Kindesunterhalt durch Ämter?

hallo liebe wissenden,

vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir auskunft geben. aber erst mal mein anliegen:

ich habe zwei kinder aus erster ehe und der kindsvater zahlt schon seit jahren keinen unterhalt mehr ( eigentlich hat er nur 3 Monate nach der trennung bezahlt).er lebt schon seit jahren erfolgreich von sozialhilfe bzw. nach hartzIV und ist deswegen laut gesetz von der unterhaltspflicht befreit. andererseits wurde er letztes jahr verurteilt wg. unterhaltspflichtverletzung, ich war als zeugin anwesend, habe aber als diese kein urteil bekommen, und der richter war der meinung, dass er trotz sozialleistungen einen geringen unterhalt zur sicherung des lebensunterhaltes der kinder leisten könne.
zwischenzeitlich habe ich wieder geheiratet und mit meinem neuen partner ebenfalls zwei kinder. er arbeitet,hat ein einkommen und kommt für unseren lebensunterhalt auf. nun ist es aber so, dass sein lohn und kindergeld nicht gerade üppig sind, da wir uns ein eigenheim geleistet haben ( wer schon mal nach einer geräumigen wohnung für eine großfamilie geschaut hat, weiß dass eigenheime nicht wirklich teurer sind)und wir den unterhalt bräuchten. ausserdem haben die betr. kinder ja auchg ein recht darauf. im vergangenen jahr stellte ich einen sozialhilfe-antrag für die kinder, der auch bewilligt wurde. für dieses jahr wurde es nur für 6 monate gewährt( und das auch nur nach widerspruch), da wir als bedarfsgemeinschaft gewertet wurden, und unsere ausgaben zu hoch wären. immer hört man von den ämtern, dass der stiefvater die moralische verpflichtung hätte für die stiefkinder aufzukommen. aber er hat ja auch keinerlei rechte an den kindern, warum sollte er voll und ganz aufkommen? zumal er den kindern ein dach über dem kopf bietet und auch sonst oft genug in die tasche greift.
mich würde interessieren ob diese „moralische verpflichtung“ gesetzlich verankert ist.

ausserdem bezieht der kindsvater sozialleistungen, obwohl er arbeitsfähig ist. meine kinder allerdings nicht.

unterhaltsvorschusskasse zahlt seit meiner heirat nichts mehr, allerdings sollte da schon ein rechtstreit ergangen sein, von einem urteil ist mir nichts bekannt.

abschliessend noch mal meine fragen:

  • ist die moralische verpflichtung zur sicherung des lebensunterhaltes der stiefkinder durch den stiefvater gesetzlich verankert?
  • ist ein urteil gegen das unterhaltsvorschussgesetzes bekannt? (unterhaltsverweigerung bei wiederheirat des betr. elternteils)
  • ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?
  • wer hat einen rat, wie ich zum recht meiner kinder und deren unterhalt komme, notfalls auch durch den staat, der ja auch den kindsvater durchfüttert?

hinweise auf urteile oder gesetzestexte wären klasse, ich hab leider nix gefunden.

herzlichen dank für eure antworten, auch im sinne meiner kinder

liebe grüßle anjuli

Hallo anjuli

  • ist die moralische verpflichtung zur sicherung des
    lebensunterhaltes der stiefkinder durch den stiefvater
    gesetzlich verankert?

ja, steht irgendwo im SGBII oder deren Durchführungsbestimmungen ( Bedarfsgemeinschaft) drin, ihr seid Opfer der handwerklichen Fehler bei HartzIV, Moral hin oder her, es geht darum der Staatskasse Kosten einzusparen ( was auch völlig daneben zu gehen scheint:wink: )

  • ist ein urteil gegen das unterhaltsvorschussgesetzes
    bekannt? (unterhaltsverweigerung bei wiederheirat des betr.
    elternteils)
  • ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht
    und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?

ja, frag die SOZIS und die CHRISTDEMOKRATEN, die haben das so für richtig befunden ( diverse Bezeichnungen in den Parteinamen gehören gestrichen!!!)

  • wer hat einen rat, wie ich zum recht meiner kinder und deren
    unterhalt komme, notfalls auch durch den staat, der ja auch
    den kindsvater durchfüttert?

Das simpelste, wäre Scheidung und getrennte Wohnungen, dann gibts wieder Kohle vom Amt ( der Staat will es ja so haben)

hinweise auf urteile oder gesetzestexte wären klasse, ich hab
leider nix gefunden.

herzlichen dank für eure antworten, auch im sinne meiner
kinder

liebe grüßle anjuli

LG
Mikesch

Liebe anjuli,

ich kann Dir leider keine Antwort auf Deine Fragen geben.
Aber ich möchte Dir sagen, dass diese Situation wirklich haarsträubend ist.
Ich wünsche Dir ganz viel Glück und sehr starke Nerven (beides wirst Du/werdet Ihr wohl leider brauchen) und hoffe, dass sich eine Lösung findet.

