Hinweis auf Vorgänger-Thread in ‚Arbeits-&Soz.a.‘!
Hallo!
Nachdem ich in den Antworten hier dieselbe Tendenz beobachte wie zuvor im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ ((inzwischen wegen falschen Bretts abgeschlossener) /t/rentner-soll-fuer-37jaehrigen-azubi-aufkommen/612…
*) „Leider“, weil diese:
Sind die Eltern jetzt dazu verpflichtet, das aufstockende Alg II für die Tochter ganz bzw. teilweise zu übernehmen?
irreführende bis falsche Formulierung im UP …
(siehe dazu auch mein den Thread abschließendes /t/rentner-soll-fuer-37jaehrigen-azubi-aufkommen/612…
… in der Materie Unkundige ganz offensichtlich zu ebenso irreführenden wie falschen Antworten verleitet (Stichworte: „Bedarfsgemeinschaft“ und „Kindergeld“, die mit dem Sachverhalt nicht das Geringste zu tun haben)!
Was hier stattdessen eigentlich hinter Lissis Frage steckt und was es (nach wie vor) zu klären gilt , hatte ich in meinem oben verlinktem „Thread-Abschluss-Statement“ wie folgt formuliert:
„Wenn Du dort [im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“] _geklärt hast, ob hier jemand _[]vorrangig (vor Alg II) unterhaltsverpflichtet gegenüber der Dame ist**, und dann, wenn nein, immer noch der Meinung bist, dass die ARGE das ergänzende Alg II zu Unrecht „streicht“ (egal, ob ganz oder nur teilweise), darfst Du aber gerne „wiederkommen“.
“
Ein Fachkundiger könnte diese Frage sicherlich in wenigen Sätzen klären (und der Drops wäre gelutscht, um es mal salopp auszudrücken
.
**) Mit „jemand“ bezog ich mich auf meine (Laien-)Mutmaßung in meinem anderen verlinkten Artikel, dass ggf. auch noch (ein) Großeltern(teil) (§ 1601 BGB) oder ein eventuell vorhandener Ex-Mann (§ 1573 ff. BGB) unterhaltsverpflichtet sein könnte. In diesem Zusammenhang hatte ich Lissi auch gebeten, dies doch bitte ebenfalls im Rechtsbrett zu klären. Leider hat sie in ihrem Artikel keinerlei diesbezügliche Angaben ergänzt…
Jedenfalls danke an alle fürs Lesen bis hierhin. 
MfG
Jadzia Dax
MOD „Arbeits- & Sozialamt“