Kindergeld: Ausbildung- oder arbeitsuchend?

Hallo,

ich habe mein Studium abgebrochen, also bin seit dem 01.09.08 kein Student mehr. Danach bin ich gleich zur Arbeitsagentur und habe mich als „ausbildungsuchend“ gemeldet, hatte aber eine Woche später schon die Zusage für eine Ausbildung ab dem 01.09.2009.

Fakt ist, dass ich meinen Ausbildungsvertrag schon unterschrieben habe, die Ausbildung ist also sicher. Jetzt müsste ich mich doch theoretisch bei der Arbeitsagentur melden und denen mitteilen, dass ich eine Ausbildung habe, wäre dann ja auch nicht mehr als „ausbildungsuchend“ sondern als „arbeitsuchend“ gemeldet.

Meine Frage ist, ob ich dann noch Kindergeld bekomme, wenn ich als „arbeitsuchend“ gemeldet bin?

Danke schon mal,
Julliette

Hi!

Meine Frage ist, ob ich dann noch Kindergeld bekomme, wenn ich als „arbeitsuchend“ gemeldet bin?

Sofern Du alle anderen Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld bei Volljährigen erfüllst, ja.

Aber Achtung: Um den Asu-Status bis 01.09.09 durchgehend aufrechtzuerhalten, musst Du Dich alle drei Monate bei Deiner AA melden, um mitzuteilen, dass Du weiterhin asu geführt werden möchtest, sonst wirst Du abgemeldet - und damit wäre der KG-Anspruch dahin! Aber das haben sie Dir (hoffentlich) entweder schon gesagt oder werden es bei der Ummeldung von ausbildung- auf arbeitsuchend noch tun.

Gruß
Liza