Kindergarten - Gutachten über Vorgehensweise

Hallo,

wo minutenlang auf ihn eingeredet wurde weil er seine
nassen Sachen nicht ausziehen wollte

Wer er sie nicht ausgezogen hätte, hätte er sich wunderbar erkälten können (oder schlimmeres) - und dann wäre es eine Verletzung der Aufsichts-, Fürsorge-, etc. -pflicht gewesen. Die nassen Klamotten müssen runter!

und das auch noch obwohl
dort keine Wechselsachen für ihn bereit gestellt werden
konnten

Ich kenne das von meinen drei Kindern (in vier Kindergärten), dass jedes Kind von zuhause aus immer Wechselwäsche dabei hat. An dem Garderobenplatz eines jeden Kindes hängt dauerhaft ein Beutel - eben um solchen Situationen vorzubeugen.

Ob das nun dein Fehler oder der des KiGas ist, sei mal offen gelassen.

Gruß Bombadil2

Hallo,

Mein SOhn ist 6 Jahre alt und ist nun die letzte Woche im
Kindergarten, er war nass weil er im Garten mit der dort
vorhandenen Wasserpumpe spielte wie die andern Kinder auch
(aber er riegt halt den Wassereimer ab) und der Bericht
beginnt damit, dass er klatschnass war und die
Kindergärtnerinnen wollten, dass er die nassen Sache wegen
Erkältungsgefahr ausziehn sollte.

Dazu waren sie verpflichtet - fahrlässige Körperverletzung.

Da aber keine
Wechselklamotten in seiner Größe da waren wollten sie, dass er
so lange mit Unterhose rumläuft bis seine Sachen getrocknet
sind. Dies wollte er aber nicht weil er sich schämte und fing
an zu weinen.

Das Schamgefühl bei Kindern beginnt normalerweise mit acht Jahren. Aber gut, niemand entspricht der Norm oder dem Durchschnitt.

Daraufhin habe sie ihn gegen seinen Willen mit
in die Toilette genommen und minutenlang auf ihn eingeredet,
denn andere KInder würden ja schliesslich auch mit Unterhose
rumlaufen und da müsste er sich nicht schämen (steht so
wirklich im Bericht).

Die Erzieherinnen sind also auf seine Bedenken eingegangen, ohne ihn vor der Gruppe bloßzustellen. Sehr gut.

Er habe jedoch nun weiter verweigert und
dann wäre er ihr die Idee gekommen mal zu Hause anzurufen und
nach Wechselkleidung zu fragen…

Richtig - nicht immer sofort zu den Eltern eskalieren. Aber sobald erkannt wurde, dass es erforderlich ist, dann sofort.

An dieser Stelle frage ich mich bereits allen ernstes ob das
herumlaufen nur in der Unterhose obwohl das KInd das nicht
möchte und dies auch so ausdrückt plus ein offensichtliches
minutenlanges unfreiwilliges Verhörspiel auf der Toilette
nötig waren wo eindeutig klar war, dass das Kind nicht wollte
und weinte (ich habe meine KInd noch nie zu derartigen Dingen
gezwungen!).

Es war nicht nötig - der Anruf zuhause wurde durchgeführt. Es handelte sich auch nicht um ein Verhör, sondern um ein Überzeugen wollen.

Diesen Sachverhalt wollte ich übrigens in einem
Gespräch klären und bekam als Antwort, dass Kinder halt auch
mal Sachen machen müssen die nicht so gefallen.

Das ist richtig. Nennt sich „Leben“.

Aber der Bericht geht noch weiter, denn sie haben meinen Sohn
selbst zu Hause anrufen lassen wo mein langjähriger
Lebengefährte ans Telefon ging und mein KLeiner wohl nur
fragte „Ist mein Bruder da“ (er wollte das sein Bruder ihm die
Klamotten bringt). Mein Lebengefährte sagte nein und dann
legte mein Kleiner halt einfach auf.

Dafür können die Erzieherinnen aber nichts.

Gruß Bombadil2

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Hallo!

