterin hätte schnell und einfach für den Mieter entschieden, was jedoch in Deutschland nicht der Fall zu sein scheint. Wie kommt also eine deutsche Richterin auf die Idee, dass ein Mieter sich so etwas gefallen lassen muss?
Danke für Erklärungen
Hans
Hallo Hans,
Hallo,
angenommen ein Mieter klagt auf Rechnungseinsicht beim
Vermieter, weil nach 2 Jahrzehnten ohne Nachzahlung plötzlich
steigende Nachzahlungen verlangt werden.
Was ist unlogisch daran, dass nach 2 Jahrzehnten die Nebenkosten steigen? Man sehe sich nur die Nachrichten an.
Der Vermieter
verweist jedoch auf den Hausverwalter, weil nur der die
Originalrechnungen hat. In den NK-Abrechnungen sind auch
mehrere formale Fehler festgestellt worden, die der Verwalter
nicht nachbessern möchte. Alle geschickten Mahnungen nach
Einsichtnahme werden ignoriert. Mittlerweile wurde der
Vermieter auf Herausgabe verklagt. Die Richterin meint jedoch,
dass der Mieter persönlich und schriftlich beim Hausverwalter
vorsprechen soll gegen Empfangsbestätigung, weil sonst keine
Einsichtnahme möglich sei und der Mieter keinen Anspruch auf
Herausgabe hätte! Wie sieht die Rechtslage aus? Muss der
Vermieter nicht dem Hausverwalter sagen, dass er die
Rechnungen herausgeben soll?
Selbstverständlich gibt die Hausverwaltung keine Original-Rechnungen heraus. Sie kann - ob sie dazu verpflichtet ist weiß ich nicht - Kopien gegen Kostenerstattung erstellen und diese dem Mieter aushändigen.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit einen Termin mit der Hausverwaltung zu vereinbaren, wo man vor Ort Einsichtnahme in die Rechnungen nehmen kann. Das hat die Richterin dann wohl auch gemeint.
Muss der Verwalter nicht
automatisch die Betriebskostenrechnungen dem Vermieter
vorzeigen, damit er sie mit den NK-Abrechnungen vergleichen
kann?
Der Vermieter erhält eine eigene Abrechnung über nicht umlagefähige Kosten. Wenn es den Vermieter nicht interessiert - und warum sollte es - erhält er auch keine Kopie der Abrechnung seines Mieters.
Der Mieter macht seit einem Jahr sein
Zurückbehaltungsrecht aus § 723 BGB geltend und zahlt keine
Nebenkosten mehr. Kann er fristlos gekündigt werden?
Ich würde fristlos kündigen.
Danke für Antworten
Gerne
Hans
Gruß Reni
Hallo Hans,
Hallo Hans!
für polnisches Mietrecht.
Hallo Wolfgang,
in Polen ist vieles einfacher als in Deutschland. Das nützt
aber nichts, wenn der Mieter in Deutschland wohnt.
Nehme stark an, dass ein polnischer Vermieter dich schon längst auf die Straße gesetzt hätte 
Auch dass
ich die Email-Adresse von franzjosefwill übernommen habe, hat
nur prähistorische Gründe, die nicht von Belang sind. Polen
hat übrigens auch ein Gesetzbuch, das PGB, das mit einem
Zehntel an §§ auskommt. Also, eine polnische Richterin hätte
schnell und einfach für den Mieter entschieden, was jedoch in
Deutschland nicht der Fall zu sein scheint.
Woher willst Du das wissen? Also so wie ich die Sache sehe, bezahlst du seit 1 Jahr keine Nebenkosten, nimmst aber die Leistungen - z. B. Wasser, Heizung, Allgemeinstrom - in Anspruch.
Wie kommt also
eine deutsche Richterin auf die Idee, dass ein Mieter sich so
etwas gefallen lassen muss?
Danke für Erklärungen
Erklärungen gabs in meinem 1. Posting.
Hans
Gruß Reni
Bißchen verwirrt
Hallo!
Hans hat doch nirgendwo geschrieben, daß es um ihn selbst geht? Ich glaube, er möchte einfach über die Lage in Deutschland informiert werden - vielleicht weil er einfach nur Interesse hat?
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Gruß,
M.
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Hallo M.
Hallo!
Hans hat doch nirgendwo geschrieben, daß es um ihn selbst
geht? Ich glaube, er möchte einfach über die Lage in
Deutschland informiert werden - vielleicht weil er einfach nur
Interesse hat?Oder hab ich da was falsch verstanden?
Ja, da hast du recht. Also würde ich im Nachhinein das ganze natürlich allgemeiner formulieren, s.u.
Gruß,
M.Hallo Hans,
Hallo Hans!
für polnisches Mietrecht.Hallo Wolfgang,
in Polen ist vieles einfacher als in Deutschland. Das nützt
aber nichts, wenn der Mieter in Deutschland wohnt.Nehme stark an, dass ein polnischer Vermieter dich schon
längst auf die Straße gesetzt hätte
Nehme stark an, dass ein polnischer Vermieter so einen Mieter schon längst auf die Straße gesetzt hätte 
Auch dass
ich die Email-Adresse von franzjosefwill übernommen habe, hat
nur prähistorische Gründe, die nicht von Belang sind. Polen
hat übrigens auch ein Gesetzbuch, das PGB, das mit einem
Zehntel an §§ auskommt. Also, eine polnische Richterin hätte
schnell und einfach für den Mieter entschieden, was jedoch in
Deutschland nicht der Fall zu sein scheint.Woher willst Du das wissen? Also so wie ich die Sache sehe,
bezahlst du seit 1 Jahr keine Nebenkosten, nimmst aber die
Leistungen - z. B. Wasser, Heizung, Allgemeinstrom - in
Anspruch.
