Kindergarten und Aufsichtspflicht

Hallo,

wer ist Haftbar oder kann Haftbar gemacht werden in folgendem Fall:

Kind fällt im Kindergarten , ist verletzt, weint und bittet die Erzieherin die die Aufsichtspflicht hat die Mutter anzurufen.
Diese verweigert das mit der Begründung es sei zu früh um nach Hause zu gehen. Es ist 12.30. Kindergarten hat bis 14h. geöffnet.
Diese Erzieherin hat aber gegen 13h. Feierabend.

(Spekulation ; das diese Erzieherin keine Lust hatte auf die Mutter zu warten und verball Stellung zu beziehen , da sie es vorzog den Feierabend pünktlich anzutreten)

Als die Mutter das Kind abhollt um 14h., weint dieses und es wird durch eine Praktikantin mitgeteilt das das Kind schwer gestürzt ist.
Auf die Frage wo die Kollenin ist die die Aufsichtspflicht hatte zu dem Zeitpunkt, wurde der Mutter mitgeteilt das diese bereits Feierabend hat.
Keiner weiß warum die Mutter nicht verständigt wurde.

Kind hatte Schmerzen und musste in der Notaufnahme eines Krankenhauses hinterher versorgt werden.
Diagnose Schlüsselbeinbruch.

Welche Rechte hat die Mutter in diesem Fall und kann diese geltend machen?
Bitte dringend um Ratschläge.

MfG

Mit der Erzieherin reden, die macht auch nur Ihren Job und wollte mit Sicherheit nicht dem Kind Schaden zufügen oder Hilfe verweigern.

Versetz dich in Ihre Lage: Ruft Sie die Mutter an wird Sie womöglich angemault „sie können mich doch nicht wegen jedem Pubs anrufen - das sind Kinder, die weinen jetzt und 5 Minuten später ist alles vergesssen.“.
Ruft Sie nicht an wird Sie genauso angemault - wie hättest du dich entschieden?

Hallo

Versetz dich in Ihre Lage: Ruft Sie die Mutter an wird Sie
womöglich angemault „sie können mich doch nicht wegen jedem
Pubs anrufen - das sind Kinder, die weinen jetzt und 5 Minuten
später ist alles vergesssen.“.
Ruft Sie nicht an wird Sie genauso angemault - wie hättest du
dich entschieden?

Ein bisschen Eigenverantwortung für ihr Taten bzw. Nichttaten hat aber auch eine Kindergärtnerin. Man muss sich doch darauf verlassen können, dass ein Kind im Kindergarten ärztlich versorgt wird, wenn es schwer stürzt.

Ich kann keinen Rat geben, ich wollte das nur loswerden. Es ist wahrscheinlich auch nicht das erste Mal, dass die Mutter mit der Erzieherin nicht zufrieden war, sonst würde sie diesen Schritt wahrscheinlich nicht in Erwägung ziehen (Spekulation).

Viele Grüße
Thea

Ein bisschen Eigenverantwortung für ihr Taten bzw. Nichttaten
hat aber auch eine Kindergärtnerin. Man muss sich doch darauf
verlassen können, dass ein Kind im Kindergarten ärztlich
versorgt wird, wenn es schwer stürzt.

Vollkommen richtig. Ich halte es nur für verfrüht sich hier über rechtliche Möglichkeiten zu informieren ohne scheinbar nur ein Wort mit der Kindergärtnerin gewechselt zu haben.

1 Like

Mit der Erzieherin reden, die macht auch nur Ihren Job und
wollte mit Sicherheit nicht dem Kind Schaden zufügen oder
Hilfe verweigern.

Ist doch jetzt nicht Dein ernst oder?
Wie würdest du es denn bitteschön nennen , wenn man sich in den Feierabend verzieht anstatt sich erstmal um die Schützlinge zu kümmern?!
Zudem ist es Ihre Pflicht den Erziehungsberechtigten von sowas in Kenntniss zu setzen, und es ist dann die Entscheidung desjenigen- nicht Ihre- ob es nötig ist ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Versetz dich in Ihre Lage: Ruft Sie die Mutter an wird Sie
womöglich angemault „sie können mich doch nicht wegen jedem
Pubs anrufen - das sind Kinder, die weinen jetzt und 5 Minuten
später ist alles vergesssen.“.

Ein Bruch ist für Dich also ein *Pubs ?
Na prost Mahlzeit wenn Deinen Kindern sowas passiert.