Ich habe die Diskussion jetzt mal überflogen. Also ich finde
schon, dass es nicht in Ordnung von der Erzieherin war, darauf
zu beharren, dass das Kind in Unterhose herumlaufen soll. Er
wollte nicht - und das muss man respektieren, weil es um
Schamgefühl geht.

Sie hat’s ja auch respektiert. Darum die Anrufe zu Hause, als das klar war.

Dass die Frau ihm nicht einfach eine zu
große Hose angezogen hat, versteh ich auch nicht. Eine riesen
Clownhose hätte ihm wahrscheinlich Spaß gemacht und die Sache
wäre gegessen gewesen.

Das wäre 'ne gute Idee gewesen, ja.

Gruß Bombadil2

Hallo Inge,

stimmt du warst nicht dabei - genausowenig wie ich!

Ich kann jedoch sehr sehr gut am Verhalten meines Sohnes
beurteilen wie ihn das belastet hat. Das Verhalten der
Kindergärtnerin war das Letzte und ich werde verhindern, dass
dieser Fehler nochmal passiert, denn sie sieht es nicht als
Fehler.

echt, da wird er in seinem Leben aber noch so einiges erleben, was ihn erheblich mehr belastet.

Und nein, ich muss mein Kind zu nichts zwingen was er nicht
möchte und schon gar nicht in ein Klo einsperren und
minutenlang auf ihn einreden.

Du hast nicht auf die Frage geantwortet, was denn richtig gewesen wäre. Was wäre gewesen, wenn bei Euch niemand erreichbar gewesen wäre? Außer, vielleicht sofort den Versuch zu starten, bei Euch anzurufen, hat sie meiner Meinung nach keinen Fehler gemacht.
Du stellst es jetzt außerdem so hin, dass sie sich allein mit Deinem Sohn in eine Kabine eingesperrt hat, stimmt das? Hörte sich bei der ersten Beschreibung noch ganz anders an.
Wenn Du in 6 Lebensjahren Deines Sohnes ihn noch nie zu irgendetwas „gezwungen“ hast („Du ziehst Dich jetzt sofort an, wir müssen zum Arzt“, „Du legst das Messer bitte sofort hin“, „Zieh Dich bitte sofort aus, es ist sehr spät geworden“, „Du putzt jetzt die Zähne“) wird die Gesellschaft noch viel Freude an Euch haben!

Und nochmal nein, denn ich hatte als Kind auch Zeiten wo ich
nicht vor Fremden in Unterhosen habe rumlaufen wollen.

Mit 6 Jahren und in der letzten Woche der Ferienbetreuung plus
50 m vom Kindergarten entfernt braucht man im Normalfall keine
Wechselkleidung - vor allem nicht weil die OMa dabei wohnt die
daheim ist und schnell hätte runterlaufen können.

Deinem Kind kann auch mal übel werden, Durchfall (dauert ja manchmal auch länger bis kranke Kinder abgeholt werden können oder Ersatzwäsche gebracht werden kann) bekommen oder sich im Sommer eben nasspütschern. Wenn Du weisst, dass er so…ähm… empfindlich ist, sollte er Ersatzkleidung im Kindergarten haben.

Es ist in meinen Augen ein absurdes Verhalten wenn man ein
Kind zwingt sich auszuziehen obwohl gar keine Ersatzklamotten
da sind und nur weil man selbst es nicht schlimm findet in der
Unterbuchs rumzulaufen, muss das noch lange nicht auf andere
zutreffen.

Dein Sohn fühlt sich von Dir jetzt voll unterstützt und hat mit seinem Verhalten sogar erreicht, dass die Kindergärtnerin mächtig „Ärger bekommt“. Wie cool für einen 6-jährigen! Er wird es immer wieder tun! Mein Gott, er sollte ja nicht nackt herumlaufen, sondern in einer Unterhose. Wo ist da der Unterschied zur Badehose!

Recht hast du, man muss eine Erwachsene Erzieherinnen auch
nicht wie eine Schwerverbrecherin behandeln. Aber man muss
halt auch keine 6jährigen Jungen ins Klo zerren und
minutenlang von seiner eigenen Meinung überzeugen, wenn er das
nicht will und es ihm unangenehm ist.

