Moin!
Unabhängig davon, dass es m.E. in einem säkularisierten Staat schlicht und einfach ein Skandal ist, von Staats wegen die Kirchensteuern für die zwei großen christlichen Glaubensvereinigungen einzutreiben, liegst Du in dem wichtigsten Punkt grundlegend falsch:
Denn
jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wurde die Gebühr
zumindest in NRW damals gerade deswegen eingeführt, um die
hohe Zahl an Kirchenaustritten zu reduzieren.
das kann schon deshalb nicht stimmen, weil die Kirchensteuer
wesentlich höher als die Verwaltungsgebühr ist. Wie man
jemanden davon abhalten könnte, 200€ zu sparen, indem
man ihn zu einer Zahlung von 30€ zwingt, ist mir
schleierhaft.
Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.
Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,
Genau hier liegst Du grundfalsch. Zumindest bei den Katholiken ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die Kirche abzusehen.
Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein. Bei den Evangelen ist das kaum anders, wer denkt schon mit 14 an das Thema Kirchensteuer?
Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit 18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es ans Zahlen geht.
kann ich auch nicht erkennen, was an einer Verwaltungsgebühr
beim Austritt unredlich sein könnte.
Generell nichts, wenn man Deinen Autovergleich für passend hielte.
Grüße,
M.