Kirchliche Bestattung ohne Taufe?

Hallo,

gestern hörte ich, daß Bischöfin Käßmann persönlich die Trauerfreier für den erfrorenen Säugling hält.

Ich finde das sehr gut.

Aber war es nicht so, daß ein Mensch für eine kirchliche Beerdigung getauft sein muß? Stimmt das nicht, oder hat sich da was geändert?

Gruß Steffi

Aber war es nicht so, daß ein Mensch für eine kirchliche
Beerdigung getauft sein muß? Stimmt das nicht, oder hat sich
da was geändert?

Ja, das war früher so - heute gilt es nicht mehr so radikal.

Das (evangelische) Kirchenrecht sagt, daß eine kirchliche Bestattung grundsätzlich nur möglich ist, wenn der/die Verstorbene auch Mitglied der Kirche war. Ausnahmen liegen in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers bzw. der Pfarrerin. Und wenn man davon ausgehen kann, daß der/die Tote Kontakt zur Kirche gewünscht hätte (bzw. bei Kindern: daß die Eltern das gewünscht hätten, weil sie selber in der Kirche sind), dann ist es kein Problem, eine kirchliche Beisetzung vorzunehmen.

Gruß, Martinus…

Aber war es nicht so, daß ein Mensch für eine kirchliche
Beerdigung getauft sein muß?

Bei den Katholiken schon.
Hab zumindest noch nichts anderes vernommen.
Allu

Besser: nichtkirchliche Bestattung trotz Taufe!
Hallo Allu,

Aber war es nicht so, daß ein Mensch für eine kirchliche
Beerdigung getauft sein muß?

Bei den Katholiken schon.
Hab zumindest noch nichts anderes vernommen.

Also ich verstehe eine Trauerfeier ja als Veranstaltung für die Hinterbliebenen. Der/Die Verstorbene hat da bestimmt nichts mehr von und es juckt ihn auch nicht mehr.

Deshalb sollten sich alle lieber einen Verein suchen, der die Beerdigung verstorbener Angehörige im Einvernehmen mit diesen nach den Bedürfnissen der Trauernden gestaltet.

Meiner Erfahrung nach ist die katholische Kirche aber für die Erbringung solcher Dienstleistungen, die eigentlich zu ihrem Kerngeschäft gehören sollten, sowieso vollkommen ungeeignet.

Daher sollte man sich als trauernder Hinterbliebener, der man ja höchstwahrscheinlich irgendwann mal wird, bei Zeiten Alternativen suchen.

Katholische Priester pflegen sich für ihre Trauerrede nämlich in aller Regel noch nicht einmal über das Leben des/der Verstorbenen zuvor zu informieren:

Bei der Beerdigung meines Zeit seines Lebens äußerst frommen katholischen Großvaters, der mit Mitte Achtzig starb, hielt der Priester irgendeinen Sermon nochmal, den er gerade bei der vorigen Beerdigung eines in den Mittzwanzigern an einem Motorradunfall Gestorbenen gehalten hatte, weil ihm gerade nichts anderes einfiel.

Bei meiner Großmutter, die ein paar Jahre darauf verstarb, kam der Priester eine halbe Stunde zu spät, weil er den Termin „verschwitzt“ hatte und erst telefonisch daran erinnert werden musste, als schon alle in der Trauerhalle versammelt waren.

Selbstverständlich hatte die Rede des Priesters dann auf die Schnelle auch kenerlei Bezug zu meiner Großmutter.

Eine katholische Trauerfeier ist für die Angehörigen wirklich ein peinliches Trauerspiel. Das würde ich mir als Angehöriger sowieso nicht freiwillig antun, aber man muss dieses Opfer ja leider meist bringen, wenn der verstorbene Anverwandte oder Bekannte Katholik war, das Begräbnis egoistischerweise nach katholischem Ritus festgelegt hat und man ihm dennoch die letzte Ehre erweisen will.

Von Seiten der katholischen Kirche fällt die „Ehrerbietung“ gegenüber verstorbenen Mitgliedern jedenfalls nach meiner bisherigen Erfahrung sehr dürftig aus.

