Kirchhofs Steuerkonzept

Hi!

Frage in die Runde: Was haltet ihr von Kirchhofs Steuerkonzept?

Kirchhof will:

a) eine Aufhebung aller Ausnahmen und Privilegien

b) die zu versteuernde Summe errechnet sich aus allen Einkünften (Lohn/Gehalt, Zinserträge, Gewinne Selbstständiger bzw. Firmengewinne)

c) einen generellen Freibetrag von 8.000 €

d) die nächsten 5.000 € sind nur zu 60 Prozent zu versteuern

e) die darauf folgenden 5.000 € sind nur zu 80 % zu versteuern

f) es gilt ein konstanter Steuersatz von 25 %

g) jeder erhält eine steuerfreie allgemeine Kostenpauschale von 2.000 €

Bei 1.000 € brutto im Monat macht das aufs Jahr 12.000 €. Davon sind 8.000 € steuerfrei. Bleiben 4.000 €. Weitere 2.000 € fallen unter die allgemeine Kostenpauschale. Bleiben 2.000 €. Die fallen in die unter d) genannten 5.000 €, werden also nur zu 60% steuerpflichtig. 60% von 2.000 € sind 1.200 €. Die werden mit 25% versteuert. Macht eine Steuerlast von 300 €, ergo 300 € Jahressteuer auf 12.000 € Jahresgehalt.

Bei 36.000 € im Jahr (3.000 € im Monat) gilt: abzgl. 8.000 € steuerfrei und 2.000 € Kostenpauschale bleiben 26.000 €. Von den ersten 5.000 € bleiben 2.000 € steuerfrei (60%-Regel), von den nächsten 5.000 € bleiben 1.000 € steuerfrei (80%-Regel). Bleiben als zu versteuernde Summe 23.000 € (zu 25% macht das 5.750 € Steuern).

So habe ich zumindest das Kirchhofsche Steuerkonzept verstanden.

Ist dieses Steuerkonzept akzeptabel? Kann so ein Steuerkonzept insbesondere in Sicht auf die Abschaffung aller Ausnahmen und Privilegien durchgesetzt werden?

Mir ist z.B. nicht klar, was Kirchhof mit Ausnahmen und Privilegien meint.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer kann im Modell Kirchhof keine Werbungskosten mehr in Anrechnung bringen (Fahrten zur Arbeitsstätte, Beiträge zur Gewerkschaft, Fachliteratur, Arbeitskleidung). So würde ich jedenfalls Kirchhofs Aussage verstehen.
Ein Selbstständiger/Freiberufler wird aber sehr wohl Ausgaben für Fachliteratur u.ä. als Kosten verbuchen und somit den steuerpflichtigen Gewinn mindern können.

Wie seht ihr das?

Grüße
Heinrich

Hallo.

Frage in die Runde: Was haltet ihr von Kirchhofs
Steuerkonzept?

Statt langer Worte einige links: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,37… , http://www.maxeiner-miersch.de/standp2001-03a.htm , http://www.bwl-bote.de/20050817.htm , http://www.sueddeutsche.de/,tt1m3/wirtschaft/artikel… , …

Man sieht: hinter eigentlich Altbekanntes wird ein Fragezeichen gesetzt. Damit ist gemeint: wenn das Steuersystem wirklich so gut sein soll, warum hat es dann keiner ? Und auch hier gilt: viele Köpfe, viele Meinungen, unterschiedliche Gewichtungen einzelner Punkte,…

mfg M.L.

Hallo,

Ein Arbeitnehmer kann im Modell Kirchhof keine Werbungskosten
mehr in Anrechnung bringen (Fahrten zur Arbeitsstätte,
Beiträge zur Gewerkschaft, Fachliteratur, Arbeitskleidung). So
würde ich jedenfalls Kirchhofs Aussage verstehen.
Ein Selbstständiger/Freiberufler wird aber sehr wohl Ausgaben
für Fachliteratur u.ä. als Kosten verbuchen und somit den
steuerpflichtigen Gewinn mindern können.

es liegt in der Natur der Sache, daß Arbeitnehmer die wesentlichen Teile der zur Verrichtung ihrer Arbeit notwendigen Matrialien vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Für alles andere erhalten sie nach Kirchhofs Konzept einen Pauschale von rd. 9 Euro am Tag. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber u.a., daß der AN sich seinen Arbeitsplatz nicht da backen kann, wo er ihn gerne hätte, der Selbstständige jedoch innerhalb gewisser Grenzen schon. Der Selbständige wird also nicht jeden Tag 80 Kilometer oder eine Stunde Anfahrt zum Büro auf sich nehmen, weil a) seine Zeit Geld ist und b) auch absetzbare Aufwendungen zu rd. 70% von ihm selbst bezahlt werden.

