Hallo
Ich habe mir von einem Kfz-Sachverständigen sagen
lassen, daß mein Vater die Prozente abtreten kann, d. h. sie
sind auf mich übertragbar.
Dann hat er Dir auch bestimmt gesagt, bis zu welcher SFR dies übertragen wird. Ok, Thema somit beantwortet.
Weiterhin sagt er, daß Direktversicherer nur wenig Gutachten
in Auftrag geben,
das stimmt, denn Gutachten in Auftrag geben oder Gutachten von vornherein anzweifeln, ist ein Unterschied.
d. h. weniger sorgfältig prüfen, ob die Ansprüche des Gegners gerechtfertigt sind und einen somit schneller hochstufen.
das kann passieren, nur ist es in der Praxis nicht zu halten!
Was Regreß angeht, habe ich hier folgendes gefunden
Regreß ist hier nicht von Bedeutung, denn der ist noch das geringste Übel (max. 5000,-€).
Bsp. gefällig?
Es wird ein Schaden verursacht. Schadenhöhe 20.000,- €.
Vers.-Gesellschaft sagt, „es ist Teilschuld“. Und nun?
Flux ins BGB geschaut und dort in §823. Ups. Und nun?
Gesellschaft sagt „Teilschuld“, ERGO 10.000,-€ kann der Gegner ggf. einklagen und zwar von Dir!!!
Das Direktversicherer auch Pleite gehen können und der Kunde dann doof da steht (mM zu Recht!), kannst Du im Internet nachgooglen.
VG René
P.S. Mein Unfallgegener war bei einem Direktversicherer, wobei die Schadenregulierung anstandslos erfolgte. Kann aber wohl an meinem Anwalt gelegen haben, muss aber nicht! 