Hallo,
wenn man in S-A Kindergeld beantragt und dann zum Beispiel nach NRW umzieht, muss man dann das Kindergeld bei der zuständigen FamKasse wieder neu beantragen oder kann man am alten Wohnort eine Ummeldung an den neuen Wohnort durch die FamKasse vornehmen lassen? Was muss man in so einem Fall sonst noch beachten?
LG
Mondkeks