Kurz gefragt
Hallo Kermit,
Ganz kurz:
Warum darf es wirklich nicht daran teilnehmen???
Warum brauchst Du Ausreden?
Schöne Grüße,
Helena
Sicher?
Hi Ivo,
ich lese die Richtlinie und das Schulgesetz aus Hamburg da anders!
in Zukunft soll da sogar noch verschärft werden
http://www.abendblatt.de/daten/2005/04/12/420450.html
LG
Guido
Hallo
Mein halbes Monatsgehalt würde draufgehen! (Einen Betrag
nenne ich nicht.)
In den Richtlinien für die Klassenfahrten sind ja aber Höchstgrenzen vorgegeben. Entweder wird diese Grenze überschritten, und dann bist du wohl aus dem Schneider, oder sie wird nicht überschritten, und dann können wir uns diesen Betrag ungefähr DENKEN !!
Das war mein heutiger Beitrag zum Ärgern von Mitmenschen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
da gibt es
Mittel, Familien zu unterstützen, die nicht selber zahlen
können.
Bei uns (meinen Kindern) an der Schule ist das der Förderverein. An den kann man sich aber nicht direkt wenden, sondern man muss das über den Direktor oder den Klassenlehrer machen.
Da müsste schon sehr viel auf dem Spiel stehen, bevor ich DAS tun würde. Ich glaub auch nicht, dass die viele Anfragen haben.
Viele Grüße
Simsy
Na denn harre ich der Änderungen die da kommen zzgl. der Klagen dagegen.
Aber sicher: Ich vergass - Schulrecht ist Ländersache.
Gruss Ivo
Ländersache - Bsp.Link
Hi Ivo,
wie du oben schreibst: Schulrecht ist Ländersache.
Ich kenne mich nur in Hessen wirklich genau aus, dort gibt es einen „Wandererlass“ (hier als download:
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…
)
Auszug:
"Allgemeine Regelungen
- Schulwanderungen und Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen; von der Teilnahme
können Schülerinnen und Schüler nur aus wichtigen Gründen befreit werden."
Allerdings heißt es weiter:
„Mehrtägige Veranstaltungen sind nur durchzuführen, wenn sie zwischen Lehrkräften,
Eltern und Schülerinnen und Schülern abgestimmt sind. Dies setzt bei den Eltern
bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern in geheimer Abstimmung zu ermittelnde
zustimmende Mehrheitsbeschlüsse voraus.“
–> hier könnte man nachgreifen, wenn viele Eltern dagegen sind (allerdings in Hessen anders als die 10% Regelung, die in einem anderen Posting erwähnt wurden).
Gruß
Elke
PS: Ich hatte nachgefragt, weil die Basta!-Fraktion ziemlich unreflektiert einfach darauf bestand, dass es im alleinigen Ermessen der Eltern lag - zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Zeit, die Links rauszusuchen, was ich jetzt nachgeholt habe. Es wäre aber nett, mir - nicht ganz unbeleckt auf diesem Sachgebiet - ein bisschen Verständnis zu unterstellen und nicht nur Nachplappern meinerseits anzunehmen.
Wir sind uns schließlich hier im Forum schon öfter begegnet.
Einfache Antwort auf die Frage:
Hallo,
Mal angenommen, ein Kind sollte nicht an einer Klassenfahrt an
die Nordsee teilnehmen, was wäre ein wichtiger Grund zur
Nichtteilnahme, den die Schule bzw. der Lehrer akzeptieren
müssen?
Ich versuche mal, einfach nur die Frage zu beantworten, anstatt den Grund dafür rauszukitzeln:
Ich würde vermuten, dass religiöse Gründe (ihr seid in eine Sekte eingetreten, o.ä.) als hinreichende Begründung akzeptiert werden müssen. Und nicht hinterfragt werden dürfen - Dienstaufsichtsbeschwerden deswegen sind immer gern gesehen. *ggg*
- Krankheit - fällt weg
Da ließe sich sicher ein kurzfristiges Attest finden - zahlen müsste die Mutter wohl dennoch.
- z.B. Kind kann nicht schwimmen - fällt weg
Hydrophobie des Kindes attestieren lassen? Wäre eine Idee.
- Mutter verträgt nicht die Trennung vom Kind - kann nicht
nachgewiesen werden
Schon mal dran gedacht, die Klassenfahrt als Begleitung mitzumachen?
- Finanzielle Mittel - kann nicht nachgewiesen werden
Ließe sich das im 4-Augen-Gespräch mit der Schulleitung nicht machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
War nur mein Senf dazu
So long,
MainBrain
Hallo,
nur nochmal, damit es wirklich klar wird: Schulrecht ist Ländersache.
Ich habe unten den Wandererlass des Hess. Kultusministerium zitiert.
Bei uns ist es so, dass eine Klassenfahrt nicht stattfindet,
wenn mindestens 10 % der Eltern dieses Einverständnis nicht
abgeben.