Ruft Sie nicht an wird Sie genauso angemault

Und das macht es jetzt einfacher oder besser…unangeschnauzt ins Wochenende gehen zu können oder was?

  • wie hättest du

dich entschieden?

Definitiv einen Erziehungsberechtigten verständigt, wenn du schon so fragst!

Vollkommen richtig. Ich halte es nur für verfrüht sich hier
über rechtliche Möglichkeiten zu informieren ohne scheinbar
nur ein Wort mit der Kindergärtnerin gewechselt zu haben.

Im Grunde ist es egal was sie sagt oder nicht sagt dazu.
Obwohl ein Gespräch wird direkt Mo. folgen zusammen mit der Kiga Leitung.
Zudem schalte ich definitiv die Geschäftsführerin des Unterbezirks mit ein.

Tatsache ist, mein Kind hat ein Bruch und ich wurde von niemanden drüber unterrichtet, was Konsequenzen zur Folge haben wird!

Ich weiß nur nicht genau was ich in dem Fall unternehmen kann.
Kann mir jemand ein Tip geben an wem ich mich deshalb am besten wenden kann?

Hi Laura,

was stellst Du Dir denn unter „haftbar“ vor? Willst Du Schadenersatz? Kein Problem, dann weise einen Schaden nach und klage den vor Gericht ein. Geht es darum, die Kindergärtnerin zu bestrafen? Auch da wäre eine Klage möglich: Verletzung der Aufsichtspflicht. Nur mit dem Beweisen wird es schwierig werden, so eine Person hat ja nur zwei Arme.

Wenn solche Fälle in Zukunft anders gehandhabt werden sollen, hilft nur ein Gespräch, in dem der Kindergärtnerin Deine Besorgnisse klargemacht werden, in dem aber auch geklärt wird, warum sie Dich nicht angerufen hat. Mit Unterstellungen ist niemandem geholfen, mit dem Einschalten guter Beziehungen schon gar nicht. Geh mal ruhig davon aus, dass erstmal jeder (Jeder!) seinen Job so gut wie möglich machen möchte.

Gruß Ralf

Hallo Laura,

Tatsache ist, mein Kind hat ein Bruch und ich wurde von
niemanden drüber unterrichtet, was Konsequenzen zur Folge
haben wird!

Die Kindergärtnerin ist aber keine Ärztin und konnte das auch nicht wissen (im Zweifel für den Angeklagten, oder?)… Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur berichten, dass Brüche, und hier insbesondere der Schlüsselbeinbruch, erstaunlicherweise oft kaum Schmerzen verursachen. Es zwickt und piekst bei bestimmten Bewegungen - that’s it.

Auch mit dem Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht ist das so eine Sache. Denn dass ein Kind stürzt, was im Kindergartenalter andauernd passiert, bedeutet noch lange nicht, dass die Erzieherin nicht aufgepasst hätte.

Ich würde auch erst einmal das Gespräch suchen, aber trotzdem nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, so verständlich Deine erste Empörung ist. Aber Du bist emotional involviert, das kann also ziemlich danebengehen, und letzten Endes ist Dein Kind die Leid tragende.

Alles Gute
Jana

2 Like

Du bist befangen und weißt jetzt in dem Fall natürlich wie es richtig geht. Aber wie gesagt, versetze dich nur 1x in die Lage der Kindergärtnerin. Ein Kind in dem Alter fliegt nicht nur 1x auf die Nase und flennt dann rum. Hat niemand den Sturz direkt beobachtet und sich gedacht „uh das geht nicht gut“ wird ein Kindergarten in 99,9% der Fälle so entscheiden die Eltern oder einen Arzt erstmal NICHT zu verständigen - und du kannst sagen was du willst, du als Mutter rennst auch nicht sofort 5x am Tag zum Arzt nur weil deine Tochter sich hinlegte und jetzt weint. Was wäre das auch für ein Kindergarten wenn alle Stunde die Mutter angerufen wird? Du hast allerdings den Vorteil das du dein Kind genauer kennst als die Kindergärtnerin, kannst also zwischen „au tut das weh“-wein und „wäh ich bin hingefallen, man bin ich blöd“-wein vielleicht unterscheiden. Oder hat deine Tochter die kompletten 1,5 Stunden rumgeflennt?

Das die Dame nun Feierabend hat kannst du ihr nicht negativ auslegen, die kann doch nicht weil ein Kind hingefallen ist jeden Tag 2 Stunden länger warten bis das Kind abgeholt wird und sie es den Eltern sagen kann… Für was gibts denn Kollegen? Würdest du jeden Tag 2 Std. länger arbeiten (unbezahlt wohlgemerkt) wollen?

