Kirchenaustritt schwer gemacht

Hallo!

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte
Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Ah so. Wer aber steckt sich diese Gebühren in die Tasche und
wer hat entschieden, dass es diese Gebühren überhaupt gibt?

s. Stichwort „Säkularisierung“.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch.

So?

In der Tat.

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Natürlich nicht.

Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein.

Quatsch.

Bitte?
Aus welchem Grund denn sonst?

Bei den
Evangelen ist das kaum anders, wer denkt schon mit 14 an das
Thema Kirchensteuer?

Niemand.

Du liegst leider komplett daneben, da Du davon ausgehst, dass
man erst mit Konformation oder Firmung in die Kirche eintritt.
Das geschieht aber bereits viel früher (bereits bei der Taufe)

…was noch schlimmer ist.

und nicht durch das Kind, sondern durch die Eltern. Die wie in
vielen anderen Fällen entscheiden, was sie für ihr Kind für
richtig halten.

Das ist auch gut so.
Bevor dann aber abkassiert wird, muss man m.E. den rechtsfähigen menschen noch einmal fragen, ob er das überhaupt möchte.

Wo genau ist da das Problem?

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

So wie die Entscheidung, welche Schulform besucht wird?

Vergleich nicht zutreffend.

Gruß,
M.

Hallo,

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte
Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Ah so. Wer aber steckt sich diese Gebühren in die Tasche und
wer hat entschieden, dass es diese Gebühren überhaupt gibt?

s. Stichwort „Säkularisierung“.

Ach? Unter diesem Stichwort finde ich dann, dass die Gebühren vom Staat beschlossen wurden und dem Staat zu Gute kommen?

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch.

So?

In der Tat.

Wie hat man Dich denn gezwungen?

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Natürlich nicht.

Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein.

Quatsch.

Bitte?
Aus welchem Grund denn sonst?

Wie Du vielleicht mittlerweile herausgefunden hast, tritt man nicht erst zur Firmung in die Kirche ein. Wenn Du mal nachdenkst, kann das schon deshalb nicht stimmen, weil man vor der Firmung getauft sein muss und eine Weile Unterricht genießen darf.
Und die Taufe und damit den Eintritt beschließen die Eltern. Dass in D mittlerweile eine rein katholische (oder rein evangelische) Gegend die absolute Ausnahme ist, solltest Du vielleicht auch wahrgenommen haben. Wenn also die jeweilige Minderheit dem angeblichen Druck durchaus standhalten kann, kann ich auch keinen Zwang zum Kircheneintritt erkennen.
Ergo wird es vielleicht der Glaube sein, der die Eltern dazu bringt, ihr Kind in die Kirche eintreten zu lassen. Ist das für Dich so unvorstellbar?

Du liegst leider komplett daneben, da Du davon ausgehst, dass
man erst mit Konformation oder Firmung in die Kirche eintritt.
Das geschieht aber bereits viel früher (bereits bei der Taufe)

…was noch schlimmer ist.

Was an der Kirche ist denn ein so schlimmes Übel, dass die Eltern das Deiner Meinung nach auf keinen Fall entscheiden dürfen, die vielleicht falsche Schulform aber selbstverständlich schon?

Immerhin scheinst Du doch gemerkt zu haben, dass man nicht mit 12 bzw. 14 Jahren in die Kirche eintritt.

und nicht durch das Kind, sondern durch die Eltern. Die wie in
vielen anderen Fällen entscheiden, was sie für ihr Kind für
richtig halten.

Das ist auch gut so.

Ach? Jetzt auf einmal doch?

Bevor dann aber abkassiert wird, muss man m.E. den
rechtsfähigen menschen noch einmal fragen, ob er das überhaupt
möchte.

Warum? Kann man auch nachträglich entscheiden, doch lieber auf die Realschule gegangen zu sein?

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

So wie die Entscheidung, welche Schulform besucht wird?

Vergleich nicht zutreffend.

Inwiefern nicht? Was hat denn Deiner Meinung nach größere Auswirkungen auf das Leben eines Menschen? Der Eintritt in die Kirche, die man erst nach Zahlung einer Unsumme von 30€ wieder verlassen kann oder die Entscheidung, nur einen Hauptschulabschluss machen zu dürfen?

Du bist auf mindestens einem Auge blind.

Gruß
loderunner

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Moin!

Es geht m.E. weniger um eine Hürde, als um die letzte
Möglichkeit, den Austretenden noch einmal abzuzocken.

Ah so. Wer aber steckt sich diese Gebühren in die Tasche und
wer hat entschieden, dass es diese Gebühren überhaupt gibt?

s. Stichwort „Säkularisierung“.