In Hessen reicht eine Mehrheitsentscheidung der Eltern.
Und noch eine Anmerkung aus dem Schulalltag (geht nicht auf dich, Simsy, passt hier nur hin):
Wenn nur 20% der Eltern zur Elternversammlung erscheinen, reichen schon 3, die dafür sind aus, dass die Klassenfahrt stattfindet (umgekehrt funzt das natürlich auch).
Gruß
Elke
Hallo
nur nochmal, damit es wirklich klar wird: Schulrecht ist
Ländersache.
Ich habe unten den Wandererlass des Hess. Kultusministerium
zitiert.
Wer, du? Ich beziehe mich auf die beiden Links, die Kermit selber eingestellt hat. Ich denk mal, dass das Bundesland da stimmen müsste. Sie wird doch wissen, in welchem Bundesland sie wohnt.
Bei uns ist es so, …
Dass es bei uns so ist, habe ich ja absichtlich extra erwähnt.
Viele Grüße
Simsy
Hi!
Na denn harre ich der Änderungen die da kommen zzgl. der
Klagen dagegen.
Ich bezog mich eigentlich auch auf die Aussage:
Auch für Schüler wird die Teilnahme an Klassenfahrten mit der Richtlinie verbindlich. „So war es bisher auch“, führt Behördensprecher Alexander Luckow aus. "Nur stand es in der alten Schulfahrtrichtlinie nicht so ausführlich drin. Deshalb kann diese Ausführung vor allem als Signal an die Eltern gewertet werden. „Die Teilnahme an einer Klassenreise gehört zur Schulpflicht“, so Luckow. „Eine Ausnahme muß wirklich begründet werden. Die Schulleitung ist in dem Fall gehalten nachzufragen und klarzustellen, was los ist.“
Aber sicher: Ich vergass - Schulrecht ist Ländersache.
Leider…
LG
Guido
Hallo Guido,
na ganz einfach, ihr wollt das nicht. BASTA. Da gäbe es für
mich gar keine Diskussion.Für Dich vielleicht nicht, nach Hamburger Schulgesetz ist die
Teilnahme jedoch Pflicht. BASTA (wie Du so schön sagst)
ja in Baden Württemberg ist das ziemlich genau so. Nur die kleine Option bei Befreiung „aus wichtigen Gründen“, wenn Geldmangel denn kein wichtiger Grund ist, dann weiß ich auch nicht. Nicht alle Eltern können das so locker mal eben bezahlen. Vielleicht lässt sich der ein oder andere mit der Pflichtveranstaltung einfach abfertigen. Aber wenn ich das Geld nicht hätte, könnte das Schulgesetz mich noch so sehr dazu zwingen wollen, das Geld würde dadurch trotzdem nicht urpötzlich auf meinem Konto gutgeschrieben. Hier kam noch der Einwand mit der finanziellen Förderung. Meine Mutter bekam für meine Klassenfahrt 30% der Kosten dazu (keine Ahnung wie das berechnet wird und wie das heutzutage ist, liegt immerhin schon 10 Jahre zurück). Bei Kosten von 350 wären das 105 Euro, ist immerhin etwas, aber für eine beispielsweise alleinerziehende Mutter mit weiteren zwei Kids wären die restlichen 245 Euro trotzdem eine schwere finanzielle Belastung. Ich möchte auch nur anmerken, dass für mich eine Klassenfahrt indiskutabel (also eine BASTA-Sache) wäre, wenn es eine Geldfrage wäre. Nur darauf bezog sich mein Posting. Vielleicht hab ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Ebenso LG
Heli
LG
Guido, der das allerdings auch zunächst nicht glauben wollte
Hallo,
sehr deutliche und sehr wahre Worte.
Ich kenne aus meiner Verwandtschaft leider ein negatives Beispiel, Mutter klammert an Tochter. Tochter legt ein einser Abi hin, keine Pubertätszicken, immer lieb und brav. Mit ca 20 dann der Absturz, Magersucht bis kurz vor dem Tod.
Lass das Kind fahren! Es braucht solche Erlebnisse!!!
Gruß
Katl
Hallo,
einfach die Wahrheit!!!
Wenn es nicht daran liegt dass du klammerst oder etc, sondern es wirklich am Geld liegt, dann klär das mit der Lehrerin unter vier Augen.
Lügen bringen nix.
Gruß
Katl
Hallo Elke,
…und der wäre nach Deiner Ansicht welcher…???
na ganz einfach, ihr wollt das nicht. BASTA.
Da es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt, ist wohl gar
nichts basta.
ok, vielleicht war ich wohl etwas zu sehr in Rage und hab deshalb etwas undurchsichtig geschrieben. Mein Posting bezog sich lediglich auf den finanziellen Aspekt. Und, auch wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, hängt es immer noch davon ab, ob es sich die Eltern leisten können oder nicht. Auch das Gesetz kann nicht von den Eltern verlangen, Geld aufzubringen, welches sie nicht haben. Und das meinte ich. Sowas wäre für mich indiskutabel, wenn man kein Geld dafür aufbringen kann, braucht man darüber nicht diskuttieren, denn auch davon kommt das Geld nicht zum Fenster rein geflattert.
