Kirchliche und religionsfreie Orgs

Hallo,

mich würde mal interessieren welche kirchlichen Organisationen den Mitarbeitern eine kirchliche Zugehörigkeit nahelegen bzw. diese fordern, bzw. fordern dürfen UND

ob es religionsfreie Organisationen gibt die ebenso vorgehen, also religionsfreie Mitarbeiter bevorzugt einstellen.

Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass es sowas bei kirchlichen Organisationen gibt und woanders nicht.

Eencockniedo

Hallo Eencockniedo,

mich würde mal interessieren welche kirchlichen Organisationen
den Mitarbeitern eine kirchliche Zugehörigkeit nahelegen bzw.
diese fordern, bzw. fordern dürfen

wenn Du in einer Institution der katholischen Kirche arbeiten willst, mußt Du Mitglied sein. Selbst eine Scheidung kann den Job kosten.
Wie es die Evangelische Kirche hält weiß ich nicht.

Gandalf

Hallo Gandalf

wenn Du in einer Institution der katholischen Kirche arbeiten
willst, mußt Du Mitglied sein. Selbst eine Scheidung kann den
Job kosten.

Wenn es rein ums dort Arbeiten geht, kommt es sehr auf die entsprechende Institution an. In Form eines „Freiberuflers“ oder „freier Mitarbeiters“ quatscht da keiner dem eigentlichen Arbeitgeber rein.

Problematisch sind Anstellungsverträge.

Gruß
Mike

Tach Michael,

Wenn es rein ums dort Arbeiten geht, kommt es sehr auf die
entsprechende Institution an. In Form eines „Freiberuflers“
oder „freier Mitarbeiters“ quatscht da keiner dem eigentlichen
Arbeitgeber rein.

nun ja, kommt wirklich drauf an.
Die Mutter einer Freundin meiner Frau hat ehrenamtlich! die Kirche saubergehalten. Als sie sich scheiden ließ, wurde ihr vom Pfarrer beschieden, sie möge doch bitte in Zukunft zu Hause bleiben.

Gandalf

ob es religionsfreie Organisationen gibt die ebenso vorgehen,
also religionsfreie Mitarbeiter bevorzugt einstellen.

Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass es sowas bei
kirchlichen Organisationen gibt und woanders nicht.

Strikt auf’s religiöse bezogen hast Du Recht. Aber: die Kirchen sind Interessenverbände, und wie politische Parteien, Berufsverbände, Gewerkschaften usw. achten sie darauf, dass ihre Mitarbeiter der gleichen Couleur, Fachrichtung oder Interessenlage angehören. Denn es ist kaum denkbar, dass ein glaubensloser Angestellter motiviert im „Weinberg des Herrn“ arbeitet, ebenso wie ein Bündnis-Grüner im Kernkraftwerk. Und wenn er gegen die Regeln bzw. Zielsetzungen seiner Kirche oder seines Arbeitgegebs verstößt, dann ist es natürlich nicht karrierefördernd. Heute muß sich selbst ein Daimler-Beschäftigter von seinem Arbeitgeber fragen lassen, warum er einen Opel fährt und keine A-Klasse!

Wolfgang D.

Hi E

mich würde mal interessieren welche kirchlichen Organisationen
den Mitarbeitern eine kirchliche Zugehörigkeit nahelegen bzw.
diese fordern, bzw. fordern dürfen

Ich fürchte, der neue Pfarrer / die neue PaSTORIN, die sich bei ner Gemeinde bewerben, haben wenig Chancen, wenn sie aus der Kirche ausgetreten sind :wink:

ob es religionsfreie Organisationen gibt die ebenso vorgehen,
also religionsfreie Mitarbeiter bevorzugt einstellen.