Ach? Unter diesem Stichwort finde ich dann, dass die Gebühren
vom Staat beschlossen wurden und dem Staat zu Gute kommen?

Genau das ist das Problem. Sollte eigentlich klar sein.

Btw., da niemand zum Eintritt in die Kirche gezwungen wird,

Genau hier liegst Du grundfalsch.

So?

In der Tat.

Wie hat man Dich denn gezwungen?

Was glaubst Du, was bei uns zu Hause losgewesen wäre mit einem Onkel, der Pfarrer ist, 3 sehr christlich orientierten Großeleternteilen und einer in der Kirche aktiven Mutter, wenn ich mich nicht hätte konfirmieren lassen…?

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Natürlich nicht.

Er tritt aus sozialem Druck in die Kirche ein.

Quatsch.

Bitte?
Aus welchem Grund denn sonst?

Wie Du vielleicht mittlerweile herausgefunden hast, tritt man
nicht erst zur Firmung in die Kirche ein. Wenn Du mal
nachdenkst, kann das schon deshalb nicht stimmen, weil man vor
der Firmung getauft sein muss und eine Weile Unterricht
genießen darf.

O.K., das habe ich nun verstanden.
Dass das so noch schlimmer ist, müsste eigentlich klar sein.

Und die Taufe und damit den Eintritt beschließen die Eltern.
Dass in D mittlerweile eine rein katholische (oder rein
evangelische) Gegend die absolute Ausnahme ist, solltest Du
vielleicht auch wahrgenommen haben.

Eigentlich nicht.

Wenn also die jeweilige
Minderheit dem angeblichen Druck durchaus standhalten kann,
kann ich auch keinen Zwang zum Kircheneintritt erkennen.

Ich sehe, Du willst es nicht verstehen. Ich kann es ja noch einmal wiederholen: es geht um das Alter des Eintritts und die daraus resultierende Unmöglichkeit, frei zu entscheiden.

Ergo wird es vielleicht der Glaube sein, der die Eltern dazu
bringt, ihr Kind in die Kirche eintreten zu lassen. Ist das
für Dich so unvorstellbar?

Im Gegenteil.

Du liegst leider komplett daneben, da Du davon ausgehst, dass
man erst mit Konformation oder Firmung in die Kirche eintritt.
Das geschieht aber bereits viel früher (bereits bei der Taufe)

…was noch schlimmer ist.

Was an der Kirche ist denn ein so schlimmes Übel, dass die
Eltern das Deiner Meinung nach auf keinen Fall entscheiden
dürfen, die vielleicht falsche Schulform aber
selbstverständlich schon?

Über den Kircheneintritt entscheiden die Eltern, und das ist von mir aus auch o.k. Nur wenn es dann Geld kostet, halte ich eine klare Einverständniserklärung des erwachsenen Menschen für nötig.

Die Wahl der Schulform obliegt den Eltern zusammen mit den Lehrern des Kindes.
Zudem hat auch das Kind eine Wahlmöglichkeit.
Der Vergleich funktioniert daher nicht.

Immerhin scheinst Du doch gemerkt zu haben, dass man nicht mit
12 bzw. 14 Jahren in die Kirche eintritt.

Nein, man wird noch viel früher eingetreten, was meine Argumentation ja nur untermauert.
Wenn Dir das so wichtig ist: ja, ich hatte mich geirrt.

und nicht durch das Kind, sondern durch die Eltern. Die wie in
vielen anderen Fällen entscheiden, was sie für ihr Kind für
richtig halten.

Das ist auch gut so.

Ach? Jetzt auf einmal doch?

Natürlich. Ich hatte niemals etwas anderes behauptet.

Bevor dann aber abkassiert wird, muss man m.E. den
rechtsfähigen menschen noch einmal fragen, ob er das überhaupt
möchte.

Warum? Kann man auch nachträglich entscheiden, doch lieber auf
die Realschule gegangen zu sein?

Vergiß diesen Vergleich, er funktioniert nicht.

Natürlich kann man auch vor Antritt der 1. Arbeitsstelle aus der Kirche austreten. Das ist aber keineswegs so einfach, wie eine zwingende Einverständniserklärung vor der ersten rechnungsstellung umgekehrt zu verlangen.

Denn ein Kirchenaustritt kann für die person und deren Familie durchaus stigmatisierend sein.
Mir war das egal, meine Mutter jedoch war ganz schön sauer, als man sie darauf ansprach. Soviel zum Thema Datenschutz und Kirche…

Somit ist die Entscheidung keineswegs „frei“, sie müsste mit
18 Jahren eigentlich noch einmal getroffen werden, bevor es
ans Zahlen geht.

