Kirchenaustritt schwer gemacht

Die Verwaltung der öffentlichen Hand verlangt eine
Verwaltungsgebühr für ihren Aufwand. Im übrigen auch eine
Forderung des Städtetages einen Katalog zu haben nachdem
jegliche Dienstleistung einigermaßen kostendeckend vom Nutzer
bezahlt werden soll.

Jaaaaa, was soll mir das jetzt sagen?

Hallo.

Was ich fast noch ätzender fand, war, dass ich nach dem Austritt noch einige Monate Kirchensteuer weiterzahlen musste.
Weil ich Taufpate werden wollte und sollte, musste ich kurzfristig in die Evangelische Kirche eintreten, nur um die Formalitäten zu erfüllen und bin dann gleich nach der Taufe wieder ausgetreten *g*.
Doch überraschenderweise ‚durfte‘ ich noch einige Monate nach dem Austritt die Kirchensteuer weiterzahlen.
Und das zu einer Zeit, als ich ohnehin knapp bei Kasse war.
Klasse. Ganz klasse.

Warren

Hallo,

Weil ich Taufpate werden wollte und sollte, musste ich
kurzfristig in die Evangelische Kirche eintreten, nur um die
Formalitäten zu erfüllen und bin dann gleich nach der Taufe
wieder ausgetreten

wo ist das Problem? Du wolltest Taufpate werden und bist dann freiwilig der Kirche beigetreten.

Doch überraschenderweise ‚durfte‘ ich noch einige Monate nach
dem Austritt die Kirchensteuer weiterzahlen.
Und das zu einer Zeit, als ich ohnehin knapp bei Kasse war.
Klasse. Ganz klasse.

Tja, selbst schuld, wenn man bei der Steuererklärung nicht aufpaßt. Zu viel abgeführte Kirchensteuer bekommt man nämlich zurück.

Gruß
Christian

Ungerechtigkeiten dieser Welt

Weil ich Taufpate werden wollte und sollte, musste ich
kurzfristig in die Evangelische Kirche eintreten, nur um die
Formalitäten zu erfüllen und bin dann gleich nach der Taufe
wieder ausgetreten *g*.

Ich war gestern im Kino und da mußten auch alle Eintritt zahlen,
nee watt war datt ätzend.

Stefan

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Weil ich Taufpate werden wollte und sollte, musste ich
kurzfristig in die Evangelische Kirche eintreten, nur um die
Formalitäten zu erfüllen und bin dann gleich nach der Taufe
wieder ausgetreten *g*.

Ich war gestern im Kino und da mußten auch alle Eintritt
zahlen,
nee watt war datt ätzend.

Was hat das damit zu tun?
Du hast schließlich nicht nach Ende des Filmes Geld für weitere Filme gelöhnt, die du nicht gesehen hast (und nicht sehen wolltest)!

Warren

Hi.

Weil ich Taufpate werden wollte und sollte, musste ich
kurzfristig in die Evangelische Kirche eintreten, nur um die
Formalitäten zu erfüllen und bin dann gleich nach der Taufe
wieder ausgetreten

wo ist das Problem? Du wolltest Taufpate werden und bist dann
freiwilig der Kirche beigetreten.

Richtig.
Das ist ja auch gar nicht das Problem!
Hatte ich auch nicht behauptet.

Doch überraschenderweise ‚durfte‘ ich noch einige Monate nach
dem Austritt die Kirchensteuer weiterzahlen.
Und das zu einer Zeit, als ich ohnehin knapp bei Kasse war.
Klasse. Ganz klasse.

Das ist das Problem.
Ich hatte bei der Kirche nachgefragt, ob das so richtig sei, und es wurde mir bestätigt.

Tja, selbst schuld, wenn man bei der Steuererklärung nicht
aufpaßt. Zu viel abgeführte Kirchensteuer bekommt man nämlich
zurück.

Nö nö. Nicht unbedingt ‚selbst Schuld‘.
Das wäre zu einfach gedacht.
Dass ich als steuerrechtlicher Laie so etwas nicht wissen kann, muss eigentlich nicht gesagt werden.

