Kindesmisshandlung

Hallo erstmal,

also es geht um Folgendes:

Ich bin jetzt seit 2 1/2 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen. Ich bringe 2 Kinder aus erster Ehe mit und er hat auch 2 Kinder von 2 Frauen.
Am Anfang lief es eigentlich recht gut mit den Besuchstagen, doch seit ca. einem halben Jahr macht die eine KM jetzt ziemlich viel Ärger, verweigert uns das Kind (3 Jahre) etc. Mag vielleicht an ihrem neuen Lebenspartner liegen. Dazu später mehr.
Zu Weihnachten war es dann so, dass wir die Kleine eigentlich zu uns nehmen wollten, uns aber auch das verweigert wurde, sodass wir sie fast 6 Wochen nicht zu Gesicht bekamen. Als wir sie dann abgeholt haben, sagte uns die KM, wir sollen uns nicht wundern, die Kleine hat einen blauen Fleck am Auge. Also ich möchte hier jetzt nicht übertreiben, aber das war ein fettes blaues Auge. Und das war nicht das erste Mal, dass sie solche Verletungen aufwies. Wir sind dann erstmal mit ihr nach Hause gefahren. Nur die Geschichte die sie uns erzählt hatte (Sie sei aus dem Bett gefallen) passte überhaupt nicht zu der Verletzung, was uns sehr stutzig gemacht hat und mein LG dann mit ihr ins Krankenhaus gefahren ist um das kontrollieren zu lassen. Dann kam der große Schock und es stand auf einmal der Verdacht der Kindesmisshandlung im Raum. Die Ärztin wollte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber konnte es auch nicht ausschliessen.
Das war auf einem Samstag, Sonntag sollte sie wieder zu ihrer KM, was wir aber unter Anleitung vom Jugendamtnotdienst nicht gemacht haben, sondern am Montag gleich persönlich beim Jugendamt vorgestellt haben zusammen mit der KM. Die KM hatte plötzlich auch ein Artest vom Arzt, das besagte das Kind sei aus dem Bett gefallen, so konnte das Jugendamt nicht eindeutig entscheiden und wir mussten die Kleine nochmal bei einem Arzt vorstellen (bei ihrem Hausarzt) der dann eine Kindesmisshandlung ausgeschlossen hat. So durfte sie die Kleine wieder mit nach Hause nehmen. Mein LG hat die Fotos von dem blauen Auge zur Gerichtsmedizin geschickt, die zu 50% sagten, es war ein schlag mit der Hand, aber auch nur 50% weil die Verletzung schon zu alt war. Wir wissen mittlerweile das der neue Freund der KM schon im Gefängnis gesessen hat wegen schwerer Körperverletzung und dass er die KM auch schlägt. Er hat auch meinen LG schon mit einem Schlagstock bedroht. Nur hatte die KM beim Jugendamt gesagt, dass sie mit diesem Typ nicht mehr zusammen sei. (Was aber nicht stimmt)
Nun ist es soweit, dass die Kleine sich schon selbst verletzt, in Form von in die Wange kneifen bis es blutet. Ich wollte daraufhin zum Kinderpsychologen, aber die sagten mir, dass wir dafür eine Unterschrift der KM benötigen. Die werden wir wohl im Leben nicht bekommen. Aber die Kleine leidet sehr darunter und es muss doch einen Weg geben um ihr zu helfen? Das JA geht nicht mal zu ihr nach Hause um zu gucken ob alles in Ordnung ist. Wir waren auch schon beim Kinderschutzbund, aber die haben uns auch wieder ans JA verwiesen. Ich weiß nicht mehr weiter…
Vielen Dank fürs durchlesen, ich weiß es ist viel und dennoch nicht alles, aber ich denke das wichtigste hab ich aufgeschrieben.