So wie die Entscheidung, welche Schulform besucht wird?

Vergleich nicht zutreffend.

Inwiefern nicht? Was hat denn Deiner Meinung nach größere
Auswirkungen auf das Leben eines Menschen? Der Eintritt in die
Kirche, die man erst nach Zahlung einer Unsumme von 30€
wieder verlassen kann oder die Entscheidung, nur einen
Hauptschulabschluss machen zu dürfen?

s.o.

Du bist auf mindestens einem Auge blind.

Ich habe auf beiden Augen mehr als 100% Sehfähigkeit…

Gruß,
M.

Zumindest bei den Katholiken
ist der Firmling mit 12 Jahren zumeist nicht in der Lage, die
gesamte Tragweite seiner Entscheidung zum Eintritt in die
Kirche abzusehen.

Es wird grds. niemand mit 12 gefirmt! Erkundige Dich da doch
bitte mal richtig.

Das ist sehr einfach. Dir Firmung ist etwas früher als die
Konfirmation. Ich war bei letzterer 14 Jahre alt. Firmung ist
also mit ca. 12-13 Jahren.

Folgende Links könnten helfen:
http://www.kirchen.net/portal/page.asp?id=641
http://www.pastoralweb.de/Firmung/firmung.html
http://www.treffpunkt-ethik.de/default.asp?fid=1618

Also nix mit 12 Jahren. Das durchschnittliche Alter bei Firmung liegt etwa bei 14-16, ich selbst und meine Freundinnen waren übrigens auch 16 Jahre alt.

Hallo,

Wie hat man Dich denn gezwungen?

Was glaubst Du, was bei uns zu Hause losgewesen wäre mit einem
Onkel, der Pfarrer ist, 3 sehr christlich orientierten
Großeleternteilen und einer in der Kirche aktiven Mutter, wenn
ich mich nicht hätte konfirmieren lassen…?

Und was genau hat das jetzt mit der Kirche oder der Austritts-verwaltungsgebühr zu tun?
Btw., das wird wohl bei weitem nicht dass einzige gewesen sein, zu dem man Dich boshafterweise gezwungen hat.

Wie Du vielleicht mittlerweile herausgefunden hast, tritt man
nicht erst zur Firmung in die Kirche ein. Wenn Du mal
nachdenkst, kann das schon deshalb nicht stimmen, weil man vor
der Firmung getauft sein muss und eine Weile Unterricht
genießen darf.

O.K., das habe ich nun verstanden.
Dass das so noch schlimmer ist, müsste eigentlich klar sein.

Sehe ich ganz anders. Du kannst Dich ja mal wieder melden, wenn die Vormundschaft von Eltern über ihre Kinder abgeschafft worden ist.

Und die Taufe und damit den Eintritt beschließen die Eltern.
Dass in D mittlerweile eine rein katholische (oder rein
evangelische) Gegend die absolute Ausnahme ist, solltest Du
vielleicht auch wahrgenommen haben.

Eigentlich nicht.

Dann zähl doch mal die Städte auf, in denen das noch so ist.

Wenn also die jeweilige
Minderheit dem angeblichen Druck durchaus standhalten kann,
kann ich auch keinen Zwang zum Kircheneintritt erkennen.

Ich sehe, Du willst es nicht verstehen. Ich kann es ja noch
einmal wiederholen: es geht um das Alter des Eintritts und die
daraus resultierende Unmöglichkeit, frei zu entscheiden.

Du willst es nicht verstehen: Eltern entscheiden nun mal für ihre Kinder. In jeder Beziehung. Bis sie selber entscheiden können bzw. dürfen.
Und genau darum geht es in diesem Thread nicht.

Ergo wird es vielleicht der Glaube sein, der die Eltern dazu
bringt, ihr Kind in die Kirche eintreten zu lassen. Ist das
für Dich so unvorstellbar?

Im Gegenteil.

Na also.

Was an der Kirche ist denn ein so schlimmes Übel, dass die
Eltern das Deiner Meinung nach auf keinen Fall entscheiden
dürfen, die vielleicht falsche Schulform aber
selbstverständlich schon?

Über den Kircheneintritt entscheiden die Eltern, und das ist
von mir aus auch o.k. Nur wenn es dann Geld kostet, halte ich
eine klare Einverständniserklärung des erwachsenen Menschen
für nötig.

Schön, dass Du das für nötig hältst. Da es aber bei keiner einzigen Entscheidung der Eltern für ihre Kinder so ist, ist das keine Diskussion wert.

Die Wahl der Schulform obliegt den Eltern zusammen mit den
Lehrern des Kindes.

Kommt ein wenig auf’s Bundesland an.