Viele liebe Grüße
Sophia

hallo liebe wissenden,

Hallo anjuli,

vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir auskunft
geben. aber erst mal mein anliegen:

ich habe zwei kinder aus erster ehe und der kindsvater zahlt
schon seit jahren keinen unterhalt mehr ( eigentlich hat er
nur 3 Monate nach der trennung bezahlt).er lebt schon seit
jahren erfolgreich von sozialhilfe bzw. nach hartzIV und ist
deswegen laut gesetz von der unterhaltspflicht befreit.
andererseits wurde er letztes jahr verurteilt wg.
unterhaltspflichtverletzung, ich war als zeugin anwesend, habe
aber als diese kein urteil bekommen, und der richter war der
meinung, dass er trotz sozialleistungen einen geringen
unterhalt zur sicherung des lebensunterhaltes der kinder
leisten könne.

Gegenfrage: Wer hat den Kindsvater denn angezeigt? UVG-Stelle? Dort unbedingt nachfragen, ob er seinen Rückstand zahlt, wenn ja, dann unbedingt zum Rechtsanwalt oder Beistand beim Jugendamt. Zuerst muss der laufende, aktuelle Unterhalt gesichert werden, bevor die UVG-Kasse ihr Geld einstecken kann.

zwischenzeitlich habe ich wieder geheiratet

tut mir leid, dass zu sagen, aber rein rechtlich war das ein Fehler!

und mit meinem
neuen partner ebenfalls zwei kinder. er arbeitet,hat ein
einkommen und kommt für unseren lebensunterhalt auf. nun ist
es aber so, dass sein lohn und kindergeld nicht gerade üppig
sind, da wir uns ein eigenheim geleistet haben ( wer schon mal
nach einer geräumigen wohnung für eine großfamilie geschaut
hat, weiß dass eigenheime nicht wirklich teurer sind)und wir
den unterhalt bräuchten. ausserdem haben die betr. kinder ja
auchg ein recht darauf. im vergangenen jahr stellte ich einen
sozialhilfe-antrag für die kinder, der auch bewilligt wurde.
für dieses jahr wurde es nur für 6 monate gewährt( und das
auch nur nach widerspruch), da wir als bedarfsgemeinschaft
gewertet wurden, und unsere ausgaben zu hoch wären. immer hört
man von den ämtern, dass der stiefvater die moralische
verpflichtung hätte für die stiefkinder aufzukommen.
aber er hat ja auch keinerlei rechte an den kindern, warum sollte er
voll und ganz aufkommen? zumal er den kindern ein dach über
dem kopf bietet und auch sonst oft genug in die tasche greift.
mich würde interessieren ob diese „moralische verpflichtung“
gesetzlich verankert ist.

hier spricht man vom moralischen Recht, weil es keinen entsprechenden Paragraphen dafür gibt *g*

ausserdem bezieht der kindsvater sozialleistungen, obwohl er
arbeitsfähig ist. meine kinder allerdings nicht.

auch deine Kinder beziehen Sozialleistungen: kostenlose Krankenversicherung über deinen Ehemann der nix mit den Kindern zu tun hat, Kinderfreibetrag auch für deine beiden ersten Kidner auf das Einkommen deines Ehemannes der rechtlich eigentlich mit diesen Kindern nix zu tun hat, Kindergeld usw.

unterhaltsvorschusskasse zahlt seit meiner heirat nichts mehr,
allerdings sollte da schon ein rechtstreit ergangen sein, von
einem urteil ist mir nichts bekannt.

abschliessend noch mal meine fragen:

  • ist die moralische verpflichtung zur sicherung des
    lebensunterhaltes der stiefkinder durch den stiefvater
    gesetzlich verankert?

Nein, sonst würde man sich ja auch nicht auf „moralisch“ rausreden, Fakt ist jedoch dass der Gesetzgeber annimmt, wenn jemand eine Familie heiratet, dass derjenige sich dann auch darüber im klaren ist, im Ernstfall auch für diese Familie sorgen zu müssen.
Die derzeitige Gesetzeslage bei Hartz IV gibt in deinem Fall keine Möglichkeit Sozialleistungen ausser „ergänzender Sozialhilfe“(Achtung: alter Vor-Hartz IV Begriff, keine Ahnung wie das jetzt heisst)

  • ist ein urteil gegen das unterhaltsvorschussgesetzes
    bekannt? (unterhaltsverweigerung bei wiederheirat des betr.
    elternteils)

die letzte Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erging dazu am 03.03.2004: die Vorlage wurde aus formalen Gründen nicht angenommen.
Es gibt eine Entscheidung des OGV Münster (16. Senat, Urteil vom 23.09.1999-16A1491/99) wonach der Ausschluss von UVG-Leistungen nach Wiederverheiratung nicht gegen das Grundgesetz verstösst. Kurzbegründung: Im Gesetzentwurf wurde damals bewusst die Leistung für Wiederverheiratete ausgeschlossen:"…wenn der alleinerziehende Elternteil heiratet und das Kind einen Stiefelternteil erhält, ändert sich zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die faktische Gesamtlage. Das Kind ist nunmehr in eine vollständige Familie eingebettet und nimmt im allgemeinen auch den deren sozialem Stand teil. Der Stiefelternteil kann Kindergeld, und Steuervergünstigungen sowie ggfs. Sachleistungen der GKV oder entsprechende Beihilfen für das Kind erhalten. Der bisher alleinerziehende Elternteil ist insgesamt freier gestellt was auch dem Kind zugute kommt. Daher ist hier in aller Regel nicht die prekäre Lage wie bei alleinstehenden Elternteilen und somit kein hinreichender Grund gegeben, für diesen Fall UVG vorzusehen."

  • ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht
    und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?

Mein Standart-Satz: Fragen Sie hierzu ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten -nicht den armen Beamten der das ganze nicht zu verantworten hat!

  • wer hat einen rat, wie ich zum recht meiner kinder und deren
    unterhalt komme, notfalls auch durch den staat, der ja auch
    den kindsvater durchfüttert?

Greife einem Nackten in die Tasche! wenn du mir sagst wie das geht, brauchen wir gar kein UVG mehr!
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Stiefel wie es so schön heisst. Wenn du einen Unterhaltstitel hast gilt der auch für die Vergangenheit, d. h. sollte der Kindesvater irgendwann wieder zu Geld kommen, kannst du dir auch den Unterhalt für die Vergangenheit holen, aktuell sehe ich keine Möglichkeit wenn er von ALG II lebt.
Gib ihm einen Arbeitsplatz und du bekommst dein Geld.
Oder zeige ihn nochmal selbst wegen Unterhaltspflicht-Verletzung (170 StGB) an. Bei wiederholter Verurteilung werden die Gerichte auch wesentlich rabiater!
Hole dir mal eine allgemeine Beratung beim Unterhaltsbeistand deines Jugendamtes

hinweise auf urteile oder gesetzestexte wären klasse, ich hab
leider nix gefunden.

herzlichen dank für eure antworten, auch im sinne meiner
kinder

liebe grüßle anjuli

Grüße
Jule

hallo jule,

danke erst mal für deine antwort.

Gegenfrage: Wer hat den Kindsvater denn angezeigt? UVG-Stelle?
Dort unbedingt nachfragen, ob er seinen Rückstand zahlt, wenn
ja, dann unbedingt zum Rechtsanwalt oder Beistand beim
Jugendamt. Zuerst muss der laufende, aktuelle Unterhalt
gesichert werden, bevor die UVG-Kasse ihr Geld einstecken
kann.

nein, die anzeige wurde von mir erstattet, nachdem ich von der uvk keine bezüge mehr bekam. beistandschaft hatte ich längere zeit, aber nachdem sich herausstellte, dass die dort keine ahnung hatten, dass er trotz sozialleistungen schulden abbezahlte, obwohl rein rechtl. dies den kinder zugestanden hätte, habe ich diese gekündigt.

zwischenzeitlich habe ich wieder geheiratet

tut mir leid, dass zu sagen, aber rein rechtlich war das ein
Fehler!

ja, aus der rein rechtl. sicht wirklich ein fehler.

hier spricht man vom moralischen Recht, weil es keinen
entsprechenden Paragraphen dafür gibt *g*

das ist allerdings gut zu wissen, dass es für dieses argument kein rechtl. hinweis gibt. dachte ich mir schon,denn keiner auf dem amt konnte mir den gesetzestext zeigen, mit der begründung, dass sie dazu nicht verpflichtet wären. aber selbst auuf meine frage, wo ich dieses gesetz denn finde wenn ich selbst nachschaue bekam ich keine antwort. und selbst nach langem suchen fand ich nix.

ausserdem bezieht der kindsvater sozialleistungen, obwohl er
arbeitsfähig ist. meine kinder allerdings nicht.

auch deine Kinder beziehen Sozialleistungen: kostenlose
Krankenversicherung über deinen Ehemann der nix mit den
Kindern zu tun hat, Kinderfreibetrag auch für deine beiden
ersten Kidner auf das Einkommen deines Ehemannes der rechtlich
eigentlich mit diesen Kindern nix zu tun hat, Kindergeld usw.

da muß ich widersprechen, meine kinder waren noch nie über meinen jetzigen ehemann krankenversichert, da ich aufgrund erziehungszeiten immer selbst versichert war, bzw. bin.
kindergeld beziehe ich, nicht er. außerdem wird das hälftige kindergeld auf die unterhaltszahlungen angerechnet ( sofern mal welcher kommt)
er hat auf seiner steuerkarte nur mein freibetrag ( 0,5 pro Kind) und das weil ich kein eigenes einkommen habe. rechtl. hat er mit diesen kinder nichts zu tun, aber ich und durch die heirat mit mir, ein stück weit schon.
er kommt ja auch für die kinder auf, aber warum soll er zu 100% aufkommen? unterhalt würde sowieso nie ausreichen um alle laufenden kosten der kinder zu decken.

  • ist ein urteil gegen das unterhaltsvorschussgesetzes
    bekannt? (unterhaltsverweigerung bei wiederheirat des betr.
    elternteils)

die letzte Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erging
dazu am 03.03.2004: die Vorlage wurde aus formalen Gründen
nicht angenommen.

von wem nicht angenommen? sorry, versteh ich gerade nicht.

