KFZ Anmeldung

Hallo

Ich hab da ein Problem. Entschuldigt, wenn ich etwas mehr dazu schreibe, aber ich brauche wirklich dringend Informationen oder Anregungen zur Hilfe :smile:

Also, wir haben von einem Nachbarn und Freund ein Auto gekauft.
Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht, aber das wäre auch sowieso nicht möglich gewesen, weil er eh nicht der letzte Halter des Wagens war.
Er hat das Auto mal von nem Ex-Kollegen gekauft und wollte es wieder frisch machen, wozu er aber kein Geld hatte.
Ist ja auch völlig egal.
Wir haben jetzt das Auto, und es steht in der Werkstatt, um wieder TÜV fertig gemacht zu werden.
Der Mechaniker sagte uns, dass wir nur mit dem Brief alleine das Auto nicht anmelden können.
Wir bräuchten einen Kaufvertrag mit dem letzten Halter und/oder eine Abmeldebescheinigung.
Beides ist nicht vorhanden, und wir kennen die letzte Halterin überhaupt nicht.
Irgendwie ist es die Ex-Freundin von dem Typen, der unserem Nachbarn das Auto mal „gegeben“ hat.

Nun die Frage: Wie können wir dem Straßenverkehrsamt plausibel erklären, wie das alles gelaufen ist?
Wie können wir das Auto auch ohne Kontakt zur letzten Halterin (die keiner kennt) anmelden?
Und: Das Auto war auch nicht in Mönchengladbach (wo es jetzt angemeldet werden soll) sondern in Neuss angemeldet.
Haben wir da überhaupt eine Chance?
Außer unserem Nachbarn das Auto wieder geben und ihn zusehen lassen, wie er klarkommt?! :wink:

Vielen Dank im Voraus

Jule

Hallo Jule

Wenn Du den Brief hast, dann gehört Dir das Auto schon mal.
Wenn es abgemeldet ist, gibt es zum Brief eine Abmeldebescheinigung, das ist so ein DIN A5 großer Zettel (ich glaube rosa oder grün) und den Schein hat die Zulassungsstelle eingezogen. Wenn es ein neuer Brief ist, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II, dann gibt es keine Abmeldebscheinigung sondern beide Zulassungsbescheinigungen mit dem Vermerk „Abgemeldet“.

Wenn das Fahrzeug zugelassen ist gibt es einen Brief und einen Schein.

Also entweder hast Du die eine Variante oder die andere. Wenn eines der Papiere fehlen sollte kannst Du es bei der Zulassungsstelle neu bekommen. Du mußt dann eine eidestattlich Erklärung abgeben, daß es fehlt und viel teuer Geld dafür bezahlen, dann geht das.

Auf jeden Fall mußt Du erst mal HU und AU haben, sonst brauchst Du bei der Zulassungsstelle gar nicht antanzen, weil sie Dich eh gleich wieder nach Hause schicken.

Ein Kaufvertrag interessiert bei der Zulassungsstelle keine Sau, das ist ein Privatrechtlicher Vertrag der mit dem Zulassen nichts zu tun hat.

Horst

Hallo Horst

Danke für Deine Antwort.

HU und AU bekomme ich ja jetzt. Deswegen steht er in der Werkstatt und bekommt alles gemacht.
Ich habe nur den alten Brief und sonst nichts.
Keine Zulassungsbescheinigung I oder II.

Aber ich kann die Verlustmeldung unterschreiben?
Wäre ja gut, und wenn es wieder was kostet, macht das jetzt auch nichts mehr :wink:
Dann habe ich aber wenigstens den Hickhack mit Nachbarn und Ex-Kollegen und so nicht mehr.

Danke nochmal
Jule

Hallo,

Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht, aber das wäre auch
sowieso nicht möglich gewesen, weil er eh nicht der letzte
Halter des Wagens war.

Um ein Auto zu verkaufen, muss man doch nicht als Halter eingetragen sein.
Ein Kaufvertrag ist aber generell keine Pflicht. Als Verkäufer ist es zwar ein recht hohes Risiko, ein Auto ohne Kaufvertrag zu verkaufen, als Käufer dagegen ist das eigentlich egal. Natürlich sollte man schon alle Dokumente, Schlüssel etc. bekommen.

Wir bräuchten einen Kaufvertrag mit dem letzten Halter
und/oder eine Abmeldebescheinigung.

… oder den entwerteten Fahrzeugschein. Ist der vorhanden? Dann gibt es nämlich keine Abmeldebescheinigung.
Wenn auch der nicht vorhanden ist, dann müsst ihr im Zweifelsfall beweisen, dass Euch das Auto gehört. Das ist schon schwierig.

Ich würde mal versuchen, in der Zulassungsstelle in Neuss anzurufen. Vielleicht schicken die eine Abmeldebescheinigung oder ähnliche Bestätigung zu, evtl. per Fax ans Amt in MG. Solange ihr den Brief habt, könnte das reichen.

Oder: Im Brief steht doch der alte Halter drin. Vielleicht gelingt es, z.B. mit dem Telefonbuch den direkten Kontakt herzustellen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Ich habe nur den alten Brief und sonst nichts.
Keine Zulassungsbescheinigung I oder II.

Dann ist das OK, früher wurde der Kfz-Schein eingezogen.

Gehe damit zur Zulassungsstelle, dann bekommst Du eh einen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung I oder II ist das) und auch einen neuen Kfz-Schein, das ist dann Zul-besch. I oder II, ich weiß jetzt nicht, welche Nummer zu was gehört.

Den alten Brief würde ich wieder mitnehmen, denn in den alten Unterlagen stehen oft mehr Infos als in den neuen EU-genormten, so kann man im neuen zB nur noch eine Reifengröße eintragen.

gruß
dennis

Hallo,

wenn im (alten) Brief die Stilllegung gestempelt ist (letzte Seite, mit Datum), dann geht es sicher mit kleinem Aufwand bei Zulassungsstelle/SVA. Wenn nicht, ist der Wagen noch zugelassen, und dann muss man die Kennzeichen haben… ist sehr unwahrscheinlich.

Einen vernünftigen Sachbearbeiter vorausgesetzt, reichen AU+HU+Ausweis+Brief+VB(ex Doppelkarte)+Bankdaten. Man sollte mit den Leuten reden, es ist fast unglaublich, was alles möglich wird, wenn man nur nett ist - in diesen Behörden arbeiten Menschen!

Grüße
formica

Ich habe nur den alten Brief und sonst nichts.

Du brauchst:

Eine Doppelkarte der Versicherung
Die KFZ Zulassungsbescheinigung teil II (in deinen fall der „alte Brief“)
Aktuelle HU & AU unterlagen
deine Bankverbindung (wenn du keine Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer aufüllst bekommst keine Zulassung)
Personalausweiß

der gesamte rest woher , von wem, wofür… geht die garnix an. leg die schei… hin und zulassen…
ps. erzähl denn garnicht erst wie das gelaufen ist.

bin die woche 3 mal bei dem Verein weiß langsam wie die ticken! *g*

LG Benny