Ich hätte eine Frage was die Weiterzahlung von Kindergeld angeht:
Wenn eine Person A eine Weiterbildung zum Techniker absolviert hat und danach noch ein Studium absolvieren möchte, kann dann Person A in der Wartezeit zwischen Weiterbildung und Studium weiterhin Kindergeld beziehen?
(Person A ist unter 25 und unter der Einkommensgrenze.)
Es gibt eine gewisse Frist von max. 5 Monaten, nachdem die nächste Ausbildung angefangen werden muss. Wenn Person A aber erst nach 6 Monaten das Studium beginnen kann, weil der Studiengang erst dann wieder angeboten wird, welche Regelung gilt dann in den 6 Monaten?
Person A könnte z. B. ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken. Der Verdienst von Person A läge auch hier unter der Einkommensgrenze für Kindergeld.
Andererseits könnte man auch argumentieren, dass Person A schon eine Berufsausbildung hat und somit auch in dem halben Jahr in dem Beruf arbeiten könnte oder sich dann arbeitslos melden müsste.
Person A hätte auch die Möglichkeit, sich zum Schein an einer Hochschule anzumelden, um als Student zu gelten und trotzdem wie vorgesehen das Praktikum zu absolvieren.
Würde Person A damit gegen gesetzliche Regelungen verstoßen?
Vielen Dank für alle Antworten!
Martina