Gruß Gernot

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HAllo,

verallgemeinern würde ich das nicht - das kommt immer sehr auf den Pfarrer an. Ich habe auch schon eine katholische Trauerfeier besucht, da hat der Pfarrer sehr gut gesprochen.
Allerdings hatten wir auch mal einen evangelischen geistlichen, der war so ne Niete, daß wir unserem Großvater (nachdem der ihn mal gehört hatte) versprechen mußten, den auf keinen Fall zu seiner Beerdigung reden zu lassen - also bekam mein evang. Opa eine weltliche Feier. Und aus RAche hat der Pope sich dann geweigert, die Gloclen läuten zu lassen - auch bei meiner Oma. Na ja - christliche Nächstenliebe ist auch nur noch das, was sich im Klingelbeutel auszahlt…

Gernot Geyer

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Und aus RAche hat der
Pope sich dann geweigert, die Gloclen läuten zu lassen - auch
bei meiner Oma.

Es gibt nach einem Todesfall in der Regel zwei Gründe für Glockenläuten: Die Sterbeglocke, um in der Gemeinde den Todesfall bzw. die Überführung des Leichnams auf den Friedhof zu verkündigen (das ist aber nicht überall üblich) und das Läuten für den Trauergottesdienst. Wenn keine kirchliche Feier zur Bestattung stattfindet, gibt es auch keinen Grund, die Glocken dafür zu läuten. Im Gegenteil - je nach örtlichen Gegebenheiten muß der Pfarrer dafür u.U. nicht einmal die Kirche oder Kapelle zur Verfügung stellen.

Aber wenn der Pfarrer die Sterbeglocke nicht geläutet hat, obwohl das in der Gemeinde nach einem Todesfall üblich ist, dann wäre das ein Fall, den man dem Kirchenvorstand vortragen sollte (denn diese Entscheidung kann - kirchliche Bestattung hin oder her - der Pfarrer nicht alleine „aus Rache“ treffen, sondern er hat sich an die Läuteordnung zu halten - und da ist es egal, ob die Angehörigen ausgetreten sind oder nicht, ihn mögen oder nicht, solange der Verstorbene Gemeindeglied war).

Davon ganz abgesehen ist es verständlich, daß so ein Handeln des Pfarrers verletzend ist und für Verärgerung sorgt. Auf der anderen Seite muß aber auch die Frage erlaubt sein: Wenn es allgemein anerkannt ist, daß der Pfarrer (oder die Pfarrerin) „eine Niete“ ist, warum hat dann nicht schon längst ein Gespräch mit dem Kirchenvorstand dazu stattgefunden? Der ist dafür gewählt, in solchen Fällen mit dem Pfarrer und notfalls auch mit dem Dekan (oder Kreispfarrer… wie auch immer der nächsthöhere Posten heißt) zu reden. Die Evangelische Kirche vertritt ausdrücklich die Lehre, daß ein Pfarrer nicht automatisch ein besserer Mensch ist. Dann muß er aber im Gegenzug auch Fehler machen dürfen - und erwarten, daß man ihn darauf anspricht, statt nur hinter vorgehaltener Hand zu grollen, denn ist auch nicht unbedingt der christlichen Nächstenliebe letzter Schluß.

Gruß, Martinus…

Also ich verstehe eine Trauerfeier ja als Veranstaltung für
die Hinterbliebenen. Der/Die Verstorbene hat da bestimmt
nichts mehr von und es juckt ihn auch nicht mehr.

Das kann man so sehen - muß man aber nicht. Und nach der Auffassung der Kirchen ist die Trauerfeier beides: Seelsorge für die Hinterbliebenen UND die letzte Begleitung für den Verstorbenen.

Solang ein Mensch einer Religionsgemeinschaft bis zum Tod angehört, ist es eine Frage des Respektes dem/der Toten gegenüber, auch die andere Option zu wahren. Für viele überzeugte Atheisten oder auch Ausgetretene wäre die Vorstellung, nach dem Ritus einer Kirche oder Sekte beerdigt zu werden, auch keine angenehme Aussicht. Das Recht zu dieser Meinung sollte man einem Menschen nach seinem Tod nicht absprechen - immerhin gibt es welche, die fest davon überzeugt sind, daß das Leben über den Tod hinaus weitergeht und daß auch die Form der Bestattung für den persönlichen Fortgang eine Rolle spielt. Das ist letztens eine Glaubenssache. Mit welchem Recht steht da die eigene Überzeugung über der des/der Anderen?

Meiner Erfahrung nach ist die katholische Kirche aber für die
Erbringung solcher Dienstleistungen, die eigentlich zu ihrem
Kerngeschäft gehören sollten, sowieso vollkommen ungeeignet.