Ja, es ist schwierig sowas zu beweisen. Schon das JA nimmt die Sache scheinbar nicht ernst - aber die sind oft sowieso komplett überfordert.
Wenn ihr euch sicher seid, könnt ihr Anzeige erstatten (bei der Polizei) geht immer, auch am Wochenende.
Wenn das Kind selber redet, wäre das natürlich am besten.
Also, Hinweise sammeln, Fotos, evtl. Anzeige erstatten.
Auf jeden Fall am Ball bleiben.
LG, Charlotte

Hallo Ella,

Das klingt alles nicht gut, um es mal neural auszudrücken. Ich glaube, dass Beste ist, sich einen Anwalt zu nehmen, bzw. sich mit dem Kind mal zum weissen ring zu begeben. Das Foto ist gut ! Am Besten wenn ihr eine Videokamera habt, die Kleine filmen, und wenn sie was sagt, nicht so anworten oder fragen stellen, die euch als „in den mundgelegt“ ausgelegt werden könnten. Das JA geht immer den weg des geringsten widerstandes. Macht einen auf sorry blöd und keine Ahnung beim JA dann habt ihr die Besten Chancen, dass man euch zuhört. Der Vater hat auch Rechte nicht nur die Mutter! Ansonsten kann ich euch nur raten, alles zu dokumentieren was euch auffällt.

LG Deern50

Hallo Ella,

also erstmal denke ich habt ihr alles richtig gemacht. Zu meinem Ärger muss ich sagen, dass die Ärztin im Krankenhaus ihre Pflichten vernachlässigt hat, da die selbst einen Verdacht auf Kindesmisshandlung melden müssen.

Hat dein Lebensgefährt geteiltes Sorgerecht? Wenn ja könnte man evtl. noch bei der Polizei Anzeige erstatten.

Besteht ein vom Gericht festgesetzten Umgangsrecht? Wenn nicht dann vor Gericht einklagen. Auf jeden Fall würde ich auf die regelmässigen Besuche bestehen - zur Not auch unter Androhung von Gericht/Jugendamt (evtl. auch androhen den Unterhalt einzustellen -das ist zwar nicht rechtens und er muss es später auch nachzahlen, aber ich denke wenn es um das Wohl des Kindes geht ist erst mal jedes Mittl recht und traurig wie es ist aber Geld zieht oft.

Ansonsten würde ich raten wenn ihr das Kind habt es jedesmal gründlich auf Verletzungen zu untersuchen und diese auch bildlich festhalten. Ihr könnt auch ohne das Kind eine Psychologen aufsuchen und euch dort beraten lassen, oft ist es hilfreiche eine neutrale Meinung zu haben wenn es vors Jugendamt oder vors Gericht geht.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

LG
Anja

Hallo,
Ich würde zum anwalt gehen und auch zur polizei und wenn der oder die mitarbeiterin des jugendamtes nichts macht dann würde ich zum chef gehen dort gehen und einen anderen mitarbeiter verlangen.
Und das die KM das nie zugeben wird ist auch klar hat eventuel zwei gründe Liebe und Angst.
Und versucht mit den erzieherinnen vom kindergarten zu reden und was sie vermuten hinter den verletzungen denn so hab ihr noch welche auf euerer seite und es könnte was bezwecken und normal ist ein kindergarten verpflichtet meldungen ans jugendamt weiter zu geben wenn ein kind zu oft verletzt ist.
Und lasst euch beim anwalt beraten was ihr tun könntet um das kind wenn möglich ganz zu euch zu holen.

Hallo Ella,
es ist gut, daß Ihr Euch um das Kind Deines Partners kümmert.
Wenn es 3 Jahre alt ist, muß es doch erzählen können, ob es geschlagen wurde.
Ihr müsst Euch ein gerichtlich festgelegtes Besuchsrecht einräumen lassen, damit Ihr einen regelmäßigen Kontakt zum Kind habt.
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht?
Solltet Ihr weitere Beobachtungen machen ,fordert Ihr das JA schriftlich auf handeln. Sendet eine Kopie des Schreibens an das Amtsgericht, dann ist das JA gezwungen sich um das Wohl des Kindes zu kümmern.
Dein Partner könnte auch die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen falls das Kind bei Euch leben könnte.
Viel Erfolg,
Reinhard