Sorry, mein Rat nach wie vor: Emotionen runter schalten, setz dich mit der Tante an einen Tisch und rede erstmal mit ihr und frage nicht schon jetzt (Freitag ist es wohl passiert, Samstag holst du dir schon juristische Tipps) wie du ihr eins überbraten kannst.

Gute Besserung an die Tochter :wink:

3 Like

Hallo

Du hast allerdings den
Vorteil das du dein Kind genauer kennst als die
Kindergärtnerin, kannst also zwischen „au tut das weh“-wein
und „wäh ich bin hingefallen, man bin ich blöd“-wein
vielleicht unterscheiden. Oder hat deine Tochter die
kompletten 1,5 Stunden rumgeflennt?

Lies doch noch mal diese Sätze durch:

Als die Mutter das Kind abhollt um 14h., weint dieses und es
wird durch eine Praktikantin mitgeteilt das das Kind schwer
gestürzt ist.

Kind hatte Schmerzen und musste in der Notaufnahme eines
Krankenhauses hinterher versorgt werden.

Die Praktikantin hat offenbar bemerkt, dass das Kind schwer gestürzt ist, und Schmerzen hat das Kind zwei Stunden später wohl auch noch.

Das die Dame nun Feierabend hat kannst du ihr nicht negativ
auslegen, die kann doch nicht weil ein Kind hingefallen ist
jeden Tag 2 Stunden länger warten bis das Kind abgeholt wird
und sie es den Eltern sagen kann… Für was gibts denn
Kollegen? Würdest du jeden Tag 2 Std. länger arbeiten
(unbezahlt wohlgemerkt) wollen?

Es wird ja nicht verlangt, dass die Kindergärtnerin sofort zum Arzt rennt, sondern dass sie die Eltern verständigt hätte. Das ist nur ein Anruf, das kann man einer Erzieherin während ihrer Arbeitszeit ja wohl zumuten.

Außerdem finde ich schon, dass eine Kindergärtnerin ein einfaches Hinfallen von einem schlimmen Sturz etwas unterscheiden können sollte, und im Zweifel eben dafür sorgen, dass ein Arzt oder die Mutter geholt wird.


Wenn es darum geht, dass man hier nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen will, ist vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde das Richtige.
Wenn man irgendwie Schmerzengeld einklagen will, wäre es vielleicht am besten, einen Anwalt zu fragen.

Ich finde, gerade im Bereich der Kleinkindbetreuung wird Missständen viel zu selten nachgegangen, erstens, weil man als Eltern nie etwas genaues weiß (man war ja nicht dabei, und die Kleinen können es noch nicht so erzählen), und zweitens, weil viele Eltern Angst haben, dass die Erzieher dann ihre Wut auf die Eltern an den Kleinkindern auslassen, ohne dass das Kind es einem erzählen und ohne dass man etwas daran ändern könnte.

Kinderbetreuern gegenüber, die die Eltern nach Möglichkeit aus ihrem Betreuergeschäft raushalten und die Eltern zwischen 8:00 und 12:30 nicht im Kindergarten sehen wollen, bin ich sehr misstrauisch geworden. Meistens hat das seinen guten Grund, wenn die da keine Eltern haben wollen.

Andererseits ist eine Betreuung von 24 Kleinkindern durch oft nur einen Erwachsenen auch eine Zumutung, und m.M. eigentlich nicht auf befriedigende Weise zu schaffen.

Viele Grüße
Thea

Passt auf eure Kinder gefälligst selber auf wenn ihr den Kindergärten sowieso nicht vertraut und bei der ersten Gelegenheit nach Dienstaufsichtsbeschwerden, Schadensersatz und Schmerzensgeld schreit ohne auch nur ein Wort mit der Kindergärtnerin gewechselt zu haben. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

3 Like

Hallo

Die Fragestellerin will doch mit der Kindergärtnerin reden, ist das nicht angekommen?

Viele Grüße
Thea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thea,

Ich möchte zu bedenken geben, dass gerade
ein SChlüsselbeinbruch durchaus nicht eindeutig ist.
Als meine Nichte mit vier Jahren ihr rechtes
SChlüsselbein durch einen Fall vom Klettermax brach,
weinte sie. Wurde getröstet, vom Opa nach Hause gebracht.
War noch ein bisschen am jammern, aber nicht so, dass
man sich wirklich Sorgen machte. Erst als sie am
nächsten Morgen noch immer über Schmerzen klagte,
wurde sie zum Arzt gebracht, der Bruch diagnostiziert.
Ich wäre vorsichtig mit zu schnellen Vorwürfen.
Dennoch vergreift sich Alexander hier im Ton. Ein
bisschen mehr Empathie mit Eltern und Kindern wäre durchaus
angebracht.

