Kindesunterhalt Volljährig

Mein 18 jähriger Sohn besucht nach seiner Elektronikerausbildung für 6 Monate die FOS und macht im Juni 2010 sein Fachabitur. Im Oktober wird er voraussichtlich mit einem Stipendium ein Studium beginnen.
In der Zeit bis zum Studienbeginn bezieht er mindestens für 7 Monate kein Einkommen. Lt. Trennungsurkunde ist sein Vater allein unterhaltspflichtig. Da der Sohn volljährig ist, liegt es in seinem Ermessen, den Unterhalt beim Vater geltend zu machen. Er möchte dies aber nicht tun, weil sein Vater bereits für seine 16 jährige Schwester 377 € Unterhalt im Monat bezahlt.
Kann ich aufgrund der Weigerung unseres Sohnes seinen anspruch geltend zu machen über das zuständige Jugendamt (sozusagen in Vertretung des Sohnes) den Unterhaltsanspruch geltend machen und wenn ja, wie hat das förmlich zu geschehen?

Hallo,
meines Wissens nach bestehen Beistandschaften durch das Jugendamt nur für minderjährige Kinder. Die Volljährigkeit hat eben auch die Eigenschaft, dass man nun für bestimmte Dinge selbst zuständig ist, auch für unangenehme!

Beatrix

Super Idee!

Damit trampelst du nicht nur auf den Willen deines Sohnes herum (ich denke mir: Was bist du für eine Mutter?), sondern machst vielleicht sogar noch einen Menschen arm!

Ich frage mich: Geht es dir dabei gut? Hast du verstandesmäßig gecheckt, was du da machen willst?

Ist dir klar, dass du auch ne Verantwortung gegenüber deinen Sohn hast? Warum gibst du ihm kein Geld? Weil immer nur der Vater blechen soll, was?

Wer sagt denn, dass es unangenehm für den Jungen ist?
Vielleicht ist der Vater finanziell ruiniert, wenn er seinen Vater verklagen würde. Der Junge hat seine Entscheidung getroffen, diese ist zu respektieren.

Ich sehe nur eines: Der Mutter ist es unangenehm, dass der Vater nicht mehr zahlt.

Die Frage ist nur, warum?

Hallo Patrizia!

Dein Sohn scheint doch ein cleveres Kerlchen zu sein, er hat Schulabschluß und Lehre hinter sich, macht jetzt sein Fachabi und möchte auch noch studieren. Außerdem ist er volljährig.

Meinst Du nicht, dass er reif, intelligent und alt genug ist, dass Du seine Wunsche berücksichtigst?
Sei stolz auf Deinen Sohn und lass eventuelle negative Gefühle gegen Deinen Ex außen vor.

Viele Grüße
Inge

Hallo Patrizia,

gegen den Willen eines Volljährigen? Wie soll das denn gehen? Dafür müßtest du ihn ja erstmal entmündigen lassen und die Vormundschaft als gesetzlich bestellte Betreuerin beantragen.

Wenn du kein Geld hast, ihn solange zu unterhalten, muss er für diese Zeit Grundsicherung beantragen oder jobben.

Will dein Sohn kein Geld vom Vater, weil er ihn so gerne hat oder doch eher vielleicht am Ende gar über dessen tatsächliche Zahlungsfähgkeit und der fehlenden Aussicht auf einen erfolgreichen Unterhaltsprozess was besser im Bilde ist als du?

Gruß

Annie

Dein Sohn scheint doch ein cleveres Kerlchen zu sein, er hat
Schulabschluß und Lehre hinter sich, macht jetzt sein Fachabi
und möchte auch noch studieren. Außerdem ist er volljährig.

Sei stolz auf Deinen Sohn

So weit stimme ich mit dir überein.

Meinst Du nicht, dass er reif, intelligent und alt genug ist,
dass Du seine Wunsche berücksichtigst?

Seine Wünsche berücksichtigen ist eine Sache, aber ich nehme mal nicht an, dass der Sohn in dieser Zeit in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, das bleibt also an der Mutter hängen.
Wenn er doch in der Lage sein sollte, Kost und Logis aus eigener Tasche zu zahlen, dann geb ich dir Recht. Wenn nicht sollte er reif und intelligent und alt genug sein, die Sorgen der Mutter zu verstehen.

fg
MT

Ich sehe nur eines: Der Mutter ist es unangenehm, dass der
Vater nicht mehr zahlt.

Die Frage ist nur, warum?

Wenn der vater nichts zahlt und der Sohn kein Einkommen hat, an wem bleibts wohl hängen?

Pöse Mutter, ganz Pöse!

1 Like

Ja, natürlich bleibt es an der Mutter hängen. Das ist ntürlich keine Frage.

