Klasse A mit bereits bestehener A1 (alte 1b)

Moin moin,

nachdem ich bei verschiedenen Fahrschulen verschiedene Antworten bekommen habe, frag ich noch mal hier:

Ich möchte gern Klasse A Führerschein machen, alt genug bin ich. Vor 20 Jahren habe ich den alten Klasse 1b Schein gemacht. Man hat mir gesagt, damit könnte ich die Anzahl der theoretischen Stunden und die Anzahl der Sonderfahrten verringern. Andere widerum sagen, man kann nur die Anzahl der theoretischen Stunden verringern.

Wer hat hier genaue Info.

Gruß

ALex

zur Praxis…6 statt 12 Stunden…
Moin!

zur praktischen Ausbildung gilt hier wohl die
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

In Anlage 4 findet sich die Tabelle
http://bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/anlage…

Daraus errechne ich 6 praktische Pflichtstunden.
(korrekturen werden gerne genommen,habe die $$ nur überflogen)

Viel Erfolg
Ulli

Hallo Alex

Pflichtstunden sind wie der Name schon vermuten lässt Pflicht. Die mußt Du immer machen. Du kannst die Theorie etwas verkürzen, wenn Deine letzte theoretische Prüfung nicht länger als 1 Jahr her ist. Ansonsten gibts das volle Programm, wie bei einem Fahranfänger. Wenn Du Moped fahren kannst, kannst Du Dir mit Sicherheit die allgemeinen Übungsfahrstunden verkürzen bis evtl. ganz sparen, sofern Dein Fahrlehrer mitspielt. Es soll auch Fahrschulen geben, die nicht alle Pflichtstunden machen, dies ist allerdings nicht zulässig und illegal.

Horst

biste sicher?
Hi Horst

Pflichtstunden sind wie der Name schon vermuten lässt Pflicht.
Die mußt Du immer machen. Du kannst die Theorie etwas
verkürzen, wenn Deine letzte theoretische Prüfung nicht länger
als 1 Jahr her ist.

hmmm… das verblüfft mich jetzt ein wenig, weil es der Verordnung widerspricht, die ich heute Morgen gefunden hatte.
Gibt es da Unterschiede bei den Ländern?
verwirrte Grüsse
Ulli

off topic
Moin,

habe die $$ nur überflogen)

$$?
Zählst Du gerade Geld? :wink:

Gruss Jakob

Moin,

habe die $$ nur überflogen)

$$?
Zählst Du gerade Geld? :wink:

*grummel*
war in Eile sonst hätte ich €€€ geschrieben :smile:
Gruss Ulli

Du hast recht, das ist ne Sonderregelung um von A1 auf A zu kommen. Das gilt allerdings nur für die Praktischen Pflichtfahrstunden. Die Theorie und den sonstigen Schmarrn mußt Du komplett machen.

Wer A1 hat darf nach der Wartezeit von 2 Jahren automatisch ohne weitere Prüfung A fahren.

Alle Prüfungen, Eidesstattlichen gefahrene-km-Erklärungen usw. wurden mangels Kontrollfähigkeit abgeschafft.

gruß
dennis

Wer A1 hat darf nach der Wartezeit von 2 Jahren automatisch
ohne weitere Prüfung A fahren.

Hallo,

1b entspricht der Klasse A1

Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit

Da ist nichts mit Moppeds über 11kw und 125cm³ darüber braucht er schon die Klasse A

Gruß

hartmut

Wer A1 hat darf nach der Wartezeit von 2 Jahren automatisch
ohne weitere Prüfung A fahren.

Hallo,

1b entspricht der Klasse A1

Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80
km/h bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit

Da ist nichts mit Moppeds über 11kw und 125cm³ darüber braucht
er schon die Klasse A

Sorry, Denkfehler. Du hast Recht.

Mein Gedankengang bezieht sich auf A im stufenweisen Erwerb.

gruß
dennis

Danke Ulli, das war die perfekte Antwort, die selbst drei Viertel der von mir befragten Fahrschulen nicht wussten oder nicht wissen wollten (ohne etwas unterstellen zu wollen.

Gruß
ALex

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