Kfz-Haftpflichtversicherung

Hallo,

ich habe meine Kfz-Haftpflicht gekündigt, um eine preiswertere zu finden. Weil die Haftpflicht nur Schäden von anderen ersetzt, habe ich mir überlegt, daß Dinge wie Kulanz, Regulierungsverhalten, etc. für mich keine Rolle spielen. Kann ich dann eine möglichst preiswerte nehmen, wenn ich Dinge wie Deckungssumme, etc. beachte? Wie ist es mit den Prozenten, wenn mein Auto bisher als Zweitwagen über meinen Vater mitversichert war? Was gibt es sonst noch zu beachten? Vielen Dank!

Hallo

ich habe meine Kfz-Haftpflicht gekündigt, um eine preiswertere
zu finden.

Soll mir Recht sein. :wink:

Weil die Haftpflicht nur Schäden von anderen ersetzt, habe ich mir überlegt, daß Dinge wie Kulanz, Regulierungsverhalten, etc. für mich keine Rolle spielen.

So so! Kann aber auch schick nach hinten los gehen! :frowning:

Kann ich dann eine möglichst preiswerte nehmen, wenn ich Dinge wie
Deckungssumme, etc. beachte?

Auch ohne Beachtung geht dies! :wink:

Wie ist es mit den Prozenten,wenn mein Auto bisher als Zweitwagen über meinen Vater mitversichert war?

Dann gehören die Deinem Vater! :smile:

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Vollkasko und Teilkasko ggf.?

Vielen Dank!

Bitte!

VG René

ich habe meine Kfz-Haftpflicht gekündigt, um eine preiswertere zu finden.

Gespart wird meistens an den Leistungen.

Weil die Haftpflicht nur Schäden von anderen ersetzt, habe ich mir überlegt, daß Dinge wie Kulanz,
Regulierungsverhalten, etc. für mich keine Rolle spielen.

Dann wollen wir hoffen, dass Deine Versicherung Dir nach einem Schadensfall nicht grobe Fahrlässigkeit vorwirft und dich in Regreß nimmt. Dann hättest Du am falschen Ende gespart.

Ich bin nur haftpflichtversichert, Kasko spielt für mich keine Rolle. Ich habe mir von einem Kfz-Sachverständigen sagen lassen, daß mein Vater die Prozente abtreten kann, d. h. sie sind auf mich übertragbar.
Weiterhin sagt er, daß Direktversicherer nur wenig Gutachten in Auftrag geben, d. h. weniger sorgfältig prüfen, ob die Ansprüche des Gegners gerechtfertigt sind und einen somit schneller hochstufen. Ich überlege weiterhin, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen. Was Regreß angeht, habe ich hier folgendes gefunden:

/t/was-zahlt-versicherung-bei-grober-fahrlaessigkeit…

Außerdem, die Versicherungsleistungen können noch so hoch angepriesen werden bzw. noch so umfangreich sein, wie kulant der Versicherer ist, geht daraus nicht hervor. Ich will auch nicht die allergünstigste nehmen. Bitte ernsthaft antworten.

hallo,

Dann wollen wir hoffen, dass Deine Versicherung Dir nach einem
Schadensfall nicht grobe Fahrlässigkeit vorwirft und dich in
Regreß nimmt. Dann hättest Du am falschen Ende gespart.

bissl angst machen is ja in ordnung xD
regress gibts in der kh aber imho nur nach alkohol/drogen, fahrerflucht und straftaten und so. grobe fahrlässigkeit (bsp. rote ampel überfahren) gehört da nicht zu. das wird nur in der kasko zum thema.

@te: wende dich an einen profi. der kennt sich damit aus und der käse ist in 30 min gegessen.

snake

Hallo

Ich habe mir von einem Kfz-Sachverständigen sagen
lassen, daß mein Vater die Prozente abtreten kann, d. h. sie
sind auf mich übertragbar.

Dann hat er Dir auch bestimmt gesagt, bis zu welcher SFR dies übertragen wird. Ok, Thema somit beantwortet.

Weiterhin sagt er, daß Direktversicherer nur wenig Gutachten
in Auftrag geben,

das stimmt, denn Gutachten in Auftrag geben oder Gutachten von vornherein anzweifeln, ist ein Unterschied.

d. h. weniger sorgfältig prüfen, ob die Ansprüche des Gegners gerechtfertigt sind und einen somit schneller hochstufen.

das kann passieren, nur ist es in der Praxis nicht zu halten!

Was Regreß angeht, habe ich hier folgendes gefunden

Regreß ist hier nicht von Bedeutung, denn der ist noch das geringste Übel (max. 5000,-€).

Bsp. gefällig?
Es wird ein Schaden verursacht. Schadenhöhe 20.000,- €.
Vers.-Gesellschaft sagt, „es ist Teilschuld“. Und nun?

Flux ins BGB geschaut und dort in §823. Ups. Und nun?
Gesellschaft sagt „Teilschuld“, ERGO 10.000,-€ kann der Gegner ggf. einklagen und zwar von Dir!!!

Das Direktversicherer auch Pleite gehen können und der Kunde dann doof da steht (mM zu Recht!), kannst Du im Internet nachgooglen.

VG René

P.S. Mein Unfallgegener war bei einem Direktversicherer, wobei die Schadenregulierung anstandslos erfolgte. Kann aber wohl an meinem Anwalt gelegen haben, muss aber nicht! :wink:

fahrerflucht und straftaten und so. grobe fahrlässigkeit (bsp.
rote ampel überfahren) gehört da nicht zu.

Das habe ich schon anders gehört.