Zudem hat auch das Kind eine Wahlmöglichkeit.

So? Die Eltern können Dich zwingen, den Konfirmandenunterricht zu besuchen, aber bei der Schule können sie das nicht?

Der Vergleich funktioniert daher nicht.

Und ob.

Btw., das ist natürlich nicht die einzige Sache, die Eltern für ihre Kinder entscheiden. Wäre Dir Aufenthaltsbestimmungsrecht als Vergleich lieber?

Immerhin scheinst Du doch gemerkt zu haben, dass man nicht mit
12 bzw. 14 Jahren in die Kirche eintritt.

Nein, man wird noch viel früher eingetreten, was meine
Argumentation ja nur untermauert.

Ich finde leider kein einziges Argument.
‚Meine Eltern haben mich gezwungen und deshalb will ich jetzt nicht zahlen müssen und deshalb darf der Staat das nicht von mir verlangnen‘ entbehrt leider jeglicher Logik und Grundlage.

und nicht durch das Kind, sondern durch die Eltern. Die wie in
vielen anderen Fällen entscheiden, was sie für ihr Kind für
richtig halten.

Das ist auch gut so.

Ach? Jetzt auf einmal doch?

Natürlich. Ich hatte niemals etwas anderes behauptet.

Wenn man von ‚permanent‘ absieht (natürlich auch in diesem Posting) hast Du recht mit ‚niemals‘.
Deine Eltern sollen also für Dich entscheiden dürfen, aber nicht dürfen oder wie stellst Du Dir das vor?

Bevor dann aber abkassiert wird, muss man m.E. den
rechtsfähigen menschen noch einmal fragen, ob er das überhaupt
möchte.

Warum? Kann man auch nachträglich entscheiden, doch lieber auf
die Realschule gegangen zu sein?

Vergiß diesen Vergleich, er funktioniert nicht.

Warum denn nicht?
Nimm halt einen anderen, der Dir besser gefällt.

Natürlich kann man auch vor Antritt der 1. Arbeitsstelle aus
der Kirche austreten. Das ist aber keineswegs so einfach, wie
eine zwingende Einverständniserklärung vor der ersten
rechnungsstellung umgekehrt zu verlangen.

Was daran ist denn so schwierig?

Denn ein Kirchenaustritt kann für die person und deren Familie
durchaus stigmatisierend sein.

Und mit dem Nicht-Eintritt verhält es sich ganz anders, weil das die Eltern ausbaden müssen, oder wie?
St. Florian lässt grüßen.

Mir war das egal, meine Mutter jedoch war ganz schön sauer,
als man sie darauf ansprach. Soviel zum Thema Datenschutz und
Kirche…

Das ist ein ganz anderes Thema.

Du bist auf mindestens einem Auge blind.

Ich habe auf beiden Augen mehr als 100% Sehfähigkeit…

Dann mach sie auf.

Gruß
loderunner

Hallo exc,

ich will noch einmal kurz festhalten, was dein Anliegen ist, nur um zu klären, ob ich richtig liege: Du hast dich einmal in einer früheren Diskussion zur gleichen Thematik geäußert. Nun bist du der Ansicht, der „Fall sei somit abgeschlossen“? Unabhängig davon, ob du inhaltlich richtig liegst oder nicht, meinst du nicht, dass man anderslautende Meinungen zumindest zulassen sollte?

Dass die Kirchenaustrittsgebühr juristisch
umstritten ist, dürfte unumstritten sein.

Sagst Du.

Wie bereits geschrieben, die Auslegung von Grundrechten ist nicht immer einfach. Wie kommt es sonst, dass unter den acht Verfassungsrichtern oft selbst Uneinigkeit herrscht?

Was ist das sonst
für ein Anwalt, der sich dieses Falles angenommen hat und
sogar Verfassungsbeschwerde einreicht?

Das ist ein Anwalt, der Geld verdienen möchte, was sein
legitimes Recht ist. Das wird sicherlich auch funktioniert
haben, denn es gab vorher bereits eine andere
Verfassungsbeschwerde der gleichen Person, die
vom BVerfG zurückgewiesen wurde, woraufhin man beim EuGH
vorstellig wurde.

Auch in der selben Sachfrage? Oder ging es da um etwas anderes? Ich kenne diese Person nicht näher.

Bekloppte und Anwälte sind halt wie füreinander geschaffen.

Ich bin kein Jurist, vielleicht liege ich auch falsch. Aber braucht man für das BVerfG nicht eine besondere Anwaltszulassung, damit leichtfertige Klagen verhindert werden?