Warren

Hallo,

Dass ich als steuerrechtlicher Laie so etwas nicht wissen
kann, muss eigentlich nicht gesagt werden.

Ist das jetzt das Problem der Kirche, das Problem des Staates oder das Problem des fehlenden Steuerberaters?
Sorry, aber wenn man von irgendwas keine Ahnung hat, muss man sich halt informieren. Und nicht einfach selber machen und hinterher beschweren.

Btw., man kann auch in einem Forum nachfragen.

Gruß
loderunner

Hallo,

Dass ich als steuerrechtlicher Laie so etwas nicht wissen
kann, muss eigentlich nicht gesagt werden.

Ist das jetzt das Problem der Kirche, das Problem des Staates
oder das Problem des fehlenden Steuerberaters?

Es ist ein Problem des Systems!
Wenn zu einem Zeitpunkt X etwas nicht mehr existiert, und diese Nichtexistenz auch noch amtlich gemacht wurde, ist es absurd,
dennoch so tun, als ob es existiert.
Die Verdrehung der ‚Beweisführung‘ ist dabei verrückt:
Ich habe bei den Ämtern eine Abmeldung gemacht, und weil die Ämter sich die Freiheit nehmen das zu ignorieren, muss ich dafür sorgen, das rückgängig zu machen!?
Das stinkt sehr nach Absicht.

Sorry, aber wenn man von irgendwas keine Ahnung hat, muss man
sich halt informieren. Und nicht einfach selber machen und
hinterher beschweren.

Btw., man kann auch in einem Forum nachfragen.

Da muss man als Normalbürger erst mal darauf kommen.
Nicht jeder ist so intelligent…
Ich wette, dass es sehr viele hier im Forum auch nicht gewusst hätten.

Warren

Ich habe bei den Ämtern eine Abmeldung gemacht, und weil die
Ämter sich die Freiheit nehmen das zu ignorieren, muss ich
dafür sorgen, das rückgängig zu machen!?
Das stinkt sehr nach Absicht.

Sag mal, was glaubst Du eigentlich, wer Deine Steuern vom Gehalt abzieht? Meinst Du, das Standesamt oder wahlweise Amtsgericht ruft bei Deinem Arbeitgeber an und sagt Bescheid, daß Du Dich abgemeldet hast?

Du bekommst Deine neue Steuerkarte mit den neuen Angaben zur Konfession, aber auf der alten Karte ändert sich logischerweise nichts. Also muß man den Arbeitgeber informieren oder mit der Steuererklärung den entsprechenden Teil zurückfordern.

Aber schuld sind natürlich immer die andern. Dazu fällt mir ein, was ich letztens in einer Vika gelesen habe: Intelligenz muß gerecht verteilt sein, denn niemand beschwert sich, daß er zuwenig davon hat.

Gruß
Christian

1 Like

Hallo pumuckel,

zum anderen finde ich es schon geschmacklos
für etwas bezahlen zu müssen was man eigentlich nicht will.

nun ja, mich fragt auch keiner, wofür ich meine Steuern verwendet sehen möchte. (Ausdrücklich NICHT die Kirchensteuer, da ich keine zahle)

Gruß, Karin

Hallo loderunner,

zunächst ist deine Aussage nicht in jedem Fall richtig. Es gibt viele, die keine Kirchensteuer zu bezahlen haben (Schüler, Studenten, Arbeitslose). Diese werden von einem Austritt abgehalten, auch in der Hoffnung, dass sie später, wenn sie Geld verdienen, vielleicht vergessen auszutreten oder es sich anders überlegen. Psychologisch bedeuten die 30 Euro auch ein Austrittshemmnis für diejenigen, die Kirchensteuer zahlen. Denn diese wird automatisch vom Gehalt abgezogen und wird daher kaum wahrgenommen, anders als das Geld, was man direkt aus dem Portemonnaie zahlt. Auch das persönliche Erscheinen im Amt erscheint mir wie eine unnötige Barriere. Ein Brief mit dem Inhalt „hiermit erkläre ich meinen Austritt“ reicht beim Austritt aus einer Partei oder einem Verein auch aus. Nebenbei spricht die Kirche auch offiziell davon, dass mit der Gebühr eine bestimmte Wirkung erzielt werden soll: http://ibka.org/node/685 (unter „Evangelische Kirche begrüßt Initiative der Landesregierung den Kirchenaustritt zu erschweren“)

