Kirchenaustritt schwer gemacht

Hallo,

wenn in meinem Bundesland jemand aus der Kirche austritt, so kostet dies beim Standesamt 30,70 Euro. Ich finde dies doch sehr rückständig; Stichwort freie Weltanschauung, freie Religionswahl etc. Zudem liegt auch noch die Beweislast für immer bei dem Ausgetretenen. Wenn es sich dann noch um einen Hartz-4 Empfänger handelt, finde ich die 30,70 noch ärgerlicher. Wie seht Ihr das? Was ist davon juristisch zu halten?

Hallo,

ich denke nicht das es hier um Juristisches Denken geht,sondern darum das eben es in einigen Bundesländern mehr oder weniger kostet.

Zum einem zwingt mich keiner auszutreten, zum anderen finde ich es schon geschmacklos
für etwas bezahlen zu müssen was man eigentlich nicht will.
http://www.kirchenaustritt.de/info/

Noch geschmackloser ist allerdings, zu wissen bezahlen zu dürfen ,weil man nicht ausgetreten ist.

Gruß

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Hallo,

wenn in meinem Bundesland jemand aus der Kirche austritt, so
kostet dies beim Standesamt 30,70 Euro.

Du nimmst eine Verwaltungsdienstleistung in Anspruch. Das kostet nun einmal.

Ich finde dies doch
sehr rückständig; Stichwort freie Weltanschauung, freie
Religionswahl etc.

Du bist in der Wahl doch frei, wie Deine Eltern es auch waren. Bedanke Dich bei denen oder Deiner Geschenkegeilheit, die Dich vielleicht erwägen ließ, Kommunion/Frimung oder Konfirmation in Erwägung zu ziehen.

Zudem liegt auch noch die Beweislast für
immer bei dem Ausgetretenen.

Beweislast für was?

Gruß
Christian

BW ist teuerer
… hier im guud kaddolisch Ländle koschds glai ämol 50 Euronä.

Wobei, außer das Formular damals auf einer richtig mechanischen Schreibmaschine zu tippen, bei mir kein Verwaltungsakt gemacht wurde. Sogar die Steuerkarte musste ich im Jahr danach manuell ändern lassen. Angeblich melden die Standesämter dass an die Großsekten, aber da bin ich mir nicht so sicher.

Gruß

Stefan

Hallo,

Du bist in der Wahl doch frei, wie Deine Eltern es auch waren.
Bedanke Dich bei denen oder Deiner Geschenkegeilheit, die Dich
vielleicht erwägen ließ, Kommunion/Frimung oder Konfirmation
in Erwägung zu ziehen.

Äh, nö, ich glaube, Du verwechselst da was, eine Konfirmation hatte ich nie, aber getauft war ich, also wurde auf meiner Steuerkarte direkt eine entsprechende Zugehörigkeit eingetragen, ohne dass ich den Geschenkesegen je abgesahnt hätte. Ausgetreten bin ich dennoch sehr zügig aber in NRW war es 1992 noch kostenlos, jedenfalls kann ich mich dran erinnern, was bezahlt zu haben…

Bommel

Zudem liegt auch noch die Beweislast für
immer bei dem Ausgetretenen.

Beweislast für was?

Gruß
Christian

Hi,

hatte ich nie, aber getauft war ich, also wurde auf meiner
Steuerkarte direkt eine entsprechende Zugehörigkeit

ja, stimmt, Taufe reicht, mein Fehler.

hätte. Ausgetreten bin ich dennoch sehr zügig aber in NRW war
es 1992 noch kostenlos,

Stimmt :smile:

Gruß
Christian

Hallo Sudo,

diese Frage ist hier schon mindestens zwei mal diskutiert worden. Meiner Ansicht nach bislang ergebnislos.

Es gibt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr: http://www.ibka.org/presse07/pm1106. Was daraus geworden ist, kann ich leider nicht sagen.

Bei allen (Schein-) Argumenten, mit der die Gebühr gerechtfertigt wird, bleibt ein fader Beigeschmack. Denn jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wurde die Gebühr zumindest in NRW damals gerade deswegen eingeführt, um die hohe Zahl an Kirchenaustritten zu reduzieren.