Grüße
Elke

Hallo nochmal,

Passt auf eure Kinder gefälligst selber auf wenn ihr den
Kindergärten sowieso nicht vertraut und bei der ersten
Gelegenheit nach Dienstaufsichtsbeschwerden, Schadensersatz
und Schmerzensgeld schreit ohne auch nur ein Wort mit der
Kindergärtnerin gewechselt zu haben. Mehr kann ich dazu nicht
sagen.

Die Fragestellerin will doch mit der Kindergärtnerin reden,
ist das nicht angekommen?

Aber wohl nicht mit der Absicht der Kommunikation. Sie
schreibt schließlich:

Im Grunde ist es egal was sie sagt oder nicht sagt dazu.
Obwohl ein Gespräch wird direkt Mo. folgen zusammen
mit der Kiga Leitung.
Zudem schalte ich definitiv die Geschäftsführerin des
Unterbezirks mit ein.

Grüße
Elke

1 Like

Hallo,

wir sollten das vielleicht mal etwas konkreter aufdröseln.

Der eine Aspekt ist die Verletzung des Kindes, der Schlüsselbeinbruch.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann willst Du hierfür direkt niemanden haftbar machen. Hier käme natürlich ggf. ein Anspruch des Kindes auf Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Betracht. Dazu bedürfte es aber eines Verschuldensnachweises bei der Kindergärtnerin. Das kann hier so nicht beurteilt werden.

Viel mehr geht es Dir anscheinend allein um die Tatsache, dass die Kindergärterin nach dem Unfall Dich nicht angerufen hat und das Kind bis 14 Uhr mit den Schmerzen warten musste. Das kann man an sich gut nachvollziehen.
Hier wird aber die Frage einer „Haftung“ problematisch. Zivilrechtlich sehe ich hier keinen relevanten Schaden (wie gesagt: rechtlich relevant). So dass aus der Verzögerung keine Haftung auf diesem Wege geltend gemacht werden kann (ob man die Schmerzen des Kindes in der Wartezeit als solche nehmen kann, halte ich für fragwürdig, würde es aber auch nicht ganz ausschließen).

Strafrechtlich könnte das Nichthandeln der Kindergärtnerin eine Körperverletzung gem. § 223 StGB durch Unterlassen darstellen. Mit dem Tatbestand habe ich da zwar schon ein wenig Probleme, obwohl durch das Nichthandeln die Schmerzen sicherlich insg. verlängert, bzw. gesteigert wurden. am Vorsatz wirds sicherlich fehlen. Bliebe noch die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB. Das wäre möglich, kann aber so hier nicht beurteilt werden.

Schließlich könnte man noch öffentlich-rechtlich gegen den Träger des Kindergartens vorgehen. Auch hierfür bräuchte man aber konkretere Informationen.

Das war aber kein Rat, wie man vorgehen sollte, sondern einzig eine rein rechtliche Stellungnahme, da in diesem Brett gefragt wurde.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also ehrlich gesagt, auch als Jurist bin ich nicht der Ansicht, dass man immer gleich die juristische Keule schwingen sollte. Es kann durchaus sein, dass die Aufsichtsperson den Bruch nicht gleich gemerkt hat. Wenn natürlich eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen sollte (was hier niemand sagen kann), dann kann man sicherlich überlegen, ob man Ansprüche geltend machen könnte.

Ein sachliches Gespräch mit den betreffenden Personen sollte man jedenfalls führen - also zunächst mal runter vom Gas, es ist nichts passiert und ein Schlüsselbeinbruch ist bei einem Kind wirklich nichts Schlimmes. Tut mir leid, wenn ich das so sage, aber ich habe mir auch als Kind was gebrochen und öfters weh getan. Da geht die Welt nicht unter.

Gruß
Tom

Wozu dann?
Hi!

Im Grunde ist es egal was sie sagt oder nicht sagt dazu.

Wozu dann das Gespräch?

Obwohl ein Gespräch wird direkt Mo. folgen zusammen mit der
Kiga Leitung.
Zudem schalte ich definitiv die Geschäftsführerin des
Unterbezirks mit ein.

