Kinderbetreuung Steuer

  1. Wenn jemand auf dem Weg zur Arbeit sein/e Kind/er zur
    Betreuung bringt, zählt dieser „Umweg“ zur Fahrt zur Arbeit?

Nein, es zählt -wie bisher- die kürzeste Straßenverbindung.
Der Umweg zur Betreuung des Kindes hat bei den Werbungskosten
nichts zu suchen.

Falsch aber dazu habe ich was geschrieben. Dafür muss man nicht mal in ein BMF schreiben oder in eine Richlinie schauen. Das steht im Gesetz das man auch die Verkehrsgünstigste Verbindung angeben kann.

Ich finde es geschickter wenn Oma ein gewerbe Anmeldet und es
darüber läuft. Es gibt relativ hohe Pauschale WK die das FA
anerkennt. (Bitte zerreist mich nicht wegen dieser Aussage.
Werde es morgen Belegen)

Weiterhin gibt es auch
keine pauschalen Betriebsausgaben. Die einzige
Betriebsausgabepauschale steht im H 18.2 und die trifft hier
keineswegs zu. Bei Gewerbe gibt es übrigens vom Begriff her
keine Werbungskosten.

Ich war Gestern nicht fertig aber hier haste deine Infos:
Sie dürfen zusätzlich zu Ihren eigenen Kindern maximal 5 weitere Kinder betreuen. Für jedes Kind benötigen Sie seit dem 1.10.2005 eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Werden mehr als 5 Kinder betreut, wird die Tagesmuttertätigkeit als gewerblich eingestuft. Diese Einkünfte sind nach § 18 Abs.1 (3) EStG voll steuerpflichtig. Zahlungsbelege müssen 7 Jahre aufgehoben werden und Sie benötigen eine Genehmigung des Landesjugendamtes.

Eine Tagesmutter ist selbständig tätig, nach § 18 Einkommenssteuergesetz. Alle Einkünfte aus der Tagespflege sind einkommensteuerpflichtig, können aber durch die Einkommenssteuererklärung mit einer Betriebskostenpauschale von 245,42 € pro Kind und Monat abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, es findet eine regelmäßige Tagespflege statt, zwischen sechs und acht Stunden täglich von montags bis freitags. Kürzungen der Pauschale erfolgen bei geringeren Betreuungszeiten in Höhe von 30,70 € pro Stunde.

Quelle:
http://www.laufstall.de/Tips_Infos/TM_werden/recht.h…
/t/tagesmutter-kinderbetreuungskosten-versteuern/248…

ES gibt sogar eine Tabelle zur Betriebsausgeben PAUSCHALE
http://www.tagesmuetter-bc.de/_tagesm_374tter-Merkbl…

Hier sollte zuerst mal die Ausbildung -oder was auch immer-
abgeschlossen werden, bevor man hier helfend tätig wird.

Ich weis nicht was du so in deiner Freizeit machst aber ich würde mich mal erstmal infomieren bevor man etwas schreibt! Das kann sonst sehr schnell sehr peinlich werden. Zunmindest würde es mich nicht wundern wenn du nix mehr zu diesem Thema schreibst.

mfg