Hallo,
der geschiedene, arbeitende Vater 3er Kinder erhält vom Jobcenter einen Brief in dem das JC verlangt das Einkommen offenzulegen für Unterhaltsansprüche für die 3 Kinder und die geschiedene Kindesmutter.
Da er bereits (betitelten) Unterhalt zahlt (und die Ex dem JC das auch so mitgeteilt hat durch die Unterhaltstitel) schrieb er an die Mail-Adresse welche auf dem Schreiben angegeben war.
Einige Zeit später (also letzten Freitag *g*) erhält er eine Mahnung mit Androhung von Bußgeldern da er nicht geantwortet hat - was ja definitiv eine Lüge ist.
Nun hat der Vater beim JC angerufen und in der Zentrale wurde ihm erst mal gesagt dass er - auch wenn er (was er erwähnte) bereits jetzt eine Überprüfung des Unterhalts durch das Jugendamt „am Hals hat“ - dennoch die Unterlagen bei ihnen einreichen muss.
Warum jetzt die geschiedene Frau auch mit auf dem Schreiben erwähnt wird (welche arbeitslos WURDE nachdem sie geschieden waren; jetzt aber wieder in der selben Firma arbeitet [so er weiß]; die jüngsten Kinder werden in 2 Monaten 6 Jahre und gehen in den Kindergarten) konnte nicht so richtig geklärt werden.
Nun meine Fragen:
ist er tatsächlich verpflichtet dem JC gegenüber Auskunft zu geben?
Und wenn ja: warum? (hab den begleitenden Gesetzestext absolut nicht verstanden).
Warum kann, wenn „ja“, das JC nicht abwarten bis das JA die Berechnung durchgeführt hat und der Vater dem JC das Ergebnis mitteilt?
Warum steht die Ex-Frau mit auf dem Schreiben drauf? Sie ist ja erst nach der Scheidung arbeitslos geworden.
Für welche Zwecke möchte das JC diese Unterlagen konkret haben? Wenn, dann müsste es doch nur die Zeiträume betreffen in denen die Kinder H4 erhalten haben, oder? Aber dazu müsste der Vater doch dann auch entsprechende Unterlagen in die Hand bekommen aus denen konkret hervorgeht in welchen Zeitraum die Kinder H4-„abhängig“ waren etc.
Der Kindesvater ist einfach verwirrt über solche (An)Fragen, da er auch keinen Rechtsbeistand hat (und sich leisten kann).
LG Tobi@s