Wenn Du Dich beim KGB bewirbst, haste wahrscheinlich mehr Chancen ohne Religion.
Gruß,
Branden

Hallo,
rk: Mitglied der rk Kirche (manchmal muß man auch Priester sein, was noch weiter einschränkt)
ev: Mitglied einer Kirche des Ökumenischen Rats der Kirche.
Die Praxis zeigt Ausnahmen, ich kenne diverse Konfessionslose, die bei der Kirche beschäftigt sind, einer sogar bei der Caritas…

ob es religionsfreie Organisationen gibt die ebenso vorgehen,
also religionsfreie Mitarbeiter bevorzugt einstellen.

Naja, bei einem Führungsposten im DRK hilft das CDU-Parteibuch, bei der AWo/Gewerkschaft das der SPD, bei Greenpeace hat man schlechte Chancen, wenn man nicht bei den Grünen ist… Anders als bei den Kirchen, steht das da aber nicht in der Ausschreibung…

Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass es sowas bei
kirchlichen Organisationen gibt und woanders nicht.

Kirchliche Organisationen haben ein eigenes Dienstrecht (weiter unten schon diskutiert und die Legitimität in Zweifel gezogen - war Dein eigenes Ausgangsposting). Aber um so höher die Position in einer Firma, desto größer der Zwang der „Ideologiekonformität“ - oder des Proporz (gerade bei Parteien).

Grüße,
Taju

Hallo Gandalf,

wenn Du in einer Institution der katholischen Kirche arbeiten
willst, mußt Du Mitglied sein.

Das stimmt meines Wissens so pauschal nicht mehr, sondern nur für Berufe, die wirklich mit pastoraler Verkündigung zu tun haben (Gemeindereferenten, Religionslehrer, (Laien-)Seelsorger, …). Für Tätigkeiten wie Krankenschwester oder Kindergärtnerin bei einem kirchlichen Träger reicht es dagegen vielerorts aus, überhaupt einer christlichen Kirche anzugehören (also getauft zu sein, und nicht ausgetreten).

Selbst eine Scheidung kann den
Job kosten.

Stimmt, obwohl meines Wissens nicht die Scheidung der Knackpunkt ist, sondern die Wiederverheiratung. Und auch das wirklich nur für Katholiken.

Grüße
Wolfgang

Hallo!

mich würde mal interessieren welche kirchlichen Organisationen
den Mitarbeitern eine kirchliche Zugehörigkeit nahelegen bzw.
diese fordern, bzw. fordern dürfen

Alle - jedenfalls dürfen es alle.

UND

ob es religionsfreie Organisationen gibt die ebenso vorgehen,
also religionsfreie Mitarbeiter bevorzugt einstellen.

nein - zumindest dürfen die das nicht.

Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass es sowas bei
kirchlichen Organisationen gibt und woanders nicht.

So ist es - das nennt sich ‚Tendenzschutz‘. Dabei geht es selbstverständlich nicht darum zu verhindern, dass man z.B. einen atheististischen Schlachtergesellen als Pfarrer einstellen müsste - für geistliche Berufe sind schließlich Qualifikationen vorgeschrieben (z.B. abgeschlossenes Theologiestudium und Priesterweihe). Anders sieht es aber z.B. aus, wenn - sagen wir - die hessische Diakonie oder die bayerische Caritas für eines der Krankenhäuser in ihrer Trägerschaft einen Verwaltungsdirektor einstellen möchte und einem qualifizierteren Bewerber einen anderen vorzieht, der dafür aber die richtige Religionszugehörigkeit hat … oder einen Bewerber ablehnt, der zwar der richtigen Kirche angehört, aber geschieden ist …

Im Jahr 2000 wurden zwei EU-Richtlinien erlassen (2000/43/EG und 2000/78/EG), die sich gegen Diskriminierung aus den unterschiedlichsten Gründen wenden - natürlich auch gegen religiöse Diskriminierung. Den Mitgliedsstaaten wurde eine Frist bis 2003 eingeräumt, diese Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies bis heute(!) noch nicht geschehen - nachdem das Anti-Diskriminierungs-Gesetz (ADG, vgl. http://www.antidiskriminierungsgesetz-online.de/pdf/…) am 17.06.2005 endlich in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag mit Mehrheit der rot-grünen Koalition (gegen CDU und FDP) verabschiedet wurde, wurde es am 08.07.2005 im unionsdominierten Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen, wo es zunächst einmal friedlich ruhte. Dann kam glücklicherweise die Bundestagswahl und das ADG fiel der Diskontinuität zum Opfer (Diskontinuität heisst, dass nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren bei einem Regierungswechsel erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht werden müssen).

