Hallo,
in unserem Kindergarten habe ich heute mitbekommen, wie meinem 4-jährigen Sohn von einem Erzieher vorgeworfen wurde, dass er nicht zurück geschlagen hat, als er von einem 6-jährigen Jungen heftig gekniffen wurde und darauf weinte.
Ich habe mich natürlich tierisch aufgeregt, lief aber gegen Wände.
Problem: das ganze ist kein Einzelfall, das Prinzip „Schlag zurück“ wird den Kindern regelmäßig vermittelt. Oder vielmehr: wenn ein Kind weint, wird ihm vorwurfsvoll zu verstehen gegeben, dass es gefälligst zurückzuschlagen habe. (Allerdings nicht von allen Betreuungspersonen, es gibt aber schon so ein paar Granaten.)
Meine Frau und ich sind beide Berufstätig, sonst würden wir unsere Kinder sofort aus dem Kindergarten nehmen. In einem halben Jahr werden wir umziehen und unsere Kinder dann herausnehmen.
Das Problem: wir haben drei Monate Kündigungsfrist. Doppelte Kindergartenbeiträge können wir uns nicht leisten (sind beide in der Ausbildung) und ich glaube, da die Plätze staatlich gefördert sind, ist eine sofortige Anmeldung in einem anderen Kindergarten garnicht möglich. (Der Kindergarten ist in Frankfurt am Main)
Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert. Im BGB steht:
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.
§ 1631, Abs. 2 BGB
Das Gesetz zielt wohl darauf ab, dass ich als Elternteil oder Erzieher/Lehrer gegenüber Schutzbefohlen körperliche Züchtigung nicht als Erziehungsmittel anwenden darf.
Ich sehe es aber so, dass in unserer Einrichtung die Kinder dahingehend instrumentalisiert werden, anstelle der Betreuungspersonen zu schlagen. Somit ist meiner Meinung nach das Schlagen der Kinder, gleichzusetzen mit dem Schlagen der Betreuungspersonen.
Zumal das Zurückschlagen als pädagogisches Konzept gehandhabt wird. Die Kinder also bewusst und gezielt dazu angehalten werden, sich gegenseitig zu schalgen oder ihnen sogar im vorwurfsvollen Ton gespiegelt wird, dass sie schließlich zurückzuschlagen hätten.
Wie seht ihr das, habe ich eine Chance aufgrund dieser – aus meiner Sicht – Kindesmisshandlung den Kindergartenplatz fristlos zu kündigen, sobald ich einen Ersatz gefunden habe?
Oder seht ihr andere (rechtliche) Möglichkeiten?
Vielen Dank für Eure Meinungen und Hilfe
P.S.:
Info zu meiner Person: Ich selber bin Lehrer im Vorbereitungsdienst und musste selber unterschreiben, dass ich körperliche Züchtigung nicht als pädagogisches Mittel einsetzen werde. Im Rahmen meines Vorbereitungsdienstes wurde ich auch nochmals darauf hingewiesen, dass für Lehrkräfte noch mal strengere Richtlinien gelten (bzgl. Disziplinarmaßnahmen vom Arbeitgeber) als im Straf- und Zivilrecht. (nur zur Info, damit man weiss, wer ich so bin)
P.P.S.:
Man könnte meinen, dass wir das ja schon vorher hätten wissen können und jetzt erst so spät reagieren ein ziemliches Armutszeugnis sei.
Uns wurde aber immer vermittelt, dass das pädagogische Konzept so sei, dass man versucht, die Kinder ihre Konflikte selbst lösen zu lassen, Konflikte aber beobachtet und erst dann eingreift, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Kind nicht aus der Situation alleine hinaus findet.
Durch die Eingewöhnung unserer 16 monate alten Tochter bekommen wir nun aber mit, dass einige Dinge doch etwas anders laufen, als es uns immer erzählt wurde oder wir es uns vorgestellt haben bzw. dass einige Betreuungspersonen den Begriff „Eingreifen“ etwas anders interpretieren.
So ist der oben beschriebene Fall kein Einzelfall. Meine Frau hat schon öfters ähnliche Situationen mitbekommen oder von anderen Eltern berichtet bekommen. Ich habe erst heute diesen Fall ganz konkret persönlich mitbekommen und überlege sogar eine Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung zu stellen. Bin aber wahrscheinlich auch zu sehr emotional eingebunden um noch rational zu entscheiden.