Es gibt eine Entscheidung des OGV Münster (16. Senat, Urteil
vom 23.09.1999-16A1491/99) wonach der Ausschluss von
UVG-Leistungen nach Wiederverheiratung nicht gegen das
Grundgesetz verstösst. Kurzbegründung: Im Gesetzentwurf wurde
damals bewusst die Leistung für Wiederverheiratete
ausgeschlossen:"…wenn der alleinerziehende Elternteil
heiratet und das Kind einen Stiefelternteil erhält, ändert
sich zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die
faktische Gesamtlage. Das Kind ist nunmehr in eine
vollständige Familie eingebettet und nimmt im allgemeinen auch
den deren sozialem Stand teil. Der Stiefelternteil kann
Kindergeld, und Steuervergünstigungen sowie ggfs.
Sachleistungen der GKV oder entsprechende Beihilfen für das
Kind erhalten. Der bisher alleinerziehende Elternteil ist
insgesamt freier gestellt was auch dem Kind zugute kommt.
Daher ist hier in aller Regel nicht die prekäre Lage wie bei
alleinstehenden Elternteilen und somit kein hinreichender
Grund gegeben, für diesen Fall UVG vorzusehen."

verstehe nicht wie jemand so entscheiden kann. wie kann man annehmen, dass sich bei nicht wiederverheirateten alleinerziehenden der soziale status eines kindes durch uvg ändert? und dem sozialen status verheirateter gleichgestellt wird?
vor allem wenn man bedenkt, dass problemlos uvg gezahlt wird, sofern man in einer neuen beziehung lebt ohne verheiratet zu sein. da wächst das kind auch in einer familie auf.
kindergeld erhalten auch alleinerziehende.
ist doch alles blödsinn, und das zu lasten unserer kinder.

  • ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht
    und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?

Mein Standart-Satz: Fragen Sie hierzu ihren zuständigen
Bundestagsabgeordneten -nicht den armen Beamten der das ganze
nicht zu verantworten hat!

keine ahnung wer dafür zuständig sein sollte. die gute frau sharan? wie krieg ich das am besten raus? ich bin politisch nicht sehr gut informiert, ich weiß. aber es ist ja nie zu spät dafür oder?

Greife einem Nackten in die Tasche! wenn du mir sagst wie das
geht, brauchen wir gar kein UVG mehr!
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Stiefel
wie es so schön heisst. Wenn du einen Unterhaltstitel hast
gilt der auch für die Vergangenheit, d. h. sollte der
Kindesvater irgendwann wieder zu Geld kommen, kannst du dir
auch den Unterhalt für die Vergangenheit holen, aktuell sehe
ich keine Möglichkeit wenn er von ALG II lebt.
Gib ihm einen Arbeitsplatz und du bekommst dein Geld.
Oder zeige ihn nochmal selbst wegen
Unterhaltspflicht-Verletzung (170 StGB) an. Bei wiederholter
Verurteilung werden die Gerichte auch wesentlich rabiater!
Hole dir mal eine allgemeine Beratung beim Unterhaltsbeistand
deines Jugendamtes

es liegt momentan wieder bei gericht, aber die sind hoffnungslos überfordert, so dass es noch eine ganze weile dauern kann. selbst wenn ich meinem ex einen job besorge, ist es fraglich, dass ich auf dauer was bekomme, denn er hat nie lange einen job.
außerdem ist er nicht „nackt“ denn er bekommt sozialleistungen. ich wäre dafür, dass alle nutznießer, die unterhaltspflichtig sind, leistungen gekürzt bekommen und diese dann den betr. kindern ausbezahlt werden. unsere kinder sind die schwächsten im glied, warum sollten sie keinen anspruch auf etwas haben, das ein erwachsener nicht unbedingt benötigen würde ( zumindest in unserem fall, wie auch in sovielen).
ich weiß es ist sinnlos dies den beamten vorzuwerfen, tu ich auch nicht, denn sie müssen sich auch an die gesetzeslage halten. aber hilfe dagegen anzugehen bekommt man auch nicht. leider. und so muss ich meinen kindern immer wieder sagen, tut mir leid, wir können nicht das oder jenes machen, da unser auto kaputt oder zu klein für alle ist. oder unsere ersparnisse aufgebraucht sind.

es ist ebenfalls makaber, dass wir mit lohn und kg gerade mal 50 euro über dem sozialhilfesatz liegen ( laut berechnung des amtes, und somit nicht berechtigt sind) d.h. nach deren meinung leben wir auf zu großenm fuß, es wäre ja möglich in einer kleineren wohnung zu billigeren preisen zu leben. dann bliebe wieder mehr zum leben übrig. mein mann geht arbeiten und muß noch rechenschaft über seine ausgaben abgeben, und wird dann noch als verschwender hingestellt. nur weil er allen kindern ein dach über dem kopf bietet, das alle mal erben.

trotzdem danke

liebe grüßle anjuli

liebe sophia,

danke für deinen zuspruch. ja nerven werden wir wohl brauchen und auch lassen.
aber ich werde darum kämpfen, um das recht meiner kinder.

liebe grüßle anjuli

hallo mikesch,

ja, steht irgendwo im SGBII oder deren
Durchführungsbestimmungen ( Bedarfsgemeinschaft) drin, ihr
seid Opfer der handwerklichen Fehler bei HartzIV, Moral hin
oder her, es geht darum der Staatskasse Kosten einzusparen (
was auch völlig daneben zu gehen scheint:wink: )

danke üfr deine antwort. aber bitte wo genau finde ich denn diese stelle? ich hab sowas nicht gefunden?

ja, frag die SOZIS und die CHRISTDEMOKRATEN, die haben das so
für richtig befunden ( diverse Bezeichnungen in den
Parteinamen gehören gestrichen!!!)

schon getan, die tun das teilweise mit einem achselzucken ab, denn die verdienen mit der partei ja ihr geld, und wer fällt seinem futtermeister schon gerne in den rücken?

