Hallo,
ich werde bald meinen neuen Job beginnen und möchte vorher noch aus persönlichen Gründen aus der Kirche austreten.
Kann mir jemand sagen, ob ich dann eine neue Lohnsteuerkarte ausgestellt bekomme oder ob es auf der alten geändert wird?
Wenn es nur geändert wird habe ich irgendwie so meine Bedenken, da mein Job in Bayern ist und der Chef, soweit ich bisher weiß ziemlich katholisch ist. Habe jetzt Angst, dass mein Austritt in dem Fall eventuell negativ sein könnte?
Oder kann man einfach sagen man hätte die Lohnsteuerkarte verloren und sich dann einfach eine neue ausdrucken lassen ohne Kofession?
Hallo,
Hallo.
Kann jemand sagen, ob man dann eine neue Lohnsteuerkarte
ausgestellt bekommt oder ob es auf der alten geändert wird?
Die bestehende wird geändert.
Wenn es nur geändert wird hat man irgendwie so seine Bedenken, da der Job in Bayern ist und der Chef, soweit bisher bekannt, ziemlich katholisch ist.
Das dauert seine Zeit. Man muss zuerst die Karrenzzeit einhalten um austreten zu können.
Man hat jetzt Angst, dass ein Austritt in dem Fall eventuell negativ sein könnte?
Bis dahin könnte die Probezeit abgelaufen sein. Wenn nicht lässt man die Steuerkarte noch nicht ändern sondern gleicht das mit der ESt-Erklärung 2010 wieder aus.
Auf der Lohnsteuerkarte 2011 steht dann automatisch die neue Kirchensteuerklasse – .
Oder kann man einfach sagen man hätte die Lohnsteuerkarte
verloren und sich dann einfach eine neue ausdrucken lassen
ohne Konfession?
Anleitungen zum Betrug gibt es bei w-w-w nicht.
Deshalb auch kein Gruß
Zudem wird der Artikel sehr wahrscheinlich ohnehin gelöscht. Ich versuchte ihn umzuschreiben.
Hi,
Das dauert seine Zeit. Man muss zuerst die Karrenzzeit
einhalten um austreten zu können.
Was denn für eine Karenzzeit? Als ich 1992 (in Bayern) austrat, ging ich aufs Standesamt und da wurde das sofort erledigt. Der Austritt wurde zum nächsten Monatsersten wirksam. Meintest Du gar das?
Gruß S
Hi,
Das dauert seine Zeit. Man muss zuerst die Karrenzzeit
einhalten um austreten zu können.Was denn für eine Karenzzeit? Als ich 1992 (in Bayern)
austrat, ging ich aufs Standesamt und da wurde das sofort
erledigt. Der Austritt wurde zum nächsten Monatsersten
wirksam. Meintest Du gar das?
Hallo Shim,
unwillkürlich denke ich bei dir immer an Schimpansen. )
Keine Ahnung was ich dagegen tun soll.
Nein, das meinte ich nicht. Eigentlich kann man nicht aus einer Kirche austreten, in diesem Sinne, wenn man mal getauft wurde.
Bei der katholischen Kirche ist das noch restriktiver.
Der Austritt aus privatrechtlichen Gemeinschaften richtet sich dagegen nach dem zivilen Vereinsrecht.
Die Wikipedia erklärt das ziemlich gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt
Aber das tut doch wirklich nichts zur Sache und Frage des UP.
Als ich 197x in NRW aus der evangelischen Kirche austrat musste ich beim Amtsgericht einen Antrag stellen, dann zu meinem Pfarrer laufen und und und.
So was ähnliches wie die Schwagerschaftsabruchberatung bei der Kirche mal war.
„Man könnte es sich ja in der Karenzzeit (sorry wegen meinem früheren Tippfehler) doch noch anders überlegen“.
Denn danach ist Feierabend und ein zweites Mal kann man nicht getauft werden. Ausser man konvertiert.
Das hat erst ganz am Ende des Lebens wieder Konsequenzen für andere, nämlich wenn man beerdigt wird.
Gruß T
OT: Falsch
Das hat erst ganz am Ende des Lebens wieder Konsequenzen für
andere, nämlich wenn man beerdigt wird.
INDUL sind die meisten Friedhöfe Eigentum der Gemeinde. Da wird Jeder unter die Erde gebracht.
Gruß
Stefan
Hi, welche denn und wie und warum wo ist das rechtlich begründet? In Wiki finde ich jedenfalls nix!
MfG ramses90
Bestätigung/Urkunde der Behörde darüber aufbewahren!
gelegnetlich fragen die Finanzämter nämlich deswegen nach und erkennen nur diese Urkunde als beweiskräftig an!
MfG ramses90
Du meinst …
… /t/kirchenaustritt-nachweis-nach-25-jahren/5877771
Die Rasterfahnung der Geisterbeschleimer.
Gruß
STefan
Bestätigung/Urkunde der Behörde darüber aufbewahren!
… das kann man vermutlich auch in 500 Jahren noch im Kirchenbuch der Taufkirche nachlesen.
T.
Ich schrieb das aus gegebenem Anlass! http://www.tagesspiegel.de/berlin/kir…
Wenn überhaupt, kann das beim AG nach gefragt werden, das muss die Unterlagen aber nur 10 Jahre aufheben! Alles im Link nachzulesen!
