hallo jule,
danke erst mal für deine antwort.
Gegenfrage: Wer hat den Kindsvater denn angezeigt? UVG-Stelle?
Dort unbedingt nachfragen, ob er seinen Rückstand zahlt, wenn
ja, dann unbedingt zum Rechtsanwalt oder Beistand beim
Jugendamt. Zuerst muss der laufende, aktuelle Unterhalt
gesichert werden, bevor die UVG-Kasse ihr Geld einstecken
kann.
nein, die anzeige wurde von mir erstattet, nachdem ich von der uvk keine bezüge mehr bekam. beistandschaft hatte ich längere zeit, aber nachdem sich herausstellte, dass die dort keine ahnung hatten, dass er trotz sozialleistungen schulden abbezahlte, obwohl rein rechtl. dies den kinder zugestanden hätte, habe ich diese gekündigt.
zwischenzeitlich habe ich wieder geheiratet
tut mir leid, dass zu sagen, aber rein rechtlich war das ein
Fehler!
ja, aus der rein rechtl. sicht wirklich ein fehler.
hier spricht man vom moralischen Recht, weil es keinen
entsprechenden Paragraphen dafür gibt *g*
das ist allerdings gut zu wissen, dass es für dieses argument kein rechtl. hinweis gibt. dachte ich mir schon,denn keiner auf dem amt konnte mir den gesetzestext zeigen, mit der begründung, dass sie dazu nicht verpflichtet wären. aber selbst auuf meine frage, wo ich dieses gesetz denn finde wenn ich selbst nachschaue bekam ich keine antwort. und selbst nach langem suchen fand ich nix.
ausserdem bezieht der kindsvater sozialleistungen, obwohl er
arbeitsfähig ist. meine kinder allerdings nicht.
auch deine Kinder beziehen Sozialleistungen: kostenlose
Krankenversicherung über deinen Ehemann der nix mit den
Kindern zu tun hat, Kinderfreibetrag auch für deine beiden
ersten Kidner auf das Einkommen deines Ehemannes der rechtlich
eigentlich mit diesen Kindern nix zu tun hat, Kindergeld usw.
da muß ich widersprechen, meine kinder waren noch nie über meinen jetzigen ehemann krankenversichert, da ich aufgrund erziehungszeiten immer selbst versichert war, bzw. bin.
kindergeld beziehe ich, nicht er. außerdem wird das hälftige kindergeld auf die unterhaltszahlungen angerechnet ( sofern mal welcher kommt)
er hat auf seiner steuerkarte nur mein freibetrag ( 0,5 pro Kind) und das weil ich kein eigenes einkommen habe. rechtl. hat er mit diesen kinder nichts zu tun, aber ich und durch die heirat mit mir, ein stück weit schon.
er kommt ja auch für die kinder auf, aber warum soll er zu 100% aufkommen? unterhalt würde sowieso nie ausreichen um alle laufenden kosten der kinder zu decken.
- ist ein urteil gegen das unterhaltsvorschussgesetzes
bekannt? (unterhaltsverweigerung bei wiederheirat des betr.
elternteils)
die letzte Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erging
dazu am 03.03.2004: die Vorlage wurde aus formalen Gründen
nicht angenommen.
von wem nicht angenommen? sorry, versteh ich gerade nicht.
Es gibt eine Entscheidung des OGV Münster (16. Senat, Urteil
vom 23.09.1999-16A1491/99) wonach der Ausschluss von
UVG-Leistungen nach Wiederverheiratung nicht gegen das
Grundgesetz verstösst. Kurzbegründung: Im Gesetzentwurf wurde
damals bewusst die Leistung für Wiederverheiratete
ausgeschlossen:"…wenn der alleinerziehende Elternteil
heiratet und das Kind einen Stiefelternteil erhält, ändert
sich zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die
faktische Gesamtlage. Das Kind ist nunmehr in eine
vollständige Familie eingebettet und nimmt im allgemeinen auch
den deren sozialem Stand teil. Der Stiefelternteil kann
Kindergeld, und Steuervergünstigungen sowie ggfs.