Es ist sicher zutreffend, daß die katholische Trauerfeier v.a. auf den richtigen Vollzug des Rituals und nicht so sehr auf die Person des oder der Verstorbene achtet, während es in der evangelischen Kirche eher andersherum ist (un-/rühmliche Ausnahmen gibt es hier wie da). Es gibt aber auch Hinterbliebene, denen eben gerade der richtige Vollzug des Rituals wichtig ist, und für die eine Beerdigung, die nicht so war, wie es immer ist, einen äußerst faden Beigeschmack hinterläßt. Wie soll man das alles unter einen Hut bringen?

Gruß, Martinus…

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Abdankung: Man muss Mitglied der Kirche sein

Hallo, Steffi

Ob ein Mensch vor Eintritt des Todes getauft ist, ist nur die eine
Hälfte der Frage. Er muss auch noch Mitglied seiner Kirchgemeinde sein,
damit ihn diese ohne Kostenfolgen verabschiedet und bestattet. Beim Tod
von Kindern muss ein Elternteil der Kirche angehören.

Es sei denn, das Bestattungswesen obliege der politischen Gemeinde. Hier
spielt die Mitgliedschaft bei einer Kirche keine Rolle.

Gruss
Adam

Hallo Martinus,

Ausnahmen liegen in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers

Danke, das wollte ich wissen.

Gruß Steffi

HAllo,

das Ganze ist ja schon einige Jahre her, inzwischen haben die Pfarrer mehrmals gewechselt (der derzeitige ist aber auch nicht besser - die letzte Betsttungsrede, die ich von dem gehört habe, war zum Weglaufen).
Man muß ja dazu sagen, daß meine Großeltern beide Christen waren und immer ihre Kirchensteuer bezahlt haben. Und zumindest im letzten Fall - bei meinem Opa - hatten die ja auch gar keinen wirklichen Einfluß darauf, wer die Beerdigung organisiert, fas hat ja meine Mutter dann getan. Was also kann ein Christ dafür, wenn die Erben ihn weltlich verbuddeln lassen? Um jeden Streit zu vermeiden ist mneine olle Tante also wegen der Glocken zum Pfarrer gegangen. Der war das wichtig - denn die war damas sogar im Kirchenrat. Aber der Pfarrer wollte halt nicht - also bölieb die Glocke still. Die läutet eigentlich zweimal - nach dem Tode und bei der Beerdigung.

So viel haben Kirchenräte da nicht zu sagen. Sowohl in der Kreisstadt als auch in einer Kirchgemeinde hier hat man Pfarrer ein- bzw. umgesetzt gegen den ausdrücklichen Beschluß des Kirchenrates - da liegen die Pfarrer mit ihren Gemeinden regelrecht im Krieg.

Gernot Geyer

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Aber war es nicht so, daß ein Mensch für eine kirchliche
Beerdigung getauft sein muß?

Bei den Katholiken schon.

Genaugenommen lautet die Satzung: Wenn jemand getauft ist, dann hat er von selber einen Rechtsanspruch auf kirchliche Beerdigung. Dass ein anderer keine solche erhalten darf, steht nirgends geschrieben. Soviel der Genauigkeit halber. Im übrigen stimmen die Angaben von Martinus.

[Man] muss auch noch Mitglied seiner
Kirchgemeinde sein,
damit ihn diese ohne Kostenfolgen verabschiedet und bestattet.

Es sei denn, das Bestattungswesen obliege der politischen
Gemeinde. Hier
spielt die Mitgliedschaft bei einer Kirche keine Rolle.

Hier ist ein bißchen was durcheinander geraten. Auch bei Kirchenmitgliedern kann die Kirche eine Bestattungsgebühr verlangen. Die liegt allerdings in der Regel deutlich unter den Sätzen eines freien Redners (und beinhaltet meist auch Organist, Mesner, Kirchenmiete…).

Auch wenn das Bestattungswesen (das bezieht sich ja auf die Verwaltung des Friedhofs) politisch organisiert ist, ist für eine kirchliche Beisetzung die Kirchenmitgliedschaft erforderlich.