Und wenn Du schon Behauptungen aufstellst, wäre es mehr als nur hilfreich, die auch mit Fakten zu untermauern!
ramses90
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
lass die Lohnsteuerkarte doch einfach nicht ändern und lass dir die Kirchensteuer vom Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung wieder erstatten.
Gruß
Lawrence
unwillkürlich denke ich bei dir immer an Schimpansen.
)
Keine Ahnung was ich dagegen tun soll.
Versteh ich nicht
Nein, das meinte ich nicht. Eigentlich kann man nicht aus
einer Kirche austreten, in diesem Sinne, wenn man mal getauft
wurde.
Bei der katholischen Kirche ist das noch restriktiver.
Richtiger muß man wohl sagen, daß man aus dem Kirchensteuerverfahren austritt. Ob die Kirche mich dann als ausgetreten betrachtet, ist mir dann ziemlich piepe.
Als ich 197x in NRW aus der evangelischen Kirche austrat
musste ich beim Amtsgericht einen Antrag stellen, dann zu
meinem Pfarrer laufen und und und.
Mag sein, daß das früher und/oder in NRW so war. Mit dem Pfarrer hat man heutzutage nichts mehr zu tun, wenn man austreten will, sondern geht einfach nur zum Standesamt, wo dann ein Wisch ausgefüllt wird, mir vorgelesen wird, dann muß ich unterschreiben und das war’s.
Gruß S
Hallo,
Das hat erst ganz am Ende des Lebens wieder Konsequenzen für
andere, nämlich wenn man beerdigt wird.INDUL sind die meisten Friedhöfe Eigentum der Gemeinde. Da
wird Jeder unter die Erde gebracht.
Richtig, aber wer kirchlichen Segen dabei haben will, der sollte doch der Kirche noch angehören…
Gruß von Sid
Der Link funzt nicht…
Aber du meinstes wohl das hier:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/kirchenaustritte-k…
Wen interessiert schon der Segen von pädophilen Terroristen?
(Anspielung auf die Berichterstattung von Kindesmissbrauch durch Würdenträger der Kirche)
(Anspielung auf die Tatsache dass Religionen als Ausrede für Terrorakte benutzt werden)
Dies ist keine Beleidigung sondern Sarkasmus, bitte nicht löschen.
Hi,
würdest du eine neue Lohnsteuerkarte im Bürgeramt beantragen, weil du die Erstkarte „verloren“ hast, wird der Kirchenaustritt manuell vom Sachbearbeiter auf dieser Ersatzkarte eingetragen, damit nachvollziehbar ist, was mit der Karte im laufenden Kalenderjahr passiert ist.
Kostet 5 EUR und bringt in deinem Fall leider gar nichts. Würde es nachstes Jahr noch Lohnsteuerkarten geben, wäre diese ohne Konfession ausgestellt, weil die Änderung im vergangenen Kalenderjahr eingetreten ist.
Soweit ich weiß läuft ja alles bald über die neue Steuer-ID Nummer.
Gruß
Björn
Der Link funzt nicht…
Aber du meinstes wohl das hier:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/kirchenaustritte-k…
der ist´s, danke Dir!
MfG ramses90
Hallo,
auch wenn Du schreibst, dass Du aus persönlichen Gründen austreten möchtest, ist die Kirchensteuerpflicht sicher für Dich von Interesse. Es wird ja kein Zufall sein, dass Du vor Antritt Deiner neuen Arbeitstelle austreten möchtest. Deshalb der Hinweis, dass Du für 2010 trotzdem (anteilig) Kirchensteuer zahlen musst, da Du die ersten Monate ja noch in der Kirche warst. Die Kirchensteuer wird dann im Rahmen der Veranlagung durch das Finanzamt nacherhoben.
Eine neue Lohnsteuerkarte wird nicht ausgestellt, Du kannst -wenn Du möchtest- die alte Lohnsteuerkarte ändern lassen. Du kannst es aber auch lassen und Deinem Chef die Lohnsteuerkarte mit Kirchensteuermerkmal vorlegen. Dann wird Dir zwar Kirchensteuer vom Gehalt abgezogen, aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bekommst Du diese zurück. Das musst Du dann 1,5 Jahre mitmachen, denn für das Jahr 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarten, da die alten von 2010 weiterbenutzt werden. Ab 2012 bekommt Dein Chef die Daten dann elektronisch und dort ist dann auch kein Kirchensteuermerkmal mehr drin.
Bestätigung/Urkunde der Behörde darüber aufbewahren!
gelegnetlich fragen die Finanzämter nämlich deswegen nach und
erkennen nur diese Urkunde als beweiskräftig an!
Wenn man aber nicht vorhat, nach Berlin zu ziehen bzw. von dort wegzuziehen, erübrigt sich das. Denn nur die Berliner Behörden haben dieses Problem.
OT: Kirchliche Friedhöfe
INDUL sind die meisten Friedhöfe Eigentum der Gemeinde. Da
wird Jeder unter die Erde gebracht.
Viele Friedhöfe sind im Eigentum der Kirche. Aber auch da wird jeder unter die Erde gebracht.