Hi, Angelika!
Ich bin selber ein unterhaltspflichtiger Vater (ebenfalls uneheliches
Kind), habe nun geheiratet und einen Anhörungsbogen vom Jugendamt
bekommen. Unter anderem muss ich hier auch die Einkünfte meiner
Ehefrau angeben.
Ich denke also (entgegen meiner bisherigen Vermutung), dass die
Einkünfte des Partners sehr wohl für die Bemessung des Satzes
herangezogen werden. Daraus entsteht wohl aber keine
Unterhaltspflicht des neuen Ehepartners gegenüber dem Kind… Vielmehr
ist es so, dass meine Frau mich ja theoretisch unterhalten könnte,
würde sie arbeiten, also würde MEIN Einkommen voll für den Unterhalt
herangezogen werden…
Wenn die Tochter deiner Freundin unehelich zur Welt kam, ist sie
insofern gut dran, als sie automatisch vom Jugendamt einen
Amtspfleger gestellt bekommt, der sich um ihre Unterhaltsansprüche
kümmert. Eheliche Kinder müssen sich immer selber mit dem
betreffenden Elternteil herumärgern. Sie täte also gut daran, sich
mal an ihren Amtspfleger zu wenden.
Nochwas: Ich weiß nicht, wie das bei Gütertrennung aussieht… Da ich
Alleinverdiener bin, war das bei uns hinfällig, aber wenn der
Erzeuger der Tochter deiner Freundin einen solchen Vertrag mit seiner
neuen Frau hat, kann es sein, dass ihr einkommen NICHT mit
herangezogen wird und sich daher nix ändert…
Gruß,
Marinero
PS: (warum nicht gleich *g*)
/t/kindesunterhalt-nach-heirat/1969981
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37111
http://www.palm-bonn.de/seite116.htm
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