Zentrale juristische Frage ist, ob die Gebühr das Grundrecht
auf freie Religionswahl beeinträchtigt. Vergleiche mit anderen
Gebühren (zB für die Kfz-Zulassung) sind deswegen vollkommen
fehl am Platze. Du wirst in keinem GG eine Bestimmung finden,
dass der Staat X Euro Gebühr für einen Kirchenaustritt
berechnen darf.

Im GG steht auch, daß die Ehe besonderen Schutz genießt und
trotzdem kostet eine standesamtliche Trauung Geld. Grundlage
dafür sind Gesetze und nicht die Verfassung.

Ja, aber die Bestimmungen in einzelnen Gesetzen dürfen dem GG nicht widersprechen. Auch die staatliche Anordnung, in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix anzubringen, war allein auf das Gesetz bezogen rechtmäßig. Es wurde trotzdem eine Verletzung der Verfassung festgestellt.

Leider gibt es kein Gesetz, das die Gebühren regelt, die ich Dir
für meine Zeit in Rechnung stellen kann, wenn Du mich in
sinnlose Diskussionen verwickelst.

Selbst für deine Verhältnisse ist das ganz schön arm. Ich begrüße es, dass du dich an vielen Diskussionen beteiligst und deine Meinung vertrittst. Aber dann solltest du auch damit rechnen, dass dir nicht immer alle zustimmen.

OT: Ich lobe mir einen anderen User, der in dieser Frage
ebenfalls völlig anderer Meinung ist als ich, mit dem man aber
immer sachlich und fair diskutieren kann.

Ich kann damit leben, von Dir als unsachlich und unfair bezeichnet
zu werden. Als Zeichen meiner Güte vermeide ich es, Dir
mitzuteilen, was ich von Dir halte.

Moment, ich habe lediglich (off topic) einen anderen User gelobt. Damit verbunden ist der Wunsch, dass man gerade in solchen Fragen die Emotionalität ein wenig außen vor lässt. Dies kann natürlich nicht jeder, was ich natürlich in deinem Fall verstehe.

Soll doch das Gericht die Verfassungsbeschwerde ablehnen. Ich rechne sowieso damit, und du kannst dann zufrieden sein. Weshalb eine solche Beschwerde chancenlos bleibt, steht auf einem andern Blatt geschrieben.

Gruß
Ultra

ich will noch einmal kurz festhalten, was dein Anliegen ist,
nur um zu klären, ob ich richtig liege: Du hast dich einmal in
einer früheren Diskussion zur gleichen Thematik geäußert. Nun
bist du der Ansicht, der „Fall sei somit
abgeschlossen“? Unabhängig davon, ob du inhaltlich
richtig liegst oder nicht, meinst du nicht, dass man
anderslautende Meinungen zumindest zulassen sollte?

Ich habe weder andere Meinungen verboten noch habe ich die Möglichkeit dazu.

Dass die Kirchenaustrittsgebühr juristisch
umstritten ist, dürfte unumstritten sein.

Sagst Du.

Wie bereits geschrieben, die Auslegung von Grundrechten ist
nicht immer einfach. Wie kommt es sonst, dass unter den acht
Verfassungsrichtern oft selbst Uneinigkeit herrscht?

Es gibt Fragen, die umstritten sind und es gibt solche, die es nicht sind. Mal abgesehen von Diskussionen in diversen Kirchenhasserforen ist mir nicht bekannt, daß die Rechtmäßigkeit der Gebühr in nennenswertem Umfang angezweifelt wird. Daß der Anwalt die Interessen seines Klienten vertritt, ist nur normal.

Verfassungsbeschwerde der gleichen Person, die
vom BVerfG zurückgewiesen wurde, woraufhin man beim EuGH
vorstellig wurde.

Auch in der selben Sachfrage? Oder ging es da um etwas
anderes?

Ja sicher ging es um die gleiche Frage, sonst hätte ich es wohl kaum erwähnt. Im übrigen scheinst Du Dich mit dem Thema ja nun wirklich sehr intensiv beschäftigt zu haben. Um einen Eindruck von den Abläufen zu bekommen, braucht man nur google zu bemühen.

Ich bin kein Jurist, vielleicht liege ich auch falsch. Aber
braucht man für das BVerfG nicht eine besondere
Anwaltszulassung, damit leichtfertige Klagen verhindert
werden?

Die Beschwerde ist noch gar nicht zugelassen worden. Für die Verfassungsbeschwerde selbst ist kein Anwalt erforderlich.

Im GG steht auch, daß die Ehe besonderen Schutz genießt und
trotzdem kostet eine standesamtliche Trauung Geld. Grundlage
dafür sind Gesetze und nicht die Verfassung.