Das simpelste, wäre Scheidung und getrennte Wohnungen, dann
gibts wieder Kohle vom Amt ( der Staat will es ja so haben)

gedanken daran hatten wir schon, aber genau das will ichvermeiden, denn es betr. dann nicht nur die kinder aus erster ehe, sondern auch die aus der jetzigen, die sehr an ihrem vater hängen. wir wären keine familie mehr, hätten keinen gemeinsamen alltag mehr. ausserdem sind sie schon jetzt durch ihre halbgeschwister benachteiligt, da der papa weniger geld für sie hat, da er ja zu 100% für „fremde“ aufkommen muß.
sicher will es der staat ja so haben, aber ich möchte nur ungern den geringsten weg des widerstandes gehn, der dann zu lasten meiner kinder geht ( zumindest vom alltag hergesehen)
und wird sich was ändern, wenn keiner dagegen ankämpft?

es gäbe genügend möglichkeiten für den staat zu sparen, aber das würde zuweit führen und wäre wohl genügend brennstoff für höchst unangenehme diskussionen.

liebe grüßle anjuli

Moin,

er kommt ja auch für die kinder auf, aber warum soll er zu
100% aufkommen? unterhalt würde sowieso nie ausreichen um alle
laufenden kosten der kinder zu decken.

Muss er ja nicht. Schließlich ist nicht nur der Vater (Erzeuger) der Kinder für deren finanziellen Unterhalt verantwortlich, sondern du als Mutter selbstverständlich auch. Wenn du nun nicht arbeiten gehen kannst (oder willst), weil du mit deinem neuen Mann nochmal zwei Kinder in die Welt gesetzt hast, dann kann man das auch nicht zu 100% deinem Exmann anlasten.

Also mein Tipp:
Job suchen wenns mit dem Geld nicht langt. (Vielleicht hab ihr in eurem neuen Haus ja Platz für ein Au pair).

Gruß
Marion

1 „Gefällt mir“

Hi,

  • ist die moralische verpflichtung zur sicherung des
    lebensunterhaltes der stiefkinder durch den stiefvater
    gesetzlich verankert?

nein, nicht direkt. Aber in § 36 SGB XII (Nachfolgegesetz des Bundessozialhilfegesetzes) steht:

„Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.“

Zu Zeiten des BSHG galt diese moralische Verpflichtung, aber aus dem SGB XII lesen einige Experten heraus, dass es nunmehr reicht, wenn der Stiefvater erklärt, dass er den Stiefkindern keinen Unterhalt gewährt. Allerdings sieht das wahrscheinlich jede Kommune anders. Das einzige, was du hier machen könntest: lass dir von deinem Mann eine ERklärung unterschreiben, dass er nicht mehr bereit ist, seine Stiefkinder zu unterhalten. damit gehst du zum Sozialamt und beantragst für deine Kinder Sozialhilfe nach dem SGB XII. Bestehe darauf, dass ein Antrag aufgenommen und schriftlich beschieden wird. Falls er abgelehnt wird, legst du Widerspruch ein (das kannst du selbst), und falls der Widerspruch zurückgewiesen wird, könntest du klagen. Evtl. hast du Erfolg.

  • ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht
    und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?

Kommt drauf an. WEnn er arbeitsfähig ist, ist er natürlich verpflichtet, zu arbeiten, um den Unterhalt seiner Kinder sicherzustellen. Er müsste auf jeden Fall regelmäßig nachweisen, dass er sich intensiv um Arbeit bemüht. Hier hilft nur: Anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, notfalls, bis ihm der Knast droht. Vielleicht geht er dann arbeiten.

  • wer hat einen rat, wie ich zum recht meiner kinder und deren
    unterhalt komme, notfalls auch durch den staat

–> Beistandschaft beim Jugendamt, die können auch für dich klagen. Dann hast du keine Rechtsanwaltskosten.

Gruß
Nelly

Muss er ja nicht. Schließlich ist nicht nur der Vater
(Erzeuger) der Kinder für deren finanziellen Unterhalt
verantwortlich, sondern du als Mutter selbstverständlich auch.
Wenn du nun nicht arbeiten gehen kannst (oder willst), weil du
mit deinem neuen Mann nochmal zwei Kinder in die Welt gesetzt
hast, dann kann man das auch nicht zu 100% deinem Exmann
anlasten.

Sie als Mutter leistet Betreuungsunterhalt. Sie muss daher keinen Barunterhalt leisten.

Gruß
Nelly

Moin Nelly

Sie als Mutter leistet Betreuungsunterhalt.

Ähm…
Betreuungsunterhalt erhält eine Mutter vom Vater, der die Kinder nicht betreut. Bei Wiederheirat erlischt dieser Anspruch jedoch.

Sie muss daher
keinen Barunterhalt leisten.

In erster Linie sind immer die Eltern zur Versorgung ihrer Kinder verpflichtet, und zwar beide. Diese grundsätzliche Verpflichtung erlischt meines Wissens auch nicht dadurch, dass ein Elternteil mit einem anderen Partner weitere Kinder in die Welt setzt.

Gruß
Marion

1 „Gefällt mir“

Betreuungsunterhalt
ach ja, der Link:

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2004/11/30/printb…

Moin,

Kommt drauf an. WEnn er arbeitsfähig ist, ist er natürlich
verpflichtet, zu arbeiten, um den Unterhalt seiner Kinder
sicherzustellen.

