Kickback bei Abschluss private Krankenversicherung

Guten Tag,
ich habe von einem Freund gehoert,dass er mal beim Abschluss seiner privaten Krankenversicherung eine Kick-Back Zahlung vom Makler erhalten hat. Ist dies auch heute noch moeglich? Ist dies erlaubt?

Möglich ist viel, erlaubt ist es nicht.
k.w.T.

Re: Möglich ist viel, erlaubt ist es nicht.

Warum denn nicht?

Ich habe einen Riesterfondssparplanvermittler, der mir seine Kickbacks (partiell) erstattet…

Viele Grüße,
Sebastian

ich schliesse mich der Frage an. Warum genau ist das verboten?

Weil es …
ein Provisionsabgabeverbot gibt, welches in der Praxis dermaßen ständig und selbstverständlich unterlaufen wird, dass viele Verkäufer
durch ihr eigenes Tun überholt wurden und inzwischen selbst daran glauben, dass dieses Treiben zulässig ist. Befördert wird das Ganze durch das Verhalten einiger besonders pfiffiger Interessenten, die den
Verkäufer von sich aus unter Druck setzen, weil sie wissen, dass in dieser Branche ein Verkäufer dem Interessenten gerne solange hinterherläuft, bis der Handel eingestielt wird.
Reicht das ?
Gruß
Günther

ein Provisionsabgabeverbot gibt, welches in der Praxis
dermaßen ständig und selbstverständlich unterlaufen wird, dass
viele Verkäufer
durch ihr eigenes Tun überholt wurden und inzwischen selbst
daran glauben, dass dieses Treiben zulässig ist.

Wird dieses Abgabeverbot zwischen Provisionsgeber (der Versicherung o.ä.) und dem Vermittler vertraglich vereinbart, oder gibt es da eine „höher“ angesiedelte Regulierung (Verordnungen/Gesetze)?

Im ersteren Fall wäre es ja eine individuelle Sache und vermutlich bei unterschiedlichen Unternehmen unterschiedlich.

Jedenfalls sehe ich in der Provisionsweitergabe nichts Verwerfliches, völlig im Gegenteil: es ist ja nur fair gegenüber dem Kunden, diesem überreichlich erhobene Vertriebsvergütungen zurückzugeben.

Ein Provisionserstattungsverbot legt gewissermaßen einen Mindestpreis für die Versicherungsvermittlungsleistung fest und untergräbt damit den freien Wettbewerb zu Ungunsten des Kunden. Ich frage mich, ob sich da nicht sogar kartellrechtliche Fragen stellen…

Viele Grüße,
Sebastian

Jeder hat so…
seine Sicht der Dinge.
Guten Tag Sebastian,
auch die Ihre sei Ihnen unbenommen. Ich kann sie ein Stück weit sogar nachvollziehen. Tatasache ist, dass durch Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Vermittlungstreiben nun einmal so geregelt ist. Man könnte sagen, dass ist in sich stimmig. Denn dadurch wird pro forma eine geregelte
Vermittlung innerhalb des sogenannten Provisionssystems zumindest nach außen hin auf ein Fundament gestellt, von dem die meisten der Ansicht sind, es ermögliche ein angemessenes Auskommen für Vermittler.
Dass es verschiedene andere Punkte gibt, die das Provisionssystem
fragwürdig bis löchrig erscheinen lassen, soll hier einmal nicht betrachtet sein. Da Sie offensichtlich ein interessierter Mensch sind - von denen es nicht allzu viele gibt - erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass so gut wie jeder Versicherungsverkäufer die