Diese erstaunliche Schlafmützigkeit hat nicht zuletzt ihren Grund darin, dass man den Kirchen mit diesem Anti-Diskriminierungs-Gesetz nicht auf Füße treten wollte und daher zunächst einmal den üblichen „intensiven Dialog“ meinte führen zu müssen. Worum es hier geht, nennt sich, wie schon gesagt „Tendenzschutz“ - man kann es auch ein kirchliches Sonderarbeitsrecht nennen. Beispielsweise gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht für Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen (BetrVG § 118 II) und das soll mal auch schön so bleiben - wer braucht bei so frommen Arbeitgebern schon einen Betriebsrat. Auf diese Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber meinte die rot-grüne Bundesregierung, in ihrem Gesetzesentwurf auch weiterhin Rücksicht nehmen zu müssen - auch wenn sie dies nach Ansicht der CDU nicht in ausreichendem Maße tat. So sollen Kirchen und kirchliche Sozialeinrichtungen auch weiterhin ihre Kunden und ihre Mitarbeiter nach weltanschaulichen Kriterien auswählen dürfen. „Ein evangelischer Kindergarten muss darauf bestehen können, dass er nur für Religionsangehörige öffnet und dass die Erzieher und Erzieherinnen auch dazu zählen“ - das meinte jedenfalls die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Presseverlautbarung zum ADG. Da sind wir aber beruhigt … Allerdings fände ich es dann auch in Ordnung, wenn ein solcher Kindergarten dann auch voll von der Kirche finanziert würde und nicht nur zu ca. 15%. Bau und Betrieb von Krankenhäusern wird übrigens zu 100% durch den Staat und die Krankenkassen finanziert, nicht durch die kirchlichen Träger. Und die Löhne und Gehälter der kirchlichen Mitarbeiter werden gerade mal zu einem Viertel von den Kirchen bezahlt - für die restlichen drei Viertel darf der Steuerzahler aufkommen.

Die ca. 1,3 Millionen Beschäftigten in Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen und Beratungsstellen mit kirchlichen Trägern müssen also auch weiterhin mit Kündigungen oder Änderungskündigungen rechnen, wenn sie aus der Kirche austreten oder wenn sie nach einer Scheidung wieder heiraten, einen geschiedenen Partner heiraten oder als Homosexuelle eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie sind dann „nicht mehr tragbar“. Auch Arbeitssuchende können den durch das geplante ADG vorgesehenen verbesserten Schutz nicht in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei kirchlichen sozialen Einrichtungen bewerben. Dadurch sind insbesondere Nicht-Christen als Arbeitssuchende erheblichen Nachteilen ausgesetzt, weil in manchen Regionen kirchliche soziale Einrichtungen praktisch die einzigen Arbeitgeber für bestimmte Berufe sind.

Ein wahres Ruhmesblatt unseres demokratischen Rechtsstaates …

Freundliche Grüße,
Ralf

Fantastischer Beitrag
Hallo Ralf,

Deinen Beitrag fande ich hervorragend.

Er erklärt auch sehr gut, warum mein Vater eigentlich Kirchenmitglied war. Der arme musste eintreten, damit er einen ordentlichen Arbeitsplatz bekommen konnte.

Das ist ein GROSSER schwarzer Fleck auf der recht ordentlichen Weste deutscher Gesetzgebung.

