Guten Tag,
Ich habe gestern mein altes Auto für 250€ ohne TüV verkauft.Leider hatte ich selbst das Auto auch bloß 3Wochen bewegt als ich ein neues besseres Angeboten bekam.
Der TüV lief im Nov.09 ab und dies teilte ich dem Käufer auch mit.
Im Kaufvertrag schrieb ich ebenso den Satz unter der Ruprik Sonstiges: „wie gesehen,so gekauft“ mit hinein.
Heute rief mich der Käufer an,und verlangt das Geld zurück,weil das Kfz absolut nicht TüV bereit sei und er noch gut 700€ investieren müße.
Meine Frage nun,bin ich verpflichtet als privat Verkäufer,ihm das geld auszuhändigen und das Kfz zurück zu nehmen???
wer sich ein Auto für 250€ ohne TÜV kauft, muß damit rechnen, daß Reparaturen für die Erlangung des TÜV-Siegels notwendig sind. Dies sollte jedem mit normalem Menschenverstand klar sein.
Ich würde ihn auflaufen lassen und soll er doch klagen…