Ja, aber die Bestimmungen in einzelnen Gesetzen dürfen dem GG
nicht widersprechen. Auch die staatliche Anordnung, in jedem
Klassenzimmer ein Kruzifix anzubringen, war allein auf das
Gesetz bezogen rechtmäßig. Es wurde trotzdem eine Verletzung
der Verfassung festgestellt.

Die Gebühr widerspricht der Verfassung nicht. Anscheinend hast Du immer noch nicht ins Grundgesetz geschaut.

Leider gibt es kein Gesetz, das die Gebühren regelt, die ich Dir
für meine Zeit in Rechnung stellen kann, wenn Du mich in
sinnlose Diskussionen verwickelst.

Selbst für deine Verhältnisse ist das ganz schön arm. Ich
begrüße es, dass du dich an vielen Diskussionen beteiligst und
deine Meinung vertrittst. Aber dann solltest du auch damit
rechnen, dass dir nicht immer alle zustimmen.

Damit rechne ich auch nicht aber es gibt Diskussionsteilnehmer, mit denen man an der Diskussion mehr Spaß hat als mit anderen. Bei Dir sehe ich immer nur meine Lebensuhr ticken, ohne daß dabei etwas sinnvolles herauskäme. Das kann natürlich auch an mir liegen, aber irgendwie zweifle ich daran.

Ich kann damit leben, von Dir als unsachlich und unfair bezeichnet
zu werden. Als Zeichen meiner Güte vermeide ich es, Dir
mitzuteilen, was ich von Dir halte.

Moment, ich habe lediglich (off topic) einen anderen User
gelobt. Damit verbunden ist der Wunsch, dass man gerade in
solchen Fragen die Emotionalität ein wenig außen vor lässt.
Dies kann natürlich nicht jeder, was ich natürlich in deinem
Fall verstehe.

Ich bin bei dem Thema an sich völlig emotionslos. Es sind nur die vorgebrachten „Argumente“, die mich irritieren.

Soll doch das Gericht die Verfassungsbeschwerde ablehnen. Ich
rechne sowieso damit, und du kannst dann zufrieden sein.

Mir ist der Ausgang der Beschwerde herzlich egal.

Weshalb eine solche Beschwerde chancenlos
bleibt, steht auf einem andern Blatt geschrieben.

Siehst Du, das sind genau die Bemerkungen, die mir die Diskussionen mit Dir verleiden. Schön offen formuliert, so daß sich jeder selbst überlegen kann, was Du damit meinst. Vom Zweifel am Rechtsstaat bis hin zur Verfassungsfeindlichkeit ist da alles drin.

C.

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Hallo,

Es gibt viele, die keine Kirchensteuer zu bezahlen haben
(Schüler, Studenten, Arbeitslose). Diese werden von einem
Austritt abgehalten, auch in der Hoffnung, dass sie später,
wenn sie Geld verdienen, vielleicht vergessen auszutreten oder
es sich anders überlegen.

Sorry, das ist schon deshalb dummes Zeug, weil die Gebühr gar
nicht dem zu Gute kommt, dem die Kirchensteuer nutzt: der
Kirche.

Wer hat das behauptet? Was hat das mit dem Thema zu tun?

Psychologisch bedeuten die 30 Euro
auch ein Austrittshemmnis für diejenigen, die Kirchensteuer
zahlen. Denn diese wird automatisch vom Gehalt abgezogen und
wird daher kaum wahrgenommen, anders als das Geld, was man
direkt aus dem Portemonnaie zahlt.

Du bringst hier Argumente, die schlicht lächerlich sind.

Auch das persönliche
Erscheinen im Amt erscheint mir wie eine unnötige Barriere.

Ah so.
Zwei Fragen dazu:
a) Woher hast Du das mit dem persönlichen Erscheinen?

Zum Beispiel aus § 2 Niedersächsisches Kirchenaustrittsgesetz. Danach muss der Austritt persönlich beim Standesamt oder bei einem Notar erklärt werden. Eine Austrittserklärung durch einen bevollmächtigten Vertreter ist nicht zulässig. In NRW wird es ähnliche Regelungen geben.

b) Fällt Dir vielleicht noch ein anderer Behördengang ein, den
man persönlich machen muss und wo dann ebenfalls unnötige
Barrieren aufgebaut werden?

Nein, auf die schnelle nicht. Denn in der Regel ist das persönliche Erscheinen dann erforderlich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Wenn ich ein Grundstück verkaufe, dann sehe ich es ein, dass ich zum Amt/Notar muss, da eine Immobilie etwas besonderes ist. Einen sachlichen Grund für das pers. Erscheinen beim Kirchenaustritt ist hingegen nicht ersichtlich.