Woher will der Mieter das wissen? Also so wie ich die Sache sehe,
bezahlt ein Mieter seit 1 Jahr keine Nebenkosten, nimmt aber die
Leistungen - z. B. Wasser, Heizung, Allgemeinstrom - in Anspruch.
Wie kommt also
eine deutsche Richterin auf die Idee, dass ein Mieter sich so
etwas gefallen lassen muss?
Danke für ErklärungenErklärungen gabs in meinem 1. Posting.
Hans
Gruß Reni
Hoffe es ist besser so. Und danke für den Hinweis.
Gruß Reni
Wie kommt also
eine deutsche Richterin auf die Idee, dass ein Mieter sich so
etwas gefallen lassen muss?
Danke für Erklärungen
Hans
Das müsstest du doch am besten wissen, du warst doch selber mal Richter.
Hast du dich eigentlich mal auf die Diagnose „Multiple Persönlichkeiten“ untersuchen lassen? So resistent wie du deinen Persönlichkeitswandel hier betreibst, könnte man glatt vermuten, dass du darunter leidest.
Viel Spaß weiterhin.
Phoebe
Auch in Polen muss man den richtigen verklagen
Wie kommt also
eine deutsche Richterin auf die Idee, dass ein Mieter sich so
etwas gefallen lassen muss?
Danke für Erklärungen
Hans
Ganz einfach wenn man den Richtigen verklagt hätte, hätte man auch bekommen was man wollte.
Beklagter „die Hausverwaltung“ das muss nicht der Vermieter sein.
lediglich bekannt muss es dem Mieter sein, wer für die Verwaltung zuständig ist. z.B. Mietvertragsregelung!
Wolfgang
@phoebe sollte ich etwas besser aufpassen? OWT
Das müsstest du doch am besten wissen, du warst doch selber
mal Richter.Viel Spaß weiterhin.
Phoebe
Hallo!
Hallo, Münchner,
die Experten hier denken, weil ich eine bekannte E-Mail-Adresse habe, dass ich auch Franz, der Troll, sei.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Jedenfalls Grüße nach München!
Ein Münchner versteht hoffentlich besser, dass etwas nicht stimmen kann, wenn der Hausstromanteil genauso groß ist wie der gesamte Wohnungsstrom und wenn dem Mieter über 60 statt tatsächlicher 3 Kubikmeter Wasser berechnet werden. Der Mieter ist nur sehr selten in Deutschland, meistens in Polen, und kann deswegen auch nicht mehr Wasser verbrauchen.
Pfüati!
Hans
Ich kann mir den Gang zum Anwalt sparen, weil ich dort Hausverbot habe!
Darauf ein Sternchen!
Sag mal kannst du dein blödes Getrolle nicht auf die Bretter verschieben, in denen es nicht darum geht, dass Leuten geholfen wird die Probleme und Fragen haben.
In den Experten Brettern sind deine Postings noch mehr fehl am Platz als sie es eh schon sind.
Phoebe
PS: Wenn ich so einen Beitrag wie den obigen von dir lese, kann ich nicht verstehen, dass einige User deine Artikel genial finden. Das ist einfach nur platt und dämlich, und stört die eigentliche Funktion der Expertenbretter.
Sag mal kannst du dein blödes Getrolle nicht auf die Bretter
verschieben, in denen es nicht darum geht, dass Leuten
geholfen wird
Jeder hat Probleme und Fragen. Da müssen angebliche Experten nicht persönlich werden.
Also, wie steht es mit folgendem Problem und folgender Frage? Ein Experte kann das bestimmt lösen.
Problem: Kopien von Betriebskostenabrechnungen werden nicht zugestellt.
Frage: Warum rückt die Hausverwaltung nach 20 Jahren plötzlich keine Rechnungen mehr heraus?
Was ist unlogisch daran, dass nach 2 Jahrzehnten die
Nebenkosten steigen? Man sehe sich nur die Nachrichten an.
Original-Rechnungen heraus. Sie kann - ob sie dazu
verpflichtet ist weiß ich nicht - Kopien gegen
Kostenerstattung erstellen und diese dem Mieter aushändigen.
Logisch steigen innerhalb von 20 Jahren alle mögliche Kosten. Doch wenn der Mieter jährlich für 60 Kubikmeter Wasser bezahlt und nur 3 verbraucht, darf er sicher doch eine Rückzahlung erwarten, solange der Kubikmeterpreis nicht über 50 € steigt. Falls der Vermieter auf Herausgabe der Rechnungen verklagt wird, hat er vom Verwalter solche zu verlangen. Notfalls sind Ersatzrechnungen von den Rechnungsausstellern zu beantragen. Wenn der Kaminkehrer keine Leistungen bringt, weil auch keine Heizung da ist, darf er auch keine Kosten berechnen.
Hallo!
Bin kein Münchner - Blick in die ViKa zeigt, daß ich ganz woanders wohne. Außerdem bin ich weiblich. Zweiter Grund, warum ich kein Münchner sein kann.
Ich wollte nur nicht, daß der Frager, übertrieben gesagt, blöd angemacht wird, obwohl es vielleicht gar nicht um ihn selbst geht. Das tritt halt hier ständig auf und ich finde es verletzend, den Postern bestimmte Absichten zu unterstellen.
Deshalb lasse ich das jetzt auch mal bei Dir.
Gruß,
M.
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warum ich kein Münchner sein kann.
Ich wollte nur nicht, daß der Frager, übertrieben gesagt, blöd
angemacht wird,
Hallo M.!
Ich schaue nur selten in andere Vikas - danke für das Verständnis!
Noch viele Sternchen ich wünschen möchte
Hans