Hi! ich habe eine frage an einen/mehrere Bafög Experten/innen.
Ich kenne jemanden der im 4ten Semestert und von Anfang an den Höchstsatz an Bafög beziehe weil die Person alleine lebt und die Eltern nicht so viel verdienen.
der Ex-Stief Vater (nicht mehr mit der Mutter verheiratet und hat die Person auch nicht adoptiert oder sowas, somit kein familiäres Verhältnis mehr) der Person will sich jetzt einen Zweitwagen kaufen im wert von ca. 7.800€. Er möchte es P. zu Verfügung stellen da P. einen weiten weg in die Uni hat. Es wäre P´s erstes Auto.
P. möchte es aber auf sich anmelden (weil es viel teurer wäre wenn es als Zweitwagen auf den Stief-Vater versichern würde, mit P. als mit „Nutzer“ da sie nicht in einem Haushalt leben und P. nicht sein leibliches Kind ist)
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der Vater würde aber den Kaufvertrag unterschreiben und noch extra einen Vertrag aufsetzten in dem er erklärt dass er dem P. das Auto zur Vergnügung stellt, er aber das Eigentum nicht abtreten wird und P somit nicht vollständig über das Fahrzeug verfügen kann (z.B verkaufen oder verschenken) So dass vollständig geklärt ist dass er im Eigentum bleibt und P. nur im Besitz.
Diese Person hat mich jetzt mal gefragt wie dass dann mit Bafög ist … ich kenne mich nicht so sehr aus aber ich habe mich mal ein wenig informiert mit diesem Ergebnis:
Ich weiss dass seit 2011 ein auto vollständig zu 100% auf das vermögen angerechnet wird. und das Auto den max. Betrag von 5200€ überschreiten würde.
ABER: ich habe jetzt auf mehreren Seiten gelesen dass das Bafög Amt nur Eigentum in das vermögen einberechnen kann.
Und da in dieser Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)ganz klar steht dass:
„Die ZB II ist kein Eigentumsnachweis“
Somit besteht ja die Möglichkeit zu sagen dass P das Auto auf sich anmeldet und trotzdem nachweisen kann dass er nicht der Eigentümer des Wagens ist.
Anbei ein Zitat von der Seite Studis Online (scheint mir seriös zu sein):
„Damit zählt nun der volle Zeitwert eines KFZ am Tag der Antragstellung zur Summe des Vermögens. Jedoch nur dann, wenn Ihr über das Vermögen verfügen könnt und es verwertbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn Ihr selbst Eigentümer des KFZ seid. Soweit jemand anderes den Kaufvertrag unterschrieben hat und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält, ist diese Person auch Eigentümer. Das gilt selbst dann, wenn der Wagen auf Euch zugelassen (Halter) und versichert ist.“
Sollte P. es also auf sich anmelden und das Bafög amt würde davon wind bekommen, würden die geklärten Eigentumsverhältnisse ausreichen?!
Was sagt ihr dazu??!! hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder kennt sich damit aus?! Ich wollte ihm jetzt keine falschen Informationen durchgeben daher frage ich euch.
Es ist alles ziemlich kurzfristig daher würde ich mich freuen so schnell wie möglich ein paar Tips zu bekommen
Ich danke jetzt schon für eure Hilfe
Und P. möchte auch keinen Betrug oder sowas begehen aber diese Gelegenheit wäre klasse wenn er das Auto zur Verfügung gestellt bekommen kann weil er es sich selbst keins leisten könnte …und so ein Billiges für 4000€ möchte der Stief Vater nicht kaufen da P. das Auto nur für 1 1/2 Jahre nutzen kann und der SVater es danach „wieder“ haben will und dann nichts mit einem alten Auto anfangen kann. Also sollte das Rechtlich korrekt sein wäre es ja ok wenn P. es in Anspruch nimmt, oder?!
nochmal DANKE
lg pergunta