Hallo Murkel,

ja sie sagt oft, dass sie geschlagen wird, bzw. ihr am Ohr gezogen wird usw. Ich weiß aber nicht wie glaubhaft das JA bzw. der Richter das findet. Das wir sie zu uns nehmen ist unser Ziel, wenn ich das mal so salopp schreiben darf.
An den Kindergarten können wir uns leider nocht nicht wenden, weil sie diesen noch nicht besucht. Den Umgang hat mein Partner erst vor Gericht eingeklagt, aber Sorgerecht trägt leider nur die KM. Mein LG hat heute mit der KM gesprochen, wegen der Untersuchung beim Kinderpsychologen und sie will tatsächlich mitkommen und auch einwilligen. Natürlich haben wir nicht ganz die Wahrheit gesagt, was unseren Verdacht angeht, warum sie sich selbst verletzt. Hat mein LG dann eigentlich anspruch auf so ein Gutachten? Oder nur die KM? Vielen Dank für die schnelle Antwort…
LG Ella

Hallo ella2409

Die Geschichte was du da schreibst ist schrecklich und die Geschichte die ich dir darauf zur Antwort geben kann ist eher traurig. Habe ähnliches bereits selber mit meiner Tochter, die bei der KM & ihrem jetzigen Ehemann aufwächst hinter mir. Und ich bin selber immer wieder an die Grenzen der Justitz, dem Gesetz, der Moral, dem was das Jugendamt für einen tun kann und so weiter gestoßen. Scheinbar können manche Mütter mit ihren Kinder machen was sie wollen. Zu tode quälen und sie prügeln bis sie umfallen. Gesehen hat es niemand und hinterher wird immer behauptet, dass wäre alles nur durch einen Unfall geschehen. Selbst Zeugen interessieren keinen Richter, wenn die KM lügt wie gedruckt. Auch Aussagen eines Kindes werden nicht verwerdet. was den Kinderschutz angeht, so haben wir hier in Deutschland ein sehr großes defizid. Ich selber bin der Hoffnung, dass meine Tochter, sollte sie ihr sechstes Lebensjahr erreichen, ohne zu tode zu kommen, vor Gericht Aussagen wird und dass ihren Worten geglaubt werden wird. Leider kann ich euch in diesen Punkt nicht weiter helfen. Es gibt genug Gesetzte in denen dagegen gesprochen wird. Aber was nützen Gesetze, wenn sich kein Richter und sonstiger, dagegen etwas tun könnender schert. Trotzdem, viel Erfolgt dabei, dass ihr die Sache lückenlos beweißt und dem Kind geholfen wir.
LG Nußknacker

hallo ella,

das ist ja eine unglaubliche geschichte!!! und ganz ehrlich, ich kann es mal wieder nicht begreifen, dass das JA so reagiert!!! aber soetwas höre ich nicht zum ersten mal und dabei heißt es immer „zum wohle des kindes“. das ich nicht lache. genau das sind die fälle in denen die kinder auf der strecke bleiben und das JA erst dann reagiert, wenn etwas passiert ist!!!
leider kann ich nur sagen, dass ihr wieder zum JA müsst. fahrt aber bitte ohne die kleine, sie muss ja nicht alles mitbekommen und ausserdem hat sie wahrscheinlich schon genug psychischen stress.
am besten fahrt ihr, wenn ihr wisst, dass der LG bei der KM ist. ihr solltet sofort zur obersten leitung des JA gehen, gar nicht erst zu eurem sachbearbeiter. sollte er sich irgendwie weigern, droht ihnen mit einem anwalt, wegen unterlassener hilfeleistung oder mit der presse. das hat schon oft geholfen.

was den psychologen angeht: sucht euch einen anderen und erklärt ihm, wie verzwickt die lage ist. irgendeiner wird dabei sein, der auch ohne die unterschrift der KM die kleine untersucht bzw. anhört.

es tut mir leid, aber mehr kann ich auch nicht raten. ich wünsche euch sehr viel glück und viel erfolg.