Soweit ich weiß gilt das aber auch für die Mutter.

Gruß
Marion

hallo jule,

danke erst mal für deine antwort.

Gegenfrage: Wer hat den Kindsvater denn angezeigt? UVG-Stelle?
Dort unbedingt nachfragen, ob er seinen Rückstand zahlt, wenn
ja, dann unbedingt zum Rechtsanwalt oder Beistand beim
Jugendamt. Zuerst muss der laufende, aktuelle Unterhalt
gesichert werden, bevor die UVG-Kasse ihr Geld einstecken
kann.

nein, die anzeige wurde von mir erstattet, nachdem ich von der
uvk keine bezüge mehr bekam. beistandschaft hatte ich längere
zeit, aber nachdem sich herausstellte, dass die dort keine
ahnung hatten, dass er trotz sozialleistungen schulden
abbezahlte, obwohl rein rechtl. dies den kinder zugestanden
hätte, habe ich diese gekündigt.

würde ich wieder beantragen. kann jedem Beistand mal passieren, die haben meiner Erfahrung nach immer noch mehr auf der Pfanne als jeder Rechtsanwalt. Die verdienen am Kindesunterhalt nix und setzen sich dementsprechend auch für Ihre Mandantschaft dann ein…

zwischenzeitlich habe ich wieder geheiratet

tut mir leid, dass zu sagen, aber rein rechtlich war das ein
Fehler!

ja, aus der rein rechtl. sicht wirklich ein fehler.

hier spricht man vom moralischen Recht, weil es keinen
entsprechenden Paragraphen dafür gibt *g*

das ist allerdings gut zu wissen, dass es für dieses argument
kein rechtl. hinweis gibt. dachte ich mir schon,denn keiner
auf dem amt konnte mir den gesetzestext zeigen, mit der
begründung, dass sie dazu nicht verpflichtet wären. aber
selbst auuf meine frage, wo ich dieses gesetz denn finde wenn
ich selbst nachschaue bekam ich keine antwort. und selbst nach
langem suchen fand ich nix.

ausserdem bezieht der kindsvater sozialleistungen, obwohl er
arbeitsfähig ist. meine kinder allerdings nicht.

auch deine Kinder beziehen Sozialleistungen: kostenlose
Krankenversicherung über deinen Ehemann der nix mit den
Kindern zu tun hat, Kinderfreibetrag auch für deine beiden
ersten Kidner auf das Einkommen deines Ehemannes der rechtlich
eigentlich mit diesen Kindern nix zu tun hat, Kindergeld usw.

da muß ich widersprechen, meine kinder waren noch nie über
meinen jetzigen ehemann krankenversichert, da ich aufgrund
erziehungszeiten immer selbst versichert war, bzw. bin.
kindergeld beziehe ich, nicht er. außerdem wird das hälftige
kindergeld auf die unterhaltszahlungen angerechnet ( sofern
mal welcher kommt)
er hat auf seiner steuerkarte nur mein freibetrag ( 0,5 pro
Kind) und das weil ich kein eigenes einkommen habe. rechtl.
hat er mit diesen kinder nichts zu tun, aber ich und durch die
heirat mit mir, ein stück weit schon.
er kommt ja auch für die kinder auf, aber warum soll er zu
100% aufkommen? unterhalt würde sowieso nie ausreichen um alle
laufenden kosten der kinder zu decken.

  • ist ein urteil gegen das unterhaltsvorschussgesetzes
    bekannt? (unterhaltsverweigerung bei wiederheirat des betr.
    elternteils)

die letzte Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erging
dazu am 03.03.2004: die Vorlage wurde aus formalen Gründen
nicht angenommen.

von wem nicht angenommen? sorry, versteh ich gerade nicht.

Die Klage wurde aufgrund von Formfehlern vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen…

Es gibt eine Entscheidung des OGV Münster (16. Senat, Urteil
vom 23.09.1999-16A1491/99) wonach der Ausschluss von
UVG-Leistungen nach Wiederverheiratung nicht gegen das
Grundgesetz verstösst. Kurzbegründung: Im Gesetzentwurf wurde
damals bewusst die Leistung für Wiederverheiratete
ausgeschlossen:"…wenn der alleinerziehende Elternteil
heiratet und das Kind einen Stiefelternteil erhält, ändert
sich zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die
faktische Gesamtlage. Das Kind ist nunmehr in eine
vollständige Familie eingebettet und nimmt im allgemeinen auch
den deren sozialem Stand teil. Der Stiefelternteil kann
Kindergeld, und Steuervergünstigungen sowie ggfs.
Sachleistungen der GKV oder entsprechende Beihilfen für das
Kind erhalten. Der bisher alleinerziehende Elternteil ist
insgesamt freier gestellt was auch dem Kind zugute kommt.
Daher ist hier in aller Regel nicht die prekäre Lage wie bei
alleinstehenden Elternteilen und somit kein hinreichender
Grund gegeben, für diesen Fall UVG vorzusehen."

verstehe nicht wie jemand so entscheiden kann. wie kann man
annehmen, dass sich bei nicht wiederverheirateten
alleinerziehenden der soziale status eines kindes durch uvg
ändert? und dem sozialen status verheirateter gleichgestellt
wird?
vor allem wenn man bedenkt, dass problemlos uvg gezahlt wird,
sofern man in einer neuen beziehung lebt ohne verheiratet zu
sein. da wächst das kind auch in einer familie auf.
kindergeld erhalten auch alleinerziehende.
ist doch alles blödsinn, und das zu lasten unserer kinder.

stimme dir zu, aber die Abgeordneten haben damals so entschieden…

  • ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht
    und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?