Das Argument, es handele sich ja um eine Verwaltungsdienstleistung, für die man auch zahlen müsste, geht am wesentlichen vorbei. Religion ist Privatsache, warum der Staat überhaupt die Mitgliedsverwaltung übernimmt, ist zweifelhaft und in anderen Ländern unüblich. Aber wenn der Staat schon die KiSt-Verwaltung übernimmt, dann sollte auch die Kirche dafür bezahlen, sie nimmt die Leistung in Anspruch. Das heißt konkret, wenn Sudo aus der Kirche austreten will, und dies unbedingt von der Behörde bearbeitet werden muss, so sollte dieser Aufwand aus den KiSt-Einnahmen bezahlt werden.

Durch das Konstrukt der KdöR wird letztendlich der Effekt erzielt, dass der Austritt aus Religionsgemeinschaft A kostenlos ist, während der Austritt aus Religionsgemeinschaft B vom Staat mit einer Gebühr belegt wird.

Gruß
Ultra

Hallo exc,

du kennst doch den alten Spruch: zwei Juristen, drei Meinungen. Dass die Kirchenaustrittsgebühr juristisch umstritten ist, dürfte unumstritten sein. Was ist das sonst für ein Anwalt, der sich dieses Falles angenommen hat und sogar Verfassungsbeschwerde einreicht?

Auf diese Verfassungsbeschwerde habe ich im Übrigen verwiesen. Offenbar läuft die Beschwerde noch. Sei mir nicht böse, wenn ich nicht ausschließe, dass sich ein Richter entgegen deiner bisherigen Analyse der Rechtslage anders entscheiden könnte. Zugegeben, es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Beschwerde Erfolg hat. Ich erinnere mich noch gut an die Hetzjagd auf die Richter, die für das Kruzifix-Urteil verantwortlich waren. Ich würde dem BVerfG eine solche oder ähnliche Entscheidung heute leider nicht mehr zutrauen.

Zentrale juristische Frage ist, ob die Gebühr das Grundrecht auf freie Religionswahl beeinträchtigt. Vergleiche mit anderen Gebühren (zB für die Kfz-Zulassung) sind deswegen vollkommen fehl am Platze. Du wirst in keinem GG eine Bestimmung finden, dass der Staat X Euro Gebühr für einen Kirchenaustritt berechnen darf. Es ist immer Auslegungssache, ob ein Grundrecht beeinträchtigt wird oder nicht. De Facto ist sogar offen davon geredet worden, dass man diese Gebühr einführen solle, um den Kirchenaustritt tendenziell zu erschweren. Da finde ich es dreist, die Sache als rechtlich völlig eindeutig abzutun.

Gruß
Ultra

OT: Ich lobe mir einen anderen User, der in dieser Frage ebenfalls völlig anderer Meinung ist als ich, mit dem man aber immer sachlich und fair diskutieren kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Herrliche Formulierung …

Meinungen. Dass die Kirchenaustrittsgebühr juristisch
umstritten ist, dürfte unumstritten sein.

Herrliche Formulierung …

du kennst doch den alten Spruch: zwei Juristen, drei
Meinungen.

Ich kenne viele Sprüche. Die meisten davon sind Unsinn.

Dass die Kirchenaustrittsgebühr juristisch
umstritten ist, dürfte unumstritten sein.

Sagst Du.

Was ist das sonst
für ein Anwalt, der sich dieses Falles angenommen hat und
sogar Verfassungsbeschwerde einreicht?

Dsa ist ein Anwalt, der Geld verdienen möchte, was sein legitimes Recht ist. Das wird sicherlich auch funktioniert haben, denn es gab vorher bereits eine andere Verfassungsbeschwerde der gleichen Person, die vom BVerfG zurückgewiesen wurde, woraufhin man beim EuGH vorstellig wurde. Bekloppte und Anwälte sind halt wie füreinander geschaffen.

