Kellertür steht ständig auf

Hi zusammen.

Ein Mieter in einem 6 Familienhaus kommt zu unregelmässigen Zeiten von der Arbeit nach Hause , irgendwann zwischen 17 Uhr und 22.30 Uhr .
Der Mieter hat einen kleinen Fischteich angelegt und geht kurz nach dem nach Hause kommen kurz in den Garten und füttert seine Fische.
Dazu muss er die Treppe herunter durch den Keller und den Ausgang zum Garten hinaus , bzw führt diese Tür auch zum Gästeparkplatz des Hauses .

So gut wie jeden Abend steht diese Kellertür nach aussen Sperrangelweit auf , selbst um 22.30 Uhr oder noch später steht diese Tür auf .
Der Mieter hat 2 Kinder im verdacht ( 10 Jahre ) , deren Eltern nicht unbedingt so die vorbildlichsten Eltern sind.
Er vermutet das die Kid’s im Garten spielen , dann aus dem Fenster : Essen kommen gerufen wird , die Kids loslaufen und sich dann niemand um die offen stehende Tür kümmert.

Der Mieter hat das dem Vermieter schon mehrfach mitgeteilt , der Vermieter hat alle Parteien angeschrieben , das darauf zu achten sei , das die Haustüren zu gemacht werden , es ändert sich nichts .
Der Mieter wohnt jetzt ziemlich genau 1 Jahr in der Wohnung , das Problem bestand bereits beim Einzug und konnte über 1 Jahr lang nicht abgestellt werden.

Dem Mieter sind schon einige Gegenstände abhanden gekommen / gestohlen worden , z.b. ein Fahrrad , ein Starterkabel , ein Sack Katzenstreu , eine Gieskanne und ein paar andere kleine Dinge wie Gartenwerkzeug u.ä…

welche möglichkeit besteht da nochmal Druck zu machen , das die Tür zu gemacht wird , oder besteht defenetiv nur die möglichkeit diesen Misstand zu ändern in dem man auszieht

gruss

Toni

Hallo.

Entweder selbst jeden Tag die Tür kontrollieren oder den Vermieter darum bitten, dass eine Tür eingebaut wird, die automatisch zufällt und die nur mit Schlüssel geöffnet werden kann.

Nichts Rechtliches
Hi!

Nicht, dass ich mich brettkonform mit einer rechtlichen Antwort hier melde (im Gegensatz zu anderen Leuten hier halte ich mich mit solchen Dingen zurück, wenn mir das Wissen fehlt) …

Besteht nicht die Möglichkeit, so einen Türschließer anzubringen?

Kostet nicht die Welt und bringt vielleicht was.

Wie gesagt, nichts Rechtliches, nur der Versuch eines praktikablen Vorschlags.

VG
Guido

Hallo,

es ist kein Gesetz oder REchtssprechung bekannt, die Mitmieter zwingt, zu bestimmten Uhrzeiten Türen zu schließen, vermutlich ist zudem der Keller, durch den gegangen wird, ein Gemeinschaftskeller und jeder haftet für sein Eigentum, welches in öffentlich zugänglichen Räumen abgelegt wird.
lG

Hallo

es ist kein Gesetz oder REchtssprechung bekannt, die Mitmieter
zwingt, zu bestimmten Uhrzeiten Türen zu schließen,

Aber vielleicht eine Hausordnung?

LG
Der Kater

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Boah, hör auf!
Hi

es ist kein Gesetz oder REchtssprechung bekannt, die Mitmieter
zwingt, zu bestimmten Uhrzeiten Türen zu schließen,

Nur, weil es DIR nicht bekannt ist, dass man sich an Geschäftsbedingungen (lies nochmal so 12 bis 17 mal das UP, dann erkennst Du vielleicht auch den Part mit dem vom VM gegebenen schriftlichen Hinweis) zu halten hat, heißt es nicht, dass Verträge nicht einzuhalten sind.

Also nochmal die erweiterte Bitte: Wenn Du keine Ahnung hast und zusätzlich noch unter einer Dyslexie leidest, verseuche dieses grandiose Forum nicht mit Deinem Mist!

vermutlich

Um Deine Vermutungen geht es hier nicht - NIE!

Man man man

Gruß
Guido

2 Like

Hi
wir reden hier NICHT von einer Tür INNERHALB des Hauses , das wäre dem Mieter sowas von egal ob nun irgendwo im Keller oder wo auch immer eine Flurtür oder Treppenhaus Tür aufsteht .

wir reden von einer NEBENEINGANGSTÜR ins Haus , durch diese geöffnete Tür kann jeder Hinz und Kunz ins Haus ohne zu klingeln , jede Fremde Person vom Staubsaugervertrter bis zum Einbrecher .
wir reden hier nicht von einer zugemachten Tür die nicht abgeschlossen ist , sondern von einer bis hinten wieder offenen Tür !

stellen sie sich mal vor , Sie kommen Nachts um halb 1 nach Hause und Ihre Haustüre steht bis hinten wieder auf , ich denke Sie bekämen einen Tobsuchtsanfall , würden die Ehefrau und die Kids mitten in der Nacht anbrüllen und zurechtweissen wer die Tür aufgelassen hat.