Gruß
Ultra

Hallo,

Denn
jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wurde die Gebühr
zumindest in NRW damals gerade deswegen eingeführt, um die
hohe Zahl an Kirchenaustritten zu reduzieren.

das kann schon deshalb nicht stimmen, weil die Kirchensteuer wesentlich höher als die Verwaltungsgebühr ist. Wie man jemanden davon abhalten könnte, 200€ zu sparen, indem man ihn zu einer Zahlung von 30€ zwingt, ist mir schleierhaft.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird, kann ich auch nicht erkennen, was an einer Verwaltungsgebühr beim Austritt unredlich sein könnte.

Gruß
loderunner

Hallo,

wenn in meinem Bundesland jemand aus der Kirche austritt, so
kostet dies beim Standesamt 30,70 Euro. Ich finde dies doch
sehr rückständig; Stichwort freie Weltanschauung, freie
Religionswahl etc.

Genau. Freie Fahrt für freie Bürger: warum zum Henker soll man eigentlich KFZ-Steuern bezahlen? Ich finde das doch sehr rückständig!

Zudem liegt auch noch die Beweislast für
immer bei dem Ausgetretenen.

Die Last für mein Auto liegt auch bei mir. Unfair, sowas.

Wenn es sich dann noch um einen
Hartz-4 Empfänger handelt, finde ich die 30,70 noch
ärgerlicher.

Genau, deshalb sollte man am besten vorher austreten. Oder man bleibt einfach drin, bis man wieder Geld hat - wieviel Kirchensteuer zahlt man denn als Hartz4-Empfänger genau?

Wie seht Ihr das?

Ich sehe, dass Deine „Argumente“ an den Haaren herbeigezogen sind.

Was ist davon juristisch zu halten?

Ich sehe nicht mal ein juristisches Problem. Warum sollte man für eine in Anspruch genommene Dienstleistung nicht zahlen müssen? Wenn Du Dein Auto anmeldest, zahlst Du doch auch?

Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

Noch geschmackloser ist allerdings, zu wissen bezahlen zu
dürfen ,weil man nicht ausgetreten ist.

Hä? In jedem Verein zahlt man einen Mitgliedsbeitrag, warum also nicht auch in der Kirche???
Außerdem: Als Gläubiger nimmt man, ganz kapitalistisch betrachtet, eine Dienstleistung von der Kirche in Anspruch. Also zahlt man dafür ein entsprechendes Entgelt, welches sich auch noch an Deinem Einkommen orientiert. Wer nix hat, braucht auch nix zahlen. Noch gerechter kann man es wohl gar nicht machen, oder?
Geschmacklos finde ich dagegen eher Leute, die aus der Kirche austreten, nur weil Ihnen die Kirchensteuer zu hoch ist.

VG

diese Frage ist hier schon mindestens zwei mal diskutiert
worden. Meiner Ansicht nach bislang ergebnislos.

Du meinst, weil kein Ergebnis dabei herauskam, das Dir gefiel.

Gruß
C.

Moin!

Unabhängig davon, dass es m.E. in einem säkularisierten Staat schlicht und einfach ein Skandal ist, von Staats wegen die Kirchensteuern für die zwei großen christlichen Glaubensvereinigungen einzutreiben, liegst Du in dem wichtigsten Punkt grundlegend falsch:

Denn
jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wurde die Gebühr
zumindest in NRW damals gerade deswegen eingeführt, um die
hohe Zahl an Kirchenaustritten zu reduzieren.

das kann schon deshalb nicht stimmen, weil die Kirchensteuer
wesentlich höher als die Verwaltungsgebühr ist. Wie man
jemanden davon abhalten könnte, 200€ zu sparen, indem
man ihn zu einer Zahlung von 30€ zwingt, ist mir
schleierhaft.

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch. Zumindest bei den Katholiken ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die Kirche abzusehen.
Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein. Bei den Evangelen ist das kaum anders, wer denkt schon mit 14 an das Thema Kirchensteuer?

