>Ich war bis 2002 bei meinem Mann mit versichert nach der Scheidung,habe ich mich bei der selben Gkv versichert bis 2004 .Danach habe ich mich Selbständig gemacht und ein Restaurant für meinen damaligen Lebensgefährten ,auf meinen Namen aufgemacht,er sollte meine Kv weiter bzahlen das tat er aber nicht was ich später heraus bekamm.gott sei dank war ich nie krank.Ich mußte dann 2008 Privatinsolvenz anmelden ,nach dem mein LG. Gelder in Höhe von über 120.000.- € unterschlagen hat und dann untergetaucht ist und mich mit den Schulden hat sitzen lassen.Um nicht von Hartz 4 leben zu müssen, habe ich mich wieder Selbständig gemacht in meinem alten Beruf,(nicht in der Gastronomie) bin jetzt zwar Selbständig und bin beim Finanzamt als Geringverdiener gemeldet (nicht mehr als 6000,-€.i.J) aber ich muß mich ja jetzt KV, bin zwar Kern gesund(aber das kann sich ja leider schnell ändern), aber durch das ich mich KV muß, möchte ich mich nicht noch länger Strafbar machen.Ich weiß das alles meine eigene Schuld war ,aber irgendwie muß ich doch wieder in ein normal geregeltes Leben zurück finden.Ich lese immer von unmengen Rückzahlungen an die Gkv u.Pkv aber das kann ich mir ja gar nicht Leisten ,ich bin ja noch vier Jahre im Insolvenzverfahren und bezahle dort.Muß ich mich vieleicht doch auf Hartz 4 anmelden um Kv zu werden und kann man dann wieder in die Selbsständigkeit zurück.Bitte es währe schön ,wenn mir jemand sagen könnte wie ich aus dieser verzwickten Situation wieder heraus komme .Aber bitte keine Vorwürfe die mache ich mir schon selber genug.
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
LG Lana
Hallo Lana,
es gibt viele Menschen die sich in einer derartigemn Situation begfinden, leider.
Umso besser daß Sie sich darum kümmern.
Grundsätzlich ist die letzte Versicherungsart(private Krankenversicherung)für die Durchführung der Versicherung zuständig.
Beitragsnacherhebungen mit Zuschlägen gibt es rückwirkend zum 01.02.2009.
ZUr Optimierung der Situation empfehle ich ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler in Ihrer Nähe.
Sie können mich aber auch gerne anrufen unter 0172-6771836.
Viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Hi Lana,
ich würde Dir raten, Deine Frage hier nochmal zu stellen:
http://www.forum-krankenversicherung.de
Da findest Du kompetente Ansprechpartner zu Deinem Problem.
Grüße, Bernhard.
Hallo,
lies hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenvers…
und hier:
/t/gkv-beitrag-f-selbstaendige-mit-geringen-einnahme…
Damit dürften deine Fragen beantwortet sein.
Wenn du dich bei der letzten Kasse freiwillig versicherst, bei der du „pflichtversichert“ warst, kann es sein, dass du rückwirkend Beiträge zahlen musst.
Setz dich mit der Kasse in Verbindung und schildere denen den Sachverhalt.
MfG
Hallo,
da dein Leben ziemlich durcheinander ist, empfehle ich Dir, Dich vom Arbeitsamt oder/und der Krankenkasse ausführlich beraten zu lassen. Aus der Ferne ist bei der verzwickten Situation ein Ratschlag ziemlich schwer.
VG
ayro
Hallo Lana,
oh weia… das ist ja nicht gerade eine Geschichte aus dem Bilderbuch. Irgendwie schaffst du das schon… Es kann ja fast nur noch besser werden…
Zu deinem problem.
In Deutschland gibt es eine so genannte Versicherungspflicht: Jeder muss kranken (+pflegeversichert) sein. Drum rum kommst du einfach nicht, denn je länger man wartet und NICHTS macht, desto höher werden Rückzahlungen. Da ich dein Versicherungsverlauf nicht ganz folgen kann:
Ich nehme an, dass du erst kostenfrei familienversichert bei deinem Exmann warst. Anschließend hast du dich selbstständig gemacht. warst du anschließend weiterhin in der gesetzlichen kasse versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse? Dein Lebensgefährte hat (egal ob nun GKV oder PKV) - wie du geschrieben hast - die Beiträge nicht bezahlt; im Gegenteil er ist abgehaun und hat dir noch mehr Schulden hinterlassen, die private Insolvenz kam.
Dann, so schreibst du, hast du dich, um nicht von Harzt IV leben zu müssen, wieder selbstständig gemacht. Wieder? Ich denke du warst durchgänig selbstständig? Oder hast du die Selbstständigkeit nur umgemeldet als Nebengewerblich? Oder warst du zwischenzeitlich mal nicht selbstständig?
Es ist ein bisschen verwirrend.
Grundsätzlich ist man gesetzlich krankenversichert, wenn man ALG II bezieht. War man vor dem ALG II Bezug aber privat versichert, so kommt man NICHT mehr in die GKV (zumindest ist das seit 01.01.09 so; vorher ist man automatisch wieder in die GKV gekommen), sondern muss sich bei der PKV weiterversichern. Wie viel das kostet, musst du dort nachfragen.
Sicherlich bieten die einen Basisvertrag - anders geht es ja nicht. Wahrscheinlich zahlt vielleicht das Amt auch einen Zuschuss zu den Beiträgen, das weiß ich leider nicht.
Ich würde sagen, dass du dich unbedingt mal bei deiner Krankenkasse melden solltest. Warte nicht mehr lange.
Sorry???