Wir wissen hier ja alle nicht, wie die Mutter finanziell steht. Wenn sie auch vor dem finanziellen Ruin steht, wenn der Vater nicht zahlt und sie die Wohnung nicht mehr zahlen kann, ist aber zu fragen, für wen ist das Geld denn nun?

Damit die Mutter schuldenfrei ist? Das Geld ist ja nicht dafür da, der Mutter zu helfen, sondern nur für das Kind.

Vielleicht ist die Mutter jetzt verpflichtet zu arbeiten, hat aber darauf keinen bock und verklagt lieber den Vater damit sie nicht arbeiten muss?

Ich meine, vielleicht trägt die Mutter keine Verantwortung.
Das wissen wir aber alle nicht.

Das sind aber Dinge der Sohn sicherlich weiß…

Tut mir leid für mich stellt sich die Situation eben eher negativ von Seiten der Mutter dar.

Andere wie du mögen das anders sehen.
Die Mutter wird schon (hoffentlich!) wissen, was sie tut…

Ja, natürlich bleibt es an der Mutter hängen. Das ist ntürlich
keine Frage.

Wir wissen hier ja alle nicht, wie die Mutter finanziell
steht. Wenn sie auch vor dem finanziellen Ruin steht, wenn der
Vater nicht zahlt und sie die Wohnung nicht mehr zahlen kann,
ist aber zu fragen, für wen ist das Geld denn nun?

Was hat der finanzielle Ruin der Mutter mit der Sachlage zu tun?

Wenn für die Tochter derzeit 377 Euro gezahlt werden, dann ist davon auszugehen, dass auch für den Sohn bisher Unterhalt in gleicher Höhe gezahlt wurde, weil beide Kinder sich in der gleichen Altersklasse befinden. Mit der Volljährigkeit des Sohnes fallen also 377 Euro weg.

Ein Gericht hat festgestellt, dass der Vater im Vergleich zur Mutter über so viel Einkommen verfügt, dass er alleine Unterhalt in dieser Höhe zu leisten hat. Es ist schon arg einseitig zu Gunsten des Vaters spekuliert, dass sich die finanziellen Verhältnisse plötzlich zu seinen Lasten geändert haben sollen.

Ich verstehe das so, dass der Sohn noch weiter bei der Mutter lebt. Sie stellt ihm ein Zimmer zur Verfügung, zahlt Strom, zahlt Telefon, Internet und macht den Kühlschrank voll. Diese Kosten bleiben, völlig egal, ob der Sohn nun volljährig ist oder nicht.

Damit die Mutter schuldenfrei ist? Das Geld ist ja nicht dafür
da, der Mutter zu helfen, sondern nur für das Kind.

Zwei Sätze, drei wilde Behauptungen! Wo steht, dass die Mutter Schulden hat? Wo steht, dass die Mutter die Schulden mit dem Unterhaltsgeld bezahlen will? Wo steht, dass die Mutter das Geld für etwas anderes ausgeben will als für den Sohn, der bei ihr lebt?

377 Euro, das langt selbst nach Hartz IV nicht, um einen Erwachsenen mit Unterkunft, Nebenkosten, Nahrung und Kleidung zu versorgen!

Wenn der Sohn der Meinung ist, seinen Vater entlasten zu wollen, dann kann er das ja tun. Aber dann muss er eben dafür sorgen, dass er alleine für die Kosten aufkommt, die seine Mutter hat.

Das Problem dürfte eher sein, dass der Spross das Gefühl verloren hat: Ein Betrag, der regelmäßig auf ein Konto überwiesen wird, ist zahlenmäßig greifbar. Das Geld, was Mutter Tag für Tag für den Sohn ausgibt, nicht.

2 Like

Unterhaltspflichtig ??

Mein 18 jähriger Sohn besucht nach seiner
Elektronikerausbildung für 6 Monate die FOS und macht im Juni
2010 sein Fachabitur.

Hallo Patrizia,

ich würde diese Frage im Rechtbrett (dann aber in „allgemeiner Form“ und nicht in der „Ich-Version“) wiederholen.

Ich glaube nämlich nicht, dass der Vater noch unterhaltspflichtig ist, da ja, wie Du schreibst, eine Ausbildung vom Vater finanziert wurde.

(Schüler- und/oder Studentenbafög ??)