Insofern sehe ich da keinen Grund, über das Konzept zu meckern. Es ist mir allerdings durchaus klar, daß keine denkbare Entlastung ausreicht, solange noch irgendjemand in dieser Republik (scheinbar) bessergestellt ist als man selber.

Gruß,
Christian

Hallo!

Wie seht ihr das?

Das ist mir alles noch zu kompliziert!

60% von 5000 häh?

:wink:
Mathias

Hi!

es liegt in der Natur der Sache, daß Arbeitnehmer die
wesentlichen Teile der zur Verrichtung ihrer Arbeit
notwendigen Matrialien vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Für
alles andere erhalten sie nach Kirchhofs Konzept einen
Pauschale von rd. 9 Euro am Tag. Damit berücksichtigt der
Gesetzgeber u.a., daß der AN sich seinen Arbeitsplatz nicht da
backen kann, wo er ihn gerne hätte, der Selbstständige jedoch
innerhalb gewisser Grenzen schon. Der Selbständige wird also
nicht jeden Tag 80 Kilometer oder eine Stunde Anfahrt zum Büro
auf sich nehmen, weil a) seine Zeit Geld ist und b) auch
absetzbare Aufwendungen zu rd. 70% von ihm selbst bezahlt
werden.

Insofern sehe ich da keinen Grund, über das Konzept zu
meckern. Es ist mir allerdings durchaus klar, daß keine
denkbare Entlastung ausreicht, solange noch irgendjemand in
dieser Republik (scheinbar) bessergestellt ist als man selber.

Es geht nicht darum, über ein Konzept zu meckern, sondern herauszufinden, ob die beabsichtigte Gleichstellung im Steuerrecht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und selbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer wie Selbstständiger sollen nach gleichem Schema besteuert werden) den Realitäten entspricht.

Ich will meine Frage noch einmal an einem Beispiel festmachen:
Ein Arbeitnehmer kauft sich aus eigenen Mitteln vier Fachbücher im Jahr (im IT-Bereich ist das nichts ungewöhnliches). Diese Bücher kosten 200 Euro und werden im vorgestellten Modell durch die Pauschale von 2000 Euro abgedeckt. Wenn ein Arbeitnehmer durch die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte die 2000 Euro bereits aufgezehrt hat, gehen die Kosten für die Bücher ganz zu Lasten des Arbeitnehmers. Er kann sie nicht mehr steuerlich geltend machen.

Kauft ein Selbstständiger sich die sechs Bücher, kann er dann - auch im Modell nach Kirchhof - die Kosten dafür nicht als Geschäftsausgaben verbuchen und somit den zu versteuernden Gewinn seiner Selbstständigkeit absenken? Ist also die angestrebte Abschaffung von Vorteilen und Privilegien deutlich schwieriger zu erreichen, als es angekündigt ist? Oder anders herum: gibt es ein einheitliches Steuermodell für abhängig Beschäftigte _und_ Selbstständige bzw. Unternehmen, nur die anzurechnenden Beträge (also die Ermittlung der Einkünfte) unterscheiden sich weiterhin grundlegend?

Grüße
Heinrich

Hallo,

Insofern sehe ich da keinen Grund, über das Konzept zu
meckern. Es ist mir allerdings durchaus klar, daß keine
denkbare Entlastung ausreicht, solange noch irgendjemand in
dieser Republik (scheinbar) bessergestellt ist als man selber.

Es geht nicht darum, über ein Konzept zu meckern, sondern
herauszufinden, ob die beabsichtigte Gleichstellung im
Steuerrecht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und
selbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer wie Selbstständiger
sollen nach gleichem Schema besteuert werden) den Realitäten
entspricht.

im Artikel des MM habe ich eben folgendes gelesen:
"Wenn es ans Verdienen geht, wird jeder Privatperson noch ein Freibetrag, die „Erwerbskostenpauschale“, zugestanden: weitere 2000 Euro im Jahr für Kosten, die ihr bei der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen. Sind die Kosten höher, können sie gegen Nachweis geltend gemacht werden. "

Damit hat sich Deine Frage wohl erledigt, wenn ich das richtig verstehe.