Prinzipiell sehe ich aber keinen Grund, weshalb man nicht die grosse Ungerechtigkeit dadurch aufzeigen sollte, dass man ein religionsfreies Unternehmen gründet.

Letztendlich würden die Gründe, warum man sich nicht vorstellen kann, dass die und jene Person nicht „richtig“ wären, genauso in diesem Fall gelten.

Eencockniedo

Denn es ist kaum denkbar, dass ein
glaubensloser Angestellter motiviert im „Weinberg des Herrn“
arbeitet,

Ist das kaum denkbar für Dich? oder ist das Satire?

ebenso wie ein Bündnis-Grüner im Kernkraftwerk.

Warum nicht? Ausserdem wird er nicht davon abgehalten dort zu arbeiten!

ABER, um mal bei den lustigen Beispielen zu bleiben, was soll ein „normaler“ religionsfreier Unternehmer von einem potentiellen Angestellten halten, der wirklich z.B. Kirchensteuer bezahlen will?! Quasi offiziell eine Organisation unterstützt, die eventuell gegen den Unternehmer vorgeht. Ausserdem, wer will jemanden einstellen, der offiziell an Wunder glaubt? Von Beten wird die Arbeit nicht getan, könnte man behaupten.

Und
wenn er gegen die Regeln bzw. Zielsetzungen seiner Kirche oder
seines Arbeitgegebs verstößt, dann ist es natürlich nicht
karrierefördernd.

Wenn die Regeln aber verfassungswidrig sind, sollte das nicht kirchenfördernd bzw. arbeitgeberfördernd sein!!!

Heute muß sich selbst ein
Daimler-Beschäftigter von seinem Arbeitgeber fragen lassen,
warum er einen Opel fährt und keine A-Klasse!

Wer denn? Hört sich so an, als ob Du dafür Verständnis hättest? Welche Zeitung hat denn darüber berichtet?

Eencockniedo

Es gibt katholische oder evangelische Krankenhäuser, Kindergärten etc. wo die Angestellten dieser Kirche angehören MÜSSEN. Ein Bekannter von mir ist Krankenpfleger, und da er aus der Kirche ausgetreten ist, musste er sich selbständig machen und arbeitet nun als ambulanter Krankenpfleger, kommt also zu den Leuten nach Hause.

Denn die Krankenhäuser in seiner Nähe (in der Pfalz auf dem Land) sind alle kirchlich. :frowning:

Schöne Grüße

Petra

Es gibt katholische oder evangelische Krankenhäuser,
Kindergärten etc. wo die Angestellten dieser Kirche angehören
MÜSSEN. Ein Bekannter von mir ist Krankenpfleger, und da er
aus der Kirche ausgetreten ist, musste er sich selbständig
machen und arbeitet nun als ambulanter Krankenpfleger, kommt
also zu den Leuten nach Hause.

Denn die Krankenhäuser in seiner Nähe (in der Pfalz auf dem
Land) sind alle kirchlich. :frowning:

Ich muss mal ehrlich sagen, dass ich ziemlich schockiert bin, ob der derzeitigen Realitäten.

Was noch viel schwerer wiegt, als das die bestehenden Regelungen von der Kirche selbst nicht in Frage gestellt werden, ist, dass die religionsfreien Menschen in vornehmlich WEST-Deutschland so mit sich rumspringen lassen.

WER kann denn mit allem Ernst behaupten, dass ein religionsfreier Mensch, der nicht einmal gegen die Kirche propagiert, sondern einfach nur er selbst ist, irgendein „Problem“ darstellen könnte.

Kann denn nicht mal jemand in Bezug auf GG3 und eventuell europäischen Gesetzesgrundlagen dagegen klagen?

In meinen Augen ist das gesetzeswidrig.

Eencockniedo

Eine Idee
Hallo,

Prinzipiell sehe ich aber keinen Grund, weshalb man nicht die
grosse Ungerechtigkeit dadurch aufzeigen sollte, dass man ein
religionsfreies Unternehmen gründet.