Er wird nicht daran sterben. Sie hat ihn nicht gehauen, misshandelt oder missbraucht, sondern „minutenlang auf ihn eingeredet“. Das wird ein gesunder 6-jährigen schon verkraften.

Und so wie sie das Recht
hatten mich über den Vorfall zu informieren - habe ich halt
auch das Recht das noch merkwürdigere Verhalten der
Erzieherinnen aufzuzeigen.

Meinung hin - Meinung her…Jeder darf hier seine Meinung
äussern Inge und ich habe nix gegen deine Meinung, denn es ist
deine und die darf es auch gerne bleiben. Ich möchte jedoch
ein Gutachten o.ä.

ich verstehe noch immer nicht, wie dieses Gutachten aussehen und bezwecken soll.

zu diesem Vorfall haben, denn ich finde das
Verhalten alles andere als erzieherisch wertvoll

Erzieherisch wertvoll finde ich, wenn 6-jährige Kinder auch mal einfach das tun, was Erwachsene ihnen sagen. Die Bitte der Erzieherin war durchaus angemessen und sinnvoll.

und das war
die eigentliche Frage bzgl. der Zuständigkeit. Alles andere
steht ausser Frage - zumindest für mich.

Wenn Du die Verantwortung für Dein Kind an Erzieherinnen oder Lehrer abgibst, passieren auch mal kleine Fehler - ebenso wie Dir. Der einzige Fehler war, nicht zuerst bei Euch angerufen zu haben, denn wenn Ihr nicht zuhause gewesen wäret, hätte sie das genauso durchziehen müssen.

Viele Grüße
Inge2

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Hallo Rosenrot,

ich unterrichte an einer Schule, die Erzieherinnen ausbildet. Hätte ich die von dir geschilderte Situation als Lehrbeispiel genommen, hätte ich - ausgehend von einem 6-jährigen Kind - folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

  1. Das Kind zur Seite nehmen und es bitten, die nassen Sachen auszuziehen. Das ist wichtig, damit das Kind sich nicht erkältet und aufsichtspflichttechnisch gefordert. Zu diesem Zweck einen Ort wählen, an dem das Ausziehen nicht von anderen Kindern oder Erwachsenen beobachtet werden kann. Dazu bietet sich das Bad oder die Toilette an. Halten sich dort gerade andere Kinder auf, kurz warten, bis diese wieder draußen sind.
  2. Dem Kind trockene Sachen anziehen oder es bei schönem Wetter mit einer Bade- oder Unterhose herumlaufen lassen, bis die nassen Sachen trocken sind. Zu diesem Zweck dafür vorgesorgt haben, dass JEDES Kind in der Einrichtung Wechselkleidung vorrätig hat.

Das wäre das normale Procedere, das nach meiner Erfahrung meist problemlos funktioniert. Nun denke ich die Geschichte mal weiter, wenn es - wie bei deinem Sohn - nicht klappt:

  1. Wenn das Kind sich nicht ausziehen möchte, fragen, warum es das nicht will. In aller Regel ist bei einem Vorschulkind darauf keine aussagefähige Antwort zu erwarten, weil Kinder in diesem Alter noch nicht dezidiert begründen können, dass sie sich z.B. schämen. Vermutlich wird das Kind mit „weil ich nicht will“ oder ähnlichem antworten.
  2. Dem Kind erklären, dass es sich in den nassen Sachen erkälten kann, ihm sagen, dass die nassen Kleider auf jeden Fall ausgezogen werden müssen und ihm vorschlagen, dass es sich alleine auszieht. Fragen, ob es das tun und dann in der Unterhose wieder nach draußen kommen will.
  3. Wenn das Kind verneint, fragen, ob es etwas anderes anziehen möchte. Ihm andere Kleidung anbieten - in Ermangelung der eigenen auch welche, die ihm nicht gut passt.
  4. Wenn das Kind dies ebenfalls ablehnt, ihm vorschlagen, sich solange in eine Decke zu wickeln, bis die eigenen Sachen trocken sind.

Die Eltern anrufen und um Wechselkleidung bitten, würde ich nicht vorschlagen. Es ist im Kindergartenbetrieb nicht zumutbar, den Eltern hinterherzutelefonieren, weil diese nicht willens waren, für Ersatzkleidung im Kindergarten zu sorgen. Die kurze Entfernung wäre kein Argument.