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit 18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es ans Zahlen geht.

kann ich auch nicht erkennen, was an einer Verwaltungsgebühr
beim Austritt unredlich sein könnte.

Generell nichts, wenn man Deinen Autovergleich für passend hielte.

Grüße,
M.

Hallo.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Naja, der Eintritt in die Kirche wird meist im Kindesalter von den Eltern organisiert. Man ist dann also möglicherweise nicht wirklich freiwillig in die Kirche eingetreten. Zu einem Zeitpunkt, wo man sich eine eigene Meinung darüber bilden kann, ist man dann schon Mitglied und muss für einen eventuellen Austritt zahlen.

Sebastian.

Hallo,

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte
Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Ah so. Wer aber steckt sich diese Gebühren in die Tasche und wer hat entschieden, dass es diese Gebühren überhaupt gibt?

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch.

So?

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Natürlich nicht.

Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein.

Quatsch.

Bei den
Evangelen ist das kaum anders, wer denkt schon mit 14 an das
Thema Kirchensteuer?

Niemand.

Du liegst leider komplett daneben, da Du davon ausgehst, dass man erst mit Konformation oder Firmung in die Kirche eintritt. Das geschieht aber bereits viel früher (bereits bei der Taufe) und nicht durch das Kind, sondern durch die Eltern. Die wie in vielen anderen Fällen entscheiden, was sie für ihr Kind für richtig halten.

Wo genau ist da das Problem?

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

So wie die Entscheidung, welche Schulform besucht wird?

Gruß
loderunner

Hallo

Naja, der Eintritt in die Kirche wird meist im Kindesalter von
den Eltern organisiert. Man ist dann also möglicherweise nicht
wirklich freiwillig in die Kirche eingetreten. Zu einem
Zeitpunkt, wo man sich eine eigene Meinung darüber bilden
kann, ist man dann schon Mitglied und muss für einen
eventuellen Austritt zahlen.

Das ist richtig, stellt sich jedoch nicht als Kritik gegen das Recht der Kirche dar, eine Verwaltungsgebühr für den Austritt (nach vorherigem antragsbedingten Eintritt) zu verlangen, sondern als Kritik gegen das Vertretungsrecht der Eltern und dessen Umfang. Das ist jedoch eine ganz andere Frage.

Gruß
Dea

Hallo,

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Naja, der Eintritt in die Kirche wird meist im Kindesalter von
den Eltern organisiert. Man ist dann also möglicherweise nicht
wirklich freiwillig in die Kirche eingetreten. Zu einem
Zeitpunkt, wo man sich eine eigene Meinung darüber bilden
kann, ist man dann schon Mitglied und muss für einen
eventuellen Austritt zahlen.

ich habe das schon im anderen Posting gesagt: Die Eltern entscheiden frei und ungezwungen, ob das Kind in die Kirche aufgenommen werden soll oder nicht. Ich kann nicht erkennen, dass diese Entscheidung in irgendeiner Weise nachteiliger für das Kind sein könnte als z.B. die Entscheidung über die Anmeldung zur vielleicht falschen Schule. Oder die Entscheidung, dem Kind ein bestimmtes Spielzeug zu schenken. Oder ein Konto bei einer bestimmten Bank. Oder dem Kind den ‚Genuss‘ eines zweifelhaften Films zu erlauben. Oder im Beisein des Kindes zu rauchen oder Alkohol zu trinken oder dem Kind selbst das zu ermöglichen.
Gruß
loderunner

Nur mal zur Klärung

Das ist richtig, stellt sich jedoch nicht als Kritik gegen das
Recht der Kirche dar, eine Verwaltungsgebühr für den Austritt

Die Verwaltung der öffentlichen Hand verlangt eine Verwaltungsgebühr für ihren Aufwand. Im übrigen auch eine Forderung des Städtetages einen Katalog zu haben nachdem jegliche Dienstleistung einigermaßen kostendeckend vom Nutzer bezahlt werden soll.

