Nach Arbeitlosigkeit und mehr als 6 Wochen Krankheit, bis hierher gab es ALG1, ist die Krankenkasse mit Zahlung Krankengeld dran.*weiter dort
Im Vorfeld gab es schon einmal diesen Ablauf und die Aufforderung der Kasse innerhalb von 10 Wochen (SGB V § 51)einen Rehanantrag zu stellen. Einige Tage vor Ablauf der Frist habe ich mich wieder arbeitssuchend gemeldet und ALG1 erhalten. Leider habe ich keine Arbeit gefunden ( 62 Jahre alt)und bin wieder krank geworden.
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Die KK weiß, das ich den § 51 kenne und auch nutzen möchte und fordert mich jetzt auf anstatt Rehantrag kurzfristig einen Termin beim MDK wahrzunehmen, sonst keine weitere Krankengeldzahlung.
Wer hat Erfahrung mit diesem Thema? Was kann , was muß ich tun? Meine Absicht ist, innerhalb der 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen, der MDK Termin durch die KK veranlaßt liegt aber 8 Wochen früher.