Sehr interessant. Hältst du das für rechtsdogmatisch
vertretbar?
Was? Auf eine Seite hinzuweisen, auf der die uneinheitliche
Rechtsprechung erläutert wird?
Hä? Wie bitte?
Wenn ich [EK] frage, ob er diese Rechtsprechung für rechtsdogmatisch vertretbar halte, dann will ich von ihm wissen, ob er diese Rechtsprechung für rechtsdogmatisch vertretbar hält.
Dass ich nicht gefragt habe, ob er es rechtsdogmatisch für vertretbar hält, einen bestimmten Link zu posten, ist doch ganz offensichtlich. Diese Frage wäre ja ungefähr so sinnvoll wie: Welche Farbe hat das Zebra bei dir im Garten?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass [EK] auch nur eine Sekunde gedacht hat, ich hätte ihn aufgefordert, das Setzen eines Linkes rechtsdogmatisch zu rechtfertigen.
Fakt ist, dass einige Gerichte
tatsächlich die Pflicht zur Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgelts bei Minderjährigen bejahen. Dies hängt
mit der spezialgesetzlichen Regelung zusammen.
Und was hat das mit meiner an [EK] gestellten Frage zu tun? Ich will nicht deine Meinung wissen, sondern seine (die ich ungleich höher schätze als deine, was allerdings auch daran liegt, dass ich von dir nichts weiß und deine Meinungen darum weder in die eine noch in die andere Richtung beurteile).
Im Übrigen verwundern mich deine Antworten doch sehr.
Nein, nein, es sind nicht meine Antworten, die dich wundern, sondern es sind deine befremdlichen Interpretationen, die dich irritieren, und mit denen ich rein gar nichts zu tun habe.
Bei
Hinweisen anderer auf entgegenstehende Rechtsprechung
zweifelst du die rechtsdogmatische Vertretbarkeit an.
Nicht einmal das, ich habe [EK] lediglich nach seiner Meinung gefragt. (Was nichts daran ändert, dass ich die Vertretbarkeit in der Tat anzweifle, aber es ist eben nur ein erster Gedanke, und genau darum habe ich [EK] nach seiner Meinung gefragt.)
Selbst
triffst du eine ganz klare Wertung zur Strafbarkeit
(Hervorhebung von mir):Nach zutreffender Ansicht hat sich das Kind schon deshalb
nicht strafbar gemacht […]
Und? Das ist rechtswissenschaftlicher Standard. Mehrere Ansichten, und die, der man selbst anhängt, nennt man „zutreffend“ oder „vorzugswürdig“ oder … oder … oder … Ich halte es auch für zutreffend, davon auszugehen, dass Mord ein Qualifikationstatbestand des Totschlags ist. Der BGH sieht das anders, die ganz herrschende Lehre sieht es so wie ich.
Ein Blick ins Archiv:
[…]
Offensichtlich bestehen hier noch Differenzen in den
Ansprüchen, die du an dich selbst und an andere stellst.
Das ist also eine billige Vergeltung für eine „Diskussion“ zwischen dir und mir aus dem Archiv. Aha.
So recht verstanden habe ich deinen Vorwurf allerdings nicht. Ich habe noch nie gesagt, dass ich immer das richtige Ergebnis wüsste. So etwas drückt man auch mit den Worten „…nach zutreffender Auffassung…“ nicht aus. Und was die Rechtsprechung angeht: Ja, es können Urteile gefällt werden, die nicht vertretbar sind, gerade in den untersten Instanzen. Das ist nun auch kein großes Geheimnis.