Ein Brief mit dem Inhalt „hiermit erkläre ich meinen
Austritt“ reicht beim Austritt aus einer Partei oder
einem Verein auch aus.

Ja und? Eine Kirche ist weder Verein noch Partei und ihr
gegenüber erklärst Du auch eh’ nicht den Austritt.
Dein Argument zielt schon wieder ins Nirvana.

Es ist für mich kein Grund erkennbar, warum ich beim Parteiaustritt irgendwo persönlich erscheinen müsste. Gleiches gilt für den Kirchenaustritt. Unabhängig davon, bei wem man den Austritt erklärt, so könnte man dies mittlerweile sicherlich auch formlos (zB online) tun.

Nebenbei spricht die Kirche auch
offiziell davon, dass mit der Gebühr eine bestimmte Wirkung
erzielt werden soll: http://ibka.org/node/685 (unter
„Evangelische Kirche begrüßt Initiative der Landesregierung
den Kirchenaustritt zu erschweren“)

Ist Dir der Unterschied zwischen ‚ich begrüße das‘ und ‚ich
habe veranlasst, dass‘ bekannt?

Ach, dir brauche ich doch nicht zu erklären, was dahinter steckt, wenn rein zufällig nach dem Regierungswechsel in NRW eine solche Gebühr eingeführt wird. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

Übrigens, wo ist denn die Gebühr beim Eintritt in die Kirche? Müssen die Behörden in diesem Fall nicht auch tätig werden? Es muss doch der KiSt-Einzug veranlasst werden (Änderung der LSt-Karte usw.). Warum zahlt diesen Aufwand der Steuerzahler oder die Kirche, während der Aufwand für den Austritt vom Bürger zu zahlen ist?

Das Argument, es handele sich ja um eine
Verwaltungsdienstleistung, für die man auch zahlen müsste,
geht am wesentlichen vorbei.

Aha. Erklär doch mal, warum dann diese angebliche
Austritts-Schutzgebühr an die Behörde und nicht an die Kirche
zu zahlen ist.

? Vielleicht weil in diesem Land die Verwaltung dieser eigentlich kircheninterner Angelegenheiten vom Staat übernommen wird, das ist dir doch bekannt (KdöR). Was kann derjenige dafür, der austreten will?

warum der Staat überhaupt die Mitgliedsverwaltung übernimmt, ist
zweifelhaft und in anderen Ländern unüblich.

Inwiefern verwaltet denn der Staat neuerdings die
Kirchenmitglieder?

Darüber streite ich nicht mit dir. Nenn es wie du willst. Die Verwaltung von Austritten aus einer Organisation rechne ich zur Mitgliedsverwaltung, auch wenn die Kirche dies vielleicht parallel nochmal macht. Aber bitte, dann sage ich eben

KiSt-Verwaltung.

Das heißt konkret, wenn Sudo aus der
Kirche austreten will, und dies unbedingt von der Behörde
bearbeitet werden muss, so sollte dieser Aufwand aus den
KiSt-Einnahmen bezahlt werden.

Warum das? Will die Kirche was oder will der Kirchenaustreter
was?

Ganz eindeutig die Kirche! Sie genießt das Privilieg, dass der KiSt-Einzug durch den Staat veranlasst wird. Es dürfte bekannt sein, dass in Staaten mit einer Trennung von Staat und Kirche alle Religionsgemeinschaften selbst das Einziehen von Beiträgen und Spenden organisieren müssen. Dies ist in D anders, ein eindeutiges Privilig für wenige, ausgewählte Religionsgemeinschaften.

Durch das Konstrukt der KdöR wird letztendlich der Effekt
erzielt, dass der Austritt aus Religionsgemeinschaft A
kostenlos ist, während der Austritt aus Religionsgemeinschaft
B vom Staat mit einer Gebühr belegt wird.

Ja. Und? Stell Dir vor, Fahrradfahren ist auch kostenlos,
während das Autofahren mit einer Gebühr belegt wird.

Absolut richtig. Der Staat führt hier verständlicherweise eine Bewertung durch und macht bewusst Unterschiede zwischen Rad- und Autofahrern. Der nachvollziehbare Grund dafür ist die deutlich größere Gefahr, die vom motorisierten Individualverkehr ausgeht.

