Kindergeld während eines Praktikums?

Ich hätte eine Frage was die Weiterzahlung von Kindergeld angeht:

Wenn eine Person A eine Weiterbildung zum Techniker absolviert hat und danach noch ein Studium absolvieren möchte, kann dann Person A in der Wartezeit zwischen Weiterbildung und Studium weiterhin Kindergeld beziehen?
(Person A ist unter 25 und unter der Einkommensgrenze.)

Es gibt eine gewisse Frist von max. 5 Monaten, nachdem die nächste Ausbildung angefangen werden muss. Wenn Person A aber erst nach 6 Monaten das Studium beginnen kann, weil der Studiengang erst dann wieder angeboten wird, welche Regelung gilt dann in den 6 Monaten?

Person A könnte z. B. ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken. Der Verdienst von Person A läge auch hier unter der Einkommensgrenze für Kindergeld.
Andererseits könnte man auch argumentieren, dass Person A schon eine Berufsausbildung hat und somit auch in dem halben Jahr in dem Beruf arbeiten könnte oder sich dann arbeitslos melden müsste.

Person A hätte auch die Möglichkeit, sich zum Schein an einer Hochschule anzumelden, um als Student zu gelten und trotzdem wie vorgesehen das Praktikum zu absolvieren.
Würde Person A damit gegen gesetzliche Regelungen verstoßen?

Vielen Dank für alle Antworten!

Martina

Gibts denn niemand der hierzu etwas weiß???
Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Die anderen Fragen werden ja auch beantwortet…

Auch keine Antwort, aber ein Tipp.
Hi!

Schau doch mal unter den KG-Links in FAQ:2639 nach, ob dort irgendwo Deine Fragen beantwortet werden.

Der Link in folgendes Forum: http://www.klicktipp.de/kindergeld.php wurde außerdem schon des Öfteren von Kundigen hier im Brett empfohlen.

LG
Liza