Zentrale juristische Frage ist, ob die Gebühr das Grundrecht
auf freie Religionswahl beeinträchtigt. Vergleiche mit anderen
Gebühren (zB für die Kfz-Zulassung) sind deswegen vollkommen
fehl am Platze. Du wirst in keinem GG eine Bestimmung finden,
dass der Staat X Euro Gebühr für einen Kirchenaustritt
berechnen darf.

Im GG steht auch, daß die Ehe besonderen Schutz genießt und trotzdem kostet eine standesamtliche Trauung Geld. Grundlage dafür sind Gesetze und nicht die Verfassung. Leider gibt es kein Gesetz, daß die Gebühren regelt, die ich Dir für meine Zeit in Rechnung stellen kann, wenn Du mich in sinnlose Diskussionen verwickelst.

Im übrigen solltest Du mal einen Blick in Art. 4 GG werfen, damit Du überhaupt weißt, wovon Du sprichst.

OT: Ich lobe mir einen anderen User, der in dieser Frage
ebenfalls völlig anderer Meinung ist als ich, mit dem man aber
immer sachlich und fair diskutieren kann.

Ich kann damit leben, von Dir als unsachlich und unfair bezeichnet zu werden. Als Zeichen meiner Güte vermeide ich es, Dir mitzuteilen, was ich von Dir halte.

Gruß
C.

Bei den Eltern beschweren?
Hallo,

statt sich hier über Bundesländer, Standesämter, die Kirche und den Staat sowie das ganze System im allgemeinen und besonderen aufzuregen, solltest Du Dir vielleicht zunächst die Frage stellen, warum Du Mitglied der Kirche bist. Entweder Du bist selbst eingetreten oder Deine Eltern hielten das für sinnvoll.

Wer die Musik bestellt hat, muss sie auch bezahlen.

Also solltest Du Dir, je nach Sachlage, selbst Vorwürfe machen oder Dir Deine Eltern vorknöpfen.

Als ALG-II Empfänger halte ich es zudem für zumutbar, so lange offiziell in der Glaubensgemeinschaft zu verharren, bis man wieder Einkünfte hat um die gigantisch hohe Austrittsgebühr aufbringen zu können. Da man als Arbeitsloser von der Kirchensteuer befreit ist, tut ein Monat mehr oder weniger ja nicht wirklich weh.

Solltest Du allerdings hastig einen Wechsel zu Scientology, den Mormonen oder zum Shintoismus planen, was idR. den Austritt aus der christlichen Kirche voraussetzt, müsstest Du wohl tatsächlich in den sauren Apfel beißen und die 30 Euronen ablatzen.

Den Kampf gegen Rückständigkeit und für freie Weltanschauung bestreitet man, insbesondere als Arbeitsloser mit Zeit, aber doch eher politisch.

Gruß

S.J.

wenn in meinem Bundesland jemand aus der Kirche austritt, so
kostet dies beim Standesamt 30,70 Euro. Ich finde dies doch
sehr rückständig; Stichwort freie Weltanschauung, freie
Religionswahl etc. Zudem liegt auch noch die Beweislast für
immer bei dem Ausgetretenen. Wenn es sich dann noch um einen
Hartz-4 Empfänger handelt, finde ich die 30,70 noch
ärgerlicher. Wie seht Ihr das? Was ist davon juristisch zu
halten?

Geschmacklos finde ich dagegen eher Leute, die aus der Kirche
austreten, nur weil Ihnen die Kirchensteuer zu hoch ist.

Das einzig geschmacklose ist, dass der Glaube von der Kirche wie eine Dienstleistung, kommerziel vermarktet wird.
Oder welche Dienstleistung nimmt ein Gläubiger denn in Anspruch?

An allen Ein- und Ausgängen der Kirchen stehen Spendekästen, im Gottesdienst wird Kollekte durchgeführt und dann wird man auch noch mit Spendenaufrufen per Post bombardiert. Kirchensteuer ist sowieso Pflicht, auch wenn man nie in die Kirche. Seelenheil soll schließlich nicht umsonst sein.