  • im übrigen in Übereinstimmung mit dem Provisionsabgabeverbot -
    legale Möglichkeit besitzt, seine Prütteln von vorneherein im Wege des sogenannten Sondertarifes zu veräußern. Dazu greift er in die Tasten seines Lappetopps, öffnet durch Sesamschlüssel sozusagen die
    zweite Ebene für den ganzen Kram und verzichtet durch einfache
    Neuausrichtung des Tarifwerkes stufenlos oder in Stufen auf Teile seiner Provision oder auf die gesamte Provision.
    Durch dieses Vorgehen bleibt er auf dem Boden des Gesetzes, erspart sich und dem Kunden das Gewürge mit dem Koffer, dem Umschlag oder seinem Privatkonto und erreicht im Endeffekt das Gleiche.
    So, jetzt reichts aber.
    Gruß
    Günther

Jedenfalls sehe ich in der Provisionsweitergabe nichts
Verwerfliches, völlig im Gegenteil: es ist ja nur fair
gegenüber dem Kunden, diesem überreichlich erhobene
Vertriebsvergütungen zurückzugeben.

Hi,
diese Sichtweise ist völlig korrekt! Im Gegenzug gibt natürlich der VN von seinem überreichlichen Gehalt einen adäquaten Zuschuss zu den Betriebskosten der Agentur.
Gruß Keki

Sollte dieses Posting geringe Spuren von Ironie enthalten, so sind diese keinesfalls unbeabsichtigt.

Jedenfalls sehe ich in der Provisionsweitergabe nichts
Verwerfliches, völlig im Gegenteil: es ist ja nur fair
gegenüber dem Kunden, diesem überreichlich erhobene
Vertriebsvergütungen zurückzugeben.

Hi,
diese Sichtweise ist völlig korrekt! Im Gegenzug gibt
natürlich der VN von seinem überreichlichen Gehalt einen
adäquaten Zuschuss zu den Betriebskosten der Agentur.

…ähm… niemand sagt, dass die Agentur ihre Kosten nicht decken soll. Ich habe nicht für einen Zwang zur Erstattung argumentiert, sondern für die Möglichkeit.

Stell dir vor, du wärst Gemüsehändler - dann schützt auch niemand per Rechtsverordnung deine Gewinnspanne, sondern es liegt in deinem Ermessen, sie zu reduzieren. Der Wettbewerb führt dazu, dass das auch passiert, wenn sie zu groß ist. Sonst nicht. Gleichzeitig entsteht ein für die Effizienz des Marktes positiver Impuls, die Kosten zu senken. Wo ist deiner Ansicht nach der Unterschied?

Grüße,
Sebastian

seine Sicht der Dinge.
Guten Tag Sebastian,
auch die Ihre sei Ihnen unbenommen. Ich kann sie ein Stück
weit sogar nachvollziehen. Tatasache ist, dass durch
Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
das Vermittlungstreiben nun einmal so geregelt ist. Man könnte
sagen, dass ist in sich stimmig. Denn dadurch wird pro forma
eine geregelte
Vermittlung innerhalb des sogenannten Provisionssystems
zumindest nach außen hin auf ein Fundament gestellt, von dem
die meisten der Ansicht sind, es ermögliche ein angemessenes
Auskommen für Vermittler.

Ich frage mich, warum ein Versicherungsverkäufer nicht ähnlich einem Gemüsehändler funktionieren kann (siehe mein anderes Posting). Gemüsehändler schaffen es, sich über Wasser zu halten, ohne dass ihre Gewinnspanne durch Rechtsverordnung reguliert wird.

legale Möglichkeit besitzt, seine Prütteln von vorneherein im
Wege des sogenannten Sondertarifes zu veräußern. Dazu greift
er in die Tasten seines Lappetopps, öffnet durch
Sesamschlüssel sozusagen die
zweite Ebene für den ganzen Kram und verzichtet durch einfache
Neuausrichtung des Tarifwerkes stufenlos oder in Stufen auf
Teile seiner Provision oder auf die gesamte Provision.

Danke für diese Aufklärung. Mit anderen Worten ist die „Gewinnspannenreduzierung“ also doch möglich - nur nicht nachträglich durch Provisionserstattung, sondern durch eine Kalkulationsveränderung.

