Kindermörder fei und schon wieder ein Mord

Hallo,

ein interessantes Beispiel ist zB. das der Todesstrafe, die ja immer wieder zur „Verhinderung von Verbrechen“ angeführt wird.
In den USA hatte der Oberste Gerichtshof von 1974 - 1978 die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. 1978 wurde es dann den Bundesstaaten anheim gestellt, diese einzuführen oder nicht. Einige haben davon Gebrauch gemacht, andere nicht. Es gab also mehrere Änderungen: Völliges Aufheben der Strafe 1974, Wiedereinführung 1978 und unterschiedliche Behandlung in den einzelnen Staatesn. Das interessante an der Sache ist, dass sich das auf die Mordrate in den USA überhaupt nicht ausgewirkt hat. Weder stieg sie, noch sank sie ab oder entwickelte sich ab 1978 von Staat zu Staat unterschiedlich. SIe blieb einfach gleich.
Die These, dass ein Täter von einer Tat abgeschreckt wird, weil sie mit Strafe bedroht ist, funktioniert nur insofern, dass es eine Strafbarkeit überhaupt gibt (und auch dann ist es bei vielen Täter- udn Tattypen unerheblich, weil manche Delikte einfach einer Gesellschaft innewohnen). Eine Eröhung der Strafen hat dann keine Auswirkung mehr.
Das gilt natürlich nür für die Prävention. Die Argumentation einer Strafverlängerung iSe. Sicherheitsverwahrung ist eine andere (und soll ein andermal erzähltz werden :wink:).
Gruß,
Dea

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Unzuverlaessige Psychologie.

Ich fass es nicht. Der Kindermörder von München hat nun schon
das 2. Kind ermordet. Hat man den einfach nach seiner
Jugendstrafe wieder laufen lassen ohne ihn zu überwachen?
Wie viele Kinder müssen noch sterben weil unsere Justiz so
lasch ist??

Das Problem liegt nicht nur bei
der Justiz.

Die Psychologie ist keine „exakte Wissenschaft“ im
Sinne von Naturwissenschaften, wo man sagen
kann „Wenn Elektron und Positron zusammenkommen,
dann gibts mit *Sicherheit* einen Gamma-Blitz.“

In Psychologie gibts nur „Wahrscheinlich“
bringt der wieder ein Kind um, oder „wahrscheinlich“
ist er geheilt.

Man kann entweder jeden Kindermörder sofort
echt lebenslang wegsperren, oder aber
jeden wieder freilassen. Psychologische
Gutachten sollten meiner Meinung nach bei
Fragen, die über Menschenleben und Mord-Verhinderung
entscheiden, eigentlich nicht als Grundlage genommen
werden.

Gruss, Marco

Beim Gesetzgeber beschweren
Hallo,

Wie viele Kinder müssen noch sterben weil unsere Justiz so
lasch ist??

Und wieder einmal gilt: Wenn man Verantwortliche sucht, dann bitte alle mit einbeziehen.
Die Justiz ist oftmals „so lasch“, weil sie Gesetze anwendet, die der Gesetzgeber erlassen hat. Das ist ihre Aufgabe und sie hat hier auch keine eigene Rechtspolitik zu betreiben. Wenn man also der Ansicht ist, dass 9,5 Jahre Jugendstrafe untragbar sind (was moralisch völlig verständlich ist), dann ist das nicht ein Fehler der Justiz, denn die ist hier nur 0,5 Jahre unter der Höchststrafe geblieben. Man muss sich beim Bundestag beschweren. Aber das machen seltsamer Weise die allerwenigsten, wahrscheinlich, weil so ein einzelner Richter eben ein besseres Ziel darstellt, als ein abstraktes Gebilde wie das Parlament, dass man letztlich auch noch selbst gewählt hat.
Gruß,
Dea

Schätze, du tappst thematisch ein wenig im Dunkeln. Soll vorkommen. Also mal mit einfachen Worten:

Das die Eltern des Opfers gewarnt wurden, deutet darauf hin, dass man die Gefahr kannte. Richtig?

Zur Lösung der Problematik kannst du ja nun auch nicht gerade beitragen - mit deinem merkwürdigen Sozio-Gewäsch. Deklassierst diejenigen, die sich über Kindermörder aufregen und nachvollziehbare Ressentiments entwickeln als blutrünstigen Mob, vor dem man das Opfer (deiner Meinung nach ist das ja wohl der Täter, oder?) schützen muss. Ich finde das mehr als krank!

Nein!

