Kfz ohne TüV nun Rückgabe

Guten Tag,
Ich habe gestern mein altes Auto für 250€ ohne TüV verkauft.Leider hatte ich selbst das Auto auch bloß 3Wochen bewegt als ich ein neues besseres Angeboten bekam.
Der TüV lief im Nov.09 ab und dies teilte ich dem Käufer auch mit.
Im Kaufvertrag schrieb ich ebenso den Satz unter der Ruprik Sonstiges: „wie gesehen,so gekauft“ mit hinein.

Heute rief mich der Käufer an,und verlangt das Geld zurück,weil das Kfz absolut nicht TüV bereit sei und er noch gut 700€ investieren müße.

Meine Frage nun,bin ich verpflichtet als privat Verkäufer,ihm das geld auszuhändigen und das Kfz zurück zu nehmen???

Danke schon einmal im vorraus
ika

Moin!

Stell die Frage unter Beachtung der FAQ:1129 (!!!) nochmal im Rechtsbrett. Ggf sollte die genaue Formulierung im Kaufverttrag dort aufgeführt werden.

Beim Verkauf von privat an privat kann schnell was in die Hose gehen, weil ein paar Worte aufm Vertrag fehlen -.-

Gruss

Mutschy

Hallo

Das mit „Gekauft wie gesehen“ funktioniert seit EU nicht mehr. Heute muß es heißen „Unter Ausschluß der Sachmängelgewährleistung nach BGB“.

Hast Du ihm ein TÜV fähiges Auto verkauft? Dann mußt Du ihm das Geld wohl zurück geben.

Aber das gehört eher ins Rechtsbrett.

Horst

Hallo, als Verbraucher brauchst Du keine Gewährleistung geben, desweiteren wurde das Fahrzeug ja ohne TÜV angeboten.
Gruß
Pagode55

Hallo,

wer sich ein Auto für 250€ ohne TÜV kauft, muß damit rechnen, daß Reparaturen für die Erlangung des TÜV-Siegels notwendig sind. Dies sollte jedem mit normalem Menschenverstand klar sein.

Ich würde ihn auflaufen lassen und soll er doch klagen…

MfG

Richtig, braucht man nicht. Aber was ist, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird?

Beste Grüße
Guido