ich hoffe, hier ist das richtige „Brett“ für meine Frage !
Also:
z.Zt. zahle ich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen.
Wenn ich heiraten würde, würde sich meine Steuerklasse von 1 auf 3, und die meiner Partnernin von 2 auf 5 ändern.
Damit hätte ich ein höheres monatliches Netto.
Verändern sich dann auch die Unterhaltszahlungen? Zu bedenken ist ja auch, daß meine Partnerin im selben Moment höhere Steuern zahlen muss. Wie wird das berücksichtigt?
Meines Wissens nach gilt das aber nur für den Ehegattenunterhalt - ob der Steuervorteil bei neuer Heirat auch beim Kindesunterhalt nicht mit angerechnet wird, ist IMHO noch strittig. Recht umfangreiche Informationen zum Thema finden sich auch in den Foren des http://www.isuv.de
Wenn ich heiraten würde, würde sich meine Steuerklasse von 1
auf 3, und die meiner Partnernin von 2 auf 5 ändern.
Ist euer Einkommen so viel voneinander verschieden, dass die Alternative 4/4 (sind beides nach Frebeträgen der Steuerklasse 1 gleichgestellt) nicht in Frage kommt?
Ist euer Einkommen so viel voneinander verschieden, dass die
Alternative 4/4 (sind beides nach Frebeträgen der Steuerklasse
1 gleichgestellt) nicht in Frage kommt?
Gruß, Karin
Naja, der Unterschied liegt bei 500 Euro Steuerunterschied, aber letzlich
ist die Steuerklassenwahl während des Jahres denke ich unerheblich, wenn
Ende des Jahres eine Zusammenveranlagung erfolgen würde, oder?
Hallo,
es gibt eine ganze Reihe von Abgaben/Gebühren, die sich nach dem Netto-Einkommen berechnen, z.B. auch Kinderbetreuungskosten. Wenn man mehrere von diesen leisten muss, lohnt es sich durchaus, über die geeignete Steuerklasse nachzudenken, um die Abgaben zu minimieren…