Eine Freundin von mir bezieht unerlaubt kindergeld.
Sie war im Dezember 2004 arbeitslos und hat sich ausbildungssuchend gemeldet.Daraufhin hat sie kindergeld erhalten.Ab Januar 2005 ist sie einer beschäftigung nach gegangen, dies tut sie heute noch.Sie bezieht trotzdessen weiter Kindergeld.
Nun meine Frage:Wann und ob überhaupt die Kindergeldkasse darauf aufmerksam wird?Müsste sie sich normalerweise wieder ausbildungssuchend melden?Wenn sie es nicht tut, wird das kindergeld wieder eingestellt,ohne weiteres?Wann ist die Frist des ausbildungssuchenden zum weiteranmelden abgelaufen?
Wird dieser betrug Strafrechtlich verfolgt?
Liebe Grüße
Hallo,
m.E. steht Kindergeld jedem zu , oder nicht?
Gruß
roland
Sie ist schon 21 und verdient geld.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sie ist schon 21 und verdient geld.
Ach so, sie bezieht ihr eigenes Kindergeld. Kann man ja nicht wissen,ne?
Sie ist schon 21 und verdient geld.
Na und? Theoretisch kann man Kindergeld bis 27 Jahre beziehen, solange man sich in der Ausbildung befindet und einen Freibetrag in Höhe von 7.680 € + Werbungskosten nicht überschreitet.
Befindet man sich deine Freundin denn in der Ausbildung?
Liza
Nein, sie arbeitet fest,sie ist nicht in der ausbildung
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Aileen,
entweder, Du redest ihr ins Gewissen (ist ja angeblich Deine Freundin) oder Du zeigst sie an oder Du wartest ab, bis die nächste Überprüfung ihres Einkommens ansteht (in der Regel einmal jährlich). Zuviel ausgezahltes Kindergeld muss sie zurückerstatten.
Jana
Hallo,
Ich bin zwar nur ein Laie, aber ich glaube das mit dem Kindergeld ist so ne Sache, deine Bekannte muss jede Art der Arbeit beim Arbeitsamt bzw. der Kindergeldkasse melden, wenn sie das nicht tut und ihr kommt jemand dahinter kann sie mit einer saftigen Strafe rechen, das mindeste ist das sie den unrechtmäßigen behobenen Betrag, also das Kindergeld der ganzen Monate in den sie gearbeitet hat und den Freibetrag von 7.674 8 aufs Jahr gerechnet überschritten hat, zurück zahlen muss.
Sie hat eigentlich nur Anspruch auf Kindergeld wenn:
sie sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet.
Dann gibt es noch Sonderregelungen bei,
-Zivildienst, freiwilliges ökologisches Jahr und Behinderung (körperlich sowie geistig)
-Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es arbeitslos ist und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.
Aber das trifft ja bei deiner Bekannten wahrscheinlich nicht zu.
Am besten wäre es von ihr, einfach, der Kindergeldkasse zu schrieben das sie jetzt arbeitet, weil spätestens bei der Abgabe den Lohnsteuerjahresausgleichs kommen sie ihr dahinter.
Liebe Grüße Manuela