Für den Fall, dass das Kind alles ablehnt, würde ich raten,
5. dem Kind zu sagen, dass es sich nun entweder sofort selbst ausziehen kann oder von der Erzieherin ausgezogen wird. Es ist keinesfalls zu verantworten, das Kind länger als unbedingt nötig in den nassen Kleidern zu lassen.
6. Wenn das Kind sich nicht auszieht, muss die Erzieherin das tun - auch gegen die mögliche Gegenwehr des Kindes. Hier fällt eine Abwägung der Alternativen zwischen dem Schutz der Intimsphäre und einer akuten Gefährdung zugunsten der Letzteren aus.
7. Dem bis auf die Unterhose ausgezogenen Kind noch einmal die Alternativen Unterhose, andere Kleidung oder Decke vorschlagen. Mit aller Wahrscheinlichkeit wird das Kind nun eine Wahl treffen. Diese ist zu akzeptieren, auch wenn sie bedeutet, dass das Kind sich lieber in eine Decke kuschelt und nicht mehr am Spielgeschehen teilnehmen kann.
8. Einem Kind in diesem Alter würde ich nun im weiteren Verlauf von Erzieherinnenseite keine weiteren Vorschläge mehr machen. Es hat eine Entscheidung getroffen, deren Konsequenz es so lange tragen muss, bis entweder seine eigene Kleidung wieder trocken ist oder es von sich aus einen neuen Vorschlag macht. Ist Letzteres der Fall (zur Wahl standen die Alternativen Unterhose oder fremde Kleidung), wird diesem nachgegeben, damit das Kind wieder mitspielen kann.
9. Beim Abholen soll die Erzieherin die Mutter dringend darum bitten, dem Kind Wechselkleidung mit in die Einrichtung zu geben und ihr das Geschehen kurz schildern.
10. Bittet die Mutter um ein Gespräch oder besteht offensichtlicher Diskussionsbedarf, ist es sinnvoll, mit ihr einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Anmerkungen für meine angehenden Erzieherinnen:
Wenn ein Kind in diesem Alter sich nicht ausziehen will, kann das verschiedene Ursachen haben:

  1. Es weigert sich einfach, sich einer Anordnung zu fügen.
  2. Es schämt sich, vor anderen nackt zu sein.
  3. Es schämt sich wegen seiner Unterwäsche oder weil es nicht sauber ist.
  4. Es hat sichtbare Zeichen von Misshandlungen und möchte diese verbergen.
  5. Es hat sexuelle Gewalterfahrungen.

Zu berücksichtigen sind immer alle Möglichkeiten. Das bedeutet, dass bei aller nötigen Konsequenz im Umgang mit dem Kind die genannten Aspekte im Hinterkopf zu behalten sind und das Kind in der Zukunft entsprechend zu beobachten ist.

Die Situation ist zu dokumentieren. Bei weiteren Auffälligkeiten ist ein Gespräch mit der Mutter zu führen und gegebenenfalls ein Fachdienst hinzuziehen.

Fazit: Aus meiner Bewertung kann ich am Verhalten der Erzieherin nur einen einzigen Kritikpunkt finden: Dass sie deine Bitte um ein Gespräch abgelehnt hat. Im Umgang mit dem Kind hat sie nach meiner Überzeugung grundsätzlich richtig gehandelt. Was den Anruf bei euch zuhause betrifft, hat sie mehr getan, als sie hätte tun müssen.

Schöne Grüße,
Jule

Hi,

Fazit: Aus meiner Bewertung kann ich am Verhalten der
Erzieherin nur einen einzigen Kritikpunkt finden: Dass sie
deine Bitte um ein Gespräch abgelehnt hat.

kleiner Hinweis: im UP steht „ich habe hier einen Bericht eines Vorfalles aus dem Kindergarten mitgenommen, da Heute ein Gespräch dort stattgefunden hat.

Im Umgang mit dem
Kind hat sie nach meiner Überzeugung grundsätzlich richtig
gehandelt.

