Inwieweit ist ein gerichtlich erwirkter Unterhaltstitel für die Unterhaltsstelle des Amtes für soziale Sicherung bindend?
Hallo, folgender Sachverhalt:
ein geschiedener Mann wird vom Jobcenter (JC) aufgefordert, gegenüber der Unterhaltsstelle des Amtes für soziale Sicherung die Einkünfte nachzuweisen. Grund:
Die Ex-Frau ist arbeitslos gemeldet und bezieht für sich und das gemeinsame Kind (11 Jahre) vom JC Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Alg II). Er zahlt für das Kind den erhöhten Kindesunterhalt der Stufe II; nach Düsseldorfer Tabelle 291€. Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses existiert auch ein Unterhaltstitel, welchen er bei der Unterhaltsstelle einreichte, aber der zuständige Sachbearbeiter möchte trotzdem alle seine Unterlagen sehen, um den Unterhalt nochmal selbst zu berechnen; das Gerichtsurteil sei für ihn angeblich nicht bindend.
Gleichzeitig merkte er an: Sollte seine Berechnung eine kleinere Summe ergeben als die laut Unterhaltstitel, würde sich trotzdem nichts an der Unterhaltshöhe ändern! Sollte der ermittelte Bedarf größer sein, würde der JC aufstocken.
→ Wozu dann die Berechnung der Unterhaltsstelle?
Der Gerichtsurteil ist vom April 2011. Dafür hat der Mann seine kompletten Einkommensverhältnisse mit Abzügen zum bereinigten Einkommen nachgewiesen. Es wurde vom Gericht festgelegt, welche Abzüge gelten, um das Einkommen zu bereinigen.
→ Stimmt das so weit mit der zusätzlichen Berechnung der Unterhaltsstelle, oder wird da was vom Pferd erzählt und die Unterhaltsstelle hat sich an das Gerichtsurteil zu halten bzw. dieses ohne Weiteres zu akzeptieren (womit weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtsgrundlage für eine Unterhaltsneuberechnung durch die Unterhaltsstelle bestünde)?