Sehr interessant. Hältst du das für rechtsdogmatisch
vertretbar?
Was? Auf eine Seite hinzuweisen, auf der die uneinheitliche Rechtsprechung erläutert wird? Fakt ist, dass einige Gerichte tatsächlich die Pflicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts bei Minderjährigen bejahen. Dies hängt mit der spezialgesetzlichen Regelung zusammen.
Im Übrigen verwundern mich deine Antworten doch sehr. Bei Hinweisen anderer auf entgegenstehende Rechtsprechung zweifelst du die rechtsdogmatische Vertretbarkeit an. Selbst triffst du eine ganz klare Wertung zur Strafbarkeit (Hervorhebung von mir):
Nach zutreffender Ansicht hat sich das Kind schon deshalb
nicht strafbar gemacht […]
Ein Blick ins Archiv:
(ich) verwehre mich in erster Linie gegen deine Auffassung, dass
das, was du meinst, unumstößlich wahr sei
Ich laste dir an, dass du recht stur darauf bestehst, nur deine
Auslegung könne richtig sein. Das ist nicht der Fall, und das
erkenne ich auch so lange nicht an, wie du kein durchschlagenes und
unwiderlegliches Argument bringst
Das waren alles deine Aussagen, nachdem jemand aus seiner Sicht zur Rechtslage Stellung bezogen hatte und du anderer Meinung warst. Die Aussage, nur diese Interpretation könne richtig sein, wurde damals übrigens an keiner Stelle getroffen: /t/fahrscheinkontrolle–3/6568495
Offensichtlich bestehen hier noch Differenzen in den Ansprüchen, die du an dich selbst und an andere stellst.