Ja, das sehe ich auch so.
Was mich aber interessieren würde: findest Du es richtig, daß die Einrichtung die eigene Dokumentation einem Elternteil mitgibt?

Gruß Stefan

Hallo,

also der Knackpunkt ist ja eigentlich klar:

Das Kind hatte keine Wechselkleidung da. Ansonsten wäre es nie zu dieser Situation gekommen.

Ich bin selber Mutter, und hätte mich an dem geschilderten Verhalten nicht gestört.

Aber deswegen jetzt ein riesen Fass aufmachen, wo doch der ursprüngliche Fehler bei mir liegt, wäre mir zu unangenehm.

Schöne Ferien trotzdem :smile:

Belini

Hallo Stefan,

findest Du es richtig, daß die Einrichtung die eigene Dokumentation einem Elternteil mitgibt?

Nein. Ich würde das keiner Erzieherin raten. Die Eltern können auf Wunsch Einsicht in die Unterlagen nehmen - mehr nicht. Streng genommen stellt die Herausgabe sogar einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Unterlagen von der Mutter nicht Dritten zur Einsicht gewährt werden. Es handelt sich ja bei den Beteiligten nicht nur um das Kind, sondern auch um die beteiligten Erzieherinnen.

Schöne Grüße,
Jule

1 Like

Hi,

Nein. Ich würde das keiner Erzieherin raten. Die Eltern können
auf Wunsch Einsicht in die Unterlagen nehmen - mehr nicht.
Streng genommen stellt die Herausgabe sogar einen Verstoß
gegen das Datenschutzgesetz dar, da nicht sichergestellt
werden kann, dass die Unterlagen von der Mutter nicht Dritten
zur Einsicht gewährt werden. Es handelt sich ja bei den
Beteiligten nicht nur um das Kind, sondern auch um die
beteiligten Erzieherinnen.

Danke, dann war mein Bauchgefühl ja auch in diesem Punkt richtig…

Viele Grüße
Stefan

Guten Tag,

hab jetzt alles mal so überflogen… und ich muss sagen ich bin erschüttert…Sie haben doch einen Vertrag unterschrieben…in diesem übertragen Sie den Erzieherinnen der Kita/Hort die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für Ihr Kind während der Zeit,in der Ihr Kind diese Einrichtung besucht. Die Erzieherinnen haben sich in meinen Augen korrekt verhalten. Sie haben Sorge getragen, dass Ihr Kind durch die durchnässte Kleidung keine gesundheitlichen Schäden davonträgt. Sie haben ihm die Möglichkeit gegeben nicht komplett nackt durch die Einrichtung zu laufen…sie haben ihm die Örtlichkeiten geboten, sich diskret seiner nassen Sachen zu entledigen…Wie und in welcher Weise wurde denn Ihr Kind „verhört“ und eingesperrt?
Wie hätten Sie in dieser Situation reagiert?

LG
die N.

Hallo

Im Umgang mit dem Kind hat sie nach meiner Überzeugung grundsätzlich richtig gehandelt.

Woraus schließt du denn, dass dieses minutenlange auf das Kind Einreden die ganzen Punkte beinhaltet, die du da aufgezählt hast? Das ist doch hier nirgendwo detailliert aufgeführt, was da gesagt wurde?

Wenn ein Kind sich schämt, in Unterhose rumzulaufen, finde ich es in der Tat eine sehr schwache Reaktion von einer Erzieherin, ihm zu sagen, es müsse sich nicht schämen.

Viele Grüße

1 Like

Hallo

kleiner Hinweis: im UP steht „ich habe hier einen Bericht eines Vorfalles aus dem Kindergarten mitgenommen, da Heute ein Gespräch dort stattgefunden hat.

Da steht aber auch drin, dass die Erzieherin ein Gespräch abgelehnt hat. Dieses „heute stattgefundene Gespräch“ ist vermutlich über die Kindergartenleitung oder anders erzwungen worden.

