KK fordert Rehantrag bzw Termin beim MDK

Nach Arbeitlosigkeit und mehr als 6 Wochen Krankheit, bis hierher gab es ALG1, ist die Krankenkasse mit Zahlung Krankengeld dran.*weiter dort

Im Vorfeld gab es schon einmal diesen Ablauf und die Aufforderung der Kasse innerhalb von 10 Wochen (SGB V § 51)einen Rehanantrag zu stellen. Einige Tage vor Ablauf der Frist habe ich mich wieder arbeitssuchend gemeldet und ALG1 erhalten. Leider habe ich keine Arbeit gefunden ( 62 Jahre alt)und bin wieder krank geworden.

*hier weiter
Die KK weiß, das ich den § 51 kenne und auch nutzen möchte und fordert mich jetzt auf anstatt Rehantrag kurzfristig einen Termin beim MDK wahrzunehmen, sonst keine weitere Krankengeldzahlung.

Wer hat Erfahrung mit diesem Thema? Was kann , was muß ich tun? Meine Absicht ist, innerhalb der 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen, der MDK Termin durch die KK veranlaßt liegt aber 8 Wochen früher.

Hallo,
leider FAQ 1129 nicht beachtet - bitte Frage neu formulieren und ich kann schreiben warum es u.U. kein Krankengeld geben wird.
Gruss
Czauderna

Nach Arbeitlosigkeit und mehr als 6 Wochen Krankheit, bis hierher gab es ALG1, ist die Krankenkasse mit Zahlung Krankengeld dran.*weiter dort

Im Vorfeld gab es schon einmal diesen Ablauf und die Aufforderung der Kasse innerhalb von 10 Wochen (SGB V § 51)einen Rehanantrag zu stellen. Einige Tage vor Ablauf der Frist hat der Antragsteller sich wieder arbeitssuchend gemeldet und ALG1 erhalten. Leider hat er keine Arbeit gefunden ( 62 Jahre alt) und ist wieder krank geworden.

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Die KK weiß, das der den § 51 kennt und auch nutzen möchte und fordert as Mitglied jetzt auf, anstatt Rehantrag kurzfristig einen Termin beim MDK wahrzunehmen, sonst erfolgt keine weiter Krankengeldzahlung.

Wer hat Erfahrung mit diesem Thema? Was kann , was muß das Mitglied tun tun? Seine Absicht ist, innerhalb der 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen, der MDK Termin, durch die KK veranlaßt, liegt aber 8 Wochen früher.
Muß der MDK Termin durch das Mitglied wahrgenommen werden, oder kann das Mitglied im Rahmen der 10 Wochen einen Rehaantrag stellen und während der Zeit weiter Krankengeld beziehen?

Hallo,
wenn es ganz dumm läuft wird die Kasse dem Versicherten kein Krankengeld zahlen bevor nicht der Antrag auf Reha gestellt wurde.
Die Aufforderung erfolgt bereits beim letzten Fall - der Versicherte ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen weil er sich wieder als arbeitsfähig betrachtet hat. Die Kasse kann nun so argumentieren dass der ersten Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, ergo wird das Krankengeld, wie in der Aufforderung angedroht, versagt.
So könnte die Kasse entscheiden - und dann hilft nur eines - sofort
den Reha-Antrag stellen - da ist nix mehr mit 10 Wochen- Frist.
Ich kenne einen solchen Fall aus meiner Praxis - da war auch eine Klage des Versicherten erfolglos.
Gruss
Czauderna

FAQ:1129: So aber nicht!
Hi!

Für eine FAQ:1129-konforme Schilderung des Sachverhalts ist es an dieser Stelle zu spät, da bei einem nicht-FAQ-konformen Ursprungsposting (so wie hier) nicht nur das UP, sondern auch ALLE Folgepostings gelöscht werden (müssen)!

Dir wird also nichts anderes übrig bleiben, als einen ganz neuen Thread zu eröffnen (möglichst erst, nachdem der hier gelöscht wurde)!

Gruß
Jadzia