Und das beste ist, als Student zahlt man erst wenn man die Mitgliedschaft kündigen will. Eintritt ist leicht, Austritt mit Hindernissen verbunden. Ganz schöne schlitzohrig gemacht.

Hallo,

Es gibt viele, die keine Kirchensteuer zu bezahlen haben
(Schüler, Studenten, Arbeitslose). Diese werden von einem
Austritt abgehalten, auch in der Hoffnung, dass sie später,
wenn sie Geld verdienen, vielleicht vergessen auszutreten oder
es sich anders überlegen.

Sorry, das ist sch9on deshalb dummes Zeug, weil die Gebühr gar nicht dem zu Gute kommt, dem die Kirchensteuer nutzt: der Kirche.

Psychologisch bedeuten die 30 Euro
auch ein Austrittshemmnis für diejenigen, die Kirchensteuer
zahlen. Denn diese wird automatisch vom Gehalt abgezogen und
wird daher kaum wahrgenommen, anders als das Geld, was man
direkt aus dem Portemonnaie zahlt.

Du bringst hier Argumente, die schlicht lächerlich sind.

Auch das persönliche
Erscheinen im Amt erscheint mir wie eine unnötige Barriere.

Ah so.
Zwei Fragen dazu:
a) Woher hast Du das mit dem persönlichen Erscheinen?
b) Fällt Dir vielleicht noch ein anderer Behördengang ein, den man persönlich machen muss und wo dann ebenfalls unnötige Barrieren aufgebaut werden?

Ein Brief mit dem Inhalt „hiermit erkläre ich meinen
Austritt“ reicht beim Austritt aus einer Partei oder
einem Verein auch aus.

Ja und? Eine Kirche ist weder Verein noch Partei und ihr gegenüber erklärst Du auch eh’ nicht den Austritt.
Dein Argument zielt schon wieder ins Nirvana.

Nebenbei spricht die Kirche auch
offiziell davon, dass mit der Gebühr eine bestimmte Wirkung
erzielt werden soll: http://ibka.org/node/685 (unter
„Evangelische Kirche begrüßt Initiative der Landesregierung
den Kirchenaustritt zu erschweren“)

Ist Dir der Unterschied zwischen ‚ich begrüße das‘ und ‚ich habe veranlasst, dass‘ bekannt?

Das Argument, es handele sich ja um eine
Verwaltungsdienstleistung, für die man auch zahlen müsste,
geht am wesentlichen vorbei.

Aha. Erklär doch mal, warum dann diese angebliche Austritts-Schutzgebühr an die Behörde und nicht an die Kirche zu zahlen ist.

Religion ist Privatsache,

Autofahren auch.

warum der Staat überhaupt die Mitgliedsverwaltung übernimmt, ist
zweifelhaft und in anderen Ländern unüblich.

Inwiefern verwaltet denn der Staat neuerdings die Kirchenmitglieder?
Informier Dich bitte erstmal, bevor Du wilde Behauptungen aufstellst.

Aber wenn der Staat schon die KiSt-Verwaltung übernimmt,

Siehst Du: Mitglieder verwalten ist doch schojn etwas ganz anderes als nur die Einziehung der Beiträge, findest Du nicht?

dann sollte auch
die Kirche dafür bezahlen, sie nimmt die
Leistung in Anspruch.

Die Kirche bezahlt ja auch dafür.

Das heißt konkret, wenn Sudo aus der
Kirche austreten will, und dies unbedingt von der Behörde
bearbeitet werden muss, so sollte dieser Aufwand aus den
KiSt-Einnahmen bezahlt werden.

Warum das? Will die Kirche was oder will der Kirchenaustreter was?

Durch das Konstrukt der KdöR wird letztendlich der Effekt
erzielt, dass der Austritt aus Religionsgemeinschaft A
kostenlos ist, während der Austritt aus Religionsgemeinschaft
B vom Staat mit einer Gebühr belegt wird.

Ja. Und? Stell Dir vor, Fahrradfahren ist auch kostenlos, während das Autofahren mit einer Gebühr belegt wird.

Gruß
loderunner

Unausgegorener Unsinn komplett ohne Argument (owt)
-nix-

Hallo!