Viele Grüße

stoffbeutel

Hallo Jule,

Mein SOhn ist 6 Jahre alt und ist nun die letzte Woche im
Kindergarten, er war nass weil er im Garten mit der dort
vorhandenen Wasserpumpe spielte
klatschnass war und die
Kindergärtnerinnen wollten, dass er die nassen Sache wegen
Erkältungsgefahr ausziehn sollte. Da aber keine
Wechselklamotten in seiner Größe da waren

boah ey.

und dann so ein bohei? nimm einen sack, pack wechselwäsche ein und nimm es mit in den kiga. wenn sie euch noch nehmen.
wenn eine mutter sowas nicht gebacken kriegt, obwohl sie weiß, dass da

  • eine wasserpumpe ist
  • eimer sind
  • sommer ist
  • der sohn genierlich ist
  • windchill kleine kinder krank werden läßt
    und - sie mit sicherheit ihre neigung, sachen besser zu wissen als andere, kennt

wenn also diese mutter nicht für ihr kind für frische wechselwäsche sorgt, obwohl klar abzusehen ist, was passieren kann, was dann?

aber essen gibst du ihm schon, oder?
nicht, dass sie ihn zwingen, was zu essen, was er nicht mag, damit er nicht unterzuckert aufs abholen warten muß und zu hause ist nur dein lebensgefährte, der ihm seine lieblingsspeise zwar zubereiten würde, aber den bruder nicht als geeigneten boten anbieten kann.

tilli

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Kinder und die Verhinderung der Kindheit

Die armen Lehrer, für die bald ein Gutachten gefordert wird,
weil sie das arme Kind gezwungen haben, Hausaufgaben zu machen

na, das dürfen die ja nicht.
ihr könnt gerne mal mitkommen, wenn ich mit klassen exkursionen mache.
ihr glaubt es nicht.
die kinder sind oft weder in der lage, einen kreis zu machen, noch sich gegenseitig zuzuhören.
im wald kreischen sie wie die idioten, weil sie angst haben, dass die bäume umfallen.
es bleibt den lehrern oft nichts, als ein abbruch der exkursion, weil die meute nicht zu domestizieren ist.
den kindern gehen stimmungsvolle, wunderschöne erfahrungen en masse verloren, weil jedes seinen eigenen kasper raushängen kann und nicht in grenzen zu weisen ist.
die wissen genau, dass keiner was gegen sie in der hand hat und sonst die eltern auf der matte stehen.
„Mein Kind hat eine ZECKE??!“ „Sie haben mein Kind mit an den SEE genommen?“ „Lusia darf NICHT auf den Baum klettern.“
Rhabarber.
Wilde Spiele darf man nicht machen, Picknick besteht aus Eßpapier und Tetrapacks.

Und das aller- allerschlimmste ist: Die Kinder WOLLEN eigentlich im Wald sein. Aber sie KÖNNEN es nicht mehr. Und sie KÖNNEN nicht als Gruppe tolle Spiele machen, weil man sie nicht energisch zu sozialem Verhalten anleiten kann. Manchmal muß halt mit Possenreißen Schluß sein, damit ein Spiel laufen kann.
Das darf kaum ein Lehrer durchsetzen.

Schnurch.
Tilli

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Hallo,

Woraus schließt du denn, dass dieses minutenlange auf das Kind
Einreden die ganzen Punkte beinhaltet, die du da aufgezählt
hast? Das ist doch hier nirgendwo detailliert aufgeführt, was
da gesagt wurde?

Nein. Aber was glaubst du, um was es da ging?

Wenn ein Kind sich schämt, in Unterhose rumzulaufen, finde ich
es in der Tat eine sehr schwache Reaktion von einer
Erzieherin, ihm zu sagen, es müsse sich nicht schämen.

—?? Was soll man dem Kind sonst sagen?

Gruß
Elke

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Hallo,

Woraus schließt du denn, dass dieses minutenlange auf das Kind Einreden die ganzen Punkte beinhaltet, die du da aufgezählt hast?

Weil definitv ein Gespräch mit dem Kind stattfand - auch wenn die UP das lieber als „minutenlanges Einreden auf das Kind“, nachdem es „gegen seinen Willen in die Toilette gebracht“ wurde beschreibt.

Das ist doch hier nirgendwo detailliert aufgeführt, was da gesagt wurde?

