Kindergeld für im ausland lebendes kind

hi,

ehepaar in BRD lebend, ehemann deutsch, ehefrau aus kamerun mit kind, dessen vater tot ist,
kind = 8 jahre alt, geht in kamerun unter obhut der schwester der ehefrau ins internat.

muss die deutsche kindergeldkasse dies anerkennen und kindergeld zahlen ?

und:
ist steuerlich nicht aber in jedem fall der aufwand (schulgeld etc) für das kind, das von dem ehepaar gezahlt wird, abzugsfähig als unterhalt oder aussergew. belastung oder so ?

danke vorab für eure infos. wenn möglich bitte mit rechtsgrundlage …

DANKE !
F

Hallo!

ehepaar in BRD lebend, ehemann deutsch, ehefrau aus kamerun
mit kind, dessen vater tot ist,
kind = 8 jahre alt, geht in kamerun unter obhut der schwester
der ehefrau ins internat.

muss die deutsche kindergeldkasse dies anerkennen und
kindergeld zahlen ?

Leider nein. Gm. § 2 Abs. 5 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird Kindergeld nur für Kinder (unabhängig von deren Staatsangehörigkeit) gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten , es sei denn, es sind Kinder von deutschen christlichen Missionaren, Entwicklungshelfern oder Beamten, die ins Ausland ensendet wurden (Näheres in BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 2 + 3).
S.a. Merkblatt „Kindergeld“ der Bundesagentur für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…) auf Seite 7.

und:
ist steuerlich nicht aber in jedem fall der aufwand (schulgeld
etc) für das kind, das von dem ehepaar gezahlt wird,
abzugsfähig als unterhalt oder aussergew. belastung oder so ?

Diese Frage wird man Dir im hoffentlich im Steuer -Brett beantworten können.

Gruß
Liza

Danke Liza,

ich las in dem Merkblatt meines Arbeitsamtes, das glaub ich ausser BRD auch EU anerkannt wird.

Ungerecht finde ich, denn was spielt das Land für eine Rolle, wenn es um die Kosten für das kind geht !?
Na ja.

In jedem Fall danke !
Frank