Eine andere Frage ist, ob ein Mensch, der nicht in der Kirche war, überhaupt auf einem kirchlichen Friedhof beigesetzt werden kann. Zumindest in Bayern gilt: Gibt es in der (politischen) Gemeinde NUR einen kirchlichen Friedhof, dann kann dort jeder bestattet werden, auch wenn er nicht zur Kirche gehört hat - auch wenn dabei eine nichtchristliche Bestattungszeremonie zur Anwendung kommt. Gibt es jedoch neben dem kirchlichen auch Friedhöfe, die von der Kommune getragen werden, dann hat man keinen Anspruch auf ein Grab auf dem kirchlichen Friedhof, wenn man der Kirche nicht angehört. Dabei ist die Kirchengliedschaft des/der Toten ausschlaggebend, nicht die der Angehörigen. (Bayrisches Bestattungsgesetz - das Bestattungsrecht ist Ländersache, in anderen Bundesländern kann daher etwas Anderes gelten)

Gruß, Martinus…

Genaugenommen lautet die Satzung: Wenn jemand getauft ist,
dann hat er von selber einen Rechtsanspruch auf kirchliche
Beerdigung. Dass ein anderer keine solche erhalten darf, steht
nirgends geschrieben. Soviel der Genauigkeit halber.

Welche Satzung lautet so? Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland (VELKD) definitiv nicht. Sie sagen…
…grundsätzlich werden nur Kirchenmitglieder kirchlich bestattet;
…die Bestattung von Nichtkirchenmitgliedern ist in Ausnahmefällen möglich und dabei nicht an die Taufe gebunden.

Gruß, Martinus…

das Ganze ist ja schon einige Jahre her, inzwischen haben die
Pfarrer mehrmals gewechselt (der derzeitige ist aber auch
nicht besser - die letzte Betsttungsrede, die ich von dem
gehört habe, war zum Weglaufen).

Das ist schade. Aber gerade bei einer emotional hoch aufgeladenen Situation wie einem Todesfall ist es schier unmöglich, es allen recht zu machen (um nicht zu sagen: ein Pfarrer, der das schafft, ist schon fast per se verdächtig *g*). Das gilt um so mehr, je mehr allgemein anerkannte Traditionen wegbrechen und sich an ihrer Stelle viele persönliche Erwartungen einstellen, die kaum mehr miteinander zu vereinen sind. Auf dem Bauerdorf, wo alles noch so ist wie vor 100 Jahren, stellt sich das Problem kaum. Aber v.a. im städtischen Bereich (oder auch nur bei den extra von woanders angereisten Verwandten) liegen schon ganz andere Ansichten vor. Die Einen erwarten, daß alles so ist, wie es schon immer (bei ihnen) war, Andere wünschen sich mehr persönliche Begleitung und eine individuelle Gestaltung…

Dann spielt natürlich die mögliche Beziehung des Pfarrers zum/zur Verstorbenen oder den Angehörigen eine Rolle (war die belastet, merkt man das meistens in der Beerdigung, Pfarrer sind eben auch nur Menschen) - und auch wenn jemand Kirchensteuer zahlt und oft in die Kirche kommt,heißt das nicht, daß der Pfarrer ihn gut genug für eine persönliche Ansprache kennen muß. Wenn dann die Angehörigen beim Beerdigungsgespräch nicht viel sagen, wird`s schwer, einen persönlichen Gottesdienst zu halten. EIN oder ZWEI schlechte Bestattungserlebnisse reichen also sicher nicht aus, um ein Urteil über die Fähigkeit des Pfarrers zu fällen.

Aber es gibt - wie in jedem Beruf - natürlich auch Pfarrerinnen und Pfarrer, die es einfach nicht können und fachliche Fehler machen. Da ist dann so ziemlich jede Beerdigung ein Griff daneben - und das wird dann auch nicht mehr nur von Einzelnen so empfunden, sondern in der Regel von vielen Gemeindegliedern.

So viel haben Kirchenräte da nicht zu sagen. Sowohl in der
Kreisstadt als auch in einer Kirchgemeinde hier hat man
Pfarrer ein- bzw. umgesetzt gegen den ausdrücklichen Beschluß
des Kirchenrates - da liegen die Pfarrer mit ihren Gemeinden
regelrecht im Krieg.

Das wirft zunächst leider wirklich kein gutes Licht auf die Kirche bzw. die zuständige Kirchenleitung :frowning: - denn die sollte im letzten Fall eigentlich versönlich schlichtend eingreifen. Allerdings ist gerade im „Großraum Kirche“ vieles vom persönlichen Glauben, persönlichen Empfindungen und Ansichten abhängig und deshalb kaum objektiv zu beurteilen. Da sollte man als Christ eigentlich ein wenig Nachsicht und Rücksicht erwarten dürfen - und auch selber zeigen; und dennoch muß man immer wieder enttäuscht feststellen: Theoretisch wäre alles ganz einfach, aber praktisch sind es eben doch alles nur Menschen.