Ich kann Deine Aufregung ja verstehen, aber trotzdem ein Tipp:
Suche das sachliche Gespräch mit der Erzieherin und mache Deinen Standpunkt klar. Mehr solltest Du nicht tun!

Tatsache ist, mein Kind hat ein Bruch und ich wurde von
niemanden drüber unterrichtet, was Konsequenzen zur Folge
haben wird!

Die da wären?
Dein Kind hat sich das Schlüsselbein gebrochen. Dummerweise sind Brüche nicht immer so leicht als „schwere“ (besser behandlungswürdige) Verletzungen zu erkennen wie bspw. Platzwunden.
Dass Du nicht darüber unterrichtet wurdest, dass Dein Kind sich etwas gebrochen hat, mag daran liegen, dass es niemand wusste!

Wenn ich mal schätzen müsste, dann stürzen in einer Gruppe mit 22 Kindern zwischen 3 und 6 täglich mindestens fünf von denen.
Davon werden vermutlich 3 sagen, dass es „weh tut“.

Erzieherinnen sind keine Ärzte oder Sanitäter - sie sind Erzieherinnen!

Will sagen: Es passiert täglich, dass sich Kinder im Kindergarten durch Stürze, etc. Schmerzen zufügen. Dass da dummerweise ein Schlüsselbein gebrochen ist, ist blöde, aber nun mal nicht mehr zu ändern.

Dein Kind wurde nicht vorsätzlich geschädigt, und eine Pflichtverletzung (überspitzt: Erzieherinnen saßen Kaffe trinkend im Büro, während sich die Kinder selbst überlassen waren) schließe ich jetzt auch mal aus.

Die Tatsache, dass die Erzieherin Feierabend hatte, ist genau dieses: Eine Tatsache! Nicht mehr und nicht weniger! Dein Kind war ja anschließend nicht unbeaufsichtigt!

Ich weiß nur nicht genau was ich in dem Fall unternehmen kann.
Kann mir jemand ein Tip geben an wem ich mich deshalb am
besten wenden kann?

Ja! Sprich mit der Erzieherin und mache ihr klar, dass Du beim nächsten Mal bitte sofort angerufen werden möchtest!

Um Dir noch ein etwas heftigeres Beispiel zu geben: Ich kenne den Fall, dass im Kindergarten, den auch mein Sohn besuchte, einmal ein Mädchen aus einer Hängematte fiel - Höche: ca. 80 cm.
Sie hatte eine Beule und weinte, aber es war nach 10 Minuten wieder gut. Hätte die Erzieherin dafür die Mutter anrufen sollen?
Ihre Kollegin hat der Mutter lediglich beim Abholen (wie gesagt: Die Kleine war fit!) auf den „kleinen Zwischenfall“ hingewiesen, vor allem, weil sie in den letzten Minuten (als es ruhig wurde, weil die meisten Kinder schon weg waren) über Kopfschmerzen klagte.

Gegen Abend wurde der Kleinen übel und schwindelig, woraufhin die Mutter eine Klinik (Notdienst) aufsuchte, weil ihr der Gedanke „Gehirnerschütterung“ durch den Kopf ging…
Es war ein Schädelbruch, und die Kleine lag drei Wochen in der Klinik!

Es war zwar ein Schock, aber der Erzieherin ist imho kein Vorwurf zu machen!

LG und gute Besserung für Deinen Zwerg

Guido, der sich bewusst ist, dass er nichts Rechtliches zum Besten gab, aber ich sehe da auch keinen Anlass!

3 Like

Hallo Dea,
endlich jemand der konkret was sagen kann zu der eigentlichen Frage, anstatt nur Belehrungen geben zu wollen.
Vielen Dank. Das wollte ich wissen, mehr nicht.

LG

Hallo,

wir sollten das vielleicht mal etwas konkreter aufdröseln.

Der eine Aspekt ist die Verletzung des Kindes, der
Schlüsselbeinbruch.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann willst Du hierfür
direkt niemanden haftbar machen. Hier käme natürlich ggf. ein
Anspruch des Kindes auf Schmerzensgeld und Behandlungskosten
in Betracht. Dazu bedürfte es aber eines
Verschuldensnachweises bei der Kindergärtnerin. Das kann hier
so nicht beurteilt werden.

