Hallo Ralph,
soll das heißen, sie soll 1000 Euro NETTO bekommen? Das geht eigentlich kaum zu ermitteln, denn dazu müsste man die steuerliche Situation der Dame kennen (ist sie verheiratet, verdient der Mann, wieviel, gibt es Steuerfreibeträge, …). Unterstellt die Tagesmutter sei verheiratet, der Mann verdiene aber mehr, dann wäre Steuerklasse V wohl anwendbar, das würde dann aber ziemlich teuer, so etwa das Doppelte wäre brutto aufzuwenden, um 1000 Euro netto zu erhalten.
Wenn das 1000 Euro brutto sein soll, dann zahlt Ihr die normalen Arbeitgeberbeiträge (die Hälfte vom Sozialversicherungsbeitrag, d.h. etwas über 20 %), die Dame legt eine Steuerkarte vor und Ihr müsst die Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen.
Selbständig würde aber gehen, Scheinselbständigkeit ist nicht zwingend gegeben, denn der Arbeitsort wird von der Tagesmutter festgelegt (heute gehen wir in den Zoo, morgen auf den Spielplatz oder wir bleiben im Garten oder doch im Keller), die Arbeitszeit kann wohl kaum einseitig von den Eltern bestimmt werden können, sondern wird wohl eher einvernehmlich festgelegt und auch die Tätigkeit wird wohl eher frei von Weisungen sein (wie soll man die auch erteilen, die Eltern sind ja nicht vor Ort). Arbeitnehmer sind in aller Regel Tagesmütter, die im Haus der Eltern arbeiten so wie Au pairs. Das Stichwort „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ wäre aber auch zu beachten.
Wenn sie selbständig ist, dann muss sie eine Rechnung stellen und die Einnahmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuern.
Fraglich wären auch die anderen Steuerarten, d.h. ob hier ein Gewerbe (somit auch Gewerbesteuerpflicht) vorliegt oder eine freiberufliche Tätigkeit (Erziehung versus Betreuung). Und natürlich die Frage der Umsatzsteuer. Das alles sollte im Steuerbrett erörtert werden. /t/tagesmutter-kinderbetreuungskosten-versteuern/248…
Die Dunkelziffer der Tagesmütter, die „schwarz“ gearbeitet haben, war bestimmt früher nicht niedrig. Seit aber Eltern die Aufwendungen steuerlich absetzen dürfen, haben die natürlich auch ein Interesse daran, eine Rechnung zu bekommen. Was die Tagesmütter dann im Gegenzug zur Angabe beim Finanzamt zwingt.
Die meisten größeren Kommunen organisieren meines Wissens das „Tagesmüttergeschäft“ auch Vermittlung und mit Qualifizierungs-Kursen und Broschüren, wie man das steuer- und sozialversicherungsrechtlich richtig organisiert.
Grüße
EK
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