Gruß, Martinus…

wieder mal genauer lesen

Wenn jemand getauft ist,
dann hat er von selber einen Rechtsanspruch auf kirchliche
Beerdigung. Dass ein anderer keine solche erhalten darf, steht
nirgends geschrieben. Soviel der Genauigkeit halber.

Welche Satzung lautet so?
Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“
der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland (VELKD)

…sind in diesem Teilthread für einmal nicht angesprochen, es ging um die Frage der Katholiken, zwinker „Mein Spezialgebiet“.

Beziehe mich auf Ziff.1176-1185 C. I. C. ("Corpus Iuris Canonici) sowie auf das Wort des Mönchsvaters Benedikt, als dieser den letzten Abschnitt des Matthäus-Evangeliums zitierte (Hungrige speisen, Kranke heilen, Durstige tränken…usw.) und dann hinzufügte „Tote begraben“ als gebotenes Werk der Barmherzigkeit.

Wenn man die prozessrechtliche Seite beachtet, so ist zu sagen, Getaufte haben zwar Anspruch auf ein Begräbnis, aber im Zweifelsfall entscheidet ohnehin stets der Ortsordinarius, der auch einem getauften Sünder das Begräbnis im Extremfall verweigern dürfte (mir ist zwar kein Fall bekannt), mithin ist der Rechtsanspruch nicht bis nach Rom einklagbar, für Ungetaufte überhaupt nicht durchsetzbar, sofern er gegen den Willen des Friedhofseigentümers besteht. Dennoch handelt es sich eben um ein Werk der Barmherzigkeit, und dieses gilt entgegen einigen Ortstraditionen auch für Ungetaufte und in schwerer Sünde stehende Menschen. Lediglich für Apostaten/Schismatiker/Häretiker (vom Glauben als Ganzem Abgefallene/von der Kirche sich getrennt Habende/in wesentlichen Glaubenssätzen gegen die Kirche sich gestellt Habende) ist der Zugang grundsätzlich verwehrt, aber auch da wird fallweise das Werk der Barmherzigkeit als Argument überwiegen.
Gruss.

Wer lesen kann…
…ist klar im Vorteil :wink:.

Ich nehme alles zurück (ohne jedoch das Gegenteil zu behaupten *g*).

Gruß, Martinus…

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Mit dem Tod erlischt auch der letzte Wille
Hallo Martinus,

Für viele überzeugte Atheisten oder auch Ausgetretene wäre die
Vorstellung, nach dem Ritus einer Kirche oder Sekte beerdigt
zu werden, auch keine angenehme Aussicht. Das Recht zu dieser
Meinung sollte man einem Menschen nach seinem Tod nicht
absprechen - immerhin gibt es welche, die fest davon überzeugt
sind, daß das Leben über den Tod hinaus weitergeht und daß
auch die Form der Bestattung für den persönlichen Fortgang
eine Rolle spielt.

Ich bin da selbst leidenschaftslos: Ob nach meinem Tod überhaupt jemand um mich trauert und –wenn ja– in welcher Form, juckt mich dann, wie gesagt, nicht mehr. Selbst ein drohendes christliches Symbol auf meinem Grab könnte mich da nicht schrecken.

Wenn mir wirklich nahe stehende Leute Einfluss auf die Gestaltung meiner Bestattung haben, wird so etwas aber auch nicht passieren.

Ich glaube zwar, dass mit dem Tod auch der letzte Wille erlischt, aber respektieren würde ich ihn bei anderen dennoch auch darüber hinaus:

Vor einigen Jahren ging ja auch mal durch die Presse, dass ein Japaner eines der teuersten Bilder der Welt bei Sotheby’s oder Christie’s ersteigert hatte, um sich zusammen mit diesem einäschern zu lassen. Mein Ding wär’s nicht, aber wer’s mag …

So nahe, dass ich so einer Veranstaltung beiwohnen wollte, könnte ich einem Verstorbenen aber sowieso gar nicht stehen und wahrscheinlich lief es bei dem Eigentümer dieses Bildes letztendlich auch so, dass er sich von ihm nahe stehenden Personen doch noch zur Vernunft bringen ließ.