Das stimmt. Dennoch ist in meinen Augen naheliegend, dass sich dieses Gespräch darum gedreht hat, dem Kind die Notwendigkeit des Ausziehens klarzumachen und ihm im Anschluss daran die nassen Sachen auch ausziehen. Beides halte ich für völlig korrekt und aufsichtstechnisch sowie pädagogisch veranlasst.

Wenn ein Kind sich schämt, in Unterhose rumzulaufen, finde ich es in der Tat eine sehr schwache Reaktion von einer Erzieherin, ihm zu sagen, es müsse sich nicht schämen.

Was würdest du denn einem Kind in diesem Alter sagen, um es zu motivieren, seine Scheu zu überwinden? Bei Kindern hilft häufig der Hinweis darauf, dass andere Kinder das doch genauso handhaben, was in diesem Fall ja offenbar auch so war. Für einen 6-Jährigen ist das gezeigte Verhalten insgesamt zudem sehr ungewöhnlich. Für mich hat das mehr mit Mut machen als mit einer „schwachen Reaktion“ zu tun. Das wäre vermutlich auch mein erster Versuch, dem Kind den Umgang mit der Situation zu erleichtern.

Was würdest du denn sagen?

Schöne Grüße,
Jule

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Hi,

Nein. Aber was glaubst du, um was es da ging?

Na um die UNTERDRÜCKUNG des freien Willens eines Sechsjährigen!!!1!!!einself

—?? Was soll man dem Kind sonst sagen?

Ja aber weißt du das denn nicht? Ihm sienen Willen lassen! Er hat ihn doch ausdrücklich bekundet!!! Dann soll er doch in nassen Klamotten rumrennen, macht doch nichts bei der Hitze. Sag mal, wo kämen wir denn hin, wenn wir allen Kindern das SChamgefühl abtrainieren würden? Sollen die Jugendlichen in 10-15 Jahren alle nackt auf der Straße rumrennen???

kopfschüttelnd und verständnislos,
die Franzi

PS. Wer Ironie findet…

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Hallo,

Woraus schließt du denn, dass dieses minutenlange auf das Kind Einreden die ganzen Punkte beinhaltet, die du da aufgezählt hast?

Weil definitv ein Gespräch mit dem Kind stattfand -

Aber dieses Gespräch kann sich doch ganz erheblich von deiner Vorgehensweise unterschieden haben! Deinen 4-Punkte-Plan habe ich ganz unten noch mal reinkopiert, damit jeder mühelos gucken kann, was ich meine.

auch wenn die UP das lieber als „minutenlanges Einreden auf das Kind“, nachdem es „gegen seinen Willen in die Toilette gebracht“ wurde beschreibt.

Vielleicht hat diese Beschreibung aber genau den Punkt getroffen? - Vielleicht auch nicht, aber woher willst du das denn wissen?

Dennoch ist in meinen Augen naheliegend, dass sich dieses Gespräch darum gedreht hat, dem Kind die Notwendigkeit des Ausziehens klarzumachen und ihm im Anschluss daran die nassen Sachen auch ausziehen. Beides halte ich für völlig korrekt und aufsichtstechnisch sowie pädagogisch veranlasst.

Aufsichtstechnisch ist es natürlich veranlasst, aber beim Pädagogischen macht doch der Ton und die feinen Details sehr stark die Musik.

Wenn ein Kind sich schämt, in Unterhose rumzulaufen, finde ich es in der Tat eine sehr schwache Reaktion von einer Erzieherin, ihm zu sagen, es müsse sich nicht schämen.

Was würdest du denn einem Kind in diesem Alter sagen, um es zu motivieren, seine Scheu zu überwinden? Bei Kindern hilft häufig der Hinweis darauf, dass andere Kinder das doch genauso handhaben, was in diesem Fall ja offenbar auch so war.

Den Hinweis darauf, dass andere Kinder es genauso handhaben, finde ich ja auch gut. Es geht um dieses ‚sich nicht schämen müssen‘. - Es kommt ein bisschen drauf an, wie man es sagt, aber die Aussage, dass ein Kind sich nicht schämen muss, kommt doch nicht gerade selten so an, als dass es sich nicht schämen sollte, dass diese Scham verkehrt ist, dass das Kind falsche Gefühle hat.

