Klage gegen Widerspruchsablehnung?

Hallo liebe Experten,

gestern habe ich vom Arbeitsamt Bescheid bekommen, dass mein Widerspruch (von Sept. 2004…!) gegen eine Sperrzeit abgelehnt wurde. Mal davon abgesehen, dass ich es eine ganz grosse Unverschämtheit finde (es steht Aussage gegen Aussage, und dem potentiellen Arbeitgeber wird geglaubt, mir dagegen nicht), würde ich nun gern wissen, wie ich weiter vorgehen kann/soll.

Es wird erwähnt, dass gegen den Bescheid Klage vor dem Sozialgericht zulässig ist. Lohnt sich so etwas überhaupt (es geht um Arbeitslosengeld für 3 Wochen)? Kommen da auf mich Kosten zu? Ich muss dazu sagen, dass ich inzwischen wieder arbeite, allerdings über Zeitarbeit, wo man ja nicht gerade viel verdient (es reicht gerade mal so). Einen Anwalt kann ich mir jedenfalls nicht leisten…

Könnt ihr mir möglicherweise ein paar Tips geben? Wie stehen denn die Chancen einer solchen Klage vor dem Sozialgericht? Hat jemand von euch damit Erfahrung?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten!

Grüsse
Murmeltier

Hallo Murmeltier,

du kannst gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.

Aus der Klage soll hervorgehen, warum du den Widerspruchsbescheid nicht für richtig hältst. Außerdem musst du in der Klageschrift einen bestimmten Antrag stellen. Zum Beispiel:

Hiermit lege ich gegen Widerspruchsbescheid vom XX Klage ein.

Begründung:

Ich beantrage den Widerspruchsbescheid aufzuheben und …

Die Klage selbst sollte dreifach eingereicht werden. Schicke auch eine Kopie von der Bescheiden der Agentur für Arbeit mit.

Die Klage vor dem Sozialgericht ist für dich kostenlos. Du brauchst auch keinen Rechtsanwalt.

Viele Grüße

Florian

Hallo,

über Chancen kann dir niemand etwas sagen.
Die Klage beim Sozialgericht kostet nichts. Es sei denn, du nimmst einen Rechtsanwalt. Den musst du bezahlen, wenn die Klage erfolglos ist. Ein Rechtsanwalt ist beim SG und LSG nicht vorgeschrieben.

Gruß
Otto

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gestern habe ich vom Arbeitsamt Bescheid bekommen, dass mein
Widerspruch (von Sept. 2004…!) gegen eine Sperrzeit
abgelehnt wurde. Mal davon abgesehen, dass ich es eine ganz
grosse Unverschämtheit finde (es steht Aussage gegen Aussage,
und dem potentiellen Arbeitgeber wird geglaubt, mir dagegen
nicht), würde ich nun gern wissen, wie ich weiter vorgehen
kann/soll.

Es ist keine Unverschämtheit, sondern eine Entscheidung nach Gesetzeslage. Und danach liegt die Beweislast eine wichtigen Grundes in Sperrzeittatbeständen nun mal beim Leistungsempfänger - dir. Aus diesem Grund halte ich eine Klage auch nur dann für erfolgreich, wenn du neue Beweise vorlegen kannst. Hast du die nicht, halte ich den Aufwand für 3 Wochen Alg zu groß. Wenn’s 12 Wochen wären vielleicht. Aber so…

Gruß, Liza

Hallo Murmeltier!

Klagen vor den Sozialgerichten sind grundsätzlich kostenlos. Einen Rechtsanwalt kann sich in diesem Land jeder leisten, auch Du. Entweder verdienst Du genug, oder Du hast Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Angesichts der Tatsache, dass Du im Widerspruchsverfahren schon unterlegen bist und nicht weißt, wie Du weiter vorgehen sollst, solltest Du Dir dringend überlegen, was Du willst. Mit einem Anwalt die Chancen ausloten, oder wieder verlieren und an der Ungerechtigkeit der Welt verzweifeln.

Es ist keine Unverschämtheit, sondern eine Entscheidung nach
Gesetzeslage. Und danach liegt die Beweislast eine wichtigen
Grundes in Sperrzeittatbeständen nun mal beim
Leistungsempfänger - dir.

Hallo Liza,

danke für Deine Antwort.
Es geht bei meinem Widerspruch nicht darum, dass ich einen Job aus einem wichtigen Grund abgelehnt hätte, sondern darum, dass der potentielle Arbeitgeber behauptet hat (und das Monate nach dem Bewerbungsgespräch!), ich hätte das und das gesagt, weshalb man mich nicht eingestellt hätte. Tatsache ist aber, dass ich diese Aussage so nicht getroffen habe und die ziemlich hochnäsige „Dame“, mit der ich das Gespräch hatte, mir ohnehin die meiste Zeit nur mit einem Ohr zugehört hat. Sie hat da wohl irgendetwas aufgeschnappt und falsch interpretiert. Deshalb empfinde ich das Ganze als Unverschämtheit - wie soll ich denn beweisen, dass ich etwas nicht gesagt habe? Sonst heisst es doch auch „im Zweifel für den Beschuldigten“… :o(

Viele Grüsse
Murmeltier

Danke! (mT)
Hallo und vielen Dank an alle für die Antworten!

Ich denke, ich werde auf jeden Fall versuchen, die Sache noch zu meinen Gunsten zu „drehen“, weil ich einfach nicht einsehe, dass ein potentieller Arbeitgeber irgendetwas x-beliebiges behaupten kann und diesem dann geglaubt wird. Wie soll ich denn beweisen, dass ich etwas nicht gesagt habe? (und das ein Dreivierteljahr nach dem Bewerbungsgespräch)

Eigentlich habe ich bis jetzt doch noch an eine gewisse Gerechtigkeit in der Welt geglaubt, denn zwei andere Widersprüche (ähnlich blöde Geschichten - bei einer hatte ebenfalls ein Arbeitgeber die Fakten „verdreht“, bei der anderen hatte ich eine Einladung per email nicht bekommen, mich aber ein paar Tage später vorgestellt, und der „liebe“ Arbeitgeber hatte inzwischen dem AA voreiligerweise mitgeteilt, ich wäre zum Gespräch nicht erschienen) wurden akzeptiert, auch wenn es Monate gedauert hat.

Bei dem fraglichen Widerspruch hatte ich jedenfalls den Eindruck, er wäre abgelehnt worden, ohne dass man meine Argumente überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Klar, das AA ist wahrscheinlich hoffnungslos überlastet, aber heftig finde ich es trotzdem.

Der langen Rede kurzer Sinn: vielen Dank für eure Ratschläge und Kommentare.

Grüsse
Murmeltier

wie soll ich denn beweisen, dass ich etwas
nicht gesagt habe? Sonst heisst es doch auch „im
Zweifel für den Beschuldigten“… :o(

In diesem Fall leider nicht.