Um eine Haustür zuzumachen ( wir reden nicht von zusätzlichen Abschliessen ) bedarf es keiner Hausordnung ,sondern nur logischen Verstand

Toni

Hallo Toni,

die meisten Mehrfamilienhäuser haben an der Hintertür einen automatischen Schließmechanismus, den man ohne Schlüssel weder von innen noch von außen öffnen kann.
Zusätzlich gibt es da auch eine Hausordnung, die besagt, dass alle Außentüren zwischen 22:00 - 07:00 Uhr verschlossen sein müssen.

Dies würde ich einmal dem Vermieter vorschlagen, denn der sollte auch daran interessiert sein. Wenn die Tür immer offen steht, könnte man ja auch die Keller oder Hausgänge für ein Graffiti-Bild oder für ein Lagerfeuer nutzen.

Gruß Merger

Wieso kommst du mir nur so bekannt vor? Und was erinnert mich an dir an einen vom Team entfernten Nutzer?

definitiv gibt es eine Hausordnung wo etwas über verschlossene Haustüren , was auch für einen Nebeneingang gilt.
Mach dem VM den Vorschlag einen automatischen Schliessmechanismus einzubauen , ggef. mit schriftlicher Ankündigung an alle Mieter, dass die Kosten eventuell auf alle umgelegt werden, wenn diese Tür nicht verschlossen gehalten wird. vielleicht bewegt dies die Familie mit den Kindern, wenn sie es sind, besonderen Druck auszuüben.

definitiv gibt es eine Hausordnung wo etwas über verschlossene
Haustüren , was auch für einen Nebeneingang gilt.

so? ich hatte schon einige mietwohnungen. keine davon hatte eine hausordnung.
du kennst also den hier besprochenen fall und die beteiligten personen? dann erzähl doch mal mehr davon.

die handelsüblichen Mietvordrucke haben es auf der Rückseite !

Moin,

gerüchteweise haben Mehrfamilienhäuser pro Wohnung nocheinmal eine abschließbar Wohnungstür, sollte diese fehlen würde ich mal mit dem Vermieter reden, das kann ja so nicht angehen.

Auch würde ich empfehlen, Gegenstände nicht öffendlich rumliegen zu lassen, manchmal braucht es auch keine Fremde, um diese zu entwenden.

Was sagt den der Mietvertrag zum Thema Keller, wurde hier eine Nutzung vereinbart und wie sieht die Aufteilung des Kellers aus?

hth

die handelsüblichen Mietvordrucke haben es auf der Rückseite !

hatten meine aber nicht. definitiv.
und nun? bleibst du bei deiner behauptung, das wäre aber definitiv so? anderes als das, was du erlebt hast, ist einfach nicht möglich?

btw., was genau verstehst du eigentlich unter ‚handelsüblich‘? sind die dann alle gleich? und warum in aller welt sollte ein vermieter irgendeinen ‚handelsüblichen‘ vordruck aus dem zeitschriftenladen verwenden, anstatt einen vom vermieterbund oder einen von seinem anwalt?

du solltest dir abgewöhnen, deine vorstellungen als allgemeingültig voraus zu setzen. die welt ist wesentlich größer.

Ähm
Hi!

Zitat aus dem UP:
der Vermieter hat alle Parteien angeschrieben , das darauf zu achten sei , das die Haustüren zu gemacht werden

So ganz an den Haaren herbeigezoge ist Marions Gedanke nicht.

Gruß
Guido

ich weiss gar nicht , warum hier leute die gerade mal 10 Tage dabei sind, bei ihren Antworten sofort persönlich werden müssen.
vielleicht solltest Du Dir das gleich wieder abgewöhnen. Das wird hier nicht gerne gesehen !

MOD: Geschlossen
Vielleicht ists ja nicht so definitiv wie es klang, auch wenn es nahe liegt.

Aber der Teil der Diskussion führt wohl eher zu nichts ausser einem unnötig persönlich werdendem ausufern.

Drum mach ich hier mal zu

Gruss HighQ

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Hallo,

Da der Vermieter vermutlich in seinem Mietvertrag geregelt haben dürfte, dass die kellertüre as mögliche Fluchttüre von innen aus nicht verriegelt sein darf, so hätte der Mieter noch die Möglichkeit, den betreffenden Mitmieiter freundlich aber bestimmt ins Gebet zu nehmen, dass die Kellertüre zumindest von außen nicht für jederlei Fremdperson offen zugänglich ist.

Allgemein verriegeln darf mn sie nicht, aber der betreffende Mitmieter könnte dahingehend angehalten werden, stets ein Auge auf den ( offenen ) Kellerzugang zu halten.

( Auch wenn es Kiddies sind )

Aber am besten funzt es, wenn die Nachbarn innerhalb eines Hauses halt zusammenhalten.

mfg

Ennlo

Da der Vermieter vermutlich in seinem Mietvertrag geregelt
haben dürfte, dass die kellertüre as mögliche Fluchttüre von
innen aus nicht verriegelt sein darf, …

vielleicht solltest du dem fragesteller noch kurz erklären, wie diese von ihm doch wohl schon öfter benutzte tür genau funktioniert und wie man diese spezialverriegelung genau bedienen muss. offenbar kennst du seinen mietvertrag, den vermieter und die tür besser als er.

oje…

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Im Wortlaut kurz bedeutet:

Die Türfalle gereicht in der normalen Nutzung dahingehend, dass die Tür einmal ins Schloss gefallen von außen nicht mehr aufzustoßen ist, von innen aber mittels des türdrückers ( Druckklinke ) jederzeit von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein muss.