Tja… das ist schwierig, da der Tendenzschutz ein „positives“ Kriterium ist. „Religionsfrei“ ist ja aber eine Negativumschreibung (es wird nur umschrieben, was das Unternehmen nicht verfolgt).
Man müsste also zu dem Trick greifen eine atheistische Organisation zu gründen und diese als Kirche anerkennen zu lassen. Das jedoch wird nicht funktionieren. Die besten Chancen wirst Du bei einer Klage gegen diese unsägliche Regelung haben, denn vom GG ist die Sache so nicht abgedeckt.

Grüße,

Anwar

Kann denn nicht mal jemand in Bezug auf GG3 und eventuell
europäischen Gesetzesgrundlagen dagegen klagen?

Eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht dürfte wenig Erfolgsaussichten haben - sonst wären da schon längst die Gewerkschaften dagegen angegangen. Mehr Ausssicht auf Erfolg hätte wohl eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof in Straßburg - aber so lange man sich Indiesemunserenland darauf berufen kann, man sei ja gerade dabei, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen (das ist man seit fast sechs Jahren), aber leider, auf Grund widriger Umstände etc. pp. … fehlt auch hier für eine Klage der Ansatzpunkt. So weit meine laienhafte Meinung als Nichtjurist.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,
prinzipiell halte ich es für korrekt, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer so aussucht, dass sie in sein Unternehmen passen. Neben fachlicher Qualifikation ist die „Gesinnung“ also auch seine Wertvorstellungen ein Punkt.
Wenn also ein kath. Kindergarten sagt, „wo katholisch drauf steht, muss auch katholische drin sein“, ist das mit atheistischen Erzieherinnen halt nicht zu machen.

Schwierig ist das zugegebenermassen in den Bereichen, wo sich Monopolstellungen der Kirche herausgestellt haben (was in der Regel nicht mit einem „Machthunger“ der Kirchen zu tun hat, sondern dass die halt heute immer noch die Jobs machen, die früher keiner machen wollte: sich kümmern um Waisenkinder, Kranke, Alte, Menschen mit Behinderung usw.).

Tatsächlich haben die Kirchen ihr Arbeitsrecht in dieser Hinsicht gelockert. So gibt es also konfessionslose oder auch muslimische Beschäftigte bei der Caritas. Es hängt aber immer vom Arbeitsplatz ab.

Ähnlich wird ja auch in der „freien“ Wirtschaft verfahren, nur dass da die Karten nicht offen auf den Tisch gelegt werden.

Markus

Hallo,

prinzipiell halte ich es für korrekt, dass ein Arbeitgeber
seine Arbeitnehmer so aussucht, dass sie in sein Unternehmen
passen. Neben fachlicher Qualifikation ist die „Gesinnung“
also auch seine Wertvorstellungen ein Punkt.

Nun, Deine Einstellung in allen Ehren, aber das Verfahren an sich jemanden wegen seiner politischen, religiösen Gesinnung z.B. zu diskriminieren (und nichts anderes stellt dies dar) ist ein Verstoss gegen ▒3 GG.

Nur Einwand von sicher vielen (ohne guten Grund gibt es Paragraph 3 GG nicht)

Dir muss auch klar sein, dass so eine Vorgehensweise wirtschaftlich extrem schädlich ist und der allgemeine Wohlstand dadurch vermindert wird.

Bei hochqualifiziertem Personal kann sich kein Unternehmen erlauben, dass wirtschaftlich mithalten will, auf die „Gesinnung“ der Mitarbeiter zu achten, es sei denn es hat eine Monopolstellung und wirtschaftlicher Ertrag spielt eine untergeordnete Rolle.

Eencockniedo

Kirchen sind „non-profit-Unternehmen“ die natürlich wirtschaftlich arbeiten müssen, aber zum Glück keine Gewinne machen müssen.