viele grüsse vom
früchtchen

Ich frage mich auch immer wieder, was noch alles passieren muss, damit dass JA reagiert. Aber da wirst du ja nur abgestempelt wie „der böse Papa“ will der lieben Mami das Kind wegnehmen. Darf man eigentlich auch zu einem anderen JA gehen, auch wenn das eigentlich nicht für das Kind zuständig ist?
Selbst der Nachbar der KM hat schonmal die Polizei gerufen, weil das Kind ständig schreit. Was macht denn jetzt als erstes Sinn? Zum Anwalt und dann zum JA? Oder erst den Termin beim Kinderpsychologen abwarten? Der ist erst Mitte nächsten Monats…
Danke für eure Antworten…

Hallo ella 2409,

leider bin ich keine Expertin sondern nur Privatperson, deren Noch-Ehemann mich versucht, psychisch fertig zu machen, was ihm nicht gelingen will, aber einfach als Mutter sage ich mal unverbindlich meine Meinung.

Jugendämter sind Schlafmützen. Ich habe mich nur beschwert, weil der Kindesvater mit der fast 8-jährigen Tochter ausdrücklich gegen deren Willen duscht, allerdings beide nackt. Und es interessiert keinen.

Dass der Kinderschutzbund in Eurem Fall nichts tut oder nichts tun kann, finde ich weitaus gravierender. Auf alle Fälle würde ich die Polizei nicht außer Acht lassen, denn wenigstens die sollten bei Kindesmisshandlung oder Verdacht auf einen solchen helfen.

Schlimm ist auch, dass die Kleine sich beginnt, selbst zu verletzen. Vielleicht hilft Euch eine Idee: Mein verhasster Mann erhält die Krankenversichertenkarte unserer Tochter für Ausflüge. Könntet Ihr nicht die Kleine für eine verlängertes Wochenende mal bekommen und angeblich wegfahren, damit Ihr die Krankenkassenkarte bekommt? In unserem Fall kam ich umgekehrt davon, ihm sogar jedes Wochenende die Krankenkassenkarte mitzugeben, weil er permanent drohte, das Kind zum Psychologen schleppen zu wollen, weil ich ihn rausschmiss und mich unbedingt scheiden lassen will. Lachhaf im Vergleich zu Eurer Situation.

Aber kann das Jugendamt nicht mal stichprobenartig Mutter und Kind besuchen und hält die Kleine dermaßen zu Ihrer Mutter, dass sie sie schlimmstenfalls „decken“ würde? Könntet Ihr dann nicht mal irgendwie/irgendwo begleiteten Umgang zwischen Mutter und Kind beantragen?

Ganz viel Glück und vor allem der Kleinen alles Gute und unternehmt was, lasst nicht locker!

Anke

Hallo Anke,

das mit der Krankenversicherungskarte ist nicht so das Problem, nur mein Partner hat kein Sorgerecht und somit auch keine Berechtigung mit der Kleinen zum Psychologen zu gehen, dann bräuchte er eine Unterschrift von der KM. Aber das hat er ja heute geklärt, ich hoffe, dass sie auch wirklich mit da hin kommt.
Die Kleine hält überhaupt nicht zu ihrer Mutter. Es war sogar schon so schlimm, dass wenn wir sie wieder nach Hause gebracht haben und die KM an der Strasse auf sie gewartet hat, die Kleine sich in der hintersten Ecke vom Auto versteckt hat und nur geschrien hat, sie will nicht zur Mama. Ich muss auch noch dazu sagen, dass sie von Anfang an nicht so ein tolles Verhältnis zu ihrem Kind hatte. Habe das bis jetzt von jedem gehört, dass es aussieht, als würde sie ihr Kind nicht lieben. Mein Partner hat sich größtenteils um das Kind gekümmert bis er ausgezogen ist.
Ich weiß nicht wie die Kleine in der Gegenwart der Mutter reagiert, vielleicht hätte sie auch Angst was zu sagen… Danke für deine Antwort…

ok…also müßt Ihr versuchen ein gemeinsames Interesse mit der Mutter zu formulieren, indem es Euch um das Wohl des Kindes geht.
Eigendlich kann sie nichts dagegen haben, dass der leibliche Vater sich um sein Kind Sorgen macht.
Es gibt ja auch die Möglichkeit, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.
Haltet einen engen Kontakt zum Jugendamt, da ohne seine Unterstützung kein Gericht für Euch entscheiden wird.
Arztberichte oder Gutachten werden immer nur an die Sorgeberechtigten weitergegen. Dein LG kann sie aber von der Mutter zur Kenntnisname anfordern.
Gruß,
Reinhard

Hallo Ella,

es tut mir leid und in der Seele weh, aber damit kenne ich mich leider nicht aus.