Gruß Gernot

Also ich verstehe eine Trauerfeier ja als Veranstaltung für
die Hinterbliebenen. Der/Die Verstorbene hat da bestimmt
nichts mehr von und es juckt ihn auch nicht mehr.

Nene, ich guck von oben zu, ob die das alles so machen, wie es wünsche!!(Hab ich schriftlich niedergelegt, nicht dass die dann: Jetzt bringen wir den Leib zur Ruh…oder sonst nen Sch… singen!!)

Meiner Erfahrung nach ist die katholische Kirche aber für die
Erbringung solcher Dienstleistungen, die eigentlich zu ihrem
Kerngeschäft gehören sollten, sowieso vollkommen ungeeignet.

Das stimmt, die Beerdigung meiner Schwiegermutte war FÜRCHTERLICH!!
Der Pfarrer war der deutschen Sprache nicht mächtig(war Inder oder Pakistani), wollte nur Geburtsdatum, Hoschzeitdatum, Anzahl der Kinder, Sterbedatum wissen. Als wir aus dem Leben erzählen wollten, sagt er nur, braucht er nicht und verschwand zu einem Folgetermin.
Entsprechen gruselig war die Trauerfeier!

Katholische Priester pflegen sich für ihre Trauerrede nämlich
in aller Regel noch nicht einmal über das Leben des/der
Verstorbenen zuvor zu informieren

Ebend! Genauso erlebt!

Eine katholische Trauerfeier ist für die Angehörigen wirklich
ein peinliches Trauerspiel.

Stimmt!

Von Seiten der katholischen Kirche fällt die „Ehrerbietung“
gegenüber verstorbenen Mitgliedern jedenfalls nach meiner
bisherigen Erfahrung sehr dürftig aus.

Stimmt wieder. Meistens jedenfalls.
Habe auch mal eine sehr persönlich gestaltete Trauerfeier erlebt.
Das steht und fällt mit dem Pfarrer.

Gruß Gernot

Grüße auch!
Allu

Hallo Allu,

Der Pfarrer war der deutschen Sprache nicht mächtig(war Inder
oder Pakistani)

Wie sang doch Jürgen Becker vorletztes Jahr?

„Bei den Katholiken ist es supercool,
bei denen sind die Pfarrer Polen, Inder oder schwul.“

http://www.catholicism-wow.de/archives/archive_2006-…

Letzt wieder mal bei „Hart aber Fair“ gesehen.

http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2007/200…

Gruß Gernot

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Hallo,

das:

Katholische Priester pflegen sich für ihre Trauerrede nämlich
in aller Regel noch nicht einmal über das Leben des/der
Verstorbenen zuvor zu informieren:

ist in dieser Allgemeinheit einfach falsch.

Gegendarstellung:
Ich war schon bei vielen Beerdigungen, bei verschiedenen Priestern und wenn die Predigten schlecht waren, dann nur, weil der betreffende Priester keine Reden halten konnte.

Bei der Beerdigung meines Zeit seines Lebens äußerst frommen
katholischen Großvaters, der mit Mitte Achtzig starb, hielt
der Priester irgendeinen Sermon nochmal, den er gerade bei der
vorigen Beerdigung eines in den Mittzwanzigern an einem
Motorradunfall Gestorbenen gehalten hatte, weil ihm gerade
nichts anderes einfiel.

Heißt das, dass er auch die Infos, die ihr im gabt, nicht eingebaut hat? Das wäre wirklich arm.

Bei meiner Großmutter, die ein paar Jahre darauf verstarb, kam
der Priester eine halbe Stunde zu spät, weil er den Termin
„verschwitzt“ hatte und erst telefonisch daran erinnert werden
musste, als schon alle in der Trauerhalle versammelt waren.

Sehe ich ein, dass das schlimm ist.

Eine katholische Trauerfeier ist für die Angehörigen wirklich
ein peinliches Trauerspiel.

Nein, du siehst es vielleicht so. Deswegen muss das nicht für alle anderen Menschen auf diesem Planeten gelten.

Von Seiten der katholischen Kirche fällt die „Ehrerbietung“
gegenüber verstorbenen Mitgliedern jedenfalls nach meiner
bisherigen Erfahrung sehr dürftig aus.

Deine bisherige Erfahrung in allen Ehren, aber du scheinst dann immer gleich von Einzelfällen auf das Allgemeine zu schließen.

Gruß Kati

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