Auch zwischen den verschiedenen Kirchen bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften führt der Staat bewusst eine Wertung durch. Und das, obwohl der Staat zur Neutralität verpflichtet ist (vgl. Kruzifix-Urteil). Ich will nicht darauf hinaus, dass das GG in sich widersprüchlich ist. Damit hätte man vor Gericht sicherlich keine Chance. Aber eine Gebühr (im mikroökonomischen Sinne also ein Preis für ein bestimmtes Gut) hat generell die Wikrung, dass die Nachfrage nach diesem Gut nachlässt. Erhebt der Staat eine Gebühr, muss er damit rechnen, dass tendenziell weniger Leute diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Wenn man dann noch sieht, dass es dem Staat untersagt ist, in die freie Wahl der Religion oder Weltanschauung einzugreifen, so lässt sich die Erhebung einer Gebühr, wie hoch oder niedrig sie auch sei, anzweifeln.

Gruß
Axel

Hallo exc,

eben musste ich schmunzeln. Ich hab nämlich nochmal in Wikipedia nachgeschaut. Dort steht:

_Geschützt ist auch die negative Freiheit keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben. Die negative Religionsfreiheit wird insbesondere durch Artt. 136 Abs.3 und Abs.4 WRV behandelt. Auf Ebene der Bundesländer wird die negative Religionsfreiheit durch Kirchenaustrittsgesetze und die Möglichkeit der Abmeldung vom Religionsunterricht sichergestellt. Umstritten ist, ob für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft Gebühren verlangt werden dürfen. _

http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit_in_De…

In diesem Sinne wünsche ich dir noch einen schönen Abend. ich hoffe, dass dir unsere nächste Diskussion mehr Freude bringt.

Gruß
Ultra

PS: Dass Wikipedia nicht immer Recht hat, brauchst du mir nicht zu sagen. Es ist aber auch nicht immer alles falsch, was dort steht.

Umstritten ist, ob für den Austritt
aus einer Religionsgemeinschaft Gebühren verlangt werden
dürfen.

Daß das nicht unumstritten ist, ist offensichtlich, weil man das schon an diesem Artikelbaum sieht, nur ist es nicht umstritten unter Leuten, die man vernünftigerweise ernstnehmen sollte.

C.

1 Like

Hallo

Geschützt ist auch die negative Freiheit keinen Glauben zu
bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben. Die
negative Religionsfreiheit wird insbesondere durch Artt. 136
Abs.3 und Abs.4 WRV behandelt. Auf Ebene der Bundesländer wird
die negative Religionsfreiheit durch Kirchenaustrittsgesetze
und die Möglichkeit der Abmeldung vom Religionsunterricht
sichergestellt. Umstritten ist, ob für den Austritt
aus einer Religionsgemeinschaft Gebühren verlangt werden
dürfen.

Hilfreich wäre es nur, wenn dort auch auf eine Quelle verwiesen werden würde, wie es bei juristischen Texten die Regel ist.

Gruß
Dea

Moin!

Es hat keinen Sinn, hier ueber ein paar abweichende Extrembeispiele zu sprechen. Habe das nochmal mit meinem Onkel vom Fach besprochen, nach seiner Aussage sind bei der Firmung die Kinder in den meisten Faellen juenger als Konfirmanden und damit unter 14. Punkt.

Gruss,
M.

Achtung: Onkel vom Fach!

Es hat keinen Sinn, hier ueber ein paar abweichende
Extrembeispiele zu sprechen. Habe das nochmal mit meinem Onkel
vom Fach besprochen, nach seiner Aussage sind bei der Firmung
die Kinder in den meisten Faellen juenger als Konfirmanden und
damit unter 14. Punkt.

Ach so, Du hast einen Onkel vom Fach! Mensch, sag das doch gleich!
Na dann ist das natürlich was ganz anderes.

Da ich das heute morgen gerade gemacht habe…
Hallo,

ich war heute morgen auf dem Gemeindeamt und bin nun aus der Kirche ausgetreten.

Ob von den 30€+ jeder Cent gerechtfertigt sind, weiß ich nicht, aber nur um das Klarzustellen: ich habe dafür gezahlt, dass
a) eine Sachbearbeiterin Zeit für mich hatte (sie macht natürlich auch andere Sachen, gerade in einer kleinen Gemeinde, aber sie muss ja erstmal existieren);
b) sie ein Formular im PC ausfüllte, das jemand entworfen hatte und dort im Intranet zu finden ist;
c) das Formular ausgedruckt wurde;
d) sie damit zum Bürgermeister gelaufen ist, der unterschreiben musste (wie ich auch);
e) sie mehrere STempel auf die Seiten gehauen hat.

Das Ganze hat zwischen 5 und 10 Minuten gedauert.

Es gibt deutlich teuere Verwaltungskosten, die auch nicht viel länger dauern.

Gruß
eklastic

genau das ist sie, die Kirchensteuer, sowie die Austritsgebühr

Deine neue Antwort ist auch nicht besser (owt)
nix