Kindesunterhalt / Jobcenter

Hallo,

der geschiedene, arbeitende Vater 3er Kinder erhält vom Jobcenter einen Brief in dem das JC verlangt das Einkommen offenzulegen für Unterhaltsansprüche für die 3 Kinder und die geschiedene Kindesmutter.

Da er bereits (betitelten) Unterhalt zahlt (und die Ex dem JC das auch so mitgeteilt hat durch die Unterhaltstitel) schrieb er an die Mail-Adresse welche auf dem Schreiben angegeben war.

Einige Zeit später (also letzten Freitag *g*) erhält er eine Mahnung mit Androhung von Bußgeldern da er nicht geantwortet hat - was ja definitiv eine Lüge ist.
Nun hat der Vater beim JC angerufen und in der Zentrale wurde ihm erst mal gesagt dass er - auch wenn er (was er erwähnte) bereits jetzt eine Überprüfung des Unterhalts durch das Jugendamt „am Hals hat“ - dennoch die Unterlagen bei ihnen einreichen muss.
Warum jetzt die geschiedene Frau auch mit auf dem Schreiben erwähnt wird (welche arbeitslos WURDE nachdem sie geschieden waren; jetzt aber wieder in der selben Firma arbeitet [so er weiß]; die jüngsten Kinder werden in 2 Monaten 6 Jahre und gehen in den Kindergarten) konnte nicht so richtig geklärt werden.

Nun meine Fragen:
ist er tatsächlich verpflichtet dem JC gegenüber Auskunft zu geben?
Und wenn ja: warum? (hab den begleitenden Gesetzestext absolut nicht verstanden).
Warum kann, wenn „ja“, das JC nicht abwarten bis das JA die Berechnung durchgeführt hat und der Vater dem JC das Ergebnis mitteilt?
Warum steht die Ex-Frau mit auf dem Schreiben drauf? Sie ist ja erst nach der Scheidung arbeitslos geworden.
Für welche Zwecke möchte das JC diese Unterlagen konkret haben? Wenn, dann müsste es doch nur die Zeiträume betreffen in denen die Kinder H4 erhalten haben, oder? Aber dazu müsste der Vater doch dann auch entsprechende Unterlagen in die Hand bekommen aus denen konkret hervorgeht in welchen Zeitraum die Kinder H4-„abhängig“ waren etc.

Der Kindesvater ist einfach verwirrt über solche (An)Fragen, da er auch keinen Rechtsbeistand hat (und sich leisten kann).

LG Tobi@s

Hallo,

das sind viele Fragen.

Wenn, dann müsste es doch nur die Zeiträume betreffen in denen die Kinder H4 erhalten haben, oder?

Zum Aspekt Zeitraum kann ich aufgrund Bafög-Berechnung sagen:
Für die Berechnung der aktuellen / zukünftigen Leistung wird von den Eltern der Nachweis des Einkommens aus dem letzten Jahr als Grundlage herangezogen - sprich die Steuererklärung.

Warum steht die Ex-Frau mit auf dem Schreiben drauf?

Abhängig vom Zeitpunkt der Scheidung kann die Ehemalige mit auf dem Schreiben stehen.

vG 2011muc

Hallo

Da er bereits (betitelten) Unterhalt zahlt (und die Ex dem JC das auch so mitgeteilt hat durch die Unterhaltstitel) schrieb er an die Mail-Adresse welche auf dem Schreiben angegeben war.

Hier hat einer ein ähnliches Problem mit einem Jobcenter:
/t/unterhaltstitel-fuer-jobcenter-nicht-bindend/6670683
Da wurde auch geantwortet.

Einige Zeit später (also letzten Freitag *g*) erhält er eine Mahnung mit Androhung von Bußgeldern da er nicht geantwortet hat - was ja definitiv eine Lüge ist.

Vielleicht wäre es sinnvoll, per Einwurfeinschreiben mitzuteilen, dass ein Unterhaltstitel bestehe, und was daran unverständlich sei.

Nun meine Fragen:
ist er tatsächlich verpflichtet dem JC gegenüber Auskunft zu geben?

Hat er doch (Unterhaltstitel).

Und wenn ja: warum? (hab den begleitenden Gesetzestext absolut nicht verstanden).
Warum kann, wenn „ja“, das JC nicht abwarten bis das JA die Berechnung durchgeführt hat und der Vater dem JC das Ergebnis mitteilt?

Wieso muss das JA noch eine Berechnung durchführen? Gibt es einen Unterhaltstitel oder nicht? Oder wird gerade neu berechnet?

Wenn, dann müsste es doch nur die Zeiträume betreffen in denen die Kinder H4 erhalten haben, oder?

Wieso erhalten die Kinder H4? Ich denke, sie bekommen Unterhalt? Selbst der geringsmögliche Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle reicht mit dem Kindergeld zusammen meistens aus, um den Bedarf der Kinder abzudecken. Oder bekommen sie weniger als Düsseldorfer Tabelle geringster Satz?

Viele Grüße