Hallo,
ich habe mein Studium abgebrochen, also bin seit dem 01.09.08 kein Student mehr. Danach bin ich gleich zur Arbeitsagentur und habe mich als „ausbildungsuchend“ gemeldet, hatte aber eine Woche später schon die Zusage für eine Ausbildung ab dem 01.09.2009.
Fakt ist, dass ich meinen Ausbildungsvertrag schon unterschrieben habe, die Ausbildung ist also sicher. Jetzt müsste ich mich doch theoretisch bei der Arbeitsagentur melden und denen mitteilen, dass ich eine Ausbildung habe, wäre dann ja auch nicht mehr als „ausbildungsuchend“ sondern als „arbeitsuchend“ gemeldet.
Meine Frage ist, ob ich dann noch Kindergeld bekomme, wenn ich als „arbeitsuchend“ gemeldet bin?
Danke schon mal,
Julliette