Sachleistungen der GKV oder entsprechende Beihilfen für das
Kind erhalten. Der bisher alleinerziehende Elternteil ist
insgesamt freier gestellt was auch dem Kind zugute kommt.
Daher ist hier in aller Regel nicht die prekäre Lage wie bei
alleinstehenden Elternteilen und somit kein hinreichender
Grund gegeben, für diesen Fall UVG vorzusehen."
verstehe nicht wie jemand so entscheiden kann. wie kann man annehmen, dass sich bei nicht wiederverheirateten alleinerziehenden der soziale status eines kindes durch uvg ändert? und dem sozialen status verheirateter gleichgestellt wird?
vor allem wenn man bedenkt, dass problemlos uvg gezahlt wird, sofern man in einer neuen beziehung lebt ohne verheiratet zu sein. da wächst das kind auch in einer familie auf.
kindergeld erhalten auch alleinerziehende.
ist doch alles blödsinn, und das zu lasten unserer kinder.
- ist es legitim, dass ein elternteil sozialleistungen bezieht
und dessen kinder unter dem existenzminimum leben müssen?
Mein Standart-Satz: Fragen Sie hierzu ihren zuständigen
Bundestagsabgeordneten -nicht den armen Beamten der das ganze
nicht zu verantworten hat!
keine ahnung wer dafür zuständig sein sollte. die gute frau sharan? wie krieg ich das am besten raus? ich bin politisch nicht sehr gut informiert, ich weiß. aber es ist ja nie zu spät dafür oder?
Greife einem Nackten in die Tasche! wenn du mir sagst wie das
geht, brauchen wir gar kein UVG mehr!
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Stiefel
wie es so schön heisst. Wenn du einen Unterhaltstitel hast
gilt der auch für die Vergangenheit, d. h. sollte der
Kindesvater irgendwann wieder zu Geld kommen, kannst du dir
auch den Unterhalt für die Vergangenheit holen, aktuell sehe
ich keine Möglichkeit wenn er von ALG II lebt.
Gib ihm einen Arbeitsplatz und du bekommst dein Geld.
Oder zeige ihn nochmal selbst wegen
Unterhaltspflicht-Verletzung (170 StGB) an. Bei wiederholter
Verurteilung werden die Gerichte auch wesentlich rabiater!
Hole dir mal eine allgemeine Beratung beim Unterhaltsbeistand
deines Jugendamtes
es liegt momentan wieder bei gericht, aber die sind hoffnungslos überfordert, so dass es noch eine ganze weile dauern kann. selbst wenn ich meinem ex einen job besorge, ist es fraglich, dass ich auf dauer was bekomme, denn er hat nie lange einen job.
außerdem ist er nicht „nackt“ denn er bekommt sozialleistungen. ich wäre dafür, dass alle nutznießer, die unterhaltspflichtig sind, leistungen gekürzt bekommen und diese dann den betr. kindern ausbezahlt werden. unsere kinder sind die schwächsten im glied, warum sollten sie keinen anspruch auf etwas haben, das ein erwachsener nicht unbedingt benötigen würde ( zumindest in unserem fall, wie auch in sovielen).
ich weiß es ist sinnlos dies den beamten vorzuwerfen, tu ich auch nicht, denn sie müssen sich auch an die gesetzeslage halten. aber hilfe dagegen anzugehen bekommt man auch nicht. leider. und so muss ich meinen kindern immer wieder sagen, tut mir leid, wir können nicht das oder jenes machen, da unser auto kaputt oder zu klein für alle ist. oder unsere ersparnisse aufgebraucht sind.
es ist ebenfalls makaber, dass wir mit lohn und kg gerade mal 50 euro über dem sozialhilfesatz liegen ( laut berechnung des amtes, und somit nicht berechtigt sind) d.h. nach deren meinung leben wir auf zu großenm fuß, es wäre ja möglich in einer kleineren wohnung zu billigeren preisen zu leben. dann bliebe wieder mehr zum leben übrig. mein mann geht arbeiten und muß noch rechenschaft über seine ausgaben abgeben, und wird dann noch als verschwender hingestellt. nur weil er allen kindern ein dach über dem kopf bietet, das alle mal erben.
trotzdem danke
liebe grüßle anjuli