Tom warnt nur davor, in einer emotionellen Hysterie den gesamten Rechtsstaat über Bord zu werfen und alles über einen Kamm zu schweren. Insofern brauch er zunächst selbst zur „Lösung des Problems“ nichts beizutragen, da er es nicht aufgetan hat. Wer Gegenargumente nicht hören möchte, sollte sich nicht in ein Diskussionsboard begeben.
Viel schlimmer finde ich die die Aussage:

mit deinem merkwürdigen Sozio-Gewäsch.

wer das sagt zeigt, dass er grundsätzlich überhaupt nicht gewillt ist, sich kriminologischer Probleme anzunehmen. Das ist zwar ehrlich, zeigt jedoch, dass brauchbare Aussagen nicht zu erwarten sind. Denn über die Aussage „wir brauchen nichts als härtere Strafen“ ist zum Glück auch die rechtspolitische Diskussion schon weit hinaus.
Dea

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„wir brauchen nichts
als härtere Strafen“

Über Art und Maß der Bestrafung habe ich mich nicht ausgelassen. Mir ging es auch nicht um den Täter, sondern um diejenigen, die diesen wissentlich oder aufgrund falscher Einschätzungen freie Hand ließen - und damit Fehler begangen haben (tödliche Fehler!). Oder willst du das abstreiten? Und verzeiht die Rechtssprechung Fehler? Nein. Das tut sie selbstverständlich nicht. Warum gibt es in Fällen wie diesem Ausnahmen?

Hallo,

Ich fass es nicht. Der Kindermörder von München hat nun schon
das 2. Kind ermordet. Hat man den einfach nach seiner
Jugendstrafe wieder laufen lassen ohne ihn zu überwachen?

leider habe ich heute im Radio nur mit einem Ohr zugehört, allerdings meine ich mich zu erinnern, daß es momentan keine gesetzliche Möglichkeit gibt, nach einer Jugend strafe eine zusätzliche Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Welche Art von Überwachung stellst du dir vor?

Gerhard

Hallo!

Nein du unterstellst einfach irgendjemandem, dass er vorsätzlich Mörder auf Kinder loslässt - das ohne Faktenwissen aus erster Hand und auf dieser Ebene kann nicht einmal ansatzweise eine Diskussion herauskommen, die ein positives Ergebnis bringt.

Es gibt da übrigens keine Ausnahme: wenn du irgendwelche konkreten Anhaltspunkte bzw. Beweise hast, dass hier jemand wissentlich einen Mörder auf Kinder losgelassen hat, dann mach eine Anzeige. Solche Anhaltspunkte bzw. Beweise hast du aber nicht, sondern du definierst vorab für dich selbst auf Grund irgendwelcher Vermutungen oder Medienberichte irgendeine Behauptung als wahr und ziehst daraus Schlussfolgerungen - Schlussfolgerungen können aber unmöglich richtig sein, wenn die Ausgangsbasis bereits falsch ist.

Allgemein muss man auch noch sagen: bitte nimm zur Kenntnis, dass es tragische Ereignisse und Fehler gibt, an denen niemand Schuld ist. Es gibt nicht immer einen Schuldigen, dem man dann alles an den Kopf werfen kann. Selbst wenn ein Fehler passiert - es ist nicht immer irgendwer dran schuld.

Gruß
Tom

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Hallo,

nachträglich ein Zitat von der Süddeutschen:

***
Das Urteil lautete auf Mord, Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit konnte dem Heranwachsenden damals aber nicht auferlegt werden. Das Gesetz sah dies nicht vor, weil man laut Staatsanwaltschaft zu dieser Zeit hoffte, „Entwicklungsstörungen“ würden sich noch „regulieren“. Inzwischen gelten schärfere Gesetze.
***
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/muenchen/artikel/1…

Gerhard

Hallo!

Das Urteil lautete auf Mord, Sicherungsverwahrung nach der
Haftzeit konnte dem Heranwachsenden damals aber nicht
auferlegt werden. Das Gesetz sah dies nicht vor, weil man laut
Staatsanwaltschaft zu dieser Zeit hoffte,
„Entwicklungsstörungen“ würden sich noch „regulieren“.
Inzwischen gelten schärfere Gesetze.

Wozu jetzt die Aufregung, wenn es ohnehin schon scheinbar andere Gesetze gibt?

Gruß
Tom

Man kann entweder jeden Kindermörder sofort
echt lebenslang wegsperren, oder aber
jeden wieder freilassen. Psychologische
Gutachten sollten meiner Meinung nach bei
Fragen, die über Menschenleben und Mord-Verhinderung
entscheiden, eigentlich nicht als Grundlage genommen
werden.

was denn dann? Gleich für immer wegsperren? Ohne die Möglichkeit sich jemals bessern zu können? Oder wie willst Du entscheiden ob jemand sich gebessert hat (was es ja auch schon tausendfach gab in Deutschland, nur das ist für die Medien ja nicht so ein gefundenes Fressen). Das geht doch nur mit Psychologen, die dafür ausgebildet sind.
gruesse
Raoul