Ich weiß nur, daß ich das JA mal hier stehen hatte, weil mein Ex nur behauptet hatte, daß ich meine Tochter nicht medizinisch versorgt hätte. Sogar die Frau vom JA war sich darüber im klaren, daß es bei mir sicher nicht so ist, aber sie mußte trotzdem kommen. Also eine relativ harmlose Sache im Gegensatz zu Mißhandlung. Aber, daß JA hat es kontrolliert. Die Frau, die hier war sagte, daß Gefahr im Verzug gemeldet wurde und sie dann handeln müssen!!!

Versuch es auf diese Art. Droh ihnen mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Die JA stehen stark unter Beschuß, weil sie sich zu oft nicht gekümmert haben und müssen jedem Hinweis nachgehen. Macht ihnen Druck!

Ansonsten würde ich eine Anzeige bei der Polizei machen, damit es auf jeden Fall Aktenkundig ist. Ggf. auch einen Anwalt einschalten.

Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.

Alles Liebe für die Kleine und viel Kraft für euch!
Simone

hallo
wow für mich hört sich das natürlich sehr nach misshandlung an…also erstmal hatt dein partner das seh recht und das wären alle 14 tage das wochenende das solltet ihr über ein anwalt an die mutter einvordern so habt ihr die möglichkeit es in kurzen abständen zu kontrolieren und dann wen sie kleine bei euch ist das erste sie am körper untersuchen nach hämatomen beliebte stellen für misshandlung sind beine rücken bauch brustkorp …weil „tätter“ die stellen bevorzugen zu schlagen da sie annehmen dort siet man es durch kleidung weniger…wenn an den stellen was ist …geht bitte direckt zu einen KINDERARZT in eurer nähe(vieleicht zu den von deinen kids)der kennt dich schon
und erkläre ihn/ihr die situatzion so hast die möglich keit immer mal schnell ein termin zu bekomm wenn ihr was enddeckt und die kinderärzte sind auf sowas auch geschult nicht wie ein normaler hausarzt…wenn dan der arzt sagt es sei misshandlung…dokomentieren lassen und anzeige erstaten den wenn die polizei im piel ist wird daas ans jugendamt weitergeleitet und die müssen sich dann darum kümmer…so versucht das JA immer nur wage zu reagieren…
nun eine frage von mir…besteht die möglichkeit das die kleine zu euch ziehen kann?
wen ja sollte der vatter versuchen das aufendhalts bestimmungsrecht zu bekomm…den dann wäre die kleine aus den fängen des partners der mutter
leider muss ich sagen schreibt das gesetz viele verfassungen aber in der praxis wird sehr selten wirglich geholfen da jugendamt und co so übervordert ist und meiner meinung nach viele die dort arbeiten unfähig sind…oft wird erst was gemacht wenn es zu spät ist
bitte lasst nicht locker…kämft um das leben dr kleinen und um die kleine kindersehle…denn blaue flecke gehen aber die sehle wird narben tragen
ich hoff ich konnte dir einwenig weiterhelfen ich wünsch euch beiden viel glück und die kraft der kleinen zu helfen
SIE HAT NUR EUCH DIE IHR HELFEN KÖNNEN
lg hummer35