Mein Standart-Satz: Fragen Sie hierzu ihren zuständigen
Bundestagsabgeordneten -nicht den armen Beamten der das ganze
nicht zu verantworten hat!

keine ahnung wer dafür zuständig sein sollte. die gute frau
sharan? wie krieg ich das am besten raus? ich bin politisch
nicht sehr gut informiert, ich weiß. aber es ist ja nie zu
spät dafür oder?

Der Abgeordnete deines Wahlkreises egal ob rot grün blau oder was auch immer…Schreib ihm einen Brief und mache ihn auf diese Regelungslücke aufmerksam. Wenn das viele machen würden, würd´s vielleicht helfen…
Schliesslich will der Abgeordnete ja im September wiedergewählt werden.

Greife einem Nackten in die Tasche! wenn du mir sagst wie das
geht, brauchen wir gar kein UVG mehr!
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Stiefel
wie es so schön heisst. Wenn du einen Unterhaltstitel hast
gilt der auch für die Vergangenheit, d. h. sollte der
Kindesvater irgendwann wieder zu Geld kommen, kannst du dir
auch den Unterhalt für die Vergangenheit holen, aktuell sehe
ich keine Möglichkeit wenn er von ALG II lebt.
Gib ihm einen Arbeitsplatz und du bekommst dein Geld.
Oder zeige ihn nochmal selbst wegen
Unterhaltspflicht-Verletzung (170 StGB) an. Bei wiederholter
Verurteilung werden die Gerichte auch wesentlich rabiater!
Hole dir mal eine allgemeine Beratung beim Unterhaltsbeistand
deines Jugendamtes

es liegt momentan wieder bei gericht, aber die sind
hoffnungslos überfordert, so dass es noch eine ganze weile
dauern kann. selbst wenn ich meinem ex einen job besorge, ist
es fraglich, dass ich auf dauer was bekomme, denn er hat nie
lange einen job.
außerdem ist er nicht „nackt“ denn er bekommt
sozialleistungen. ich wäre dafür, dass alle nutznießer, die
unterhaltspflichtig sind, leistungen gekürzt bekommen und
diese dann den betr. kindern ausbezahlt werden. unsere kinder
sind die schwächsten im glied, warum sollten sie keinen
anspruch auf etwas haben, das ein erwachsener nicht unbedingt
benötigen würde ( zumindest in unserem fall, wie auch in
sovielen).
ich weiß es ist sinnlos dies den beamten vorzuwerfen, tu ich
auch nicht, denn sie müssen sich auch an die gesetzeslage
halten. aber hilfe dagegen anzugehen bekommt man auch nicht.
leider. und so muss ich meinen kindern immer wieder sagen, tut
mir leid, wir können nicht das oder jenes machen, da unser
auto kaputt oder zu klein für alle ist. oder unsere
ersparnisse aufgebraucht sind.

es ist ebenfalls makaber, dass wir mit lohn und kg gerade mal
50 euro über dem sozialhilfesatz liegen ( laut berechnung des
amtes, und somit nicht berechtigt sind) d.h. nach deren
meinung leben wir auf zu großenm fuß, es wäre ja möglich in
einer kleineren wohnung zu billigeren preisen zu leben. dann
bliebe wieder mehr zum leben übrig. mein mann geht arbeiten
und muß noch rechenschaft über seine ausgaben abgeben, und
wird dann noch als verschwender hingestellt. nur weil er allen
kindern ein dach über dem kopf bietet, das alle mal erben.

trotzdem danke

liebe grüßle anjuli

hallo pendragon,

sicher bin ich als mutter auch unterhaltspflichtig. und glaub mir, mir wird vom einkommen meines mannes ein sog. taschengeld angerechnet, von dem ich einen teil als unterhalt beisteuern darf. ausserdem liegt die aufsichts und fürsorgepflicht zu 100% bei MIR. meine kinder aus zweiter ehe, wegen denen ich momentan nicht arbeiten gehen kann,und rein rechtlich auch nicht müßte, würde ich von sozialleistungen leben, kann hier keine rede von anlastung meines exmannes sein. denn der kindsvater dieser zwei geht arbeiten und kommt voll für seine kinder auf. da er aber nun auch für fremde kinder aufkommen muß, kürzt es sich automatisch bei seinen eigenen.

und das au-pair kostet nix, ja? bekommt keinen verdienst, wird nicht sozialversichert , hat nie urlaub, etc. da werden dann beide verdienste angerechnet und den größten teil würde dem au-pair zugute kommen. bleibt unter dem strich nicht wirklich mehr, ich geh arbeiten, damit meine kids von einer fremden beaufsichtigt werden und mein ex lacht sich noch mehr ins fäustchen und an dem elenden sozialsystem ändert sich nichts.

grüße anjuli

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hallo, nochmal ich…

Sie als Mutter leistet Betreuungsunterhalt.