Wie funktioniert das denn mit Honorarvermittlern oder Unternehmungen wie der Quirinbank? Diese versprechen doch, keine Kickbacks entgegenzunehmen, oder wenn doch, diese zu erstatten. Das widerspricht dann ja dem Erstattungsverbot.

Viele Grüße,
Sebastian

Jedenfalls sehe ich in der Provisionsweitergabe nichts
Verwerfliches, völlig im Gegenteil: es ist ja nur fair
gegenüber dem Kunden, diesem überreichlich erhobene
Vertriebsvergütungen zurückzugeben.

Na dann - auf geht´s.
Bitte nicht vergessen, die Provisionsweitergabe dem Finanzamt als Einnahme zu offenbaren.

Eine Vertriebsvergütung hat Höhen und Tiefen.
Bei einer vorgenannten ist es sicherlich nicht mit einem einstündigen Gespräche getan. Um als Berater an diesen Punkt kommen zu können, ist einiges an Ausbildung auf den Tisch zu legen. Das Kosten Zeit und somit Geld. Die Arbeit hinter den Kulissen fallen dabei gerne unter den Tisch. Somit ist die monetäre Leistung mehr als gerechtfertigt - vorausgesetzt: vernüftige unabhängige Beratung.

Im Gegenzug beschwert sich kein Kunde, wenn man für seine Kfz-Versicherung einen niedrigen zweistelligen Betrag bekommt und dann auch noch eine Beratung und die Schadenabwicklung im Jahr stemmen muss.

Jeder Berater der sich auf so einen Unfug arbeitet fleißig an seinem eigenen Grab.

Ich frage mich, warum ein Versicherungsverkäufer nicht ähnlich
einem Gemüsehändler funktionieren kann (siehe mein anderes
Posting). Gemüsehändler schaffen es, sich über Wasser zu
halten, ohne dass ihre Gewinnspanne durch Rechtsverordnung
reguliert wird.

Hallo,

weil der Gemüsehändler kein Gemüsevermittler ist! Der Gemüsehändler erzielt seinen Gewinn aus dem Unterschied zwischen Einkauf und Verkauf (alles andere mal unberücksichtigt). Der Versicherungsvermittler bekommt aus dem Gewinn der Versicherung ja kein Geld mehr sondern „nur“ seine Vermittlungsprovision.

Wenn dein Gemüsehändler ein Angestellter Verkäufer wäre, würdest du vielleicht nach einem Rabatt fragen, die Unverschämtheit, Teile des Gehalts zu fordern, würdest du dir hoffentlich sparen!

Ein Rabatt schmälert zwar auch die Provision eines Versicherungsvermittlers, aber in erster Linie die Gewinnmarge des Versicherers!

Im Übrigen steht es dir frei, deine Verträge bei Direktversicherern abzuschliessen.

Gruß
tycoon

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Also des Raetsels Loesung ist es die Versicherung beim Direktversicherer abzuschliessen? Da freuen sich die Makler bestimmt drueber :smile:

Danke fuer die schnellen Antworten!

Ich frage mich, warum ein Versicherungsverkäufer nicht ähnlich
einem Gemüsehändler funktionieren kann

Unter anderem, weil der Versicherungsverkäufer jahrelang für sein Provisions haftet, sprich, wird der Vertrag innerhalb der Haftungszeit aus welchen Gründen auch immer aufgelöst, zahlt der VV seine Provision ganz oder teilweise zurück.

Guten Tag Sebastian,
was die Dingsbank macht, weiß ich nicht. Ich will das auch nicht recherchieren, weil das Treiben der Bankenleute bis auf weiteres
noch hanebüchener ist, als im Versicherungsbereich.
Wenn Sie mit Honorarvermitttler einen zugelassenen Versicherungsberater meinen, dann sind Sie aber ein wenig auf dem Holzweg. Der VB nimmt nicht nur keine sogenannten Kickebacks an.
Es ist ihm sogar verboten. Würde er Kickebacks annehmen, wäre er kein
VB mehr. Der VB erhält ein Honorar von seinem Auftraggeber für seine Beratungsleistung - in der Regel ist das ein Stundensatz, der zuvor
vereinbart wird.
Gruß
Günther

Hallo,

wer nicht bereit ist für eine Beratungsleistung zu zahlen wird das wohl tun müssen!

