Hallo,
Es gibt viele, die keine Kirchensteuer zu bezahlen haben
(Schüler, Studenten, Arbeitslose). Diese werden von einem
Austritt abgehalten, auch in der Hoffnung, dass sie später,
wenn sie Geld verdienen, vielleicht vergessen auszutreten oder
es sich anders überlegen.
Sorry, das ist sch9on deshalb dummes Zeug, weil die Gebühr gar nicht dem zu Gute kommt, dem die Kirchensteuer nutzt: der Kirche.
Psychologisch bedeuten die 30 Euro
auch ein Austrittshemmnis für diejenigen, die Kirchensteuer
zahlen. Denn diese wird automatisch vom Gehalt abgezogen und
wird daher kaum wahrgenommen, anders als das Geld, was man
direkt aus dem Portemonnaie zahlt.
Du bringst hier Argumente, die schlicht lächerlich sind.
Auch das persönliche
Erscheinen im Amt erscheint mir wie eine unnötige Barriere.
Ah so.
Zwei Fragen dazu:
a) Woher hast Du das mit dem persönlichen Erscheinen?
b) Fällt Dir vielleicht noch ein anderer Behördengang ein, den man persönlich machen muss und wo dann ebenfalls unnötige Barrieren aufgebaut werden?
Ein Brief mit dem Inhalt „hiermit erkläre ich meinen
Austritt“ reicht beim Austritt aus einer Partei oder
einem Verein auch aus.
Ja und? Eine Kirche ist weder Verein noch Partei und ihr gegenüber erklärst Du auch eh’ nicht den Austritt.
Dein Argument zielt schon wieder ins Nirvana.
Nebenbei spricht die Kirche auch
offiziell davon, dass mit der Gebühr eine bestimmte Wirkung
erzielt werden soll: http://ibka.org/node/685 (unter
„Evangelische Kirche begrüßt Initiative der Landesregierung
den Kirchenaustritt zu erschweren“)
Ist Dir der Unterschied zwischen ‚ich begrüße das‘ und ‚ich habe veranlasst, dass‘ bekannt?
Das Argument, es handele sich ja um eine
Verwaltungsdienstleistung, für die man auch zahlen müsste,
geht am wesentlichen vorbei.
Aha. Erklär doch mal, warum dann diese angebliche Austritts-Schutzgebühr an die Behörde und nicht an die Kirche zu zahlen ist.
Religion ist Privatsache,
Autofahren auch.
warum der Staat überhaupt die Mitgliedsverwaltung übernimmt, ist
zweifelhaft und in anderen Ländern unüblich.
Inwiefern verwaltet denn der Staat neuerdings die Kirchenmitglieder?
Informier Dich bitte erstmal, bevor Du wilde Behauptungen aufstellst.
Aber wenn der Staat schon die KiSt-Verwaltung übernimmt,
Siehst Du: Mitglieder verwalten ist doch schojn etwas ganz anderes als nur die Einziehung der Beiträge, findest Du nicht?
dann sollte auch
die Kirche dafür bezahlen, sie nimmt die
Leistung in Anspruch.
Die Kirche bezahlt ja auch dafür.
Das heißt konkret, wenn Sudo aus der
Kirche austreten will, und dies unbedingt von der Behörde
bearbeitet werden muss, so sollte dieser Aufwand aus den
KiSt-Einnahmen bezahlt werden.
Warum das? Will die Kirche was oder will der Kirchenaustreter was?
Durch das Konstrukt der KdöR wird letztendlich der Effekt
erzielt, dass der Austritt aus Religionsgemeinschaft A
kostenlos ist, während der Austritt aus Religionsgemeinschaft
B vom Staat mit einer Gebühr belegt wird.
Ja. Und? Stell Dir vor, Fahrradfahren ist auch kostenlos, während das Autofahren mit einer Gebühr belegt wird.
Gruß
loderunner