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Hallo Ulrike,

jedes halbwegs freie System hat mit solchen Tragödien zu leben. Das ist sicher nicht schön, das ist im Einzelfall kaum ertragbar. Nur: Ist ein System, das solche Tragödien wirklich ausschließt, das lebenswertere?
Ich denke nicht. Und deswegen werden wir noch viele Male von solchen entsetzlichen Rückfällen hören, wir werden die gleichen Diskussionen führen und trotzdem keine sichere Lösung finden.
So hart es klingt: Wir sollten sehr genau abwägen, ob das tatsächlich sehr geringe Risiko eines solchen Verbrechens eine allgemeine Verschärfung unserer Gesetze und unserer Rechtsprechung rechtfertigt. Damit trösten wir sicher keine betroffenen Eltern, die zurecht anklagen.
Nur: Ich möchte lieber in einer Gesellschaft leben, die mit solchen Einzelfällen umgehen muss, als in einer, die keinen Fehler verzeihen und nicht an die Besserung eines Menschen glauben kann. Denn diese Gesellschaft wäre für mich die unmenschlichere…

Grüße
Jürgen

Wenn ein Mensch ein Kind vorsätzlich getötet
hat, dann ist das erstmal eine Tatsache.

Ich behaupte, dass eine Besserung keine
beweisbare Tatsache ist.

Es muss gewährleistet werden, dass sich so
eine Tat nicht wiederholt. Ob das durch
eine Sicherheitsverwahrung oder durch
besser durchgesetzte Auflagen nach der Haftentlassung
ist, ist mir egal.

Es darf nicht sein, dass der Mörder gegen
Auflagen verstößt (Verbot des Umgangs mit Kindern),
die Polizei aber nichts gegen ihn tun darf,
bevor er wieder getötet hat.

Gruss, Marco

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Schlicht und ergreifend: Kopf ab.

Hallo Jürgen,

Nur: Ich möchte lieber in einer Gesellschaft leben, die mit
solchen Einzelfällen umgehen muss, als in einer, die keinen
Fehler verzeihen und nicht an die Besserung eines Menschen
glauben kann. Denn diese Gesellschaft wäre für mich die
unmenschlichere…

Wenn eine Person vorsätzlich und aus sexuellen Motiven ein Kind getötet hat, dann ist das keineswegs unmenschlich, wenn die Gesellschaft 1. nicht an die Besserung dieses Menschen glaubt und 2. diesen „Fehler“ nicht verzeiht sondern diesen Menschen für immer wirksam daran hindert, solch eine Tat zu wiederholen (Gefängnis, Sicherheitsverwahrung usw., mit „für immer“ meine ich nicht die Todesstrafe).

Unmenschlich ist es vielmehr, trotz der zahlreichen Rückfälle solcher Täter diese wieder freizulassen und das Risiko einer erneuten Tat in Kauf zu nehmen.

Selbst wenn ein solcher Täter sich „bessert“ (komisches Wort, gemessen an der Tat … „ich verspreche, mich zu bessern und kein Kind mehr zu erwürgen.“) und seine Prognose tatsächlich gut aussehen würde (was man ja nie mit der erforderlichen Sicherheit feststellen kann), ist es das geringere Übel, wenn er trotzdem eingesperrt bleibt, als wenn immer wieder solche tragischen Wiederholungstaten passieren.

Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen und Freunde ist so unermesslich, da ist es wirklich eher hinzunehmen, wenn auch tatsächlich gebesserte Täter eingesperrt bleiben, als wenn die nur scheinbar gebesserten das nächste Kind umbringen.

Es müsste die Regel ohne Ausnahme sein: Nach einer solchen Tat nie wieder Freiheit , ohne Kompromisse. Jeder weiß es, jeder kann sich danach richten. Und diejenigen, die zu triebhaft und/oder krank sind, um das bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, darf man sowieso nie wieder rauslassen.

Grüße
Sebastian

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Dem kann ich nur voll zustimmen - lieber einer zuviel eingesperrt, als noch ein totes Kind…

Grüße

Gabi

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Dem kann ich nur voll zustimmen - lieber einer zuviel
eingesperrt, als noch ein totes Kind…

Wärst du mit dieser Aussage auch einverstanden, wenn du dieser „eine zuviel“ wärst?

Gerhard

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Wozu jetzt die Aufregung, wenn es ohnehin schon scheinbar
andere Gesetze gibt?

Weil der Mensch an sich gern Argumente austauscht, vulgo streitet?

Gerhard

Hallo!

Dem kann ich nur voll zustimmen - lieber einer zuviel
eingesperrt, als noch ein totes Kind…

…dann hoffen wir mal, dass du nicht die bist, die einmal versehentlich „zuviel“ eingesperrt wird.

Gruß
Tom

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Hallo Sebastian,

du vertrittst eine Meinung die man durchaus vertreten kann.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht längst entschieden, dass es nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist, jemanden ohne Aussicht auf Entlassung zu verurteilen.

Und jetzt?
In den betroffenen Punkten kann man das GG nicht ändern.

Gruß Ivo