Keine Unterstützung :(

Dann lade ich Dich mal zu einer Stadtführung ein, wenn Du mal
wieder hier bist!

Im Prinzip gerne. Und ich bin offen - versprochen! Aber versprech du dir nicht zu viel :wink:… Du bis nicht die erste Frankfurterin, die das probiert. Und daher:

Kleinmarkthalle -

Die kenne ich! Aber nur, weil es eine Perle in öder Wüste gibt, ist diese noch kein Paradies B-)

LG Petra

Noch mehr ot :smile:

Dann lade ich Dich mal zu einer Stadtführung ein, wenn Du mal
wieder hier bist!

Im Prinzip gerne. Und ich bin offen - versprochen! Aber
versprech du dir nicht zu viel :wink:… Du bis nicht die erste
Frankfurterin, die das probiert. Und daher:

Kleinmarkthalle -

Die kenne ich! Aber nur, weil es eine Perle in öder Wüste
gibt, ist diese noch kein Paradies B-)

Fazit: Du kennst Frankfurt einfach nicht, sonst würdest du anders reden, bzw schreiben:wink:) Nicht nur die Kleinmarkthalle ist ein Traum…:smile:

Gruß Renate

Neues Gerichtsurteil Wohnraumanspruch
Hallo

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/aktuell…
Anscheinend hat ein getrennt lebender Vater mit Umgangsrecht neuerdings doch Anspruch auf erhöhten Wohnraum.

Na endlich tut sich da mal was, das war ja ein regelrecht absurder Zustand.

Viele Grüße

Danke für die vielen Infos.
[…]
Wohnungen […] schon selber gesucht… alles negativ. und auch bei den Inet angeboten, da dürft ihr eines nicht vergessen:
Diese „mist“ Provisionen, was bringt es 50 bis 100€ an der miete zu sparen, wenn man nen Kredit nehmen muss um ne Provision in Höhe von 1000€ oder mehr zu bezahlen? auch die Kaution, da hat er imho 1 KM hinterlegt. Die Angebote bisher waren alle 2 oder 3 KM.
Und würde er ein Kredit bekommen über 2 oder 3tausend euro? ich denke nein. Aber da ist er auf jeden dran was zu finden, nur der Ist-Zustand ist nun mal gerade so wie beschrieben.
Stromkosten, naja also ich wohne alleine in einer 3-Zimmer-Wohnung, zahle 900€ warm und bezahle alle 2 Monate 210€ Strom (ok habe Stromheizungen) trotzdem find ich sein Wert realistisch. 25€ … da muss man nachher zig euro nachzahlen.
Die Monatskarte kostet 112 Euro, macht ergo keinen Unterschied zu den gefahrenen Kilometern, mit der Ausnahme das er am Tag insgesamt 1 Std. länger unterwegs ist.
Der AG von ihm… naja … Er hat ein Überstundenkonto, jedoch bekommt er nie frei „weil es geht nicht“ und ausbezahlen tut der Chef auch nicht „weil es läuft grad nicht so gut“
Nochmal näher zur KM ziehen ist nicht möglich, wegen der Art der Arbeit.
Das mit den Unternehmungen […] auch gesagt am WE… er will halt das sein Kind gerne zu ihm kommt. […]
Mitfahrgelegenheit is ne Klasse Idee gewesen, das wird er probieren, wenn dadurch nen paar euro reinkommen, prima.
Alternativ […] leider auch vorschlagen, den Kontakt zu seinem Kind abzubrechen, außer die Mutter würde ihm die Hälfte des Weges entgegenkommen, und seinem Kind muss er das dann halt später erklären.

Aufjeden vielen Dank, auch für die OT Frankfurt diskussion :wink:

grüße

MOD: gelöschte Passagen = […]

Kein höchstricherliches Urteil (BSG)!
Hi!

Anscheinend hat ein getrennt lebender Vater mit Umgangsrecht neuerdings doch Anspruch auf erhöhten Wohnraum.

Jein. Da es sich hier nur um das Urteil eines instanzlich niedrigen Sozialgerichts (SG) handelt und nicht um ein höchstrichterliches (BSG), ist es nicht über den hier verhandelten Einzelfall hinaus gültig!
Wenn also jemand anderes mit Verweis auf dieses Urteil ebenfalls mehr Wohnraum bezahlt bekommen will, dann hat er wahrscheinlich (rechtlich völlig in Ordnung) Pech, da das Urteil nicht allgemeinverbindlich ist, d. h. für alle ARGEn/JobCenter gültig, sodass ein anderer ALG-II-Empfänger ggf. erneut klagen muss (wobei es durchaus möglich ist, dass ein anderes SG wieder anders entscheidet!).

LG
Jadzia

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Hallo,
wenn bsp. beide, also Vater und Kind von ihrem Umgangsrecht Gebrauch machen und das Kind, an Wochenenden oder in den Ferien regelmäßig in der Wohnung wohnt, dann bilden beide für diese Zeit eine Bedarfsgemeinschaft. Damit sind bei der Bedarfsbemessung insgesamt 2 Personen zu berücksichtigen.
Absolut bindende Grundlage ist Art.6 Abs 1 GG.
LG Uwe