Hallo. Ich wollte einmal fragen,…
Worauf die Redensart mit dem Kerbholz Eures Wissens nach zurück geht. Ihr könnt eigentlich das folgende Beispiel getrost überlesen (Dieser Hinweis gilt für die Experten, nicht für Laufkundschaft, die den Artikel nebenher ließt und die Redensart nicht kennt - Da gibt es aber wenige * ). —> Fußnote ganz unten!
Beispiel:
_So hat also (und ich muss sagen, beschämenderweise - für das Gericht) der Angeklagte, der noch gar nichts auf dem KERBHOLZ hat, eine Auflage in Höhe von 1000 EURO bezahlen müssen, damit das Verfahren eingestellt wurde, und das, obwohl seine Schuld sehr sehr zweifelhaft ist. Das geschah ja natürlich auch noch öffentlich: öffentlich ist zuviel gesagt; 1 Zuschauer saß im Publikum umringt von 607 Zeitungsfritzen.
In der stickigen Luft des total überfüllten Gerichtssaals zeigte sich wieder mal: Zwar ist es möglich, juristisch gesehen nichts AM KERBHOLZ zu haben, aber in der 500 - Seelen - Gemeinde, in der der Freigesprochene (??!) wohnt, gehen Gerüchte um wie sonst etwas._
Bei der 2. Erwähnung des Kerbholzes ist das meiner Meinung nach etwas ungewohnt. „Juristisch“ wird üblicherweise weniger in Verbindung mit diesem Substantiv gebraucht… ist „am“ vor dem Substantiv „Kerbholz“ auch „zulässig“? - Statt „auf dem“?

*
„Wenige“ scheinen es auch zu sein, die gesundes Rechtsempfinden haben. Im Zusammenhang mit dem Inzestfall hörte ich wieder Stimmen laut werden, die nach der Todesstrafe lächzten.
Grüße, Michael
Hallo,
Worauf die Redensart mit dem Kerbholz Eures Wissens
nach zurück geht.
die Erklärung findest Du auf http://www.brauchtumsseiten.de/a-z/k/kerbholz/home.html; auch im Archiv gibt es etwas dazu: /t/etwas-auf-dem-kerbholz-haben/2650404/5
Die Bedeutung „Schuld en haben“ erweiterte sich im Laufe der Zeit zu „ein Vergehen begegangen /Schuld auf sich geladen haben“.
„Juristisch“ wird üblicherweise weniger
in Verbindung mit diesem Substantiv gebraucht…
?
ist „am“ vor
dem Substantiv „Kerbholz“ auch „zulässig“? - Statt „auf dem“?
Mundartlich und umgangssprachlich ist auch „am Kerbholz“ gebräuchlich.
Gruß
Kreszenz
Kerbholz
„Kerbholz“ oder „Kerbe“, auch die „Beile“ genannt, ist das alte Mittel zum Zählen und Rechnen, die alte Rechentafel, ein später Nachkomme des uralten Runenstabes. Es diente namentlich zur gegenseitigen Sicherstellung und zum Schutz gegen Betrug im Geschäfts- und Rechnungswesen, was dadurch erreicht wurde, daß beide im gegenseitigen Geschäftsverkehr stehenden Parteien zwei ganz gleiche etwa fußlange Stäbchen besaßen, die man bei der Notierung der Schuld nebeneinander legte und über die man in einem Zuge so viele Kerben einschnitt oder einfeilte, als die Rechnung Posten hatte.
Bei der Abrechnung wurden die beiden Teile miteinander verglichen und die Kerben, die, sofern keine Fälschung stattgefunden hatte, genau aufeinander passen mußten, zusammengezählt.
Der Kerbhölzer bedienten sich namentlich Bäcker, Metzger, Milchbauern, Drescher, Müller, Bergleute u. dgl.
Auch amtliche Rechnungen wurden so geführt und im Steuerwesen diente die Einrichtung zur Berechnung und Kontrolle zwischen dem Einnehmer und dem Gegenbeamten
mfgConrad
Hier het einer nach Kerbholz gebrüllt??
http://www.youtube.com/watch?v=7JsFV7ehu9E

XX
Hallo Michael!
ist „am“ vor
dem Substantiv „Kerbholz“ auch „zulässig“? - Statt „auf dem“?
„Am“ ist in den Bairischen / Österreichischen Dialekten die Zusammenziehung von „auf dem“, so wie „vom“=„von dem“, „beim“=„bei dem“. Die Lautgleichheit mit „am“=„an dem“ stört dabei nicht weiter.
Soweit ich informiert bin, ist dieses „am“=„auf dem“ in Österreich sogar schriftsprachlich. Diese Überlegung war auch der einzige Hinweis, der mich darauf gebracht hat, dass sich Dein Beispiel auf den Herrn Fritzl beziehen könnte, denn der ist eben ein Österreicher. (Ich verfolge den Fall nicht, und so hat auch die Erwähnung des Strafmaßes bei mir keine Assoziationen geweckt.)
Liebe Grüße
Immo
Hallo!
Es diente
namentlich zur gegenseitigen Sicherstellung und zum Schutz
gegen Betrug im Geschäfts- und Rechnungswesen,
Ergänzend dazu der Hinweis, dass das aktuelle österreichische Recht nach wie vor das „Kerbholz“ kennt. Der seit 1.1.1898 unverändert in Geltung stehende § 318 Abs. 1 ZPO (siehe http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR1…) zählt das Kerbholz zu den „Auskunftssachen“. Darunter versteht man Gegenstände, die eine Verkörperung von Gedanken mit anderen Mitteln als der Schrift enthalten.
Die praktische Bedeutung des Kerbholzes in der österreichischen Rechtspflege des 21. Jahrhunderts kann man aber getrost mit „Null“ ansetzen.
Grüße, Peter
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Hallo Immo!
Wegen der Sache mit dem „am“: Ja, das dachte ich mir auch, dass wohl hier mehrere oder ein einzelner Faktor hineinspielen mag, der im Themenkomplex „Dialekte, Mundarten und Redeweisen“ drinnen steht.
Zu Deiner Anmerkung zwecks „bairisch“: Sieh, wenn Du Lust hast, noch bei meiner Antwort auf die Antwort von Kreszens (Die Antwort, die am gleichen Tag, als ich die Frage stellte, kam, 35min vor der vollen Stunde, letzte Zeile vor dem 7. - letzten Thread) nach. Merci für die Antwort.
Hallo Kreszens!
ist „am“ vor
dem Substantiv „Kerbholz“ auch „zulässig“? - Statt „auf dem“?
Mundartlich und umgangssprachlich ist auch „am Kerbholz“
gebräuchlich.
Ich habe „am Kerbholz“ von Egerländern (aus dem Sudetenland) gehört.
In dem Dialekt ist zwischen dem A und dem M ein ganz leichtes, angedeutetes U. Das kann auch der Grund sein, weshalb es sich recht gut einprägte im „Sprachgedächtnis“ (von mir).
Gruß, Michael
PS
von Egerländern (aus dem Sudetenland)
gehört.
Gibt es in dieser Region viele.