Hallo,
ist ja ziemlich heftig was du da schreibst. Erstmal wäre wichtig zu erfahren, ob dein LG und die KM gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Das Krankenhaus wäre in einem Falle der Vermutung auf Kindesmisshandlung verpflichtet Polizei und Jugendamt zu verständigen, egal ob erwiesene Misshandlung oder nur der Verdacht. Dein LG sollte zum Anwalt gehen und ggf. das Sorgerecht einklagen. Wenn dein LG gemeinsames Sorgerecht hat, dann braucht er auch keine Unterschrift um zum Psychologen zu gehen, du kannst da allerdings nicht viel ausrichten, denn vor dem Gesetz hast du leider garkeine Rechte. Das der Hausarzt eine Misshandlung ausgeschlossen hat ist meineserachtens fraglich, denn das kann man nie 100 prozentig ausschliessen. Die Gerichtsmedizin kann sich auch kein richitges Bild anhand von Fotos machen. Versteh mich bitte nicht falsch aber ich finde es auch etwas fraglich Foto´s von der Kleinen zu machen, mal überlegt wie sich die Kleine arme Maus dabei fühlt ??? Soetwas sollte immer von Spezialisten gemacht werden, die der Kleinen altersgerecht erklären was passiert. Das Kind gerät gerade vollkommen zwischen die Fronten. Das ihr euch berechtigter Weise Sorgen macht, kann ich total nachvollziehen, allerdings wäre ich persönlich mit solchen Dingen, gerade weil die Kleine erst drei ist vorsichtig. Woher wisst ihr das sie sich selber verletzt??? Was erzählt sie den genau ??? Nochmal zum Jugendamt, dieses kann und darf garnicht selber entscheiden, ob das Kind wieder zur Mutter kommt, das muss immer ein Richter vom Familiengericht machen, das Jugendamt gibt immer nur seinen Senf dazu. Ob die Mutter mit so einem Typen glücklich ist kann ich nicht beurteilen und möchte ich mir auch nicht herausnehmen. Es ist ziemlich schwierig, vielleicht solltet ihr beim JA eine Betreuung beantragen und gemeinsam mit der KM nochmals ein Gespräch führen und ihr die Sachlage nochmals versuchen klarzumachen. Aufgrund dieser Vorkommnisse, hätte dein LG meineserachtens gute Chancen das SR zu bekommen. Ich wünsche euch viel viel Kraft und Glück und hoffe das sich alles nachher zum Guten für die Kleine wendet und das es wirklich nur ein Sturz war und sie nicht geschlagen wird. LG Burgfee

Hallo Burgfee,

Mein LG hat gar kein Sorgerecht und somit auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir haben die Fotos nicht selbst gemacht, die wurden im Krankenhaus angefertigt mit Lineal. Da irrst du dich aber, wenn du sagst, dass die Gerichtsmedizin das nicht festellen kann, vielleicht nicht immer, aber die können ganz genau sagen, ob das ein stumpfer Gegenstand, etc. war, was die Verletzung herbeigeführt hat. Das ich selbst nichts tun kann weiß ich, naja nicht ganz. Denn ich habe ja den Termin bei dem Kinderpsychologen gemacht.
Natürlich hat sie es mitbekommen, dass sie fotografiert wurde, aber das ist nichts was ihr schadet und um das Wohl des Kindes zu sichern, eindeutig notwendig gewesen.
Woher wir wissen, dass sie sich selbst verletzt, hat die KM schon des öfteren gesagt, selbst gesehen haben wir es noch nicht, weil sie das bei uns nicht macht.
Doch das JA darf in unserem Fall entscheiden, ob das Kind wieder zur Mutter geht, weil mein LG, wie gesagt, kein Sorgerecht trägt. Nur das Umgangsrecht, was vor Gericht aber schon alles geklärt ist. Die KM hatte nach diesem Vorfall allein ein Gespräch beim JA, aber was dabei rausgekommen ist wissen wir nicht.
Vielen Dank für deine Antwort
LG Ella

