Kirchliche und religionsfreie Orgs

Aus der KAVO (Artikel 3),

Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
vom 22.9.1993

(2) Der kirchliche Dienstgeber kann pastorale, katechtische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen, die der katholischen Kirche angehört.

(siehe auch da: http://www.regional-koda-nw.de/kavo/index.html)

das heißt: es geht NUR um pastorale, katechetisch sowie IN DER REGEL erzieherische und leitende Aufgaben.
Bei allen anderen spielt die Religion keine Rolle, sonfern sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]