Gruß

Udo

Hallo Udo,

Ich glaube nämlich nicht, dass der Vater noch
unterhaltspflichtig ist, da ja, wie Du schreibst, eine
Ausbildung vom Vater finanziert wurde.

dass nur eine Ausbildung finanziert werden muss, hört man oft,
stimmt aber nicht.
Was stimmt, ist, dass nicht immer eine zweite Ausbildung finanziert werden muss.
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine begabungsgerechte
Ausbildung (Schulabschluss sowie auch das Nachholen eines solchen, Berufsausbildung, Studium) zu
finanzieren (unter „Finanzieren“ fällt auch, die Beantragung von Bafög zu ermöglichen, sofern Unterhalt zum Bafög-Satz nicht geleistet werden kann) - dies bedeutet, auch eine weitere
Ausbildung, sofern die erste weniger qualifiziert war und
eigentlich eine höherqualifizierte seiner Begabung entspricht.

Siehe beispielsweise (Information ist auch anderweitig zu
finden) auch hier:
http://www.studentenwerk-berlin.de/bafoeg/infos/das_…

(Schüler- und/oder Studentenbafög ??)

Schülerbafög kann für FOS-Schulbesuch erhalten werden
(elternunabhängig).
Im Studium kann dann Studentenbafög beantragt werden
(elternabhängig).
Ferner gibt es die Möglichkeit, wenn die Eltern tatsächlich
keinen Unterhalt mehr leisten müssten (was hier aber wohl
nicht der Fall ist eben wegen dem Ermöglichen einer
begabungsgerechten Ausbildung), elternunabhängiges Bafög zu
beantragen.

Viele Grüße,
Nina

da könntest Du natürlich recht haben. Möglich aber auch, dass sie einfach möchte, dass der Ex zahlen muss. Dazu müssten wir dann vielleicht doch etwas mehr über die ganze Situation der Mutter wissen.
Vielleicht schreibt sie ja hier noch etwas dazu.

Viele Grüße
Inge

da könntest Du natürlich recht haben. Möglich aber auch, dass
sie einfach möchte, dass der Ex zahlen muss.

Das spielt doch absolut keine Rolle.

Ich finde es schön, dass einige Damen hier der Meinung sind, die Lasten müssen von der Mutter getragen werden. Werde ich mir merken, falls ich einmal meine Familie verlassen werde.

Aber jetzt im Ernst: Egal wie es um die Mutter finanziell bestellt ist, für die Kinder haben beide Elternteile aufzukommen.

Es wäre nur fair, wenn der Vater mit der Mutter über eine Aussetzung bzw. Stundung seiner Verpflichtungen reden würde. Denn SIE hat die Kosten zu tragen. Was an Arbeitsaufwand für sie abfällt ist noch ein ganz anderes Thema.
Der Sohn kann da leicht generös gegenüber dem Vater sein, ist ja nicht seine Kohle.

Ich als Mutter würde in der jetzigen Situation den Sohn genau darauf ansprechen. Zeigt er sich nicht einsichtig, wüsste ich Wege um ihm den Wert des Geldes zu verdeutlichen.

fg
MT

(ich denke mir: Was bist du für eine Mutter?),

Deine Beiträge hier zu diesem Thema haben auch mir eine Frage aufgeworfen: Wurdest du von deiner Mutter im Stich gelassen, misshandelt oder sonstwas??

Yep!

Aber jetzt im Ernst: Egal wie es um die Mutter finanziell bestellt ist, für die Kinder haben beide Elternteile aufzukommen.

Eben genau!

Die Einstellung habe ich auch.
Bei mir ist aber eben der Eindruck, dass mehr der Vater macht als die Mutter (finanziell betrachtet).

Aber natürlich kann das falsch sein und du könntest recht haben, aber du könntest ebensogut falsch liegen…

Bei mir ist aber eben der Eindruck, dass mehr der Vater macht
als die Mutter (finanziell betrachtet).

Wenn der Vater 377 Euro bezahlt, macht er definitiv nicht mehr als die Mutter. Son Kind kriegt man von 377 Euro mit Sicherheit nicht durch. Da muss die Mutter (die ja auch die Miete, das Essen, den Internetanschluss, Wasser, Strom, Heizung… bezahlt) noch einiges drauflegen…

Lg, Sarah

Wenn der Vater 377 Euro bezahlt, macht er definitiv nicht mehr als die Mutter. Son Kind kriegt man von 377 Euro mit Sicherheit nicht durch.

Du meinst also, die Mutter wendet mehr als 377,- für ihn auf und ein zu Hause lebender 18-Jähriger koste die Eltern somit insgesamt mehr als 754 Euro im Monat? Erzähl das bloß nicht dem potentiellen Zwillingsvater zwei Threads weiter oben!

Gruß
Axurit

Der vater hat gar nichts finanziert, er zahlt nur für die tochter unterhalt.
Sohn hat sein Geld bisher von seinem Ausbildungsbetrieb bekommen.
Bei Schulbesuch entfällt aber die Entlohnung vom Betrieb und der Vater ist lt. Trennungsurkunde allein Unterhaltspflichtig dem Sohn gegenüber.