Gruß

Stefan

Moin moin,

Denn
jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wurde die Gebühr
zumindest in NRW damals gerade deswegen eingeführt, um die
hohe Zahl an Kirchenaustritten zu reduzieren.

das kann schon deshalb nicht stimmen, weil die Kirchensteuer
wesentlich höher als die Verwaltungsgebühr ist. Wie man
jemanden davon abhalten könnte, 200€ zu sparen, indem
man ihn zu einer Zahlung von 30€ zwingt, ist mir
schleierhaft.

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte
Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Es geht darum, dass die Verwaltung einen Aufwand betreiben muss, den sie sich bezahlen lässt. Meines Wissens kommt von dem Geld nichts bei den Kirchen an.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch. Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.
Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein. Bei den
Evangelen ist das kaum anders, wer denkt schon mit 14 an das
Thema Kirchensteuer?

Im Gegensatz zu anderen Rechten hat ein 14jähriger das alleinige Bestimmungsrecht über seine Religion. Und im Gegensatz zu Dir traue ich einem 14jährigen durchaus zu, über seine Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Dass Firmung (ich bin übrigens mit 16 gefirmt worden) und Konfirmation keinen Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ist, hast Du ja schon gelesen.

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

Man kann auch mit 18 in eine Kirche eintreten, nur eben auch noch früher, üblicherweise wird das von den Eltern mit der Taufe kurz nach der Geburt erledigt. Ich kenne aber auch andere Fälle, in denen Menschen später (8jährig, 15jährig und sogar 30jährig) noch sich haben taufen lassen.

Und wie gesagt, die Gebühr fürs Abmelden ist für die Verwaltung gedacht und kein Abzocken der Kirche.

GRuß

ALex

Hallo.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Naja, der Eintritt in die Kirche wird meist im Kindesalter von
den Eltern organisiert. Man ist dann also möglicherweise nicht
wirklich freiwillig in die Kirche eingetreten. Zu einem
Zeitpunkt, wo man sich eine eigene Meinung darüber bilden
kann, ist man dann schon Mitglied und muss für einen
eventuellen Austritt zahlen.

ich habe das schon im anderen Posting gesagt: Die Eltern
entscheiden frei und ungezwungen, ob das Kind in die Kirche
aufgenommen werden soll oder nicht.

Da hast du recht. Die Eltern entscheiden, nicht das Kind. Das Kind ist somit möglicherweise unfreiwillig in der Kirche.

Ich kann nicht erkennen,
dass diese Entscheidung in irgendeiner Weise nachteiliger für
das Kind sein könnte als z.B. die Entscheidung über die
Anmeldung zur vielleicht falschen Schule. Oder die
Entscheidung, dem Kind ein bestimmtes Spielzeug zu schenken.
Oder ein Konto bei einer bestimmten Bank. Oder dem Kind den
‚Genuss‘ eines zweifelhaften Films zu erlauben. Oder im
Beisein des Kindes zu rauchen oder Alkohol zu trinken oder dem
Kind selbst das zu ermöglichen.

Das stimmt natürlich. Ok, der Vergleich mit der Bank ist vielleicht nicht ganz so passend, das Konto kann man immerhin ohne Kosten kündigen.
Aber alles andere hat natürlich genauso Folgen für das spätere Erwachsenen-Leben des Kindes wie der Kircheneintritt. Ich wollte das auch nicht unbedingt als Kritik gegen die Gebühr verstanden wissen, sondern nur als Anmerkung zu dem „freiwillig“.

Sebastian.

Hi!

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Es wird grds. niemand mit 12 gefirmt! Erkundige Dich da doch bitte mal richtig.

Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein.

Also, wenn Du so ein Herdentier ohne jeglichen Mut zu durchdachten Entscheidungen bist, dann tust Du mir echt leid.

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

Die Entscheidung haben in den allermeisten Fällen die Eltern getroffen. Solltest Du so ein „Opfer“ sein, dann beschwer Dich dort! Der Kirche anzuhängen, dass sich Eltern (in Deinen Augen)falsch entscheiden/entschieden haben, ist wohl absurd. Den Eltern obliegt nunmal die elterliche Sorge und niemandem sonst.

VG