über die ARGE bist du gesetzlich Krankenversichert
Hallo Lana,
ich kann Ihnen nur empfehlen, sich sofort bei der Arge zu melden. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen von dort haben, nehmen Sie diese in Anspruch, da diese ggf. auch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Seit dem 01.04.2007 gibt es eine Versicherungspflicht für nichtversicherte Personen. Hierfür ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der Sie zuletzt versichert waren. Würden Sie sich nun bei dieser Krankenkasse melden, müsste diese Beiträge seit dem 01.04.2007 nachberechnen. Also ist die Arge definitv der bessere Weg.
Hallo Lana,
ich würde mich mit Ihrem Insolvenzverwalter oder dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
Grundsätzlich müssten Sie die Monate nachbezahlen, die Sie nicht versichert waren. Wie das bei einer privaten Insolvenz ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Viele Grüße
Sven
Hallo Lana,
wenn ich es richtig herausgelesen habe warst Du zuletzt GKV-versichert. Hier besteht seit 01.04.2007 ein Pflicht zur Versicherung, Beiträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.
Ich empfehle mit Deiner letzten GKV Kontakt aufzunehmen und ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren.
Gruß
Tom
Hallo
wenn sich heute jemand privat oder gesetzlich neu versichern will und einige Zeit keine KV hatte sind lt. Gesetz Nachbeiträge zu entrichten.
a) anfragen bei einer gesetzlichen zur freiwilligen Versicherung (und später in die Private wechseln)was das Kostet.
b) Hartz 4 nachfragen vieleicht wird darüber der Nachbeitrag erlassen.
Gruß HG
Ich möchte bei meinem Erläuterungen nicht so in detail gehen, weil Sie die gesetzlichen Bestimmungen oder seit wann das gilt bestimmt nicht so interessiert.
Fakt ist das auf jedenfall Beiträge nachzuzahlen sind , das Sie sich versichern lassen müssen und dass das sehr teuer werden wird.
Die beste Lösung: Sie sprechen am besten mit Ihrer letzten Krankenkasse und der ARGE.
ARGE weil: Die kann schon einen großteil der Kosten übernehmen und die weitere Krankenversicherung bezahlen.
Krankenkasse weil: Der Restbetrag wahrscheinlich auch gestundet werden kann, oder Sie vereinbaren eine Ratenzahlung (z.B. in kleinstraten) für den Restbetrag. Auf jedenfall wird die Krankenkasse Ihnen die Möglichkeit geben den Betrag auf einen reellen Weg zu begleichen.
Fazit: Sprechen Sie mit der ARGE und der Krankenkasse weil da arbeiten keine „grauen Herren“ sondern auch nur Menschen.
Das weiß ich leider auch nicht genau. Wenn dir hier bisher nicht weitergeholfen werden konnte dann werde ich deine Mail weiterleiten an einen Kontakt von mir bei einer GKV. Sag bescheid.
Gruß
Dennis
Danke Dennis es währe nett wenn du meine mail weiter leiten könntes ,um genaueres zu erfahren.
Vielen lieben Dank im Vorraus für deine Bemühung.
LG
Lana
Hallo Lana,
hier die Antwort der Hanseatischen Krankenkasse. Wenn du willst kannst du auch mal telefonischen Kontakt mit mir aufnehmen und dir vielleicht noch weiter helfen kann.
Gruß
Dennis
Hallo Herr Hirsch,
leider konnte ich sie tel. nicht erreichen.
Die Frau kann sich nach meiner Ansicht nur bei ihrer letzten GKV melden. Sie muss dort im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht
weiter versichert werden mit den Nachzahlungen. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Es sei denn, sie wird Arbeitnehmerin, dann müssen
wir nochmals sprechen.
Viele Grüße
Manfred Galla
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HEK - Hanseatische Krankenkasse
Vertriebsleiter
Kronprinzenstr. 24
44135 Dortmund
Hallo Dennis ,
danke für die mail,aber genau das ist ja das problem :Ich möchte mich umbedingt versichern,aber die Nachzahlungen kann ich mir nicht leisten .
Gibt es da etwas im Rahmen einer geringeren Ratenzahlung oder eines Erlasses oder übernimmt die Arge wenn ich mich arbeitslos melde,die Nachzahlung.
Danke
Lana
Hallo Lana,
ich war im Urlaub, daher erst heute meine Antwort:
Leider kann ich Dir auch keine Musterlösung aufzeigen. Es soll kein Vorwurf sein, aber Deine damalige gesetzliche Krankenversicherung wird sicher mehrfach versucht haben mit dir persönlich Kontakt aufzunehmen, bevor Sie deine Krankenversicherung beendet hat. Selbst bei fehlender Beitragszahlung wird unendlich oft (ich arbeite selbst dort) versucht, irgendeine Lösung zu finden. Nur wenn der Kontakt verweigert oder auf stur gestellt wird, kann es in seltenen Fällen sein, dass man aus der Versichertengemeinschaft ausgeschlossen wird.
Wahrscheinlich ist auch aus diesen Gründen die Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung ohne Eintritt einer Versicherungspflicht fast unmöglich. Nur die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in einem mehr als gerinfügigenen Rahmen und über eine unbefristete Dauer kann dir wieder die Tür öffnen.
Gruß
Karsten
Hallo Lana, es ist richtig, daß Dich eine Nachzahlung für die vergangene Zeit erwartet. Das ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Strafe für die Verletzung der Versicherungspflicht. Du hast aber nur wenig Geld. Ich denke, wenn Du beim Antrag auf die KV offenlegst, daß Du unterhalb der Pfändungsgrenzen verdienst und bereits im Insolvenzverfahren bist, wird man auf Dich zukommen und eine Lösung finden (z.B. Ratenzahlung und Erlaß eines Teilbetrages bei erreichtem Zahlungsziel). Probiere es, ggf. auch bei unterschiedlichen Anbietern.
Good luck.