Ähm…
Betreuungsunterhalt erhält eine Mutter vom Vater, der
die Kinder nicht betreut. Bei Wiederheirat erlischt dieser
Anspruch jedoch.

siehe im oberen beitrag, nelly meinte fürsorge und aufsichtspflicht.

Sie muss daher
keinen Barunterhalt leisten.

stimmt ebenfalls, es sei denn heute nacht wären sämtliche gesetze dazu geändert worden.

In erster Linie sind immer die Eltern zur Versorgung
ihrer Kinder verpflichtet, und zwar beide. Diese
grundsätzliche Verpflichtung erlischt meines Wissens auch
nicht dadurch, dass ein Elternteil mit einem anderen Partner
weitere Kinder in die Welt setzt.

ich komme meinem teil der versorgung nach, 24 stunden am tag, 7 tage die woche, 12 monate im jahr. und ich frage mich, warum ich mich dafür rechtfertigen muß, weil man evtl. als geldgeil hingestellt wird. wo der kindsvater sich nicht einmal umgangsrechtlich für seine kids interessiert. ich verlange für meine kinder ihr recht, nämlich den ihnen zustehenden unterhalt zur sicherung des lebensunterhalts. nicht mehr aber auch nicht weniger.
und bestehen da gesetzeslücken, dann komme ich der verpflichtung nach, dies zumindest zu versuchen zu ändern. da ich ja die erziehungsberechtigte und handlungsbevollmächtigte bin, und die interessen meiner kinder zu vertreten habe. auch im sinne aller anderen betr. familien, die es mehr als genug gibt.

nix für ungut
gruß anjuli

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Moin,

das mag ja alles so sein.
Nur wenn du dir anders herum vorstellst, dein Ex hätte wieder geheiratet und mit der neuen Frau ein Kind und würde nun zu Hause bleiben und dieses Kind betreuen, statt für seine ersten beiden Unterhalt zu zahlen, dann würdest du vermutlich auch Zeter und Mordio schreien. Nichts anderes machst du aber.

und das au-pair kostet nix, ja? bekommt keinen verdienst, wird
nicht sozialversichert , hat nie urlaub, etc. da werden dann
beide verdienste angerechnet und den größten teil würde dem
au-pair zugute kommen.

Was hat denn euer Verdienst mit dem au-pair zutun ? Ein Aupair kostet mit Taschengeld, Versicherung etc. ca. 300 Euro im Monat + Kost und Logis.

Sicher ist es schön zu Hause zu bleiben, und den ganzen Tag den Kindern und dem Haushalt hinterherzutüddeln. Nur muss man sich das auch leisten können. Ich kenne wenig Frauen, die sich das leisten können und so gut wie keine, die grade ein Haus gekauft hat und sich das leisten kann.

Nichts für ungut, deine Zorn auf den Ex kann ich sogar nachvollziehen, aber ein wenig Realitätssinn wäre vielleicht auch nicht schlecht. Und wenn der Vater nicht zahlt, dann ist nunmal die Mutter die nächste verantwortliche, dann der neue Ehemann als „Familienernährer“ und dann erst die Allgemeinheit, als z.B. ich, und auch nur im Fall von Bedürftigkeit (nein, ich halte Eigenheimbesitzer grundsätzlich nicht für bedürftig, sorry).

Gruß
Marion

Gruß
Marion

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Hallo nochmal

alles diskutieren nutzt hier nichts, das ist ganz klar ein HartzIV Fehler, da gibt es vielleicht schon Selbsthilfegruppen

Kommt drauf an. WEnn er arbeitsfähig ist, ist er natürlich
verpflichtet, zu arbeiten, um den Unterhalt seiner Kinder
sicherzustellen. Er müsste auf jeden Fall regelmäßig
nachweisen, dass er sich intensiv um Arbeit bemüht.
Hier hilft nur: Anzeigen wegen Verletzung der
Unterhaltspflicht, notfalls, bis ihm der Knast droht.
Vielleicht geht er dann arbeiten.

  • wer hat einen rat, wie ich zum recht meiner kinder und deren
    unterhalt komme, notfalls auch durch den staat

–> Beistandschaft beim Jugendamt, die können auch für
dich klagen. Dann hast du keine Rechtsanwaltskosten.

Da das ganze Procedere für die Ämter sehr mühsam ist, wirst du wohl sehr wenig Neigung der Ämter verspüren, es sei denn du triffst auf ein passionierten Unterhatsverweigererjäger:wink: das so durchzuziehen. Es gibt da sehr wenige Bsp. wo das funktioniert.

Das einfachste wäre wirklich die Auflösung der Familie ( ich weiss ist nicht grade der Hit) , aber da sieht man mal die wahre Politik in unserem Land.

Gruß
Nelly

LG
Mikesch

Hallo,
es gab mal einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt in solchen Fällen. Wende dich evtl. direkt an die.
Vielleicht kann auch das arbeitslosen-hilfe-forum-deutschland.org weiterhelfen.
MfG
Andreas

Hallo Andreas

Es geht hier um eine Bedarfsgemeinschaft a la HartzIV und da sind die Regeln nun mal so, dass bei Verheirateten die Stiefkinder wie die eigenenen zu behandeln und versorgen sind vom neuen Mann der Frau

LG
Mikesch

der das auch total bescheuert findet

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