Kindesunterhalt für 37jährige?

Hallo zusammen, habe mal folgende Frage:

Eine 37-jährige Frau, geschieden, in eigenem Miet-Haushalt lebend, 2 schulpflichtige Kinder, hat jahrelang als Aushilfe gearbeitet. Nun bekommt sie die Möglichkeit, eine (Erst-)Ausbildung zu machen. Da das Azubi-Gehalt nicht reicht, bekommt sie zusätzlich Alg II, d. h. aufstockend.
Ihre Eltern wohnen in einem eigenen Haus, schuldenfrei, aber kleine Rente.

Sind die Eltern jetzt dazu verpflichtet, das aufstockende Alg II für die Tochter ganz bzw. teilweise zu übernehmen?
Und wenn ja: bis zu welchem Betrag?

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!
Grüße, Lissi

Da die 37jährige mit den Eltern keine Bedarfsgemeinschaft bildet, würde ich sagen: Nein.

Hallo The Sedated,

Da die 37jährige mit den Eltern keine Bedarfsgemeinschaft
bildet, würde ich sagen: Nein.

es geht hier nicht um eine Bedarfsgemeinschaft sondern um Unterhaltsverpflichtungen die sich aus den §§ 1601 ff BGB ergeben.

Gruß

Joschi

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Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Bin selber arbeitslos, aber in einer Fortbildung, bzw. Umschlung von einer EH-kauffrau zur Bürokraft. Meine Mutter ist sogar recht vermögend, aber ich und auch andere kämen nie auf die Idee das ich Kindergeld für mich bekommen könnte. Ich bekomme Arbeitslosengeld und das wars. Wäre es Pflicht meiner Mutter für mich Kindergeld zu zahlen, stände die ARGE schon längst vor Mutterns haustür…kicher…

Hallo,

es geht hier um den berechtigten Einwand, der Erstausbildung!
Diese ist lt. Gesetz dahingehend geregelt, dass Eltern dafür aufkommen müssten.
Allerdings sehe ich hier einen Aspekt, den wohl auch nicht die ARGE zu entscheiden hat, nur weil es so in den §§ geregelt wäre.
Den Aspekt, dass Hilfesuchende schon 37 Jahre alt ist und schon lange Zeit gearbeitet hat. Sie ist eine Fachkraft in dem von ihr ausgeübten Bereich!
Das Gesetz besagt, dass sich Kinder auch selbst kümmern müssen (Dröddelstudium!) und Eltern hier ggf. nicht Unterhaltspflichtig sind.
Hier könnte ggf. ein Ansatz der frustrierten Eltern sein!

Leider sagt das Gesetz nichts darüber aus, bis zu welchem Alter die Eltern dies mitmachen müssen.

„Bin 76 Jahre alt und mache meine Erstausbildung! Darf ich meine Eltern auf Unterhalt verklagen?“ *feix*
Viele hier, würden sagen, „lt. Gesetz darfst Du es und nun machen es auch!“.

Armes Deutschland…

VG, René

Hinweis auf Vorgänger-Thread in ‚Arbeits-&Soz.a.‘!
Hallo!

Nachdem ich in den Antworten hier dieselbe Tendenz beobachte wie zuvor im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ ((inzwischen wegen falschen Bretts abgeschlossener) /t/rentner-soll-fuer-37jaehrigen-azubi-aufkommen/612…

*) „Leider“, weil diese:

Sind die Eltern jetzt dazu verpflichtet, das aufstockende Alg II für die Tochter ganz bzw. teilweise zu übernehmen?

irreführende bis falsche Formulierung im UP …
(siehe dazu auch mein den Thread abschließendes /t/rentner-soll-fuer-37jaehrigen-azubi-aufkommen/612…
… in der Materie Unkundige ganz offensichtlich zu ebenso irreführenden wie falschen Antworten verleitet (Stichworte: „Bedarfsgemeinschaft“ und „Kindergeld“, die mit dem Sachverhalt nicht das Geringste zu tun haben)!

Was hier stattdessen eigentlich hinter Lissis Frage steckt und was es (nach wie vor) zu klären gilt , hatte ich in meinem oben verlinktem „Thread-Abschluss-Statement“ wie folgt formuliert:

Wenn Du dort [im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“] _geklärt hast, ob hier jemand _[]vorrangig (vor Alg II) unterhaltsverpflichtet gegenüber der Dame ist**, und dann, wenn nein, immer noch der Meinung bist, dass die ARGE das ergänzende Alg II zu Unrecht „streicht“ (egal, ob ganz oder nur teilweise), darfst Du aber gerne „wiederkommen“. :smile:

Ein Fachkundiger könnte diese Frage sicherlich in wenigen Sätzen klären (und der Drops wäre gelutscht, um es mal salopp auszudrücken :smile:.

**) Mit „jemand“ bezog ich mich auf meine (Laien-)Mutmaßung in meinem anderen verlinkten Artikel, dass ggf. auch noch (ein) Großeltern(teil) (§ 1601 BGB) oder ein eventuell vorhandener Ex-Mann (§ 1573 ff. BGB) unterhaltsverpflichtet sein könnte. In diesem Zusammenhang hatte ich Lissi auch gebeten, dies doch bitte ebenfalls im Rechtsbrett zu klären. Leider hat sie in ihrem Artikel keinerlei diesbezügliche Angaben ergänzt…

Jedenfalls danke an alle fürs Lesen bis hierhin. :smile:

MfG
Jadzia Dax
MOD „Arbeits- & Sozialamt“