Gruß,
Christian

Hallo.

eichel wurde immer kleiner und die löcher (defizite) immer größer.
welche „Hausmacht“ hat unser neuer seine pläne zu realisieren ?
oder kommt gleich der herr stoiber ?
t.

Frage in die Runde: Was haltet ihr von Kirchhofs
Steuerkonzept?

Statt langer Worte einige links:
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,37…
, http://www.maxeiner-miersch.de/standp2001-03a.htm ,
http://www.bwl-bote.de/20050817.htm ,
http://www.sueddeutsche.de/,tt1m3/wirtschaft/artikel…
, …

Man sieht: hinter eigentlich Altbekanntes wird ein
Fragezeichen gesetzt. Damit ist gemeint: wenn das Steuersystem
wirklich so gut sein soll, warum hat es dann keiner ? Und auch
hier gilt: viele Köpfe, viele Meinungen, unterschiedliche
Gewichtungen einzelner Punkte,…

mfg M.L.

Hallo.

eichel wurde immer kleiner und die löcher (defizite) immer
größer.
welche „Hausmacht“ hat unser neuer seine pläne zu realisieren
?

KEINE

Die 100.000e MA zählende Steuerberatungsindustrie wird das zu verhindern wissen, denn sie wollen ja wohl nicht arbeitslos werden. Punkt aus Ende

LG
Mikesch

Hallo Heinrich,
Kirchhof spricht immer von Vierhundert und … Ausnahmen.
Mich würde mal eine Liste dieser Ausnahmen interessieren, um überhaupt zu erfahren, wovon der Mann spricht. Am Besten mit der Zahl dahinter, um wieviel die Steuereinnahmen dadurch im letzten Jahr geringer ausgefallen sind.
Gruß, Rainer

Kirchhof spricht immer von Vierhundert und … Ausnahmen.
Mich würde mal eine Liste dieser Ausnahmen interessieren, um
überhaupt zu erfahren, wovon der Mann spricht.

Bitte sehr:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

C.

Hallo Christian,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

witzig wie immer. Ich wollte nicht wissen, warum ich Steuern zahle, sondern warum angeblich nicht. Hat das EStG überhaupt genug Absätze für 418 Ausnahmen? Da stehen ja auch noch die Einkunftsarten drin. Und das alles in 99 §§.
Das Kindergeld steht da auch drin. Geht es darum?
Bin ich froh, daß die CDU auch noch einen AN-Flügel hat. :wink:

Gruß, Rainer

Hallo Christian,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

witzig wie immer. Ich wollte nicht wissen, warum ich Steuern
zahle, sondern warum angeblich nicht.

Steht alles da drin.

Hat das EStG überhaupt
genug Absätze für 418 Ausnahmen? Da stehen ja auch noch die
Einkunftsarten drin. Und das alles in 99 §§.

Es sind mehr als 200 Paragraphen.

Das Kindergeld steht da auch drin. Geht es darum?
Bin ich froh, daß die CDU auch noch einen AN-Flügel hat. :wink:

Nicht alle Ausnahmen betreffen auch Dich.

C.

Hallo Christian,

witzig wie immer. Ich wollte nicht wissen, warum ich Steuern
zahle, sondern warum angeblich nicht.

Steht alles da drin.

aber etwas schwer zu lesen. Da brauche ich doch Wochen für. So als Einzeiler hast Du’s nicht zufällig?

Nicht alle Ausnahmen betreffen auch Dich.

Ja, ich bin nicht behindert. Die anderen Ausnahmen, die mich nicht betreffen, werden vermutlich nicht angetastet. Wetten?

Gruß, Rainer

Ein Konzept, dass die Union nicht verwirklichen will.

Also tolle Theorie jenseits jeglicher Realitäten.

Hallo Heinrich!

Frage in die Runde: Was haltet ihr von Kirchhofs
Steuerkonzept?

Diese Frage wird sich in der praktischen Politik nicht stellen. Ich bezweifelte bereits in meiner Antwort weiter unten in diesem Artikelbaum die Durchsetzbarkeit Kirchhofscher Vorstellungen.