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Es wird grds. niemand mit 12 gefirmt! Erkundige Dich da doch
bitte mal richtig.

Das ist sehr einfach. Dir Firmung ist etwas früher als die Konfirmation. Ich war bei letzterer 14 Jahre alt. Firmung ist also mit ca. 12-13 Jahren.

Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein.

Also, wenn Du so ein Herdentier ohne jeglichen Mut zu
durchdachten Entscheidungen bist, dann tust Du mir echt leid.

Keine Ahnung, wie Du zu der Annahme kommst, eine persönliche Beleidigung würde Deine Argumentation untermauern, aber sei´s drum.
Mit 14 hatte ich in der Tat zum Thema Kirchensteuer und Säkularisierung noch keine dezidierte Meinung.

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

Die Entscheidung haben in den allermeisten Fällen die Eltern
getroffen.

So ist es. Oben wurde ich für eine analoge Aussage noch von Dir beschimpft…

Solltest Du so ein „Opfer“ sein, dann beschwer Dich
dort! Der Kirche anzuhängen, dass sich Eltern (in Deinen
Augen)falsch entscheiden/entschieden haben, ist wohl absurd.

Ich werfe der Kirche nicht meine Firmung vor, sondern Staat und Kirche die Mißachtung der gesetzlich verankerten Trennung von Staat und Kirche.

Den Eltern obliegt nunmal die elterliche Sorge und niemandem
sonst.

Gut bemerkt…

Gruß,
M.

Tach!

Denn
jedenfalls nach meinem Kenntnisstand wurde die Gebühr
zumindest in NRW damals gerade deswegen eingeführt, um die
hohe Zahl an Kirchenaustritten zu reduzieren.

das kann schon deshalb nicht stimmen, weil die Kirchensteuer
wesentlich höher als die Verwaltungsgebühr ist. Wie man
jemanden davon abhalten könnte, 200€ zu sparen, indem
man ihn zu einer Zahlung von 30€ zwingt, ist mir
schleierhaft.

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte
Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Es geht darum, dass die Verwaltung einen Aufwand betreiben
muss, den sie sich bezahlen lässt. Meines Wissens kommt von
dem Geld nichts bei den Kirchen an.

Das mag sein. Nur weshalb muss ich überhaupt beim Standesamt austreten und kann nicht einfach ein Einschreiben an den zuständigen Pastor senden und fertig?

Darum geht es mir.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch. Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.
Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein. Bei den
Evangelen ist das kaum anders, wer denkt schon mit 14 an das
Thema Kirchensteuer?

Im Gegensatz zu anderen Rechten hat ein 14jähriger das
alleinige Bestimmungsrecht über seine Religion. Und im
Gegensatz zu Dir traue ich einem 14jährigen durchaus zu, über
seine Religionszugehörigkeit zu bestimmen.

Möglicherweise waren ich sowie mein gesamter Bekanntenkreis eben noch recht unreife 14-Jährige. Mittlerweile sind ja alle aus der Kirche ausgetreten, aber gefirmt bzw. konfirmiert wurden wir alle.

Dass Firmung (ich
bin übrigens mit 16 gefirmt worden) und Konfirmation keinen
Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ist, hast Du ja schon
gelesen.

Ja, das ist die Taufe, wie ich das verstanden habe.
Das ist ja noch schlimmer. Ich werde als Säugling schon zur späteren Zahlung von Kirchensteuern verpflichtet.

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

Man kann auch mit 18 in eine Kirche eintreten, nur eben auch
noch früher, üblicherweise wird das von den Eltern mit der
Taufe kurz nach der Geburt erledigt. Ich kenne aber auch
andere Fälle, in denen Menschen später (8jährig, 15jährig und
sogar 30jährig) noch sich haben taufen lassen.

Ich kenne auch Fälle, wo Leute 500.000 Euro an Scientology gespendet haben. Und?

Und wie gesagt, die Gebühr fürs Abmelden ist für die
Verwaltung gedacht und kein Abzocken der Kirche.

Sie steht für das Problem der nicht erfolgten Säkularisierung.
Hier liegt der Bunny in the pepper…

Gruß,
M.