Und diskriminiere ich einen Menschen, der sich nicht pflegt (Haare und Nägel nicht schneidet, sich nicht wäscht), wenn er eine Anstellung als von mir aus Friseur, oder wo auch immer man mit Menschen zu tun hat?

Überall wo es auch um Vermittlung von Werten geht, müssen diejenigen, die sie vermitteln sollen, auch in zumindest in Ansätzen selber vermitteln. Natürlich kann ich nicht in Meschen hineinschauen, natürlich machen Menschen Fehler, aber wenn nach außen öffentlich demonstiert wird, dass die Werte des Arbeitnehmers nicht kongruent sind mit denen des Arbeitgebers, sollte er das Recht haben, einen anderen Bewerber vorzuziehen.

Markus

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Hallo nochmal,

naja, anstatt weiter für 3GG etc. zu argumentieren, nehme ich Deine Argumente einfach und nutze sie für mich.

Dann gründe ich eben eine „non-profit“ Stiftung ( - weiss überhaupt nicht, was dieses ständige non-profit erscheint -, aber Dir zu liebe mache ich halt das ) und stelle niemanden ein, der religiös ist. Warum nicht ganz offiziell? Nach Deiner Argumentation wäre das durchaus vertretbar und „rechtens“.

Natürlich entstehen in Folge parallel - Gesellschaften, die sich misstrauisch begutachten und je nach Lage der Dinge eben mal einen übern Deckel ziehen. Bleibt nur zu hoffen, dass die religionsfreien, bis dahin am längeren Hebel sitzen. Vielleicht stellst Du Dir das auch viel schöner vor, als ich es hier mir so ausmale. Man muss ja nicht immer Schwarzmalerei betreiben. Aber etwas Postives kann ich dem einfach nicht abgewinnen (ausser das die Buchhaltung bei der Kirchensteuer nicht durcheinanderkommt).

Besten Dank
Eencockniedo

Hallo,
definier mir doch mal Parallel-Gesellschaft. Was soll das denn sein?

Aber ich will mal versuchen „das positive“ jenseits der Buchhaltung zu erklären:
Unternehmenskultur ist: „Das öffentlich ausgehandelte und mehrheitliche geteilte Wert-, Normen- und Bedeutungsgefüge, das sich materiell in einer unternehemensspezifischen Symbolwelt äußert und die Handlungen und Interaktionen der Unternehmen maßgeblich beeinflusst.“ (Jacobsen 1996)
Das heisst, es entsteht mit der Zeit ein Unternehmen mit eigener Persönlichkeit, die die Verhaltensweisen der Menschen steuert und sich im Denken, Sprechen und Handeln der Unternehems-Angehörigen äußert. Es ensteht ein „implizites“ Bewußtsein des Unternehmens, das von innen und außen als „Corporate Identity“ wahrgenommen wird.
Die so genannten „Werte“ werden als Herz einer Unternehmenskultur angesehen. Zusammen kommen persönliche Werte der Mitarbeiter (Kollegialität, Engagement, Umgangsformen mit Kollegen und Kunden), gesellschaftliche Werte durch die Gemeinschaft aller Mitarbeiter(z.B. Gerechtigkeit, Freiheit) und unternehmenseigene Werte.
Wenn nun die persönlichen Werte der Mitarbeiter mit denen des Unternehmens nicht übereinstimmen, kann es zu großen Problemen kommen. Einmal zu Konflikten nach innen und nach außen hin zur Schwächung der Corporate Identity.
Also wie gesagt: Wo katholisch drauf steht, da muss auch katholisch drin sein. Da möchte ich mich als Kunde (z.B. Vater eines Kindes im Kindergarten) auch verlassen können.

Wenn du ein atheistisches Hospiz aufmachen willst, bitte schön.
Mit atheistischen Mitarbeitern, warum nicht? Wo ist das Problem?
Markus

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