Wird der Unterhalt durch Heirat anders?

Hallo Forum!

Ich frage hier für eine Bekannte, deren Tochter Unterhaltszahlungen vom Kindsvater bekommt.

Sie waren nicht verheiratet.

Nun heiratet der Kindsvater (eine Frau ohne Kinder und mit Vollzeitstelle) und meine Bekannte wüsste gerne, ob sich dadurch etwas an den Unterhaltszahlungen verändert…oder ob es irgendwelche Pferdefüße gibt, auf die man achten sollte.

Danke,
Angelika

Hi, Angelika!

Ich bin selber ein unterhaltspflichtiger Vater (ebenfalls uneheliches
Kind), habe nun geheiratet und einen Anhörungsbogen vom Jugendamt
bekommen. Unter anderem muss ich hier auch die Einkünfte meiner
Ehefrau angeben.

Ich denke also (entgegen meiner bisherigen Vermutung), dass die
Einkünfte des Partners sehr wohl für die Bemessung des Satzes
herangezogen werden. Daraus entsteht wohl aber keine
Unterhaltspflicht des neuen Ehepartners gegenüber dem Kind… Vielmehr
ist es so, dass meine Frau mich ja theoretisch unterhalten könnte,
würde sie arbeiten, also würde MEIN Einkommen voll für den Unterhalt
herangezogen werden…

Wenn die Tochter deiner Freundin unehelich zur Welt kam, ist sie
insofern gut dran, als sie automatisch vom Jugendamt einen
Amtspfleger gestellt bekommt, der sich um ihre Unterhaltsansprüche
kümmert. Eheliche Kinder müssen sich immer selber mit dem
betreffenden Elternteil herumärgern. Sie täte also gut daran, sich
mal an ihren Amtspfleger zu wenden.

Nochwas: Ich weiß nicht, wie das bei Gütertrennung aussieht… Da ich
Alleinverdiener bin, war das bei uns hinfällig, aber wenn der
Erzeuger der Tochter deiner Freundin einen solchen Vertrag mit seiner
neuen Frau hat, kann es sein, dass ihr einkommen NICHT mit
herangezogen wird und sich daher nix ändert…

Gruß,
Marinero

PS: (warum nicht gleich *g*)

/t/kindesunterhalt-nach-heirat/1969981
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37111
http://www.palm-bonn.de/seite116.htm

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marinero!

Hab herzlichen Dank für Deine Auskunft und die links.

Angelika

Wenn die Tochter deiner Freundin unehelich zur Welt kam, ist
sie
insofern gut dran, als sie automatisch vom Jugendamt einen
Amtspfleger gestellt bekommt, der sich um ihre
Unterhaltsansprüche
kümmert.

Hallo,
Den „automatischen“ Amtspfleger bei nicht-ehelichen Kinder gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr.
Es ist aber so, dass das Jugendamt alle Mütter nicht-ehelicher Kinder anschreibt und diesen das Angebot einer Unterhalts-Beistandschaft macht.
Diese kann die Mutter annehmen oder zu einem Rechtsanwalt gehen, bleibt sich ziemlich gleich.

Eheliche Kinder müssen sich immer selber mit dem
betreffenden Elternteil herumärgern.

Auch Eltern ehelicher Kinder können mittlerweile eine Beistandschaft beantragen, sobald die Eltern nicht mehr zusammen leben. Auch wenn z. b. die Kindsmutter wiederverheiratet ist.

Grüsse
dragonkidd

1 „Gefällt mir“

Hi, Dragonkidd!

Den „automatischen“ Amtspfleger bei nicht-ehelichen Kinder
gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr.
Es ist aber so, dass das Jugendamt alle Mütter nicht-ehelicher
Kinder anschreibt und diesen das Angebot einer
Unterhalts-Beistandschaft macht.
Diese kann die Mutter annehmen oder zu einem Rechtsanwalt
gehen, bleibt sich ziemlich gleich.

Das wusste ich nicht, vielen Dank für die Info. Ist denn - sollte
sich die Mutter dafür entscheiden - der Anwalt ebenso kostenfrei wie
der Amtspfleger?

Auch Eltern ehelicher Kinder können mittlerweile eine
Beistandschaft beantragen, sobald die Eltern nicht mehr
zusammen leben. Auch wenn z. b. die Kindsmutter
wiederverheiratet ist.

Auch das war mir neu, denn ich musste mich Zeit meines Lebens immer
mit meinem Erzeuger herumplagen. Wie schön, wenn es das schon vor 20
Jahren gegeben hätte.

Gruß,
Marinero

Das wusste ich nicht, vielen Dank für die Info. Ist denn -
sollte
sich die Mutter dafür entscheiden - der Anwalt ebenso
kostenfrei wie
der Amtspfleger?

Jaein,
wenn sich der Unterhaltspflichtige und der Beistand (bitte nicht Amtspfleger - ist nämlich zwischenzeitlich eine völlig andere Baustelle!)
einigen, ist es für alle Beteiligten kostenlos.

Wenn ein Rechtsanwalt die Sache macht, bekommt das Kind Prozesskostenhilfe. Ob dann der Unterhaltspflichtige auch kostenlos davon kommt, bezweifle ich.

grüsse
dragonkidd