Viel mehr geht es Dir anscheinend allein um die Tatsache, dass
die Kindergärterin nach dem Unfall Dich nicht angerufen hat
und das Kind bis 14 Uhr mit den Schmerzen warten musste. Das
kann man an sich gut nachvollziehen.
Hier wird aber die Frage einer „Haftung“ problematisch.
Zivilrechtlich sehe ich hier keinen relevanten Schaden (wie
gesagt: rechtlich relevant). So dass aus der Verzögerung keine
Haftung auf diesem Wege geltend gemacht werden kann (ob man
die Schmerzen des Kindes in der Wartezeit als solche nehmen
kann, halte ich für fragwürdig, würde es aber auch nicht ganz
ausschließen).

Strafrechtlich könnte das Nichthandeln der Kindergärtnerin
eine Körperverletzung gem. § 223 StGB durch Unterlassen
darstellen. Mit dem Tatbestand habe ich da zwar schon ein
wenig Probleme, obwohl durch das Nichthandeln die Schmerzen
sicherlich insg. verlängert, bzw. gesteigert wurden. am
Vorsatz wirds sicherlich fehlen. Bliebe noch die fahrlässige
Körperverletzung nach § 229 StGB. Das wäre möglich, kann aber
so hier nicht beurteilt werden.

Schließlich könnte man noch öffentlich-rechtlich gegen den
Träger des Kindergartens vorgehen. Auch hierfür bräuchte man
aber konkretere Informationen.

Das war aber kein Rat, wie man vorgehen sollte, sondern einzig
eine rein rechtliche Stellungnahme, da in diesem Brett gefragt
wurde.
Gruß,
Dea

Hi Laura,

Wenn solche Fälle in Zukunft anders gehandhabt werden sollen,
hilft nur ein Gespräch, in dem der Kindergärtnerin

Was hilft es mir das es *anders* gemacht werden soll in der Zukunft?!
Meine Tochter hat JETZT drunter gelitten das die Dame unkompetent genug ist Anzeichen eines Bruches, oder der eigentlichen Verletzung zu erkennen.

Deine

Besorgnisse klargemacht werden, in dem aber auch geklärt wird,
warum sie Dich nicht angerufen hat.

Weil sie es nicht für nötig hielt, wie sich rausgestellt hat.
Kommen jetzt gute Ratschläge wie der Von oben das jeder nur 2 Arme hat? Vielleicht auch noch was wichtig zu erwähnen währe das jeder auch offensichtlich 2 Augrn hat.
Nur der eine ist sensibilisiert genug sowas zu erkennen, der andere nicht.Und dann ist er in einem Beruf mit Kindern Fehl am Platz!

Mit Unterstellungen ist

niemandem geholfen, mit dem Einschalten guter Beziehungen
schon gar nicht. Geh mal ruhig davon aus, dass erstmal jeder
(Jeder!) seinen Job so gut wie möglich machen möchte.

Hier leider nicht.
Denn eine andere Kollegin meinte sie sollte mich doch lieber anrufen, und diese Dame lehnte dies ebenfalls, wie schon die Bitte des Kindes die Mutter anzurufen ab.

Kompetent?! Nein!

Hallo!

Also ehrlich gesagt, auch als Jurist bin ich nicht der
Ansicht, dass man immer gleich die juristische Keule schwingen
sollte.

Ja, das tue ich 5x täglich ;o)

Es kann durchaus sein, dass die Aufsichtsperson den

Bruch nicht gleich gemerkt hat.

Es wurde sogar anfangs gekühlt!

Wenn natürlich eine

Aufsichtspflichtverletzung vorliegen sollte (was hier niemand
sagen kann), dann kann man sicherlich überlegen, ob man
Ansprüche geltend machen könnte.

Und sowas wird dann *intern* geregelt.
Die Dame bekommt eins auf ihre Finger *böse böse* und das wars, sie kann machen wie bisher und mein Kind hat 3 Wochenlang Schmerzen.
Danke für den Ratschlag!

Ein sachliches Gespräch mit den betreffenden Personen sollte
man jedenfalls führen

hab ich

  • also zunächst mal runter vom Gas,

Runter? Das versuche ich seid Freitag.

ist nichts passiert

??? Hast du eigentlich Kinder?!

und ein Schlüsselbeinbruch ist bei einem
Kind wirklich nichts Schlimmes.

Ich hoffe wirklich der Kinderwillen nicht.

Tut mir leid, wenn ich das so
sage, aber ich habe mir auch als Kind was gebrochen und öfters
weh getan. Da geht die Welt nicht unter.

Und daran kannst du dich heuute erinnern was für Schmerzen du damals hattest und was deine Eltern mitgeliten haben?
Vorallem DU DIR SELBER sagt schon alles.