CDU/CSU und SPD sind Massenorganisationen, die allein aufgrund ihrer schieren Größe den Durchnitt repräsentieren, zudem fest verankert in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Da ist nichts durchsetzbar, was an Denk- und Arbeitsweisen sowie Besitzständen etwas ändert. Die großen Volksparteien sind ein Gemisch des gesamten Meinungsspektrums, das abgedeckt werden muss, sonst wären es keine Volksparteien. Alle repräsentierten Gruppen müssen sich wiederfinden, so dass Stillstand der Normalzustand ist. Bestenfalls kommen kaum spürbare Veränderungen - die oft bemühte Spielerei an untergeordneten Stellschräubchen - zustande. Die großen Parteien werden deshalb nichts verändern können, was auch nur eine Textzeile wert wäre. Die kleinen Parteien, die eben nicht qua schierer Größe jedes Interessengrüppchen bedienen müssen, können den großen Koalitionspartner ein kleines Stück von der beliebigen Austauschbarkeit wegrücken.

Wir haben heute 5 Millionen Arbeitslose und ganz unabhängig davon, welches Parteibuch im Kanzleramt vorherscht, werden es irgendwann 6 Mio Arbeitslose sein. Einzelne Steuersätze werden sich im Rahmen von „Jahrhundertreformen“ um einzelne Prozentpünktchen rauf und runter bewegt haben, aber es wird weitgehend wirkungslos bleiben.

Veränderungen kann und wird es nur durch Sachzwänge geben. Wenn z. B. überhaupt kein Bewegungsspielraum in den öffentlichen Kassen mehr vorhanden ist und etwa die Pensionslasten nicht mehr bezahlbar sind, werden sich kleine Veränderungswünsche in den Zielen beider großen Volksparteien finden.

Alle oder zumindest fast alle Bürger dieses Landes sind satt, oft mehr als das. Trotzdem wird es nach meiner Einschätzung noch lange dauern, bis kapiert wird, dass einfach nur mehr Konsum keine Lösung bringt, weil eben niemand besser lebt, wenn er statt eines Bettes zwei Betten besitzt. Neue Produkte müssen her für neue Bedürfnisse. Neue Bedürfnisse werden eher selten von Verwaltungen geschaffen und neue Produkte nicht von Beamten ersonnen. Das sind unternehmerische Aufgaben. Wir brauchen mehr Unternehmer, mehr inhabergeführte Unternehmen, mehr Mittelstand. Dafür brauchen wir mehr im jeweiligen Sachgebiet und kaufmännisch gut ausgebildete Leute, deren erstes Bestreben nicht die Lebensstellung im Katasteramt ist.

Unternehmer sind Privatmenschen wie Du und ich. Unternehmertum läßt sich nicht verordnen, braucht vielmehr mehr Bereitschaft in der Bevölkerung, Eigenverantwortung zu übernehmen. Insofern geht die Hoffnung auf ein verändertes Steuersystem oder auf andere von der Politik initiierte Dinge am Problem vorbei. Ursache des Problems, etwa das Problem der Massenarbeitslosigkeit, sind Trägheiten in der Bevölkerung.

Ein Arbeitnehmer kann im :Modell Kirchhof keine :Werbungskosten mehr in :Anrechnung bringen (Fahrten :zur Arbeitsstätte, Beiträge :zur Gewerkschaft, :Fachliteratur, :Arbeitskleidung). So würde :ich jedenfalls Kirchhofs :Aussage verstehen.
Ein :Selbstständiger/Freiberufler :wird aber sehr wohl…

Du erwähnst einen wichtigen Punkt: Eine jede Veränderung wird daraufhin abgeklopft, wer einen Vorteil haben könnte. Die Gerechtigkeitsdebatte ist losgetreten. Dabei reicht es schon, selbst überhaupt nicht belastet zu werden, der vermeintliche Vorteil anderer ist Anlass genug für die Ablehnung. Sogar der eigene Vorteil wird gering geschätzt, wenn es Menschen gibt, die womöglich noch mehr Vorteile haben.

Aber worüber reden wir? Es wird sich rein gar nichts Erwähnenswertes ändern. Garantiert!

Gruß
Wolfgang

Lieber Mikesch,

abgesehen von der schwiemeligen Begriffswahl (schön wärs, wenn man in diesem Metier industriell rationalisieren könnte):

Ich freu mich schon auf die vielen Überschussrechner, die erst hinterher sehen, was sie sich vorher gewünscht haben - das gibt richtig feist zu tun in den Kanzleien, dann kann man in der kurzen Zeit, bis die betroffenen Kleinstunternehmer pleite sind, richtig Geld verdienen…

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Die 100.000e MA zählende Steuerberatungsindustrie wird das zu
verhindern wissen, denn sie wollen ja wohl nicht arbeitslos
werden.

Ob AN die Anschaffung eines Arbeitskittels und die Kilometer zur Arbeit steuermindernd geltend machen können oder nicht, ändert zwischen wenig und nichts am Arbeitsaufkommen des gemeinen Steuerberaters, der in der Hauptsache von bilanzpflichtigen Mandanten lebt. Was auch immer an Veränderungen im Bereich der Steuergesetzgebung im Bereich des Vorstellbaren und Sinnvollen liegt, wird Steuerberater nicht arbeitslos machen.

Ich hätte eher einen Vorschlag parat, der so manche Insolvenz von Kleinunternehmern und so manche von vornherein nicht tragfähige Gründung vermeiden würde und ein gigantisches Beschäftigungsprogramm für die steuerberatende Kaste darstellte: Bilanzpflicht für jeden Selbständigen. Das soll kein Vorschlag für „überflüssigen Papierkram“ sein, sondern eine Maßnahme zum Schutz Selbständiger, damit eine über lange Zeit schleichende Verarmung rechtzeitig bemerkt wird und nicht erst dann, wenn gar nichts mehr geht.

Gruß
Wolfgang

Wo bleibt die EU-Harmonisierung bei Kirchhof?
Hallo zusammen!

Auf einem Ohr mitgehörterweise erinnere ich mich daran, dass von einigen Stellen angedacht wurde, im Zuge der Harmonisierung der Rechnungslegungs- Steuersysteme der EU eine Umstellung der EU-weit publizierten Bilanzen auf IAS/IFRS durchzuführen.

Dazu Frage 1: Sind meine Infos noch aktuell?

Außerdem: Diese Umstellung dürfte einen ziemlichen Aufwand bedeuten (die Vorredner berichteten) - weit mehr als die sukzessive Umstellung einer der öffentlichen Haushalte von der kameralistischen zur doppelten Buchführung (und sogar die geistert immer wieder durch die Presse; diverse Kommunen stellen sich extra für die Umstellung *neue* Controller ein).

Daraus ergibt sich die Frage 2:
Ist es volkswirtschaftlich sinnvoll, diese Umstellung herbeizuführen, wenn eine weitere Umstellung anlässlich einer weiteren wohl bald anstehenden EU-Harmonisierung in sichtbare Nähe rückt - insbesondere, wenn zu befürchten bleibt, dass sich diese Umstellungen möglicherweise auch überschneiden?
Hier gibt’s ja auch eine verfassungsrechtliche Problematik… wird die entsprechende EU-RL sofort ratifiziert, gibt’s nationale Rückwirkungsproblematik; erfolgt die Umsetzung zu spät, gibt’s doppelte Kosten und unter Umständen eine Klagewelle beim EUGH wegen Nichtumsetung gerade dieser RL!

Mit der Bitte um Dikussion!

Grüße

GM

Hallo,

Auf einem Ohr mitgehörterweise erinnere ich mich daran, dass
von einigen Stellen angedacht wurde, im Zuge der
Harmonisierung der Rechnungslegungs- Steuersysteme der EU eine
Umstellung der EU-weit publizierten Bilanzen auf IAS/IFRS
durchzuführen.
Dazu Frage 1: Sind meine Infos noch aktuell?

davon habe ich noch nie gehört und ich höre bei solchen Dingen recht früh etwas. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle Unternehmen in der EU ist weder sinnvoll noch praktisch umsetzbar, da nicht nur in Deutschland Steuer- und Handelsbilanz sehr eng verwoben sind. Bevor die Steuergesetzgebung in Europa nicht vereinheitlicht wird, passiert in dieser Richtung nichts.

Bereits allerdings beschlossen ist, daß alle Unternehmen mit Kapitalmarktbezug einen Konzernabschluß nach IFRS aufstellen werden müssen (verschiedene Termine, als erstes betroffen börsennotierte Unternehmen ab 2005).

Gruß,
Christian

Ein Konzept, dass die Union nicht verwirklichen will.

Also tolle Theorie jenseits jeglicher Realitäten.