Hallo Ella,
da das KH hier die Fotos gemacht hat ( eher fraglich ohne Polizei, bzw. Kripo ) , muss dieses auch eine Anzeige gemacht haben, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gerichtsmedizin kann nur aufgrund Gewebeschädigung etc und nicht nur aufgrund Foto´s eine stichhaltige Aussage machen ( ich komme aus diesem Gewerbe)Ihr müsst schon recht gute Beziehungen zur Gerichtsmedizin haben, damit diese so eine Beurteilung ohne Gerichtsbeauftragung machen. Find ich etwas seltsam. Ausserdem beurteilt soetwas eher ein Gutachter. Die Mutter kann viel erzählen wenn der Tag lang ist, wenn diese Auffälligkeiten ( Selbstverletzung bei einer Dreijährigen) da sind, unterscheiden Kinder in diesem Alter eher selten bei wem sie gerade sind. Es handelt sich um einen Automatismus des Körpers, der diese Signale aussendet sich selber zu verletzten, daher würde sie dieses auch sicherlich bei euch machen. Es wäre mir neu das das JA ohne Gerichtsbeschluss befugt ist, das Kind aus der Familie zu nehmen, wenn keine sichergestellten Beweise auf Misshandlung da sind. Es wird eigentlich immer ein Eilbeschluss erlassen. Ich möchte dich nicht angreifen, allerdings finde ich die ganze Geschichte fragwürdig und wollte nur ein paar persönliche Tips geben, um die du gebeten hast, da du aber selber gut bescheid weisst, verstehe ich nicht warum du mir dann diese Frage gestellt hast. Trotzdem viel Glück und hoffentlich nimmt das alles ein gutes Ende. LG Burgfee

Hallo Burgfee,

wir haben kein guten Draht zur Gerichtsmedizin, wir haben das JA damit beauftragt, die Fotos untersuchen zu lassen, weil man das als Privatperson wohl nicht darf. Warum das KH keine Anzeige gemacht hat, kann ich dir nicht beantworten.
Ich leide nicht an ADHS oder so und sauge mir hier irgendwelche Geschichten aus den Fingern. Es ist so wie ich es geschrieben habe und ehrlich gesagt habe ich auch keine Kraft mich jetzt hier zu rechtfertigen. Ich bin über jeden Tip und Rat sehr dankbar.
LG Ella

Liebe junge Dame, lieber LG,
ich bin entsetzt, dass bei einem ersrmal zumindest sehr naheliegendem Verdacht der Kindeswohlgefährdung kein Hausbesuch seitens des zuständigen Jugendamtes stattfindet. Ebenfalls wäre ratsam, den Arzt der KM zu konsultieren und ihn mit dem Vorwurf zu konfrontieren. Von ihm kommt die Bescheinigung.
Und eigentlich muss das Jugendamt nicht nachweisen, das das Kind geschlagen wird, sondern eigentlich die Mutter sicherstellen und beweisen können muss, dass die Kleine nicht geschlagen wird.
Zudem kommt, dass das Kind offenbar schon Störungen entwickelt. Findet sich kein Psychologe ohne Erlaubnis der Mutter, dann doch mindestens jeder Kinder- und Jugendpsychiater auf Krankenkassenkarte. Die Störungen untersuchen und bescheinigen lassen, beobachten, ob die Störungen besonders vor oder nach den Besuchen der KM auftreten, damit zum Jugendamt, insbesondere der Leitung des Jugendamtes, zum Familiengericht und ggf. zur Polizei.

Wenn Sie sicher sind, dass dem kleinen Kind zuhause bei seiner KM geschadet wird, dann ist es Ihre Pflicht, das zu verhindern. Ebenso ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, Ihnen dabei zu helfen. Diese Pflicht des Amtes würde ich freundlich einfordern.
In letzter Instanz kann nur ein Familiengericht das Besuchs- und Umgangsrecht einschränken, folglich müssen Sie, lieber LG als Vater das Sorgerecht über diese eine Tochter beim Jugendamt und beim Familiengericht beantragen ggf. gemeinsam mit einem Anwalt einklagen.

Wie gut können Sie Vereinbarungen mit der KM besprechen oder geht nichts mehr. Wie lange schon, Beispiele.
All soetwas ist zu dokumentieren, dann gibt es gute Argumente.

All diese Tipps gelten nur, wenn Sie schon mit allem, was Sie beide haben, versucht haben, die Sache untereinander zu klären und eine sichere Einigung versucht haben, zu finden. Das ist wichtig, denn diese Frage wird man Ihnen immer wieder stellen.

Viel Glück und alle Energie für sicheres Leben.

M. Pfennigschmidt

p.s.
Es interessiert mich, wie alles ausgeht. Vielleicht finden Sie Zeit, mich zu informieren.