Gruß
tycoon

Also des Raetsels Loesung ist es die Versicherung beim
Direktversicherer abzuschliessen? Da freuen sich die Makler
bestimmt drueber :smile:

Danke fuer die schnellen Antworten!

Ja, würde ich dir auch raten! Das sind dann die Leute, die später gar nicht so richtig wissen, was sie abgeschlossen haben und im Schadensfall verzweifelt an der Telefonschleife hängen!
Der Witz dabei ist, dass die Direktversicherer gar nicht viel günstiger sind - nur ist die Definition der Kosten bzw. der Darstellung derselben eine andere!
Beispiel: Es besteht praktisch kaum ein Unterschied zwischen den Kosten eines bekannten Direktversicherers und uns (mit AD), nur dass es in der Bilanz unterschiedlich dargestellt wird:
beim DV: Abschlusskosten/Verwaltungskosten 10/90 bei uns Verwaltungskosten/Abschlusskosten 90/10 = zusammen (auch effektiv) für den Kunden ca. dasselbe!
Es darf doch keiner so naiv sein,zu glauben, dass die (fachlichen?) Call-Center, die Unmengen Mailing, die gigantischere Werbung bei den Direktversicherern im Beitrag des Kunden keine Berücksichtigung finden (LOL)!
Was bestätigt werden kann, ist, dass die DVen weniger Kosten als die „teuren“ Gesellschaften haben aber kaum weniger, als die „günstigen“ mit AD!
P.S. Was noch zu beachten ist: Die Abschlusskosten sind (im Gegensatz zur Annahme einiger Unwissenden) bei weitem nicht nur für den Mitarbeiter, sondern auch für die gesamte Abwicklung des Antrages, Werbung,Berechnung Erfassung,entspr. ID-Mitarbeiteranteil, usw.,usw.,

Und noch ein kleiner Querverweis an Sebastian S: Blauäugiger geht´s wohl nicht? Dass du nicht öffentlich zur Steuerhinterziehung aufgefordert hast, wundert mich eigentlich!

Es muss natürlich heißen: Abschluß- Verwaltungskosten 90/10 bei uns.

Und noch ein kleiner Querverweis an Sebastian S: Blauäugiger
geht´s wohl nicht? Dass du nicht öffentlich zur
Steuerhinterziehung aufgefordert hast, wundert mich
eigentlich!

Äh? Ich weiß jetzt echt nicht, worauf du hinaus willst.

Wieso bin ich blauäugig, und was hat jetzt Steuerhinterziehung damit zu tun?

Grüße,
Sebastian

Aber auch der Elektohändler (um ein passenderes Beispiel zu wählen) geht das Risiko des Gewährleistungsfalls ein. Tritt der ein, gibt er das Geld zurück und gibt das Gerät wiederum auf Gewährleistung an seinen Großhändler zurück, verliert also nur seine Gewinnspanne.

Die Analogie zwischen Gewinnspanne eines Händlers und Provision eines Vermittlers ist doch gar nicht so schlecht, oder? Nur dass der Händler den Großhandelseinkaufspreis als Durchlaufposten mit einnimmt, während beim Versicherungsvertreter die finanzielle Abwicklung direkt durch den „Großhändler“ erfolgt und dieser dem „Einzelhändler“ seinen Anteil am Preis nachträglich zahlt.

Und ja, eine Versicherung hat potentiell auch nach Verkauf Betreuungsaufwand. Das ist eine Dienstleistung, die man in der Kalkulation für den Anteil des „Einzelhändlers“ berücksichtigen muss…

Grüße,
Sebastian