Kinder bei Kinderfrau

Hallo allerseits,

wenn man seine Kinners zwecks arbeiten gehen tagsüber privat bei einer Kinderfrau unterbringen will, wo kann man sich denn dann schlau machen bzgl. zu bezahlender Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen etc., die abgeschlossen werden müssen oder sollten? Weil nämliche Frau möchte einen Betrag x im Monat und man würde gerne wissen, wieviel das dann insgesamt kostet und eben welche Versicherungen nötig wären.

fragende Grüße,
Ralph

Hallo Ralph,

da wäre ja erst einmal die Frage zu klären, ob die Kinderfrau auf
selbständiger Basis arbeitet oder bei den Eltern angestellt wird.

Wenn sie angestellt werden soll, dann kommt es darauf an, wie hoch
denn der Verdienst sein soll. Und ob die Dame noch andere Arbeitgeber
(Eltern) hat.

Grüße
EK

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Hai EK,

stellen wir uns vor, die Gute täte gerne 1000 Euronen im Monat haben als selbständige welche und hätte keine anderen Kinners zum betreuen. Wie sieht es denn dann aus?

Ralph

Hallo,

stellen wir uns vor, die Gute täte gerne 1000 Euronen im Monat
haben als selbständige welche und hätte keine anderen Kinners
zum betreuen. Wie sieht es denn dann aus?

Wenn selbständig, dann zahlt man einfach den vereinbarten Betrag und sie muss sich selber kümmern um ihre Abgaben. Allerdings wäre die Frage, ob sie wirklich selbständig ist. Mal nach dem Begriff Scheinselbständigkeit googlen.

Kommt sie ins Haus und betreut da die Kinder oder betreut sie die bei sich?

MfG

Hallo Xolophos,

da hat wohl einer nicht an die Scheinselbständigkeit gedacht. Dumm das, sehr dumm das. Machen wir es andersherum: Die Gutste sei angestellt, bewahre die Lütten aber bei sich zuhause auf. Was wäre denn dann mit Sozialabgaben und Versicherung???

Wer hätte auch gedenkt, daß eine Kinderbetreuung so kompliziert wereden kann.

Ralph

Hallo Ralph,

Die Gutste
sei angestellt, bewahre die Lütten aber bei sich zuhause auf.
Was wäre denn dann mit Sozialabgaben und Versicherung???

Ich passe (hab auch keinen Joker :frowning:
Da muss ich mal rumsuchen wie das bei Tagesmüttern überhaupt so ist. Das ist kaum mal Thema in Arbeitsrechtforen.

Wer hätte auch gedenkt, daß eine Kinderbetreuung so
kompliziert wereden kann.

**seufz*
Vielleicht fragst du doch mal (nebenher) in einem der Tagesmütterforen nach? Da gibts bestimmt welche (Es gibt ja für fast jedes Thema Foren im i-net). Schaden tuts bestimmt nicht.

MfG

Hallo Ralph,

soll das heißen, sie soll 1000 Euro NETTO bekommen? Das geht eigentlich kaum zu ermitteln, denn dazu müsste man die steuerliche Situation der Dame kennen (ist sie verheiratet, verdient der Mann, wieviel, gibt es Steuerfreibeträge, …). Unterstellt die Tagesmutter sei verheiratet, der Mann verdiene aber mehr, dann wäre Steuerklasse V wohl anwendbar, das würde dann aber ziemlich teuer, so etwa das Doppelte wäre brutto aufzuwenden, um 1000 Euro netto zu erhalten.

Wenn das 1000 Euro brutto sein soll, dann zahlt Ihr die normalen Arbeitgeberbeiträge (die Hälfte vom Sozialversicherungsbeitrag, d.h. etwas über 20 %), die Dame legt eine Steuerkarte vor und Ihr müsst die Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen.

Selbständig würde aber gehen, Scheinselbständigkeit ist nicht zwingend gegeben, denn der Arbeitsort wird von der Tagesmutter festgelegt (heute gehen wir in den Zoo, morgen auf den Spielplatz oder wir bleiben im Garten oder doch im Keller), die Arbeitszeit kann wohl kaum einseitig von den Eltern bestimmt werden können, sondern wird wohl eher einvernehmlich festgelegt und auch die Tätigkeit wird wohl eher frei von Weisungen sein (wie soll man die auch erteilen, die Eltern sind ja nicht vor Ort). Arbeitnehmer sind in aller Regel Tagesmütter, die im Haus der Eltern arbeiten so wie Au pairs. Das Stichwort „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ wäre aber auch zu beachten.

Wenn sie selbständig ist, dann muss sie eine Rechnung stellen und die Einnahmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuern.
Fraglich wären auch die anderen Steuerarten, d.h. ob hier ein Gewerbe (somit auch Gewerbesteuerpflicht) vorliegt oder eine freiberufliche Tätigkeit (Erziehung versus Betreuung). Und natürlich die Frage der Umsatzsteuer. Das alles sollte im Steuerbrett erörtert werden. /t/tagesmutter-kinderbetreuungskosten-versteuern/248…

Die Dunkelziffer der Tagesmütter, die „schwarz“ gearbeitet haben, war bestimmt früher nicht niedrig. Seit aber Eltern die Aufwendungen steuerlich absetzen dürfen, haben die natürlich auch ein Interesse daran, eine Rechnung zu bekommen. Was die Tagesmütter dann im Gegenzug zur Angabe beim Finanzamt zwingt.

Die meisten größeren Kommunen organisieren meines Wissens das „Tagesmüttergeschäft“ auch Vermittlung und mit Qualifizierungs-Kursen und Broschüren, wie man das steuer- und sozialversicherungsrechtlich richtig organisiert.
Grüße
EK

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Hallo Xolophos,

ich schau mal, was ich im Netz finde. Aber bzgl. des

**seufz*

muß ich dir wohl recht geben. Zum Glück wird das Ganze erst in 6 Monaten akut.

Trotzdem vielen Dank.

Ralph

Hallo EK,

Selbständig würde aber gehen, Scheinselbständigkeit ist nicht
zwingend gegeben,

Das ist doch mal ein Ansatz. Über die Gemeinde geht leider wahrscheinlich nicht, weil dann erst wieder diverse Kurse seitens der Tagesmutter abzulegen sind etc. und das will sie alles nicht. Vertrauen tun wir ihr auch so, wir kennen die Dame nämlich.

Vielen Dank erstmal.

Ralph

Hi,

wie wäre es, wenn du sie im Rahmen eines Minijobs anmeldest, und
ihr dafür zusätzlich steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bezahlst?

http://www.rententips.de/rententips/mijob/17.php
http://www.steuerlexikon-online.de/Verpflegungsmehra…
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontr…
http://www.gehalt.de/Gleitzone/

Es gibt einige Modelle, auch sind ja Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.

Marion