Kindesunterhalt nach Heirat

Hallo zusammen,

ich hoffe, hier ist das richtige „Brett“ für meine Frage !

Also:

z.Zt. zahle ich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen.

Wenn ich heiraten würde, würde sich meine Steuerklasse von 1 auf 3, und die meiner Partnernin von 2 auf 5 ändern.

Damit hätte ich ein höheres monatliches Netto.
Verändern sich dann auch die Unterhaltszahlungen? Zu bedenken ist ja auch, daß meine Partnerin im selben Moment höhere Steuern zahlen muss. Wie wird das berücksichtigt?

Danke für Eure Antworten.

o.k.

z.Zt. zahle ich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen.

Antwort:
So bleibt es, zumindest, wenn es nicht zum Nachteil für die Berechtigten ausgeht.
Das ist das Schöne an den Tabellen :wink:

Hallo,

neuerdings mußt du den Steuervorteil nicht mit deiner „alten“ Familie teilen. Guck mal :
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2002/04/15/printb…

Grüße

Heike

Hallo, Heike!

Meines Wissens nach gilt das aber nur für den Ehegattenunterhalt - ob der Steuervorteil bei neuer Heirat auch beim Kindesunterhalt nicht mit angerechnet wird, ist IMHO noch strittig. Recht umfangreiche Informationen zum Thema finden sich auch in den Foren des http://www.isuv.de

Schöne Grüße vom
Sams

Hallo selber,

eine Frage nur:

Wenn ich heiraten würde, würde sich meine Steuerklasse von 1
auf 3, und die meiner Partnernin von 2 auf 5 ändern.

Ist euer Einkommen so viel voneinander verschieden, dass die Alternative 4/4 (sind beides nach Frebeträgen der Steuerklasse 1 gleichgestellt) nicht in Frage kommt?

Gruß, Karin

Ist euer Einkommen so viel voneinander verschieden, dass die
Alternative 4/4 (sind beides nach Frebeträgen der Steuerklasse
1 gleichgestellt) nicht in Frage kommt?

Gruß, Karin

Naja, der Unterschied liegt bei 500 Euro Steuerunterschied, aber letzlich
ist die Steuerklassenwahl während des Jahres denke ich unerheblich, wenn
Ende des Jahres eine Zusammenveranlagung erfolgen würde, oder?

Danke erstmal für die Antwort

gruß
o.k.

verstehe ich Dich richtig?
also höheres Netto, höherer Unterhalt, zu Lasten der neuen Ehefrau ?
hurra dem deutschen Recht !!

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Hi Heike und Sams,
ich werde mir mal beide Seiten durchlesen,

vielen Dank fürs Erste …

lg
o.k.

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Hallo,
es gibt eine ganze Reihe von Abgaben/Gebühren, die sich nach dem Netto-Einkommen berechnen, z.B. auch Kinderbetreuungskosten. Wenn man mehrere von diesen leisten muss, lohnt es sich durchaus, über die geeignete Steuerklasse nachzudenken, um die Abgaben zu minimieren…

Beatrix
http://www.trixi.de

stümmt auch wieder, aber *gottseidank* *g sind die kids aus dem KiGa und sonst gibts bei mir nix was nach Nettogehalt berechnet wird, außer …

naja, lg
o.k.

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Hallo Heike,
hab mir mal die Seite angesehen, das triffts leider nicht ganz.

Hab trotzdem vielen Dank
lg
p.k.

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