Was würdest du denn sagen?

Was ich konkret tatsächlich sagen würde, das weiß ich nicht, das muss ich ehrlicherweise zugeben. Aber ich finde deinen 4-Punkte-Plan und die Erweiterungen dazu sehr gut.

Viele Grüße

„1. Wenn das Kind sich nicht ausziehen möchte, fragen, warum es das nicht will. In aller Regel ist bei einem Vorschulkind darauf keine aussagefähige Antwort zu erwarten, weil Kinder in diesem Alter noch nicht dezidiert begründen können, dass sie sich z.B. schämen. Vermutlich wird das Kind mit „weil ich nicht will“ oder ähnlichem antworten.
2. Dem Kind erklären, dass es sich in den nassen Sachen erkälten kann, ihm sagen, dass die nassen Kleider auf jeden Fall ausgezogen werden müssen und ihm vorschlagen, dass es sich alleine auszieht. Fragen, ob es das tun und dann in der Unterhose wieder nach draußen kommen will.
3. Wenn das Kind verneint, fragen, ob es etwas anderes anziehen möchte. Ihm andere Kleidung anbieten - in Ermangelung der eigenen auch welche, die ihm nicht gut passt.
4. Wenn das Kind dies ebenfalls ablehnt, ihm vorschlagen, sich solange in eine Decke zu wickeln, bis die eigenen Sachen trocken sind.“

Hallo,

Vielleicht hat diese Beschreibung aber genau den Punkt getroffen? -

Selbst wenn es so gewesen sein sollte: Das Kind musste aus den nassen Sachen raus. Die Erzieherin hatte hier keinen Handlungsspielraum. Die Frage war nur: Zieht sie das Kind einfach aus oder versucht sie es von der Notwendigkeit zu überzeugen?

Aufsichtstechnisch ist es natürlich veranlasst, aber beim Pädagogischen macht doch der Ton und die feinen Details sehr stark die Musik.

Die keiner gehört hat außer dem Kind. Auch die Mutter nicht.

Es geht um dieses ‚sich nicht schämen müssen‘.

Auch das würde ich so sagen, denn es bestand kein Anlass zur Scham. Ein 6-jähriges Kind im Kindergarten in Unterhose rumlaufen zu lassen, ist eine doch sehr normale Situation. Man muss nicht alles problematisieren.

aber die Aussage, dass ein Kind sich nicht schämen muss, kommt doch nicht gerade selten so an, als dass es sich nicht schämen sollte, dass diese Scham verkehrt ist, dass das Kind falsche Gefühle hat.

Das könnte so sein, wenn die Erzieherin behaupten würde, das Kind würde sich in Wirklichkeit gar nicht schämen, sondern das z.B. nur vorschieben. Dem Kind die Sicherheit geben, dass es keinen echten Anlass für Scham gibt, halte ich hingegen nicht für bedenklich.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo

Die Erzieherin hatte hier keinen Handlungsspielraum. Die Frage war nur: Zieht sie das Kind einfach aus oder versucht sie es von der Notwendigkeit zu überzeugen?

Und warum kann sie es nicht so machen, wie du es geschrieben hast?

beim Pädagogischen macht doch der Ton und die feinen Details sehr stark die Musik.

Die keiner gehört hat außer dem Kind. Auch die Mutter nicht.

Ja und? Wir auch nicht. Daraus können wir nicht schließen, dass die Mutter unrecht hat.

Es geht um dieses ‚sich nicht schämen müssen‘.

Auch das würde ich so sagen, denn es bestand kein Anlass zur Scham. Ein 6-jähriges Kind im Kindergarten in Unterhose rumlaufen zu lassen, ist eine doch sehr normale Situation. Man muss nicht alles problematisieren.

Wenn die Mutter hier nicht alles frei erfunden hat, dann hat das Kind es problematisiert, in Unterhose rumzulaufen. Und ob es sich deswegen schämen darf oder nicht, das hat auch die Erzieherin nicht zu bestimmen, und ob das ein akzeptabler Anlass ist sich zu schämen oder nicht.

Viele Grüße

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