Mit dieser Argumentation könnte ich meinem Kind den
Englischunterricht ersparen. Wir wollen das nicht.
wie gesagt, mir ging es lediglich um den finanziellen Aspekt. Und ich finde immernoch, dass daran nicht viel zu rütteln ist, denn der Chef gibt dir sicher keine Gehaltserhöhung, weil Junior auf Klassenfahrt soll.
Gruß
Heli
Mahlzeit,
na, also wenn das bei Dir die einfachen Antworten sind, möchte ich die schweren lieber nicht hören.
Natürlich läßt sich alles mögliche durchsetzen, auch wenn man eigentlich im Unrecht. Es gibt Eltern, die prozessieren jahrelang gegen das Kultusministerium. Aber sag mal, was soll das? Wollt Ihr das Eurem Kind antun?
Würdest Du tatsächlich z.B. dem Kleinen
Hydrophobie des Kindes attestieren lassen? Wäre eine Idee.
anstatt mal zu sagen: OK, Frau Soundso, die Klassenfahrt ist mir ein Tick zu teuer, ich bin eigentlich dagegen, aber seis drum - die Kleinen freuen sich. Was seid Ihr für Eltern?
Kopfschüttelnd
Sancho
Einfach gemacht
Mahlzeit,
danke, habe grad gespeist.
na, also wenn das bei Dir die einfachen Antworten sind, möchte
ich die schweren lieber nicht hören.
Die Originalposterin wollte eine Hilfestellung innerhalb des legalen Rahmens. Ich hätte da noch so ein bis zwei nur halblegale Ideen gehabt…
Natürlich läßt sich alles mögliche durchsetzen, auch wenn man
eigentlich im Unrecht ist. Es gibt Eltern, die prozessieren
jahrelang gegen das Kultusministerium. Aber sag mal, was soll
das? Wollt Ihr das Eurem Kind antun?
Ich nicht. Die Originalposterin möchte ein ‚Zwangsgeld‘ i.H. v. ca. 300-600€ vermeiden.
Würdest Du tatsächlich z.B. dem Kleinen
Hydrophobie des Kindes attestieren lassen? Wäre eine Idee.
Ich bin zwar nicht in der Situation, aber bevor ich von Amts wegen zu einer Ausgabe eines halben Monatslohnes gezwungen werde, die ich mir nicht leisten kann (so einer der Kommentare), würde ich auch erstmal sehen, wie ich das abbiegen kann, ohne allzuviel über die familiäre finanzielle Lage zu offenbaren. Ist vielen Menschen peinlich, arm zu sein.
anstatt mal zu sagen: OK, Frau Soundso, die Klassenfahrt ist
mir ein Tick zu teuer, ich bin eigentlich dagegen, aber seis
drum - die Kleinen freuen sich. Was seid Ihr für Eltern?
Eltern, die sich das nicht leisten können, und denen es peinlich ist, es zuzugeben? Wat bin ich froh, das meine Kurze erst in der 2. Klasse ist - ich leg schonmal ein Sparbuch für die Kursfahrten ab der 5. Klasse an…
Kopfschüttelnd über deine Interpretationen
MainBrain
Hallo,
Lass das Kind fahren! Es braucht solche Erlebnisse!!!
so ein Unsinn.
Es kommt immer auf die Klassengemeinschaft an.
Nicht umsonst gibt es Elterninitiativen „gegen Gewalt an Schulen“.
Auf das „Erlebnis“ einer Klassenfahrt mit gewalttätigen Klassenkameraden oder verkommenen Lehrern kann/soll jedes Kind
verzichten.
Gruss
Hallo,
Die Originalposterin wollte eine Hilfestellung innerhalb des
legalen Rahmens. Ich hätte da noch so ein bis zwei nur
halblegale Ideen gehabt…
Eine Frage:
Zu was zählst Du bitte die Empfehlung zum Arzt zu gehen und diesen um ein Gefälligkeitsattest zu bitten?
Danke und Gruß
Maja
Hey MainBrain
Dein Senf war interessant - aber so richtig geklickt hats nicht. Wir suchen weiter.
Gruss
Kermit
legal
Hallo,
Eine Frage:
Zu was zählst Du bitte die Empfehlung zum Arzt zu gehen und
diesen um ein Gefälligkeitsattest zu bitten?
Ist m.E. heutzutage völlig normal + legal. Weil: Da Herr/Frau Dr. med. unter Schweigepflicht steht und davon lebt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ach ja, heut sind wieder 5 KollegInnen krank…
Zynische, aber realistische Grüße
MainBrain