Guten Tag zusammen,
Kindsvater KV und Kindsmutter KM leben seit ca. 1,5 Jahren getrennt und haben ein Kind zusammen. Sie waren nicht verheiratet. KV hat nach der Trennung dem Jugendamt immer seine Einkommens-Nachweise eingereicht. KV war immer von Unterhaltszahlungen befreit.
Jetzt erhält KV vom Rechtsanawalt der KM bezüglich Unterhaltsberechnung folgenden Schriftsatz:
„… namens und im Auftrag der KM, fordern wir Sie auf, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse für die Zeit von September 2008 bis August 2009, Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2006 - 2008 und Vorlage evtl. bestehender Leistungsbescheide für die Monate Januar - August 2009, sofern Sie ALG I oder aber Leistungen aus dem SGB II erhalten. Die Auskunft dient der Berechnung des Kindesunterhalts. Als Frist haben wir uns den … notiert. Nach Fristablauf wird Klage erhoben, sofern wir die erbetenen Unterlagen nicht erhalten sollten.“
Hierzu hat der KV folgende fragen:
1.) Darf der RA der KM diese Unterlagen anfordern bzw. ist der KV dazu verpflichtet, dem RA diese Unterlagen einzureichen?
1 a.) Wenn ja, dürfen über die normalen monatlichen Einkommensnachweisen hinaus auch Einkommenssteuerbescheide angefordert werden? Besonders für die Jahre 2006 und 2007!? In diesen Jahren lebten KV und KM noch komplett zusammen. Das Kind wurde in 2007 geboren.
1 b.) Wenn nein, wie reagiert der KV am besten (vielleicht unter Angabe irgendwelcher Gesetzestexte und, oder Gerichtsurteile diesbezüglich)
2.) Genügen nicht die Unterhaltsberechnungen vom JA, welche der RA anfordern kann und somit auch über die EK-Verhältnisse (EK und Schulden, Verbindlichkeiten …) informiert wird?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße